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Der Israelit · 1907-06-27 · Heft 26 (27.6.1907) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 26 (27.6.1907)
Date
1907-06-27
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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27. Juni 1907. Der JSraettt. Nr. 26. Seite 7 uns mit folgenden Darlegungen an die verehrliche Verwaltung zu wenden. Eine Vorstandsmitglied unserer Vereinigung wollte die Trauung seiner Tochter in der Synagnge in der Herzog Rudolfstraße durch Herrn Dr. Ehrentreu vollziehen lassen. Obwohl eine derartige Trauung in einem gleichgelagerten Fall erst kurz zuvor gestattet worden war» wurde auf Grund von Erörterungen» welche in der Sitzung des Verwaltungs-Ausschusses gepstogen worden waren, seitens des Verwaltungs-Ausschusses Herrn Rabbinats-Substituten Dr. Finkelscherer die Instruktion erteilt, daß dieser die Abhaltung der Trauung durch Herrn Dr. Ehrentreu in diesem Fall und in Zukunft in gleichen Fällen, als in seine Kompetenz eingreifend, nicht gestatten solle. Wir wollen nun ganz davon absehen, daß durch dieses Verbot unserem Mitglied sowohl» wie Herrn Dr. ».Ehrentreu eine unverdiente Kränkung zugefügt wurde; es liegt'uns vielmehr daran, darzutun» daß wir auf Grund der derzeitigen Sachlage in diesem Vorgehen eine Unbilligkeit erblicken müssen. Die Kultusgemeinde München hat Herrn Dr. Ehrentreu im Jahre 1894 mit Genehmigung des Rabbinats als Vertreter des Herrn Rabbiner für die Ritualangelegenheiteu ausgestellt und ihm gleichzeitig kontraktlich die Verpflichtung auserlegt, in Verhinderung des Rabbiners bei Trauungen und Beerdigungen als dessen Stellvertreter zu fungieren. Auf Grund dieses Mandats hat Herr Dr. Ehrentreu auch in den Jahren 1894 bis 1900 wiederholt als Vertreter des Herrn Rabbiners und zwar — was ausdrücklich betont sei — auch in vollständig neologeu Familien sein Amt versehend Nach Anstellung des Herrn Dr. Fiukelscherer wurde er in solchen Fällen zwar nicht mehr herangezogen; die erwähnte Vertragsklausel, die ihm die Stellvertretung übertrug, ist aber niemals aufgehoben worden. Herr Dr. Ehrentreu ist allerdings nicht jals Rabbinats- Substiwt im Sinne des 8 25 Ab,'. 2 des Judenedikts aufge stellt worden, DaS Gleiche trifft aber auch auf Herrn Dr. Finkelscherer zu. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat stch nun die Summe der rabbinischen Funktionen» ^welche Herr Dr. Ehrentreu im Aufträge des Herrn Rabbiner- und im Einverständnis mit der Kultusgemeinde-Berwaltung in unserer Synagoge zu vollziehen hat, wesentlich erhöht. Es sei nur an den Verwaltungsbeschluß vom Jahre 1903 betr. Abhaltung vbn Predigten in^ unserer Synagoge, an die Festgottesdienste am Geburtstage S. K. H. des Prinzregenten rc. re. erinnert. Nach alledem mußte es unS außerordentlich befremden, daß seitens der zuständigen Faktoren bei dem jüngsten Anlaß die Abhaltlmg einer Trauung in unserer Synagoge durch Herrn Dr. Ehrentreu als unzulässig erachtet wurde.' Herr Dr. Ehrentreu ist durch seinen Anstel lungs vertrag von der Kultusgemeinde als fähig und geeignet erklärtworden» als Rabbinatsvertreter zu fungieren. Herr Dr. Ehrentreu vollzieht tatsächlich seit Langem in unserer Synagoge in Stellvertretung des Herrn Rabbiners und mit dessen und der Ber w altung Genehmigung sämtliche rabbinischen Funktionen.' Und nun soll es ihm verwehrt