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Der Israelit · 1907-07-18 · Heft 29 (18.7.1907) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 29 (18.7.1907)
Date
1907-07-18
Page
– (sequence 7)
Language
German
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MWWWWWW wunden alt; die konservativen Männer des „Vereins zur Erhaltung des überlieferten Judentums" aber verschließen sich dieser Wahrheit. Möge der Ferienaufenthalt diese Erkenntnis auch in ihnen reifen lassen und damit zu dem gewiß unverkennbaren guten Willen die rechte Tat sich gesellen. Somit: Glückauf zur Reise, meine Herren! Hamburg, 14. Juli. Heute fand, was höchst selten zu geschehen Pstegt, eine gemeinsame Sitzung des Vorsteher- und des Repräsenta nten-Kolleg tu m s statt. Auf der Tagesordnung stand § 2 der neu einzuführenden Gemeindestatuten, wonach neben den zwei bereits vorhandenen Knltusverbänd en (Synagogen- und Tempelverband) die Bildung noch weiterer Kultusverbände gestattet werden soll. Der Vorstand, dem in dieser Angelegenheit vorbehaltlich der Genehmigung des Senats die Entscheidung zusteht, wünschte in Anbetracht der Wichtigkeit der Sache die Meinung des Repräsentanten-Kollegiums auch in seiner neuen Zusammensetzung zu hören, und hier wurden so gewichtige Grunde gegen den § 2 geltend gemacht, daß wenn auch der Gemeinde- Vorstand denselben beibehalten sollte, — was ja immerhin noch ziemlich zweifelhaft erscheint — doch der Senat wohl kaum die Bestätigung erteilen wird. Die beiden bestehenden Verbände berufen sich nämlich durch ihren Vorstand auf ein vertragsmäßig erworbenes Recht, welches beii Ausschluß weiterer Verbände .gewährleiste, und sie sind entschlossen, gegebenenfalls dieses Recht bis zur höchsten gerichtlichen Instanz zu verfechten. In der Eat ist im Jahre 1867 dem Synagogenverband das Kommistariat zur Pflege der kultuellen Institutionen mit allen Rechten und Pflichten übertragen worden,' die Gemeinde hat sich damals nur den Besitztitel an den Synagogen und am Ritualbad usw. Vorbehalten, sich aber jeder sonstigen Befugnis begeben. Der Tempelverband, der lange, bevor er als solcher anerkannt war, sich seine Institutionen selbst geschaffen, ohne daß seine Mitglieder, auch als es möglich war, aus der Gemeinde ausgetreten wären, ist dem Synagogenverband bei der Ausübung seiner Kultusrechte und -Pflichten niemals entgegengetreten. Anders würde es bei dem auf Grund von § 2 zu erwartenden neuen Verbände sein. Dieser, so wurde ausgeführt, würde, bei Anerkennung durch die Gemeindebehörden, verheerend wirken ,' es sei ja nicht ausgeschlossen, daß noch weitere iTHsri und Vereinigungen von der Möglichkeit Gebrauch machten und sich — mit den erforderlichen 300 Mitgliedern __ — als Kultusverbänd konstituierten. Das müßte dann den Gemeindefrieden stark gefährden und namentlich dem Synagogenverband die Erfüllung seiner Aufgaben sehr erschweren, wenn nicht unmöglich machen. Es könnte schließlich dahin kommen, daß unter solchen Umständen, da doch die HTHp nicht ohne Oberrabbinat, nDTiir und mpc bestehen könne, der Gemeindevorftand die Fürsorge hierfür übernehme, und was dann werden würde, ist unschwer zu erraten. — Abgesehen von dem allem liegt aber auch durchaus kein Bedürfnis nach Einführung des § 2 vor. Diejenigen, die einen neuen Kultusverband für sich wünschen, protestierten schon s. Zt., als die neue Synagoge am Bornplatz geplant wurde, gegen die Beteiligung der Gemeinde, obwohl dieselbe Eigentümerin der Synagoge sein sollte, wie sie es auch ist, und drohten mit ihrem Austritt, ohne freilich zn verraten, wohin; alles nur, weil sie die Konkurrenz für ihr gemietetes Lokal fürchteten. Die Besucher desselben folgten jedoch dem Rufe nicht, und keiner von ihnen ist ausgetreten. — Für die beiden Verbände, also gegen § 2, traten die Herren Joseph Schön feld und Albert Wolfs mit großer Energie auf. Einige andere Herren jedoch bekundeten, daß ihnen an der Erhaltung der Verbände nichts gelegen fei; sie fanden die Einführung des § 2 ganz in Ordnung. Infolge des Beginnes der