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Der Israelit · 1907-06-20 · Heft 25 (20.6.1907) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 25 (20.6.1907)
Date
1907-06-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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RS. Sä. 20. Jmtl 1907 ' AuStrittsgemeinde Deutschlands» daß man an die Revision des mehr denn ein Menschenalter alten Statuts herantritL Man ist in Frankfurt G. L. noch nicht „alt geworden im Lande". Frisches Leben pulsiert, und das ist das beste Zeichen für die Gesundheit des Gemeindeorganismus. Der Gedanke, das Statut zu ändern, geht offenbar nicht nur von den Erwägungen aus, die auf äußerlichem verwaltungS-technischem Gebiete bei den größeren Ansprüchen der zn einer Großgemeinde ange- ,vachsenen „Kehilloh" sich auf Schritt und Tritt dargeboten liaben. Auch auf dem geistigen Gebiete gibt es eine Weiter« cntwickttmg. und auch diese kommt in den trockenen Statutenparagraphen zum Ausdruck. Es kann der Zweck» der in der Feit der Entstehung des bisherigen Statuts mit dieser oder jener Bestimmung beabsichtigt gewesen ist, erreicht sein. Neue Sorgen, neue Bedürfnisse tteten an die Gemeinde heran. Die alten Bestimmungen könne:! dann, ja sie müssen fallen, wenn inan den Geist derselben recht zu würdigen und zu begreifen versucht, sie müssen durch neue ersetzt werden, die eine andere Feit erheischt. Schade, jammerschade, daß nicht, wie bei Gesetzesausgaben» die Motive dem Statut beigefügt oder wenigstens protokollarisch im Gemeindearchiv niedergelegt sind. Mancher Fweisel wäre leicht zu lösen, und mancher neue Gesichtspunkt wäre lcichtfür das neue Statut gewonnen. Mancher Antrag, der von dcrMajorität damals verworfen wurde, könnte heute wieder ausgenommen werden. Man würde in ihm vielleicht eine Idee erblicken, für deren Verständnis erst heute die Geister gereift und die Verhältnisse geklärt sind. Sicherlich hat Rabb. Hirsch nicht alles so erreicht, wie er cs wollte. Alles Menschenwcrk ist Bruchstück, und jedes Ideal verliert viel von seiner Reinheit» wenn es sich mit den praktischen Verhältnissen paaren soll. Eine Weiterentwicklung des Statuts bedeutet vielleicht erst eine Entwicklung zu den: Ziele bin, das Hirsch als Hochziel einer jüdischen Gemeinschaft mit allen ihren demokratischen Einrichtungen und ihrer zielbewußten Führung durch eine mehrgliederige geistige Leitung vorgeschwebt haben mag, wenn anders seine gelegentlichen Aeußerungen über die Gestaltung einer jüdischen Gemeinde seine innersten Ansichten darüber widerspiegeln. Bestimmungen und Einrichtungen können wir erst verstehen, und die »Frage,-ob, wenn's früher Geltung hatte, es auch für uns noch Wert und Bedeutung besitzt, oder ob andere Zeiten anderes verlangen, können wir erst beantworten, wenn wir den Gegenstand, um den es sich bandelte historisch betrachten. Einer solchen Untersuchung wert scheint insbesondere eine Bestimmung zu sein, die von dem Frankfurter Statut aus in eine ganze Reihe Statuten übergegangen ist. Die Begründung der Uebernahme der Bestimmung läßt sich bei den Statuten, die zwanzig und noch mehr Jahre jünger find als das Frankfurter Statut, ganz einfach damit definieren: „weil es in Frankfurt so ist". Wie kamen aber die Frankfurter auf den Gedanken, und was veranlaßte Rabb. Hirsch ‘TXT zu der Bestimmung, daß keiner Mitglied der Kehillatb Jeschurum werden dürfe, an dem der Akt der Beschneidung nicht