werden, eine Trauung in unserer Synagoge zu vollziehen, obwohl die Familie der Braut» wie jene des Bräutigams den größten Wert darauf legen, daß in Stellvertretung des abwesenden Rabbiners Herr Dr. Ehrentreu hierbei amtie re. Wir erblicken darin eine unnötige, in den Verhältnissen nicht begründete Einengung der persönlichen Willensfreiheit der KulMsgemeinde-Mitglieder,/ bezw. unserer Vereins Mitglieder. Wir betrachten es als ein Gebot der Billigkeit und Gerechtigkeit, dem stch gerade eine liberale Gemeindeverwaltung nicht verschließen sollte, daß eS bei Verhinderung des Herrn Rabbiners den Mitgliedern freigestellt werde, für rabbinische Funktionen in ihren Familien denjenigen bestellten Substituten zu wählen, den fie selbst vorziehen. Würde man zu der gegenteiligen Auffassung gelangen, und Herrn Dr. Ehrentreu zu der Vornahme von Trauungen in den Familien unserer Mitglieder nicht für koinpetent und autorisiert erachten, chn somit nur als RabbinatS-Substitut in partibas erklären, so würde dies zu Konsequenzen führen, welche die Prinzipien, auf welchen unser Verein und unsere Synagoge begründet wurden, ernstlich gefährden könnten. Es würde alsdann — immer in Verhinderung des Herrn Rabbiners — der jeweiligen Verwaltung anheim gestellt, in Zukunft irgend einen beliebigen Substituten zur Vornahme rabbinischer Funktionen innerhalb unserer Synagoge zu delegieren. Hierdurch würden nicht nur unseres Erachtens unsere Rechte als Hausherr unserer Synagoge eine empfindliche Beschränkung erfahren, sondern es könnte sich auch einmal der Fall ereignen» daß der in unserer Synagoge amtierende Substitut in seiner Predigt oder in seinen sonstigen Ansprachen, vielleicht auch in seiner religiösen Lebensführung, Anschauungen vertritt, die der religiösen Ueberzeugung der Mehrheit unserer Mitglieder diametral widersprechen. Wir glauben beanspruchen zu dürfen, daß die Stellung des unserer Richtung ungehörigen Rabbinatsstellvertreters keine mindere sei, gegenüber jener der anderen Substituten. Wir beanspruchen dies, obwohl wir wisien» daß unserer Richtung nur eine Minorität der Gemeindemitglieder angehört, Wem der Friede und die Aufrechterhaltung der Einheft der Kultusgemeinde am Herzen liegt, der wird in solchen Fragen niemals die MajoritätSverhältniffe entscheiden lasien. Um Vorkommniffen» wie dem erwähnten, für die Zukunft vorzubeugen, und damit bezüglich der Stellung des Herrn Tr. Ehrentreu als Stellvertreter des Herrn Rabbiners in Verhinderungsfällen volle Klarheit geschafft werde, stellen wir an die verehrliche Verwaltung das höfliche Ersuchen: „Es wolle bestimmt werden, daß in Verhinderung des Rabbiners Herrn Dr. Ehrentreu jederzeit berechtigt ist, in den Familien unserer Vereinsmitglieder die rabbinischen Funktionen bei Trauungen und Beerdigungen auf Wlmsch der*Beteiligten 'auszuüben." Nachdem die verehrliche Verwaltung in weitgehender Toleranz gegenüber der radikal-neologen Richtung eines Teils der Gemeindemitglieder vor wenigen Wochen ihre rituelle Leichenhalle zur Abhaltung einer Trauerfeier vor der Ueberführuug einer Leiche an ein Crematorium bereitwilligst zur Verfügung gestellt hat, glauben wir die Hoffnung aussprechen zu dürfen, daß dieselbe! nun auch den orthodoxen Gemeindemitgliedern gegenüber jene Summe von Gerechtigkeit und Entgegenkommen betätigen wird, auf welche wir auf Grund der Zahl und Opferfteudigkeit unserer