Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1907)
- Date
- 1907-06-20
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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20 Juni 1907.!t>eniftt hat so unterzeichnet, wie Fr. ihre Anterschrift druckt. Keiner der drei Benvenisti setzte je hinter seinen Namen die Buchstaben das scheint eine besondere Liebhaberei des Herrn Fr. zu sein). Mose B. unterzeichnet niW232 ntpo oder NVv Tyx Vdr n^2i2J2 cder ntr:2:2 ntwa T>yx, einmal L'O2 /innr2 jwd 7'11 m ynv bzb I2y ly^en n"r6t NV2222, aber nie wie Fr. schreibt '2271 r"D NV2222 rwe. Josua B. schreibt in der 2'2'y27! 1'y2 'JK :O'V2 -HD yttfin'» *THP HÖIpn V'T “in"D2 N“«*? 72 MIN' und in den im Jahre *iD"nn herausgegebenen Mi.i' nyt? n"irr^ meist NV52222 N«N1V22 *?K5") y^1N' Tyxn nn"Vf; bisweilen läßt er den Vaternamen weg, dreimal schreibt er nurMN', auch wohl yipn', aber me so wie Fr. schreibt. Uebrigens. zeichnet er, wenn er den Familiennamen schreibt, immer'NL2222 mit ' und nicht, wie Fr. druckt, ohne '. Chajim B. zeichnet gewöhnlich vysn iY'nVt NV2222 12 O"N, bisweilen auch n^nVt 2'2ki vyxn, nie so wie ihn Fr. zeichnen läßt. R. (Fortsetzung folgt.) iücherscha«. Darstellung des talmudischen Rechts von Prof. Dr. Josef Köhler. Berlin 1907. (Einleitung zur Goldschmidtschen Talmudübersetzung Seder Nestkin.) Die vorliegende Schrift bildet die Einleitung zu dem Teile der Goldschmidtschen Talmudübersetzung, welcher die Ordnung „Nestkin" behandelt. Wenn man die Weitfchichtigkeit des Stoffes ins Auge faßt und andererseits wieder den beschränkten Raum, der für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt ist, so erscheint es als keine leichte Aufgabe, den Anforderungen, die das genannte Thema stellt, gerecht zu werden. Da heißt es: knappe Fassung und dennoch Vermeidung wesentlicher Lücken' Der Bersasser hat es aber verstanden, in scharfen Umrissen aus dem weiten Gebiete das Wesentlichste zu geben, was zur Erkenntnis des talmudischen Rechtes zu wissen nötig ist. Wenn der Verfasser zur Vergleichung noch römisches Recht und altdeutsches Recht wie auch das deutsche Recht der Gegenwart heranzieht, so wird die Arbeit noch eine wertvollere, und der Laie wird manchmal erstaunen, wie im alten talmudischen, d. h. jüdischen Recht so manches schon vorgesehen ist, was heute als neu, als Erfolg der Entwicklung des Humanitätsgedankens in. der Gegenwart angesehen wird - ’ ein Blick in die Bestimmungen des Arbeiterrechts z. B. lehrt es deutlich. Das talmudische Zeitalter hätte allerdings diese Rechtsgedanken nicht entwickeln können, wenn nicht in dem Pentateuch die Grundgedanken ausgeftrocherr gewesen wären und die Tradition ihre Bedeutung nicht bewahrt hätte. Erst auf diesem Boden konnte sich die ganze Rechtslehre des Judentums aufbauen und entwickeln Der Verfasser läßt dem Talmud im großen und ganzen sein Recht widerfahren, er behandelt ihn mit Achtunger würde aber den sogenannten „Haarspaltereien" mehr Verständnis entgegenbringen, wenn er sich klar gemacht hätte, daß der Talmud nicht ein systematisch geordnetes Rechtsgebäude uns hinstellt, daß er vielmehr nichts anderes als ein Protokoll der Diskussionen im Lehrhause uns bietet, also auch den zu Wort kommen läßt, der, um die vorliegende Frage gründlich zu erörtern, Einwürfe macht, die den Schein des Gesuchten habenzur Klarstellung konnten immerhin solche Einwürfe beitragen. Mit dem Unterschiede, den der Verfasser zwischen praktischen und Schulfragen macht, der ja in Wirklichkeit existiert, ist es nicht allein getanwenn man das Wesen des Talmuds verstehe» will, so muß man sich in die Denkweise der Rabbinen zu versetzen verstehen, die nur eine beseligende Freude kannten: d rs Forschen, ein Drang, der sie so beherrschte, daß sogar die Erholungspausen benutzt wurden, in witziger Rede und Gegenrede einander auf die Scharfsinnsprobe zu stellen. Man vergleiche hierzu: Zemach Duran, Magen Aboth II, 17. Zu zeigen, wie mannigfaltig der Inhalt der vorliegenden 56 Ouartseiten umfaffenden Schrift ist, teilen wir die Hauptüberschristen mit. Nach allgemeinen Bemerkungen wirb das Bürgerliche Recht behandelt und dieses enthält die Kapitel: 1. Allgemeines, 2. Schuld Der JSraeltt. recht 3. Sachrechl, 4. Erbrecht. Dann fol,t: Unerlaubte Handlungen, Strafrecht: 1. Tat und Täterschaft, 2. Rechtswidrigkeit, 3. Haftung. Tier und Mensch. 