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Der Israelit · 1907-07-25 · Heft 30 (25.7.1907) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 30 (25.7.1907)
Date
1907-07-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Der JSrarltt. Rr. 30. Sette 5 3ä. Juli 1907. _ , Seiten hin äußerst lehrreich. Der Oberrat begründete seine Maßnahme damit, „daß der Soldat, wenn er 14 Tage lang ^ch mit Brot und schwarzem Kaffee hätte begnügen müffen, seine Gesundheit beeinträchtigt und die zur Erfüllung seiner vaterländischen Pflichten erforderliche Kraft eingebüßt haben würde."*) Der Oberrat konstruiert oder konstatiert also einen Gegensatz zwischen dem Gebot des jüdischen Religionsgesetzes und der Möglichkeit der Erfüllung der vatändischen Pflichten. Das ist aber nichts Geringeres alseine Denunziation des gesetzestreuen Judentums, für welche die Antisemiten dem Oberrat außerordentlich dankbar sein werden! Die Erfahrung des alltäglichen Lebens lehrt die Unwahrheit dieser grandiosen Behauptung eines feindlichen Bruders aus dem eigenen Lager. Groß ist die Zahl der gesetzestreuen Juden, die alljährlich in jedem Manöver ohne Uebertretung der jüdischen Speisegesetze ihre vaterländischen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen. Der Oberrat weiß auch sehr wohl, daß wenn man verbotene Fleischspeisen meidet, man sich noch lange nicht mit Brot und schwarzem Kaffee zu begnügen braucht. Außerdem hätte sich Herr Rosenthal schon rechtzeitig vorher für die 10 Tage mit Fleischkonserven oder mit Eiweißpräparaten versehen können, die, wie z. B. Nutrose, einen bedeutend höheren Nährwert haben als das beste Fleisch. Herrn . Lehrer Rosenthal war es offenbar kein solch dringliches Herzensanliegen, den Genuß verbotener Speisen zu meiden und er dachte sich wohl,^daß der gesetzestreue Bezirksrabbiner ihm nichts dreinreden könne, da die neologe Oberbehörde, deren Machtspruch das ganze badische Land beherrscht, ihn nicht im Stiche lassen werde. Hohnlachend durfte Herr Rosenthal — wenn es wahr ist, was die Leute aus der Adelsheimer Gegend heute noch mit Empörung erzählen — sich ungestraft damit brüsten, daß er, der jüdische Schächter, während seiner Militärzeit verbotenes Fleisch gegessen habe. Das hat auch seiner weiteren Laufbahn im Dienste der jüdischen Religion und der jüdischen Oberbehörde absolut keinen Eintrag getan. Herr Rosenthal ist heute nicht mehr in dem kleinen. Dorfe Adelsheim, sondern in der Großstadt Mannheim und wirkt dorten als Erzieher der jüdischen Jugend. Er soll allerdings auch am Sabbath die Feder führen/ aber unter dem Regime des Oberrats beeinträchtigt die Entweihurm des Sabbaths seine Qualifikation als jüdischer Religionslehrer ebensowenig, wie der Genuß verbotener Speisen seine *) Bon uns gesperrt. Wahrheit in der jüdischen Lebenslust lag, als sie die geistige Atmosphäre bildete, in der wir atmeten, brauchte man sie so wenig zum Gegenstand einer besonderen Disziplin zu machen, so wenig sie in -er Thora eben wegen ihrer Selbstverständlichkeit besonders gelehrt wird. Aber heute, wo diese grundlegende Wahrheit so offen und keck von der materialistischen Strömung -es Tages geleugnet wird, heute müßte sie ebenso laut und entschieden in den Schulen, von den Kanzeln durch das geschriebene und gesprochene Wort ihre entschiedene Vertretung finden. Es braucht nicht erst gesagt zu werden, daß diese Ausstellungen nicht der Erinnerung an unsere großen Männer und ihre gottgesegnete Wirksamkeit entgegen treten möchten: pHtf "Dt- Das bloße Gedächtnis eines Zaddik ist immer zum Segen und vielleicht war dies niemals mehr der Fall als in einer Zeit, die, wie die unsrige, so rasch lebt und so leicht vergißt. Jeder Anlaß, der die Pietät der Hinterbliebenen aufgreift um dieses Gedächtnis zu beleben und dauernd zu erhalten, ist daher mit Freuden zu begrüßen. . Für unsere unaufhaltsam vorwärts strebende Zeitströmung, die über dem Fortschritt so leicht den Rückblick und die rechte Würdigung der hinter ihr liegenden Vergangenheit vergißt, hat das belebende Gedächtnis dieser