Mitglieder Anspruch zu haben vermeinen, und würden es lebhaft bedauern» wenn durch eine abschlägige Berbescheidung unseres Gesuchs prinzipielle Fragen in der breiteren Oeffentlichkeit aufgerührt und angeschnitten würden, deren derzeitiger Austrag unseres Erachtens nicht im Interesse des Friedens unserer Gemeinde liegt. Mit vorzüglichster Hochachtung! Verein zur Förderung jüdischer Wissenschaft Obel Jakob. Sigmund Fraenkel, l. Vorsitzender.; Sigmund Feuchtwanger, 1. Schriftführer. Es steht noch immer zu hoffen, daß die Verwaltung der Kultusgemeinde gegenüber den in der Eingabe niedergelegten überzeugenden Darlegungen den Rückzug antreten und ihren vom Standpunkte der Gewiffensfreiheit gradezu empörenden Beschluß annullieren wird. Gestewetrtz. Wien, 21. Juni. Am vergangenen Sontag konstituierte sich der „Jüdische Klub des Abgeordnetenhauses". Demselben gehören an die Abgeordneten Dr. Straucher, Dr. Mahler, Dr. Gabel und Stand. Zum Obmanne wurde Dr. Straucher gewählt. Der Klub beschloß, eine Reihe von Interpellationen einzubringen, darunter eine wegen der Judenverfolgungen in Rumänien. Ungarn. Die Sonntagsruhe. (Bon unseren Korrespondenten). Budapest, 24. Juni. Auf der jüngsten Tagung der orthodoxen Landesrepräsentanz vertrat die Kanzleileitung die Ansicht, daß, wie die Dinge liegen, in Sachen der Sonntagsruhe nicht eine konfeffionelle Agitation der jüdischen Bevölkerung ins Werk gesetzt werden dürfe, daß vielmehr nur von so Aalen Gesichtspunkten aus die Regierung von der Berechtigung der jüdischen Wünsche überzeugt werden müffe. Diese Ansicht der Kanzleileitung war vielfachen Angriffen ausgesetzt. Nun zeigt es sich, daß es nicht eine bloße Ansicht des Landespräsidenten, sondern das Ergebnis einer an maßgebender Regierungsstelle eingeholten Information ist. Die aus den Kreisen der Orthodoxie entsandte Deputation hat dieser Tage eine Konferenz abgehalten nnd ein Memorandum festgestellt, in welchem verlangt wird, daß bei der bevorstehenden Aenderung des Sonntagruhegesetzes denjenigen jüdischen Kaufleuten und Gewerbetreibenden, die den Sabbat halten, das Recht eingeräumt werde, an Sonntagen hinter geschloffenen Türen arbeiten zu dürfen. Das Memorandum motiviert dieses Hauptverlangen vom Standpunkte der Volkswirtschaft und Gewerbefreiheit und weist darauf hin, daß in mehreren Staaten, ohne Tangierung des idealen Zweckes eines Ruhetages in der Woche, den sabbathaltenden jüdischen Kaufleuten und Gewerbetreibenden entsprechende Begünstigen, resp. Ausnahmebestimmungen nachgelassen wurden. Die Konferenzmitglieder übereichten dieses Memorandum dem Staatssekretär I. Szterenyi, bei welcher Gelegenheit das Mitglied D. Korrein ungefähr folgendes sagte: Als Betrauter der vaterländischen gesetztreuen jüdischen Kaufleute überreichen, wir Ew. Hochgeb. unsere Bitte. Wir verlangen nicht das Privilegium, am Sonntug nach Eintritt der gesetzlichen Arbeitsruhe unsere Geschäfte offen halten zu dürfen.. Wir wollen keineswegs ein Vorrecht zum Warenverkauf auf Kosten der andersgläubigen Kaufleute, sondern da die gesetzliche Sonntagsruhe für uns, die wir uns am Samstag jedweder Erwerbstätigkeit enthalten, allwöchentlich einen doppelten Ruhetag ergibt, bitten wir um eine Milderung in der Richtung, daß es uns samt unfern jüdischen Angestellten gestattet sei, am Sonntag hinter geschloffenen Türen Arbeit zu verrichten. Der Staatssekretär, der