Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 28 (11.7.1907)
- Date
- 1907-07-11
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Israelit. Sir. 28. Seite 11. 11. Juli 1907._ vorwärts bringen wird. Je sachlicher und besonnener die Verhandlungen dort geführt werden, desto besseraber auch an Beharrlichkeit und Ausdauer darf es den Lehrern nicht fehlen. Die Achtung vor einem Stand hängt nicht bloß von seinen Leistungen, sondern auch von dem Maß von Energie ab, mit der er seine berechtigten Forderungen vertritt. Und auch an dem Segen von oben wird es nicht fehlen, denn was wir verlangen, kommt nicht nur uns sondern auch unseren Gemeinden zugute. Wenn je, so gilt in unserer Zeit das Wort unserer Weisen s. A. Niin no*5 dm. Ein materiell und sozial gedrückter Lehrerstand kann nie seiner Aufgabe gerecht werden. Die nachstehend abgedruckte Tagesordnung zeigt zur Genüge, daß es den Lehrern um das Wohl der ihnen anvertrauten Jugend ernst istsie haben aber auch das Recht zu verlangen, daß sie von den unmittelbarsten und dringendsten Daseinssorgen befreit werden, das erfordert die Billigkeit und das wohlverstandene Interesse der jüdischen Gesamtheit. ver neue Wrttemvergische UM plan kür aen,lleliqion5untemcdi. | Mit Beginn des Schuljahres"l907,/08'Uschien für sämtliche württembergische Volksschulen ein neuer Lehrplan. Im Anschluß daran mußte als Beilage III lin Beilage I und II ist der evangelische und katholische Religionsunterricht geordnet) von der Kgl. Jsr. Oberkirchenbehörde ein neuer Lehrplan für den israelitischen Religionsunterricht heausgegeben werden, und zwar erschien zunächst der Lehrplan für biblische Geschichte, Bibellesen und Religionsunterricht und dann eine besondere Verfügung für den hebräischen Unterricht. Der alte Lehrplan war seit 1870 in Geltung und entsprach schon lange nicht mehr den Forderungen der Gegenwart. Für den jüdischen Religionsunterricht mußte aber schon deshalb ein neuer Lehrplan eingeführt werden, weil die Zeit, die jetzt im allgemeinen Lehrplan dafür angesetzt ist, bei allen drei Konfessionen gegen früher bedeutend verkürzt wurde. Im alten Lehrplan waren von 30 Wochenstunden 11V- Stunden für den jüdischen Religionsunterricht vorgesehen - im neuen sind es nur 6% Stunden. 61/* Stunden, für alle 7 Schuljahre, einschließlich des Hebräischen! Fast könnten wir sagen: Zu wenig zum Leben, zuviel zum Sterben! In anerkennenswerter Weise führt deshalb die Israel. Oberkirchenbehörde in der oben genannten Verfügung aus: „Da für den israelitischen Religionsunterricht sämtlicher Abteilungen einschließlich des Hebräischen 81/» Stunden unumgänglich nötig sind, so müssen 2 Stunden Hebräisch außerhalb der gesetzlichen Pflichtstundenzahl der Lehrer und der lehrplanmäßigen Stundenzahl der Schüler als besonderer Unterricht erteilt und besonders bezahlt werden. Wo diese Bezahlung von der einzelnen israelitischen Gemeinde nicht übernommen werden kann, wird die Israelitische Zentralkirchenkasse eintreten." Vollste Anerkennung und Zustimmung verdient auch der folgende Passus: . „Aber auch in der so erweiterten Zeit ist es nicht mehr möglich, die ganze Thora und das ganze Gebetbuch wie ehedem in der pflichtmäßigen Unterrichtszeit durchzunehmen. Es ist aber gerade in unserer Zeit lebhaft zu wünschen, daß wenigstens die Kenntnis der Thora und der Haftoros, sowie der Gebete, welche im öffentlichen, wie privaten Gottesdienste gelesen und gebetet werden und die bewährte Grundlage des religiösen Lebens der Israeliten geblieben sind, aus der israel. Gemeinde nicht schwinde. Es ist mehr als je dahin zu streben, daß vor der gewaltigen Anziehung, welche das moderne Wissen ausübt, die Beschäftigung mit den heiligen Religionsschristen nicht leide." In der Ausführungen über „Ziel und Zweck" des gesamten israelitischen Religionsunterrichts wird mit Recht betont, daß es nicht an unverstandenem Nachsprechen, und oberflächlichem Gedächtniswerk genügt, daß vielmehr die Schüler das Gelehrte verstehen und von der Wahrheit desselben vollständig überzeugt sein müssen, daß sie „mit ehrfurchtsvoller Scheu vor Gott erfüllt werden, sodaß ein williger Gehorsam gegen alle