4. Straft. — Prozeß: 1. Gericht, 2. Allgemeine Berfahrensgrundsätze, 3. Beweislehre, 4. Sonderprozeß,- 5. Vollstreckung, 6. Sonderheiten des Strafverfahrens. — OeffentlichesRecht. — Die Bearbeitung des Familicnrechts hat sich der Verfaffer für später Vorbehalten. Im folgenden seien mir nur einige Bemerkungen gestattet. Zu S. 10. Der Prosbul war kein Protest gegen den Schulderlaß im siebenten Jahr, sondern nichts anderes als eine Uebertragung der Privatschuld an das Gericht. Das Wort ist allerdings ein griechisches Wort. Bon allen Erklärungen ist die einleuchtendste die von Sachs, Beitr. II, S. 70. als irpör ßouXfj itpsaßEUTwN „vor dem Rate der Alten" gegebene. Man beachte nämlich, daß Gittin 36 d das!?12O12O erklärt wird als 'tyaD'DD/ wo zwischen den beiden letzten Worten das Wo:t ONO zu ergänzen ist. — S. 17, ob die Fahrlässigkeit bestraft wird, wenn ein Mißgeschick hinzutritt, ist strittig. Bgl. B. k. 21 d. — S. 34. Beauftragt einer einen anderen, für ihn zu stehlen, so ist der Auftraggeber allerdings straffrei, hingegen verfällt der Täter der Strafedies hätte der Verfaffer erwähnen sollen. — S. 35. Unklar drückt sich der Verfaffer aus: „Ob auch ein herrenloses Rind hastet, wird verneint. Die Frage ist hier, ob man sich an einem herrenlosen Tier für einen Schaden, den es verursacht hat, schadlos halten kann. Der Talmud bemerkt hierzu, was das für eine Frage sei, man kann ja das Tier ohne weiteres an sich nehmen und sich durch dessen Besitz schadlos machenaber, so wird dann erklärt, hier sei die Rede davon, ob, derjenige, der sich das herrenlose Tier angreianet hat, verpflichtet sei, es dem Beschädigten zur Schadloshaltung herauszugebendiese Frage wird nun verneint, eine Entscheidung, die nicht so beftemdlich ist, wie der Verfaffer glaubt. Ob bei einer Tötung das Tier von den: gegenwärtigen Besitzer herausgefordert werden kann, über diese Frage herrscht Meinungsverschiedenheit. S. B. k. 44 d. Maimonides bejaht die Frage. Niske Mamon 10, 6. — S. 38. Ob bei dem Fall der unvorsätzlichen Tötung die Folgen einer solchen eintreten, wenn die Axt vom Holze beim Holzspalten zurückprallt, wird nicht untersucht sondern, ob das Exil verhängt werde, wenn ein Stück des abgehauenen Holzes einen Menschen trifft und ihn tötet. Diese Art Fragen sind weder müfsig, noch haarspaltendes handelt sich hier um das Wohl und Weh eines Menschen, der das Unglück gehabt hat, daß durch einen von ihm ausgehenden Zufall ein Mensch ums Leben gekommen ist und bei dem man nun vor der Frage steht, ob man ihn zum Exil verurteilen sollda hat man sich doch, wenn es auch keine Tradition gäbe, so fest wie möglich an den Wortlaut des Gesetzes zu klammern, um, wenn irgend möglich, einen Menschen vor dem traurigen Geschick zu bewahren, von Haus und Hof sich trennen zu müssen. — S. 42. Daß das Verbrennen als die schwerste Strafe anzusehen sei, ist nicht ausgemachtdie Folgerung, die der Verfasser aus seiner Annahme zieht, kann also nicht als gemeingiltig angesehen werden - zumal d-e rezivierta Halacha die Steinigung als die schwerste Strafe betrachtet. — S. 44 behandelt der Verfasser das Talion und meint, erst die Zeit einer höheren Kulturstufe habe das wörtliche „Zahn um Zahn" in Geldbuße umgedeutet. Wie stehen aus dem