die Deputation sehr freundlich empfing, übernahm das Memorandum und erwiderte folgendes: Ich danke Ihnen bestens für Ihr freundliches Erscheinen. Mit Rücksicht auf den großen Kreis, den Sie vertreten, werde ich zn der Enquete über die neue Sonntagsruhe-Vorlage auch zwei Herren von Ihnen einladen. Sie werden dann Gelegenheit haben, Ihre Wünsche ausführlich zu begründen. Insofern Ihre Motivierung akzeptabel sein sollte, werde ich mich Ihren Wünschen nicht verschließen. Dies umsoweniger, als Sie nicht verlangen, am Sonntag den anderen Konfeffionen angehorenden Kaufleuten Konkurrenz zu bieten. Ick rate Ihnen zugleich, von einer größeren Action Abstand zu nehmen, denn eine solche könnte eine Gegenaction zur Folge haben und Ihrer Sache nicht dienlich sein. Dann wurde die Abordnung vom Handelsminister Franz Kossuth empfangen. Derselbe dankte ftir die Aufwartung uno gab die Erklärung ab, daß, insofern der Wunsch auf Gestattung der Sonntagsarbeit sich nur auf geschloffene Räume bezieht, der Elffüllung dieses Wunsches seiner Meinung nach kein Hinderniß im Wege stehen werde. Allerdings könnten hierbei nur solche Personen in Betracht kommen, die ihre Betriebe am Samstag geschlossen halten. Ehe der Minister die Frage gründlich studiert habe, könne er selbstredend keine positive Zusage machen, doch möge, die Deputation versichert fein, daß ihr Anlieger auf seine wohlwollende Unterstützung rechnen dürfe. Der Minister' ließ sich die Mitglieder der Deputation vorstellen, reichte jedem einzelnen die Hand, und damit war diese vielverheißende Audienz zu Ende. Budapest, 21. Juni. Die hiesige orth. Gemeinde hielt ihre ordentliche Jahresversammlung ab. Der Jahresbericht wurde zur Kenntnis genommen, dem Vorstände das Absolutorium erteilt und das Budget des laufenden Jahres mit 100,000 Kronen Einnahmen und ebensoviel Ausgaben präliminiert. Bon Wichtigkeit ist der Beschluß, daß im nächsten Schuljahre die erste Klaffe einer neu zu erichtenden orthodoxen Mädchenbürgerschule eröffnet werden soll. Mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zum Baue einer großen orthodoxen Synagoge wurde eine 20 gliedrige Kommission betraut. Preßburg, 18. Juni. Am Sonntag den 9. d. Mts. fand die konstituierende Generalversammlung des Vereins rat? 'ivirr? dahier statt. Die Versammlung war stark besucht. Erschienen waren auch das Rabbinat mit Herrn Oberrabbiner A. Schreiber an der Spitze und Vertreter des Kultusvorstands. Der Vorsitzende Herr Moritz Frey konstatierte in seiner Eröffnungsansprache mit Genugtuung, daß sich bereits über 200 Personen zur Mitgliedschaft angemeldet hätten; für die weitere Entwicklung des Vereins gewähre das die besten Aussichten. Herr Siegfried Steiner erörterte alsdann die Aufgaben, die sich der Verein gestellt hat. Er führt aus, daß es gelte, den ratr now, wo es notwendig ist, Schutz und Beistand zu sichern, und ferner, die Vermittlung von Stellen zu organisieren, in denen die jungen Leute von der Entweihung des rat? bewahrt bleiben. Nach diesem Referate wird der ausgearbeitete Statutentwurf der Versammlung vorgelegt. Es wird beschlossen, den Verein von vornherein als eine Landesorganisation zu konstituieren, da nur durch die Zusammenfassung aller Kräfte eine, erfolgreiche Arbeit erzielt werden kann. Damit ist der Anregung des deutschen „Verbandes der .

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