lichtumfloffenen Großen die Bedeutung hochragender Leuchttwme im brandenden Zeitm'eere. Auch die Abneigung jener Großen gege jede persönli e Anerkennung ist an und für sich kein Grund, ihr Gedächtnis uns nicht festzuhalten. Sie fft im Gegenteil vielleicht ein Grund mehr neben allen anderen Vorzügen des Geistes und des HettenS auch diese Tugend selbstloser Bescheidenheit recht nachdrücklich zum B.wußtsein zu bringen. Wan braucht daher der Mode des Tages gerade beim Verlauf einer ruyhen Zahl von Jahren nach der Geburt, ober :dem Tod^jnes gxoßsr Mannes, sei» Gedächtnis zu Eignung als religiöser Funktionär zur Herstellung ritueller Speisen zu mindern vermochte. Welche traurige und höchst unwürdige Stellung bei dieser ganzen Angelegenheit von Seiten des Oberrats dem zuständigen Bezirksrabbiner zugewiesen wurde, schilderte Justizrat Dr. Schmitt im Mainzer Prozeß kurz und treffend mit folgenden Worten: „Der Herr Geheimrat (gemeint ist Herr Geh. Oberregierungsrat .Dr. Mayer) sagt: Gewiß, der Rabbiner muß das Vertrauen in den Schächter haben. Wie hat sich die Sache aber entwickelt? Es ist frstgestellt, daß Herr Dr. Löwenstein kein Vertrauen in seinen Schächter hatte, und das Resultat: Der badische Oberrat hat kommandiert: Von heute an hast Du wieder Vertrauen zu Deinem Schächterzuhaben!" Das Maß des Hohnes wird voll gemacht, wenn Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer in der jüngsten Synodalsitzung, in der es galt, Dr. Löwenstein zu vernichten, ergänzend mitteilt, derselbe sei dabei gegenüber den theologischen Mitgliedern des Oberrats „in ganz unzulässiger Weise" ausgetreten. So berichtet Herr Geh. Rat Dr. Mayer, wohlweislich, ohne anzugeben, worin denn das „Unzulässige dieses Auftretens" bestanden habe. Herr Geh. Rat Dr. Mayer ist nichts weniger als wortkarg, wenn er irgendwie die Möglichkeit hat, dem Gegner eine Schlappe beizubringen oder sich ins Licht des Gerechten zu setzen. Hierüber schweigt er sich aus. Offenbar ist die „Unzuläsiigkeit des Auftretens", die sich Herr Dr. Löwenstein zu schulden kommen ließ, darin zu suchen, daß er, der Aeltere, Erfahrenere, Gelehrtere, gegenüber dem neotogen Standpunkt der Konferenzrabbiner seine gesetzestreue Anschauung geltend zu machen sich unterfing. Das verstößt aber offenbar im Lande der oberrätlichen Gewissensfreiheit gegen dieOrdnungd er Landessynagoge und darf nicht geduldet werden. Um nicht ein ganzes Buch zu schreiben, müssen wir es uns versagen, an dieser Stelle die übrigen Fälle ebenfalls zu beleuchten: wie Dr. Löwensteins freies Urteil, das er aus einer Lehrerkonferenz gelegentlich eines wissenschaftlichen Vortrages über die Entwicklung des Vorbeterdienftes bezüglich der Orgelfrage gefällt hat, vom Oberrat verschränkt wurde; wie hinter seinem Rücken an einer Neujahrspredigt eine Zensur vorgenommen wurde und wie sein Geschichtsbuch „wegen mangelnder Achtung vor der gesetzmäßigen Ordnung der Landessynagoge", das heißt auf deutsch: wegen seines gesetzestreuen Standpunkts, trotz objektiver Würdigung der bedeutenden Männer der Reformpartei vom Oberrat auf den Index gesetzt wrlrde. Für die beiden letzteren Fälle verweisen wir auf die feiern durchaus nicht sympathisch gegenüber zu stehen. Man kann sogar die trübe Quelle, aus welcher diese Zeiterscheinung fließt, a s den hier betonten Erwägungen als solche erkermen und bedauern, und dennoch, wenn man sich einmal darauf kapriziert hat, daß erst rund 5v oder 100 Jahre vergangen sein müffen, bevor man einen Geistesfürsten feiert, auch dann auf den Segen nicht verzichten wollen, von dem ein solches Gcdächmis immer begleitet sein wird. In der Festrede, in der Festschrift, mit der man den Tag feiert, braucht man diesen jüdischen Standpunkt nur zu betonen, um über allen Zweifel sicher zu stellen, daß das so belebte Gedächtnis nichts mit der Vergötterung der Zeit zu mn hat, aus welcher unsere landläufige Jubiläumssucht fließt. Man kann ein Gegner der Geburtstagsfeier im allgemeinen sein und doch ein feierliches Begehen dieses Tages wie es z. B hier vom "IDnD 3rD berichtet ist, recht wohl verstehen. Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht immer dasselbe. rsgri Wieder m habe« Sammelmappen &ttm Attfbewahren der Israelit-Nummer« gege« Einsendung von Mark 1.—, zuzüglich Porto. von Juftizrat Dr. Schmitt und den Sachverständigen des Mainzer Prozeffes gegebene treffliche Charakterisierung.*) Für welch einen Barbaren muß nach den Schilderungen des Oberrats ein in die Verhältniffe weniger Eingeweihter diesen ältesten badischen Rabbiner halten! Wie müßten die Lehrer, die Gemeinden, die einzelnen Familien, jeder Jude seines Bezirkes diesen Mann verabscheuen, wenn er wirklich der Unduldsame, Gehäffige, Unverträgliche, Revolutionäre, aegen die Staatsgesetze sich Auflehnende wäre, für den der Oberrat ihn ausgibt, um plausibel zu machen, daß er ihn nicht seiner religiösen Ueberzeugungen wegen von der Mitgliedschaft der Oberbehörde ausgeschlossen habe, sondern wegen seiner persönlichen Fehler und Unfähigkeit. In Wirklichkeit lieben und verehren die Lehrer und Gemeinden ihren langbewährten Führer und haben ihm wiederholt als Antwort auf die Behandlung, die ihm der Oberrat angedeihen ließ, ihr Vertrauen, ihre Verehrung und Dankbarkeit ausgesprochen. Das hat aber den Oberrat in der Verfolgung seiner Ziele nicht beirrt Wo es sich nm den Kampf gegen dcch aefttzestreue Judentum handelt, da kennt der Oberrat keine Grenzen und keine Rücksichten, auch keine Rücksichten gegen das Gesamtjudentum. Dieses häßliche Charakterbild, wie er es in seinem Verordnungsblatt von Dr. Löwenstein entworfen hat, verschickt der Oberrat an sämtliche Bezirksämter des ganzen badischen Landes. Jeder Arzt, jeder Gerichtsaffessor des kleinsten Dorfes im badischen Lande wird es studieren. Welche Meinung müffen diese Leute bekommen von dem jüdischen Oberhaupte des gesamten Bezirkes, der ihnen bisher als verehrungswürdiger, gelehrter, milder Herr gegolten hat, wenn, er von seiner Vorgesetzten jüdischen Oberbehörde in dem amtlichen Verordnungsblatt als ein verabscheuenswerter Wüterich an den Pranger gestellt wird! Werden seine Mitbürger der politischen Gemeinde Mosbach Herrn Dr. Löwenstein wieder einmal bei öffentlichen Festversammlungen — wie dies bisher geschehen — zu ihrem Wortführer und Redner bestellen, nachdem das amtliche Ver» ordnungsblatt des Großh. Oberrats ihnen in seitenlangen Auseinandersetzungen dargelegt hat, daß sie sich seit Jahren in diesem Manne getäuscht haben, daß er ein Reaktionär schlimmster Sorte ist und ein Mann von schlechten Charaktereigenschaften, den seine eigenen Glaubens- und Amtsgenoffen um seiner Fehler willen von dem Kollegium ausschließen mußten, in dem ihm sonst die erste Stimme und der erste Sitz gebührte? Und warum erniedrigt der Oberrat diesen Mann, der sich bei seinen Mitmenschen, bei Jud und Christ, größter Beliebtheit erfreut und als ein frömmer und gelehrter Mann von ihnen allen gefeiert wird, in den Augen seiner Mitwelt? Nur weil er als gesetzestreuer Jude lebt und als gesetzestreuer Rabbiner in seinem Kreise wirkt! Das ist die „Heiligung des göttlichen Namens," wie sie der Oberrat versieht! Klingt es da nicht wie ein Hohn, wenn derselbe Oberrat in demselben Verordnungsblatt eine Seite vorher in anderem Zusammenhänge sich etwas darauf zugute tut, daß er die Kühnheit hatte, denjenigen Reisenden, die zur Nachtzeit schon von Hause aufbrechen müffen, zur Morgenzeit das Hervorholen von ]sl?5n und rr?Ö aus ihrer Verborgenheit mit der Begründung zu. verbieten: „Es stehe nach dem Talmud die 'religiöse Vorschrift obenan, jede „Entweihung des göttlichen Namens" zu vermeiden, und wie großen Wert schon die Bibel auf das Urteil der Nichtisraeliten lege, zeige die Stelle 5. B. M. 4. V. 5, 6: „Siehe, ich habe Euch Satzungen und Rechte gelehrt. So wahret sie und befolget sie; denn das ist Eure Weisheit und Eure Einsicht.in den Augen der Völker?!" Doch genug des grausamen Spiels! Wir wissen jetzt und die Welt weiß es, wies *) In „Der Badische Oberrat vor Gericht", zu beziehen vom Verlag des „Israelit".

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