Boden der Tradition und verwerfen die Ansicht von der späteren Umdeutung. Der Verfasser gibt selbst zu, daß in den talmudischen Schriften ein Argument gegen die wörtliche Anwendung der Strafe ins Treffen geführt wird, das „diese ganze Rechtseinrickfiung ins Herz trifft". Verlass m wir nun auf einen Augenblick die Tradition, ja, stellen wir uns für einen Augenblick auf den Standpunkt, Moses sei der Verfasser der Thora, und da sollte der weise und milde Moses, der mit seiner Gesetzgebung Jahrtausenden vorausgeeilt ist, nicht die Unmöglichkeit, ja geradezu Widersinnigkeit eines iU8 talionis erkannt und diese Erkenntnis erst späteren Geschlechtern überlassen haben? Sollte er nicht außer anderem eingesehen haben, daß das „Beule für Beule", was gewöhnlich von den Verteidig rn der wörtlichen Auffassung nicht angeführt wird, geradezu zur Lächerlichkeit führen würde? Doch genug davon, wir gedenken später etwas ausführlicher darüber zu sprechen, wir wollen hier nicht über den Rahmen einer Rezension hinausaehen. Die Bemerkungen, die wir zu machen hatten — das wollen wir noch hinzufügen — sollen das Lob nicht einchränken, das wir der fl.ißigen und lichtvollen Arbeit gern sp nden. Wir bedauern nur, daß der Verfasser auf die Talmudstellen nach der Goldschmidtschen Ausgabe hinweist und nicht, wie üblich, auf die Blatt- und Seitenzahl der gewöhnlichen Talmudausgaben. 5. Das Zeitalter der Reformatio». Bon Albert Kalthoff. NachgelaffenePredigten mit Vorwort von Friedrich Steudel. Verlegt bei Eugen Diederichs. Jena 1907. 282 S. 4 Mk. Das Werk ist eine Sammlung von Reden, die Kalthoff, der bekannte radikale evangelische Theologe, in Bremen gehalten hat. Es find keine Predigten im landläufigen Sinne dieses Wortes, sondern historische Essays, die eine der gewaltigsten Kulturrevolutionen, eine der interessantesten Perioden der Vergangenheit behandeln und in ein ganz neues Licht zu stellen suchen. Sie sind geistsprühend und originell und auch da, wo sie zum Widerspruch reizen, interessant und fesselnd. Auch wer den ein- Rr. 25. Seite 11. fettigen, extrem liberalen religiösen Standpunkt des Verfassers als falsch erkennt und ablehnt, der wird, wenn er für kulturhistorische Fragen Interesse hat, diese Aufsätze mit Spannung lesen und viel Anregung in ihnen finden Kalthoff will in den wirtschaftlichen und Klassenkämpfen der Reformationsp riode die innersten treibenden .Faktoren jener gewalttgen kulturellen Umwälzungen erkennen lassen und die darin hervortretenden Persönlichkeiten aus dem Kampf zwischen absterbenden und neu sich durchsetzenden Interessengruppen verstehen lehren. Es sind neue Gesichtspunkte, die er aufftellt, um die treibenden Kräfte der Reformation, die Symptome des kirchlichen Verfalls im Mittelalter, die Berjüngungskräfte der Zeit in Wissenschaft, Kunst und Gesellschaft u. a. m. zu beleuchten. Uns als Juden interessiert besonders die Predigt über R e u ch l i n, in welcher der Verfasser Stellung nimmt zur Judenfrage: „Ein höchst unerquickliches Thema, dessen Eröterung ich gerne so viel wie möglich vermeide, ist für mich die Judenfrage. Nicht als ob ich das Dasein einer solchen leugnen oder ihre Bedeutung abschwächen wollte. Diese Frage ist allerdings mehr vorhanden für die Juden selber, als für die Christen. Ich habe aus dem Munde ernster, hochgebildeter Juden es selbst aussprechen hören, daß ihnen die Entwicklung, die das Judentum inmitten der modernen Welt genommen, die ernstesten Bedenken erwecke, ja, daß ihnen die hermetische Absperrung des konfessionellen Judentums gegen eine Kultur, von der es doch erst eigentlich seine Existenz hernehme, als ein bedauerlicher, ja unerträglicher Zustand erscheine. D°e Judenftage ist da, weil eine bestimmte Bevölkerungsschicht eine religiöse Sonderstellung innerhalb des gesamten Volkslebens