Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1907)
- Date
- 1907-06-27
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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•* ***»* *&'•• £rziel;umj und Del?r< Pädagogische Beilage zum.usraei E.P-CX. / Zur Lage der jiidiscDen Religionslebrer in Bayern. Unter der Ueberschrift „Lehrerproletariat" bringt die „Bayrische Lehrerzeitung" aus den Kreisen der jüdischen Religionslehrer en nachfolgenden Notschrei: „3*on Zeit zu Zeit bringen unsere Tagesblätter unter diesem Stichworte Berichte über das Lehrerelend in Rußland oder Spanien. Wir brauchen aber garnicht soweit in die Ferne zu schweifen; solche schlimme Zustände liegen uns in greifbarer Nähe — innerhalb der blauweißen Grenzpfähle leidet und duldet ein Lehrerproletariat, wie aus Nachstehendem ersehen werden kann. Bekanntlich bestehen in den israelitischen Gemeinden in Bayern entweder israelitische Volksschulen oder Religionsschulen. Erstere genießen im allgemeinen alle Rechte einer öffentlichen Volksschule, die an ihr wirkenden israelitischen Lehrer Tmb inbezng auf Besoldung, Pension rc., ihren christlichen Kollegen gleichgestellt. ES gibt aber im ganzen Königreich nur etwa 80 jüdische Volksschulen. Weitaus die meisten jüdischen Gemeinden, darunter die größten wie Nürnberg, München, Augsburg, Bamberg, schicken ihre schulpflichtige Jugend in die wenigen Simultan» oder christlichen Konfessionsfchulen und laffen den Religionsunterricht in den von den Kultusgemeinden eigens dqzu errichteten und erhaltenen Religionsschulen erteilen. Die an diesen Schulen wirkenden Lehrer werden von den Kultus» gemeinden angestellt und besoldet. Ihre Lage ist im Vergleich zu der der Bolksschullehrer eine geradezu trostlose. Obwohl alle seminaristische Vorbildung genossen, viele selbst das zweite Staatsexamen abgelegt haben, können sie infolge des Mangels an jüdischen Volksschulen keine Verwendung finden und werden auch, bei der z. Zt. in Bayern herrschenden Strömung, an Simultanschulen nicht zugelassen. Diese vom Staate fast gänzlich ignorierten Religionslehrer sind den Vorstehern der Kultusgemeinden ausgeliefert und haben den Gemeinden gegenüber nicht das mindeste Recht. Es steht z. B. im Belieben der Gemeinde, ob sie einen solchen Lehrer definitiv anstellen will. Häufig besteht nur ein Vertragsverhältnis auf ein oder mehrere Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann die Gemeinde mit Ge» nehmigung der Regierung den Lehrer entlasten. Die meisten ReligionSlehrer beziehen ein durchschnittliches jährliches Fixum von 600—800 Mk. Dazu kommt noch ein nicht garantiertes, in seiner Höhe wechselndes Nebeneinkommen, das nicht selten nach Almosen schmeckt und den Empfänger tatsächlich zum abhängigsten Manne innerhalb der Kultusgemeinde degradiert. Nur die Religionslehrer der wenigen Großgemeinden erhalten AlterSzulagen, alle übrigen — und das sind wohl mehr alS 90 Prozent — entbehren sie. Der 50» und 60jährige im Dienste ergraute Lehrer bezieht die gleiche „hohe" Besoldung wie der frisch aus dem Seminar entlaffene junge Kandidat Auf Pension hat ein solcher Lehrer, die paar Großstädte wiederum ausgenommen, keinen Anspruch; wird er krank oder dienstesunfähig, kann er gehen — der Mohr hat seine Schuldig keit getan. Auch Reliktenversorgung gibt eS für ihn nicht; stirbt er und hmterläßt Frau und Kinder, so sind sie oft der Barmherzigkeit und öffentlichen Wohltätigkeit überantwortet. Diese kaum glaublichen Zustände erfahren durch den