Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1907)
- Date
- 1907-07-04
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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4. IM 1907 Sette 8. Der Israelit. Rr. 37 harter Kultusgemeinden zu einer Kultusgemeinde dann zu verfügen, wenn die Mitglieder einer Kultusgemeinde die Mittel zur Bestreitung ihrer Kultusbedürfnisie nicht mehr aufzubringen vermögen, und wenn die Anzahl der in der Gemeinde vorhandenen, religiösselbständigen — d. i. über 13 Jahre alten — männlichen Gemeindeangehörigen nicht mehr mindestens 10 bettägt. Letztere Voraussetzung ist in die Ministerial-Entschlicßung mit Rücksicht auf die rttuelle Vorschrift ausgenommen werden, nach welcher zur Abhaltung des gemeinschaftlichen öffentlichen Gottesdienstes mindestens 10 religiösselbständige Männer erforderlich sind. Mit der oben erwähnten Absicht der Ministerial- Entschließung vom 29. Juni 1863 ist es keineswegs unvereinbar, daß der Fortbestand einer Kultusgemeinde staatsaufstchtlich unbeanstandet bleibt, die zwar nicht mehr 10 religiösselbständige männliche Angehörige zählt, aber noch die Mittel zur Bestreitung ihrer Kultusbedürfnisie aufzubringen vermag, und sich die erforderliche Anzahl von religiös selbständigen inännlichen Teilnehmern an Ihren Gottesdiensten zu sichern in der Lage ist. Steht in einem solchen Falle überdies fest, daß durch die Vereinigung der betteffenden Kultusgemeinde mit einer benachbarten Kultusgemeinde, für die Mitglieder der ersteren oder nur einem Teil derselben die Gelegenheit zur Ausübung ihres Kultus und insbesondere zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Gottesdienste aufgehoben oder beschränkt würde, so widerspräche es der Absicht der angeführten Ministerial-Entschließung, wenn gleichwohl die Vereinigung der betreffenden Kultusgemeinde mit einer anderen verfügt werden wollte. Es ist daher die Aufftellung, daß eine Kultusgemeinde, die nicht mehr 10 religiös selbstständige männliche Angehörige zählt, ohne weiteres mit einer benachbarten Kultusgemeinde vereinigt werden müsse, nicht zu billigen. Zu einer solchen Auffassung zwingt auch der Wortlaut der angeführten Ministerial- Entschließung nicht, denn es sind darin die beiden Voraussetzungen für die staatsaufsichtliche Verfügung der Vereinigung von Kultusgemeinden nicht alternativ, sondern kopulativ nebeneinander gestellt." Mannheim, 25. Juni. Der Verein zur Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums in Baden veröffentlicht seinen Bericht über die Vereinstätigkeit im Jahre 1906. Die Arbeit des Vereins im abgelaufenen Jahre galt in erster Linie dem Kampfe gegen das Oberrats- Gebetbuch. Er hat Protestversammlungen abgehalten und ferner eine Anzahl Gutachten von hervorragenden rabbinischen Autoritäten eingeholt, welche das Gebetbuch entschieden verurteilen. Die Gutachten haben die Zustimmung von mehr als hllndert Rabbinern des In- und Auslandes geflmden und sind bereits im ganzen Lande verbreitet worden. Besondere Aufnrerksamkeit wandte der Verein dem Ausbau seiner Organisation zu. Man bemühte sich in den verschiedenen Kreisen des Landes Vertrauensmänner zu gewinnen und dadurch eine Unterlage für die Wahlarbeit des kommenden Sommers zu schaffen. Der Appell, der vor einigen Wochen an sämtliche Juden Badens gerichtet wurde, hat seine Wirkung nicht verfehlt und dem Verein eine über Erwarten große Zahl von Beitrittserklärungen gebracht. „Um uns aber", so erklärt der Vorstand, „zu ermöglichen, daß nur den Wahlkampf, den wichtigsten und bedeutungsvollsten, der seit dem Bestehen der Synode geführt worden ist, mit Erfolg durchfechten können, bedürfen wir der eifrigen Unterstützung durch unsere Mitglieder. Jeder sollte sich nach Kräften bemühen, neue Mitglieder zu werben und für unsere Ideen einzutreten. Auch muß auf die Beschaffung der für die Wahlarbeit erforderlichen Mittel besondere Sorgfalt aufgewendet werden. Wenn jeder seine Schuldigkeit tut, dann dürfen wir hoffen, daß das Votum der Wähler zu unseren Gunsten ausfallen, und daß das neue Gebetbuch, deffen Tendenzen einen Abfall vom