seine Gebote, eine aufrichtige Liebe zur Thora, eine zu allen Opfern bereite Hingebung gegen Gott entwickelt und gepflegt werden. Liebe zu dem Judentums, verbunden mit unwandelbarer Liebe zum Vaterlande, wie mit uneigennütziger Liebe zu allen Nebenmenschen, müssen so in die Gemüter der Kinder gepflanzt werden, daß sie die unzerstörbare Grundlage einer echt-jüdischen, sittlich-religiösen Gesinnung, eines in Gottesverehrung gefestigten Charakters und die Ausübung der göttlichen Gebote ihre wahre Befriedigung auf Erden werden." Dem Memorieren von Sprüchen und Liedern, dem bisher manche christliche Schulinspektoren eine zu große Bedeutung zuerkannten, ist jetzt mit vollem Recht ein bescheidenes Plätzchen angewiesenes soll nur im engsten Zusammenhang mit biblischer Geschichte und Religionslehre auftreten. Jüdisch-Deutsch-Lesen und -Schreiben wird weder vom alten noch vom neuen Lehrplan verlangt, gehört auch nicht zu den Erfordernissen des Religionsunterrichts und müßte diesem bei der kurz bemessenen Zeit eine meist zwecklose Belastung bringen. Dagegen wird verlangt, daß beim Einüben der Ouadratschrift diese vom Schüler auch geschrieben werde. Bei der Uebersetzung des trDin (wobei die Mädchen nicht ausgenommen sind) und der soll — wie aus Obigem ersichtlich — das geistlose mechanische Uebersetzen, das Luft und Liebe zur Sache nach und nach ertötet, aus der Schule verschwinden. Aber auch dem entgegengesetzten Extremen, daß nämlich der Nebersetzungsunterricht zum reinen Sprachunterricht gemacht wird, ist ein Riegel vorgeschoben. Es sollen nämlich — was die Sprachlehre betrifft — nur die .wichtigsten Grundregeln der hebräischen 'Sprache in allmählicher Entwicklung aus dem Texte selbst durchgenommen und eingeübt werden. Was nun noch die Auswahl des zu behandelnden Stoffes und dessen Verteilung auf die einzelnen Abteilungen anlangt, so ist darin jedem Lehrer ziemlich Spielraum gelassen. Und das ist ein besonderer Vorzug des neuen Lehrplans. Denn in jeder Schule sind die Verhältnisse anders geartet, und sogar bei ein und derselben Schule ändert sich mit jedem Jahr die Lage nach Zahl und Begabung der Schüler usw., sodaß der Lehrer je nach Bedürfnis ab- oder zugeben kann und muß. Auf weitere Einzelheiten einzugehen, würde zu weit führen. Nur das sei noch erwähnt, daß mit dem Hebräisch-Lesen und dem Uebersetzen kurzer leichter Sätze im 2. Schuljahr begonnen werden soll, wobei das 1. Schuljahr zuhört. Im 3. und 4. Schuljahr sind in einem Jahr aus dem r^vin, im andern Jahr aus der nbsn in jeder Unterrichtszeit 2—4 Druckzeilen und im ganzen Jahr 100 - 120 Zeilen zu übersetzen, im 5.—7. Schuljahre je 5—10 Zeilen und jährlich aus der n*?£n 300—350 Zeilen, sowie aus dem 350—400 Zeilen. Dabei ist der Unterrichtsgang dreijährig: Im 1 Jahr sind die Hauptgebete (die sogenannten TinLP niötr) für Werktag, Sabbat und Freudenfeste, im 2. das ganze Werktagsgeber mit Ausnahme der Psalmen, im 3. Jahr ein Teil der Psalmen und die Hauptgebete für Rosch Haschono und Jomkippur durchzunehmen. Die Auswahl im einzelnen, sowie die Auswahl aus dem VO1N hat jeder Lehrer für seine Schule festzustellen. Der Lehrplan wird in seiner neuen Gestaltung wohl manche Schwierigkeit bei seiner Einführung, insbesondere in den jüdischen Volksschulen, zu überwinden habenim ganzen aber muß anerkannt werden, daß bei der Abfaffung desselben eine glückliche Hand gewaltet hat. Möge er in allen Schulen das gesteckte Ziel erreichen und unsere Kinder, unser höchstes Gut, zu braven und tüchtigen Dmrr heranziehen helfen! Die Pensionskasse für jüdische Religio ns lehrer und Kultusbeamte in Ostpreußen. Rechenschaftsbericht für 1906/07 (6. Berwaltungsjahr). Herr Waisenhausinspektor Periy in Königsberg ist ein sehr bescheidener Mann, zu bescheiden sogar und darum ungerecht gegen sich selbst. In den „Blättern für Erziehung und Unterricht" singt er begeistert das Lob der Pensionskasse des Rabbinerverbandes und rühmt deren Einrichtungen in einem Aufsätze, den er auch uns zur Verfügung zu stellen die Liebenswürdigkeit hatte, über die Magen. Mit Rechtsie können in der Tat als mustergiltig gelten, nur können wir Lehrer sie uns