einnimmt und dadurch eine organische Verschmelzung mit diesem unmöglich macht Man sagt oft, die Judenftage sei eine soziale Frage oder eine Raffenftage. Aber das Judentum erhält sowohl seine Sozietät wie seine Rasse lediglich auf der Grundlage seiner Religion, denn diese Religion ist selbst der Zaun, der das Judentum als Sozietät und Raffe erhält. Ob es wünschenswert, ob es möglich sei, daß dieser Zaun falle, daß seine Grenzen erweitert, seine Zugänge zu den andern religiösen Verbänden vermehrt würden, daran hängt doch zuletzt die Judenfrage, die mit äußeren Maßnahmen, wie rückständige Politiker sie wohl fordern, nur verschärft, nicht beseitigt würde. — Wie schwer ist es noch, für diese Frage eine ruhige Erwägung und Erörterung zu schaffen! In der Leidenschaft, die sich im Laufe der l tzten fünfundzwanzig Jahre wieder der Gemüter, oft schon bei einer bloßen Erwähnung der Judenftage, bemächtigt hat, kennen wir nur Judenhasscr oder Judenfteunde, oder, um die Sache etwas verblümter auszudrücken: Antisemiten und Philosemiten Wer nicht alles gesund und richtig find t, was in der Entwicklung des Judentums vor sich gegangen ist, wird gleich als Antisemit gestempelt und befindet sich da allerdings in einer Gesellschaft, in die e n Mensch, dem freiheitliche, humane Ideen mehr sind als ein leerer Schall, nicht gern hineingehören möchte. Und wer das Gegenteil tut, wer nur eine gerechte Abwägung von Licht und Schatten zwischen Christen und Juden fordert und den Pharisäern im eigenen Lager einen Spiegel vorhält, in dem ihr Bild ihnen nicht zusagt, der wird ein Philosemit genannt und das heißt in der Sprache unserer Zeit eine bedenkliche Abhängigkeit des Charakters von den Eigenschaften, die das Jltdentum gerade unter dem System seiner hermetischen Absperrung in sich verschärft hat, cs bedeutet zum mindesten eine gewisse Geschmacklosigkeit des ästhetischen Empfindens, eine gewisse Rücksichtslosigkeit in der Geltendmachung persönlicher Eigentümlichkeiten." Es würde uns zu weit führen, wollten wir hier auf das, was Kalthoff „hermetische Absperrung des konfessionellen Judentums" nennt, ringehen. Diese Auffassung hängt mit der religiösen Gesamtanschauung des Verfassers zusammen, und es ist im Rahmen dieser Besprechung nicht angängig gegen einzelnes, vom Ganzen losgelöstes, zu polemisieren. Dankbar erkennen wir den Geist der Gerechtigkeit und Duldsamkeit an, der gegen das Judentum zum Ausdruck kommt. Welcher Jude sollte n cht im innersten Herzen sich fteuen, wenn auf einer christlichen Kanzel Worte gesprochen werden, wie die folgenden: „Wenn wir heute zur richtigen Beurteilung eines Menschen vor allen Dingen ihn , erst verstehen wollen, verstehen in der Gesamtheit seiner Lebensbedingungen, aus denen er hervorgegangen ist: nun dann können wir von vornherein sagen, daß alle unsere Beurteilung des heutigen Judentums eine sehr unvollkommene, schiefe sein muß, weil wir es nicht an der Quelle seines eigenen Lebens, in der Geschichte seines Werdens und seiner Entwicklung bis in die Gegenwart hinein studieren.Wenn der Jude ein untreuer Ehemann, ein gewissenloser Geschäftsmann ist, dann heißt es: seht, das ist der Jude — und wenn der Christ genau dasselbe ist, wenn er noch schlimmer ist, dann bleibt er nur immer die Ausnahme, niemand denkt daran, das gqnze Christentum daraufhin anzusehen, ob nicht auch da vieles faul sei, daß solche Pflanzen in ihm haben gedeihen können. Es ist der Pharisäer, der in uns urteilt, der so gerne einen Sündenbcck hat, auf den er alles, was schlecht und schadhaft ist, abladen 'ann, statt an seine eigene Brust zu schlagen und dabei sich zu bessern." Der Aufsatz gipfelt in der Mahnung, die Leffing dem Juden in den Mund legt: „Es eifte jeder seiner unbestochenen, von Vorurteilen freien Liebe nach." Kaatz-Zabrze. A 3jg