sei etwa SO Jahren sich vollziehenden Zug der wohlhabendsten GlaubenSgenosten in die Großstädte weitere Verschärfung dadurch» daß den in den kleinen Städten und Dörfern zurückbleibenden,Iminder gut situierten 'Mitgliedern die Last und Erhaltung der religiösen Institutionen zufällt. Diese oezimierten Gemeinden sind vielfach nicht mehr in der Lage, die Kosten für den Religionsunterricht zu bestreiten, und der Lehrer, der vielleicht Jahrzehnte der Gemeinde seine Kraft geliehen, ist in seiner Existenz bedroht, wird brotlos. Erwägt man wefter, daß seit einiger Zeit die Preise fast aller unentbehrlichen Lebensmittel bedeutend in die Höhe gingen, so begreift man das Elend, das tatsächlich in vielen israelitischen Lehrerfamilien zu Hause ist. Um der dringendsten Not, namentlich der der Witwen und Waisen einigermaßen zu steuern, wurde vor 25 Jahren ein UMerstützungsverein für bayerische israelitische Lehrer gegründet, auS dessen Kaffe z. 31. ein diensteSunfähiger Religionslehrer sowie eine Witwe, unter Hinzurechnung des StaatSzuschuffes eine jährliche Pension von je 210 Mk. erhalten. Daß eine solche Summe zur Befriedigung der bescheidensten Lebensansprüche auch nicht im entferntesten hinreicht, bedarf keines Beweises. Aus dieser bedrängten und unwürdigen Lage kommen die ReligionSlehrer nur dann heraus, wenn die beiden am meisten interessierten Faftoren» Staat und Kultusgemeinden» mehr als bisher sich ihrer Pflichten erinnern. Da der Religionsunterricht einen integrierenden Teil des Volksschulunterrichts auch für die Israeliten bildet und laut Ministerialentschließung vom 29. Juni 1863 in Kultusgemeinden, die keine eigene israelitische Volksschule haben, ein geregelter Religionsunterricht durch seminaristisch gebildete Lehrer erteilt werden muß. sollten diese auch entsprechenden staatlichen Schutz» sowohl in ideeller als Materieller Hinsicht, genießen. ES kann nicht Aufgabe dieses Artikels sein, im einzelnen hervorzuheben, wie jener Schutz sich zu betätigen habe; nur darauf sei hingewiesen, daß es der bayerischen Staats» regierung möglich wäre, den israelitischen Relegionslebrern» die doch auch im Dienste des allgemeinen Volksschulunterrichtes stehen, bessere Fürsorge angedeihen zu laffen. Anerkennt doch die Berfaffung einen „israelitischen Kultus", der im Budget mit 14,000 Mk. dotiert ist. Diese freilich an sich schon geringe Summe wird aber nicht einmal ganz ihrem Zwecke zugeführt; ca. 5000 Mk. werden eingespart und nur 2000 Mk. kommen den Religionslehrern auf dem Umwege einer Subvention durch den israelitischen Lehrerverein zu. Warum einsparen» wo so dringende Bedürfnisse vorliegen'? Wie viele Tränen könnten mit diesen „erübrigten" 5000 Mk. getrocknet werden, wenn sie» gemäß der ursprünglichen Bestimmung, für den Dienst des israelitischen Kultus, speziell der notleidenden Lehrer, verausgabt würden! Das Budget sowohl deS katholischen als deS protestantischen Kultus ist im Laufe der Jahre bedeutend angewachsen; nur der Posten für den „israelitischen Kultus" scheint in seiner Höhe für alle Zeiten festgelcgt zu sein. Es wäre rin Akt ausgleichender Gerechtigkeit und es stünden jedenfalls keine staatlichen Bedenken entgegen, wenn er verdreifacht und namentlich für Zwecke der Alters- und Reliktenversorgung verwendet werden würde. Eine Summe von 40—50,000 Mk. brächte das bayerische Budget nicht aus dem Gleichgewicht, würde aber hinreichen, die schwergeprüften Lehrer aus der dringendsten Not zu befreien. Aber auch das bayerische