nicht zum Vorbild nehmen, da die Verhältnisse bei uns ganz anders liegendas aber hat Herr Peritz übersehen. Für uns Lehrer muß die ostpreußische Pensionskasse, die ja in der Hauptsache sein Werk ist, Muster und Vorbild werden. Wir haben bereits im vorigen Jahre in einem größeren Artikel die Einrichtung der genannten Kasie gebührend gewürdigt. Wir benutzen den soeben erschienenen Rechenschaftsbericht pro 1906/07, um noch einige Punkte bester hervorzuheben. Wir konstatieren zunächst mit Vergnügen, daß das Berc insvermögen von 41436 Mk. auf 51536 Mk. angewachsen ist. Die Kaste zählt 44 penfionsberechtigte Mitglieder in 41 Gemeindensie zahlt bereits an 4 Witwen je 300 Mk. und an einen dienstunfähigen Lehrer ^5P0 Mk, sie steht also mit ihren Leistungen an der Spitze der deutschen Lehrerpensionskaffen und auch ihr Vermögensstand ist ein relativ ausgezeichneter. Mit der Kasse des Rabbinerverbandes kenn sie freilich nicht konkurrierenfür uns geht kein Dr. Mahbaum terminieren und sammelt im Handumdrehen eine Biertelmillion — oder war es eine halbe? Wem das Meer der Wohltätigkeit solche Reichtümer als Reservefonds an das Land schwemmt, der hat leicht hohe Pensionen verteilen. Und da die Gehaltsätze der Herren Rabbiner in der Regel da anfangen, wo die unsrigen aufhören, so können sie auch, ohne daß zu starke Ebbe in ihrer Kasie entsteht, hohe Beiträge zahlen. Daß in Ostpreußen auch die Lehrer unter Anstrengung all ihrer Kräfte sich zu hohen Beitragsleistungen verstanden haben, ist höchst anerkennenswert- Nachahmung wird das Beispiel aber nur da finden, wo eine solch energische Kraft wie Herr Peritz an der Spitze steht. Auch darin wird uns Ostpreußen noch lange als unerreichbares Muster gelten, daß dort fast alle Gemetnbcn der Kaste beigetreten sind. Wir gehen wohl nicht fehl, wenn wir diesen günstigen Umstand der Wirksamkeit des Verbands der ostpreußischen Synagogengemeinden zuschreiben. Der Einfluß und das Ansehen der Rabbiner werden es ja dahin bringen, daß rechr viele Gemeinden der Verbandskasse beitreten, um ihren Geistlichen den vollen Penfionssatz zu sichern; für ihre Lehrer haben sie anderswo keine solche Opferwilligkeit. Was uns aber bei der ostpreußischen Pensionskaste am meisten gefällt, das ist die Wahrnehmung, daß sich die Beamten der Königsberger Hauptgemeinde, die ja schon pensionsberechtigt sind, aus freien Stücken von den Wohltaten der Kasse ausgeschlossen haben. Das ist eine Neuerung, die unbedingt Nachahmung finden muß. Diese Doppelversicherung, die bei allen anderen - Kasten gang und gäbe ist und durch welche die schlecht gestellten Kollegen auch bei der Pension benachteiligt werden, muß oufhören. Wer aus den Mitteln des Staates oder einer Gemeinde eine Pension in einer gewiffen Höhe — sagen wir 1200 Mk. — erhält, sollte eo ip80 von den Wohltaten unserer Hilfskassen ausgeschlosten sein. Bei der ostpreußischen Kasie ist ja auch außerdem Vorsorge' getrostes, daß die Spenden der Privaten auch wirklich wohltätig wirken, denn die Zuschüsse, die die Kaste den Versicherungsnehmern, Gemeinden und Beamten, zu ihren Beiträgen zahlt, richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Betreffenden. In dieser Beziehung bieten die kleinen Kassen mit einem engbegrenztcn Berwaltungsgebiet entschieden den Vorzug der leichteren Orientierung. Und noch auf einen anderen Vorteil wollen tvir Hinweisen. Unsere wohlhabenden Glaubensgenosten wenden, wenn sie einmal in der Gebelaune sind, ihre Spenden am liebsten den wohltätigen Institutionen in der Nähe zu.. Einer ostpreußischen Pensionskasse tritt man als außerordentliches Mitglied gern bei, wenn man darum geziemend angegangen wird, einer Zenlraikaste noch lange nicht. So hat die Zerristenheit auch ihre Vorteile. Zu einer inneren Einheit sollten die Kasten allerdings kommenwir befürchten aber, daß wir noch länger darauf warten müffen als auf die äußere Einheit der Lehrer. Lomspoiulenre« u. Nachrichten. Aus Bayern. Dienstag, den 23. Juli a. er., vormittags 9 Uhr, findet im „SchützenHof" in Aschaffenburg die 28. Generalversammlung des Israel. Lehrervereins für das Königreich Bayern mit folgender Tagesordnung statt.