überlieferten Judentum bedeuten, von der Synode entschieden zurückgewiesen werden wird." Leipzig, 27. Juni. Bei den letzten Reichstagswahlen sollten ausländische, namentlich russisch-jüdische Studierende sächsischer Hochschulen sich durch agitatorische Tätigkeit für die Sozialdemokratie politisch betätigt haben. Man hatte das vage Gerücht zu einer Haupt- und Staatsaktion benutzt und besonders in antisemitischen Studentenkreisen strenge Maßnahmen gegen die ausländischen gefordert. Dem Deutschsozialen Verein, der in diesem Sinne Eingaben an die zuständigen Behörden gerichtet hatte, ist jetzt von der Kreishauptmannschaft folgender Bescheid zugegangen: „Die Kgl. Kreishauptmannschaft hat in Verfolg Ihrer Eingabe vom 19. Februar d. I. die Frage in Erwägung gezogen, ob das Verhalten der ausländischen Studierenden eine Aenderung ihrer Behandlung gebiete. Zu diesem Behufe sind in den Orten, die ausländischen Studierenden zum Aufenthalt bienen — Leipzig und Mitweida — und nicht minder überall da Erörterungen angestellt worden, wo dergleichen jungen Leute nach Zeitungsnachrichten sich während der letzten Reichstags- Wahlkampagne unliebsam bemerklich gemacht haben sollten. Das Ergebnis dieser Erörterungen ist äußerst gering, so gering, daß zur Ergreifung irgend welcher Maßnahmen kein Anlaß vorliegt. Selbstverständlich wird die Frage' indessen im Auge behalten werden." Norwegen. Trondhjem, 28. Juni. Aus der alten norwegischen Krönungs- und Residenzstadt sind wohl noch selten Nachrichten über jüdische Dinge an den „Israelit" gelangt. Es dürfte aber doch für Ihre Leser von Interesse sein zu erfahren, daß auch hier — unter dem 63. Grad nördlicher Breite sich eine jüdische Gemeinde gebildet hat. Sie besteht aus 23 Familien, die ausnahmslos über Schweden aus Rußland hierher gelangt sind. Ein Teil hat es, wenn auch nicht zu Reichtümern, so doch zu einem bescheidenen Wohlstand gebracht, während der Rest um seine Existenz schwer zu kämpfen hat. Die Gemeinde besitzt eine kleine Synagoge, eine Mikwah, ein Cheder, der mit einer vorzüglichen Lehrkraft ausgestattet ist und würde somit allen billigen Anforderungen genügen, die an eine kleine Gemeinde zu stellen sind, wenn nicht fast alle Geschäfte am narr geöffnet wären. Die strenge Sonntagsruhe, die in Norwegen besteht, macht den Samstag zum Hauptgeschäftstag, das mag hierfür als Erklärung, wenn auch keineswegs als Rechtfertigung dienen. Hoffentlich gelingt es dem seit einigen Jahren tätigen Lehrer hierin eine Besserung herbeizuführen. Italien. Florenz, 25. Juni. Den Knltusvorsteher der jüdischen Gemeinde in A l exa n d r i a (Piemont) hat eine wahre Reformwut ergriffen. Nachdem das mpo schon längst abgeschafft ist, soll jetzt auch die Schechitah beseitigt werden. Als Motive üebt der Herr Präsident an, daß man mit den Fortschritten der Hygiene gleichen Schritt halten müsse (!), und ferner Sparsamkeitsrücksichten. Die Gemeinde spart dann nämlich jährlich 50 Franks. Herr Emanuel Foa, der bisher die Funktion des Schächters ausübte, jetzt aber das Amt wegen seines hohen Alters niederlegen mußte, protestierte energisch gegen den Zerstörungsfanatismus des Vorstehers und verlangte, daß man einen geeigneten Nachfolger für das Schächteramt bestelle. Dies soll nun aber nicht geschehen. Der Vorsteher ließ die Gemeindemitglieder über seine Vorschläge abstimmen. Der Bote der Gemeindekanzlei kam in die Wohnungen mit dem Referendum m der Rechten und den „Ja"- und „Nein"-Zetteln in der Linken. Stehenden Fußes mußte abgestimmt werden. Dennoch war es nur eine ganz geringe Majorität, die sich mit dem Plan des Präsidenten einverstanden erklärte. Um die Minorität kümmerte man sich nicht. Die Oberrabiner Margulies (Florenz), Bolaffia (Turin) und Camerini (Parma) haben öffentlich Protest erhoben gegen die fanatische und alles bisher Dagewesene übersteigende Reformwut des Alexandriner Vorstands. Gngland. London, 1. Juli. Gegenüber den Meldungen betreffend ein jüdisches Kolonialprojekt in Ausstralien stellt die jüdische territorialistische Organisation fest, daß in diesem Weltteile keine Auswahl für