Judentum hätte im eigensten Interesse alle Veranlassung, bei der Beseitigung der unwürdigen Zustände durch eine geordnete Anstellungsweise und zeitgemäße Besoldung seiner Beamten nach Kräften mitzuwirken. Das wäre aber nur dann möglich, wenn nach dem Muster unserer Nachbarländer Württemberg und Baden eine israelitische Zentralkasse für Bayern geschaffen würde, aus welcher die von den Kultusgemeinden angestellten Lehrer einheitlich bezahlt werden könnten. Es bedeutet eine schreiende Ungerechtigkeit, wenn die kleine Kultusgemeinde von 10 Mitgliedern die Lasten einer Religions-' schule allein zu nagen hat» während die nach Tausenden zählende Großgemeinde nur für die Kosten der eigenen 2—8 ReligionSlehrer auftommt. Dringend wäre zu wünschen, daß das SolidaritätSgefühl mid die vielgerühmte Hilfsbereitschaft der Juden sich auch hier bestätige» wo es sich um ihre vitalsten Interessen, die religiöse Erziehung der Jugend harchelt." r, Verschiedene angesehene Tagesblätter, wie die „Augsburger Abendzeitung" haben diesen Artikel abgeoruckt und ihn mit Kommentaren versehen, die sür uns Juden nicht schmeichelhaft lauten. Er saat zwar uns und unseren Lesern kaum etwas Neues, aber wir halten es doch für unsere Pflicht, nicht achtlos an ihm vorüberzugehen, sondern ihn eingehend zu besprechen. Es ist nicht das erste Mal, daß die bayrischen Lehrer mit ihrer Not die Flucht in die Oeffentlichkeit ergreifen. Unter der bezeichneten Ueberschrift „J’accuse* machte ein Kollege schon vor mehreren Jahren in der bayrischen Lehrerzeitung seinem gedrückten Herzen Luft. Nun gilt die Bezeichnung der „Augsburger Abendzeitung" von der „beschämenden Trostlosigkeit" der Verhältnisse der jüdischen Religionslehrer nicht bloß für Bayern, sondern sür den größten Teil Deutschlands, aber die Lage der bayrischen Kollegen ist, wie jeder Kenner der Verhältnisse weiß, durch einige Nebenumftände noch besonders verschärftdiese wollen wir kurz erörtern. Während in Norddeutschland viele Gemeinden mit 15—18 Familien nicht mehr daran denken, einen eigenen Lehrer anzustellen und zu Filialgemeinden herabsinken, sehen in Bayern Zwerggemeinden mit 36—40 Seelen noch darauf unter schweren Opfern einen Lehrer zu .engagieren, vor allem zwecks eines geordneten „Schulengangs." Es ist wahrhaft rührend zu sehen, wie Leute, die als sogenannte „Baale Sarseronim" sich kümmerlich ernähren, mit der größten Bereitwilligkeit das vier- und fünffache ihrer Staatssteuer für Kultuszwecke, d. h. in der Hauptsache für Besoldung des Lehrers entrichten. *) In Norddeutschland zahlt man dem Kantor, d. h. dem in der Regel ungeprüften Beamten — unter 50 oftpreußischen Lehrern waren s. Z. nur 10 geprüfte — 10—1200 je, die bayrische Gemeinde erhält für ein Fixum von 600 JC einen seminaristisch gebildeten Lehrer, denn, so seltsam es auch klingen mag, die dortigen Stellen sind trotz ihrer erbärmlichen Besoldung gesucht, weil man in den bayrischen Landgemeinden noch echte □'Dir antrifft und der bayrische Lehrer sich nur schweren Herzens entschließt, in eine sogenannte „tresene" Gemeinde zu gehen. So kommt es, daß eine Gemeinde, mit der auch noch eine Finale verbunden ist, ihre Stelle mit 470 JC (!) Gehalt mit Erfolg ausschreiben kann. In diesen Zwerggemeinden herrscht ein wirklicher Notstand,- die Quelle desselben ist aber, wie gezeigt, *) Daß die althergebrachte Form der Steuerverteilung: je einDrittel nach -py ,rron am und Kind fürüie gering Bemittelten besonders drückend ist, sei hier nur nebenbei erwähnt.