Ferien waren einige Gegner des § 2 schon auf Reisen gegangen. Die Herren hätten unzweifelhaft besser getan, an der sehr wichtigen Beratung vorher noch teilzunehmen. Heidelberg, 17. Juli. Darf Man es wagen in diesen Tagen der nationalen Trauer, wo neben den Erinnerungen an Israels Vergangenheit auch die jüngste Gegenwart zur Klage stimmt, ein günstiges Omen und eine Gewähr für die Zukunft darin zu sehen, daß gerade an Orten, wo der Abfall von den religionsgesetzlichen Vorschriften des Judentums immer weitere Kreise zieht, die studentische Jugend an fängt sich aus ihre jüdischen Ideale zu besinnen? Wir fassen die Konstituierug der neuesten „Vereinigung jüdischer Akademiker", welche hier am 15. d. M. stattfand, in dieser Weise auf. Sollen doch in diesem Vereine nach dem Beispiele der bereits in Berlin, München, Straßburg und Marburg bestehenden V. j. A. nächst minn iiv? alle jene Fragen und Probleme wissenschaftlicher, sozialer und ethischer Art wie sie den modernen Jüngling beschäftigen, vom jüdischen Standpunkte verarbeitet und dadurch dem jüdischen Studenten die Kenntnis der jüdischen Welt- und Lebensanschauung geklärt und die Begeisterung für diese gepflegt werden. — Der Vorstand der V. j. A. Heidelberg setzt sich zusammen aus den Herren: M. Elias, stack. phil., Vorsitzender, Ph. Frank, stack, weck., Schriftführer, und C. Scheuer, stack, weck, ckeat., Kassenwart. Zuschriften sind zu adressieren: Uferstraße 48 a. (Wir begrüßen diesen neuen Verein, dem bei der starken Frequenz der Heidelberger Universität aus allen jüdischen Kreisen Süddeutschlands eine bedeutungsvolle Aufgabe zusällt, mit ganz besonderer Freude und wünschen ihm fröhliches Gedeihen. Die Red.) gtuftlcmb. Ruffifdie Runöfdrau. (Bon unserem Korrespondenten.) Petersburg, den 12. Juli. Die Hoffnunaen, welche unverbesserliche Optimisten auf die Reichsduma gesetzt hatten, ist mit deren Auflösung zunichte geworden. Diese Tatsache hat ihnen zwar Enttäuschung, aber keine Entmutigung gebracht. Nach wie vor erwarten sie alles Heil der russischen Juden heit von der Reichsduma, und es wird daher jetzt alle Kraft auf die Vorbereitung zu den künftigen Wahlen konzentriert. Dieser Tage hat die „jüdisch-nationale Gruppe" hier über die Stellungnahme zum neuen Wahlgesetze beraten und beschlossen, energischen Anteil an dem bevorstehenden Wahlkamps zu nehmen, unverzüglich zur Bildung von Wahlkomitees an verschiedenen Orten zu schreiten und vor allem noch im Laufe dieses Monats in den Hauptzentren des Ansiedlungsrayons unter Teilnahme der Mitglieder des Zentralkomitees der Partei, der rühmlichst bekannten Rechtsanwälte M. Winawer, M. Oftrogorsky, H. Schloßberg und M. Scheftel, behufs Unterhandlungen mit anderen Organisationen Versammlungen abzuhalten. Auch der „Verband zur Erreichung der Vollberechtigung", welcher dank seiner Spaltung in drei Parteien (nationale Gruppe, Volkspartei und zionistische Gruppe) lange kein Lebenszeichen von sich gab, beginnt für die bevorstehenden Wahlen sich lebhaft zu regen und an der Organisation derselben zu arbeiten. Wie verlautet, treffen auch die Zionisten größere Vorbereitungen zum Wahlkampfe, und, da die beiden großen sozialistischen Parteien, sich ebenfalls an den Wahlen beteiligen wollen, so ist anzunehmen, daß auch die jüdischen radikalen Parteien, wie der „Bund", die „Zionisten-Sozialisten", „Poalei Zion", „Seimisten" und wie sie sonst nach heißen mögen, zu der Zersplitterung der jüdischen Stimmen ihr Teil beitragen werden. Wie sehr das bei normalen Verhältnissen zu bedauern wäre, so gleichgültig ist es bei der jetzigen Lage. Denn, soweit sich etwas voraussehen lätzt, haben wir Juden von der dritten Reichsduma womöglich noch weniger zu erwarten als von ihren Vorgängerinnen. Bor allem wird sie, nach ben Versicherungen der gut unterrichteten Organe der „echt russischen Leute", nur als beratender, nicht aber als legislativer Faktor fungieren. Im übrige« ist mit große? Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß, wenn die dritte Reichsduma nicht, wie es in Regierungskreisen erwartet wird, gefügig ist, sie samt dem neuen Wahlgesetz endgültig verschwinden und einer militärischen Diktatur Platz machen wird. Das Land ist der anarchistischen Wirtschaft müde. Die räuberischen Expropriationen, vor denen niemand sicher ist, sind geradezu unerträglich geworden. Jedermann sehnt sich nach persönlicher Sicherheit selbst um den Preis politischer Freiheit. Zudem ist im Verlaufe der letzten Monate die Macht des Verbundes des russischen Volkes" mit seinen tausend Filialen an allen Ecken und Enden des Reichs ins Ungeheuere gewachsen, und im selben Maße ist die revolutionäre Partei durch die fast unaufhörlichen Arreste, Konfiskationen und Deportationen geschwächt worden. Ohne die geringste Gefahr dürfte daher die Regierung wagen, jede beliebige Reichsduma auszulösen und eine Diktatur einzusetzen. Vielleicht zu keiner Zeit war die Regierung, alias die Bureaukratre, oder noch richtiger die Kamarilla so stark wie jetzt. Das Schicksal der Juden ist somit nicht von der Gestaltung der dritten Reichsduma, sondern vom Gutdünken der Kamarilla bedingt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß unter den Männern, die gegenwärtig am Staatsruder sind, solche sich befinden, die ohne Judophilen zu sein, aus staatsmännischer Einsicht geneigt wären, den Juden gewiffe Rechtserweiterungen einzuräumen. Staatsmänner vom Kaliber eines Stülypin und von Kaufmann sind weit entfernt, die über die Juden herrschenden, in jeder Beziehung vernunftwidrigen und durch keine Staatsraison zu rechtfertigenden Ausnahmegesetze zu billigen, aber sie fühlen sich der allgewaltigen Kamarilla gegenüber nicht mächtig genug, dieselbe aufzuheben. Wenn sie auch vor ihrem Gewissen, oder aus politischen Rücksichten sich bemüßigt sehen, dieses oder jenes Ausnahmegesetz zu mildern, so tun sie es doch immer mit starker Unsicherheit und Schüchternheit und sozusagen mit einer Entschuldigung nach der Seite der Kamarilla, oder des „Verbandes des russischen Volkes", was dasselbe ist. Das haben die letzten Regierungserlaffe bezüglich der Juden nur zu deutlich bewiesen, und in erster Linie das Zirkular des Premiers Stolypin vom 26. Mai 1907, das die Ausweisungen von Juden aus ihrem Wohnorte einstellen wollte. Unser Premier kann als Mensch, wie als Staasmann unmöglich die Institution des jüdischen Ansiedlungsrayons gutheißen, der in ungeheuerlicher Weise die Freizügigkeit russischer Untertanen — was doch die Juden immerhin sind — beschränkt und sie mit unwiderstehlicher Gewalt zwingt die bezüglichen Ausnahmegesetze, natürlich unter polizeilicher Mitwirkung, zu übertreten, was dann später die die Betroffenen gänzlich ruinierenden Ausweisungen zur Folge hat. Diese aber haben eine unabsehbare Masse von Gesuchen und Klagen, Appellationen und Kassationen zur Folge, welche den verschiedenen Behörden und Instanzen ungeheuer viel zu schaffen machen, ohne dem Staate, oder dem russischen Volke, oder sonst Jemanden — es sei denn der Polizei, die sich durch die Ausnahmegesetze für Juden bereichert — irgend welchen Nutzen zu bringen. Was liegt da näher, als auf Grund des § 57 der Grundgesetze, dank welchem das Ministerium Stolypin so viele zeitweilige Gesetze erlaffen hat, wenn nicht den Ansiedlungsrayon gänzlich aufzuheben, so doch wenigstens die Ausweisungen der Juden aus den Orten, wo sie kein Wohnrecht genießen, oder deffen verlustig geworden sind, bis zur Entscheidung der Judenftage auf legislativem Wege einzustellen. Dies umsomehr, als bereits der Minister Plewe, den doch wohl Niemand des Liberalismus und der Judophllie verdächtigen wird, im Jahre 1904 ein ähnliches Zirkular erlassen hat, allerdings limitiert durch die unbestimmte Zeitangabe „bis zum Ende des japanischen Krieges." Gewiffermaßen zu seiner Rechtfertigung schließt sich der Premier Stolypin an dieses Zirkular an und bezieht er sich noch auf ähnliche Dokumente viel früheren Datums, nämlich auf Zirkulare aus den Jahren 1880, 1682 und 1893. Bon dieser Rechtfertigung, wie

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