ein Betätigungsgebiet der Organisation getroffen wurde, wie überhaupt noch keine Wahl hat gefällt werden können, da ein Entschluß der geographischen Kommission noch aussteht. Die Organisation ist bloß mit der Vorbereitung des vorliegenden Materiales für die genannte Kommission beschäftigt, indem sie in den verschiedenen in Betracht kommenden Gegenden die Grundverhältniffe eingehend studiert. Das Ansuchen um Ueberlaffung einer Million Acres war ein rein persönliches des Herrn Alexander Marks, welcher es in der Absicht stellte, eine größere jüdische Einwanderung einzuleiten. Dieses Ansuchen wurde nicht zurückgewiesen, sondern bildet auch jetzt noch einen Gegenstand der Beratung mit der westaustralischen Regierung. Die Jüdische territorialistische Organisation hat jedoch die Regierung über die Bedingungen informiert, welche es unwahrscheinlich machen, daß diese Sondergarantie den Anforderungen der Organisation entsprechen würde. Amerika Her verbanöstag 9er orfhoäoxen jüdischen öemeinäen. New-Aork, 14. Juni. Am 9. Juni hielt hier der Verband der orthodoxen jüdischen Gemeinden der Vereinigten Staaten und Kanadas seine vierte Generalversammlung ab. Den Vorsitz führte Dr. H. Pereira Men des. Er eröffnete die Tagung mit einer Darlegung der Ziele, die der Verband sich setzt, und einem Rückblick auf die Resultate, die bereits zu verzeichnen sind. Die Verwirklichung des göttlichen Gesetzes im Leben der jüdischen Gesamtheit, das ist, so führte der Redner aus, die Aufgabe, die der Verband der orthodoxen Gemeinden zu lösen hat. In der Verfolgung dieser Aufgabe muß er zunächst darauf hinwirken, daß überall für einen auf der Grundlage des überlieferten Judentums stehenden Religionsunterricht Sorge getragen wird. Die Jugend muß für das Gesetz begeistert und dadurch vor den moralischen Gefahren, die ihr drohen, bewahrt werden. Es müssen allenthalben Zentren geschaffen werden, wo die jungen Leute Zusammenkommen und die jüdischen Ideale pflegen. Auch die Mädchenerziehung darf nicht vernachlässigt werden. Die Gemeinden sind, einzeln oder gruppenweise, zur Anstellung geeigneter Rabbiner zu veranlassen. Zur Heranbildung tüchtiger Lehrer ist ein Seminar zu begründen. Die orthodoxen Gemeinden in jeder Stadt sollen sich mit einander zur gemeinsamen Unterhaltung von Schulen, Kaschrusanstalten u. s. w. verbinden. Der Verband ist stetig gewachsen und es ist nunmehr notwendig, daß er eine befähigte Persönlichkeit bestellt, die in den Gemeinden im Sinne der Verbandszwecke tätig ist. Aus der seit der letzten Generalversammlung geleisteten Arbeit hebt der Vorsitzende Folgendes hervor. Zur Zeit der Pogrome hat der Verband die Hülfe der Regierung angerufen, Gelder gesammelt und orthodoxe Gemeinden zur Aufnahme russischer Waisen veranlaßt. Auch während der Algeciraskonferenz wurde, im Interesse der marokkanischen Juden, das Staatsdepartement um seine guten Dienste angerufen. Der Verband hat die Gesetzgebungen der zentral- und süd-amerikanischen Republiken auf ihr Verhältnis zu den Juden geprüft. Irl Peru verbietet nach der Mitteilung des Redners das Gesetz die Erbauung von Synagogen. In Bolivia wurde die öffentliche Ausübung der religiösen Hebungen jedes Bekenntnisses erst am 27. August vorigen Jahres gestattet. Dr. Pereira Mendes wendet sich mit großer Schärfe gegen die jetzt im Gang befindlichen Ansiedlungsversuche im Südwesten der Union, bei denen keine Rücksicht darauf genommen wird, daß die dorthin beförderten russischen Juden auch weiterhin die Heiligkeit des Sabbath wahren können. Bezüglich der Arbeit des Verbandes im Dienste des Sabbath verwies der Präsident auf den Bericht des Vorsitzenden der Sabbathkommiffion Dr. D rach man/ dieser Bericht gelangte später zur Verlesung. Auf die Nachricht, daß die Regierung eine der jüdischen Bevölkerung ungünstige Auslegung des Sonntagsruhegesetzes gegeben habe, begaben sich der Präsident und Dr. Philipp Klein nach Washington, um mit dem Staatssekretär Wilson über die Angelegenheit Rücksprache zu nehmen. Diese Bemühungen hatten einen vollen Erfolg. Aus der weiteren Wirksamkeit des Verbands sei