vorgenommen sei oder der nicht rite!WC rin: eine jüdische Ehe geschlossen habe? Sind diese Vergebungen, die sich ja beide noch wieder gut machen lassen, solche Vergehungen, daß auf diesen Gesetzesver- - achter nicht der Satz anginge Schulchan Oruch Jore Deah § 119 Abs. 4 „Wer ein Gesetz nicht hält, verdient Vertrauen in Bezug auf andere Gesetze?" Nur zwei Kardinalvergehen machen den Juden aller religiösen Rechte verlustig, und diese sind Abs. 7 ausdrücklich genannt. Es sind das Götzendienst und öffentliche Entweihung des Schabbos. Gewiß war auch dieser Satz Rabb. Hirsch bekannt. Es war aber so selbstverständlich in der Gründungszeit der Religionsgesellschaft, daß einer, der-öffentlich den Sabbat ent« wcihte, sich gar nicht zur Aufnahme melden, geschweige denn zum Beitritt veranlaßt werden würde, daß dieser Paragraph gar nicht erwähnt zu werden brauchte. Dahingegen war in den der. Gründung der Religionsgesellschaft unmittelbar vorangehenden Jahren der erste öffentliche Widerspruch gegen die Be schnei düng erfolgt, und zwar gerade von Frankfurt aus. Michael Creizenach, die Seele des Philanthropin und der Mittelpunkt des Kreises, der sich um dasselbe scharte, war 1842 gestorben. Im selben Jahre traten seine Freunde zu einem Verein der Reformfreunde zusammen, und diese erklärten u. a. auch der Beschneidung den Krieg. In einer 1843 in Frankfurt erschienenen Broschüre heißt es: die Beschneidung sei nur für die Zeit bis zur Konstituierung des israelitischen Volkes und für die Besitznahme von Kenaan den Erzvätern gegeben, und jede jüdische Religionsbehörde habe das Recht» sie für sich auf-, zuheben und eine andere zeitgemäßere, ihrer Denkweise entsprechendere, jedoch aus dem jüdischen Leben hervorgegangene Zeremonie dafür einzusetzen. Eine ganze Reihe von Schriften mit dieser Tendenz erschienen in den Jahren 1843—44. Auch die Regierungen und Behörden traten in diesen Jahren mit Verfügungen über die Vornahme der Beschneidung hervor. Wir können ermeffen» welche falschen Schlußfolgerungen von Schwankenden aus solchen Edikten gezogen, und wie gern sie zur Deckung für die Unterlaffung der Beschneidung von solchen mißbraucht wurden» die sich so wie so den Verpflichtungen der Religionsvorschriften gern entziehen mochten. Daß unsere Ansicht über die Entstehung dieser Bestimmung nicht ganz irrig sein mag» dafür wollen wir noch zum Schluffe einen völlig einwandsfreien Zeugen sprechen lassen. Er stammt «uS eben diesem Jahre 1843 aus derselben Feder, die wahr- Der Israelit._ ' scheinlich später den Statutparagraphen geschrieben: Es ist ein Gutachten vom 14. August 1843, des Emdener Landrabbiners Samson Raphael Hirsch. Dieses Gutachten ist an den Frankfurter Rabbiner S. Trier gerichtet und im Jahre 1844 in einer Gutachtensammlung veröffentlicht. Im 4. Bd. des Jeschurun S. 68—90 in dem Artikel: „Ein Stück Zeitgeschichte" mag man darüber Nachlesen. Man wird sich dann nicht wundern, daß die Aufregung des Kampfes, in dem er selbst gestanden, in seinem Statut noch nachzittert. Bekannter als diese .zeitgeschichtlichen Tatsachen" mag die Artikelserie „das Hamburger Attentat im VI. und VII. Bd. detzjJeschurun sein, aus welchen es ersichtlich ist» wie in der Zeit des Sturmes und Dranges der Reform der Staat und sein Gesetz an Stelle des WC m gesetzt wurde. Dort handelte es sich um die Wiederverheiratnng einer bürgerlich geschiedenen Frau „ohne vorhergegangene den jüdischen Vorschriften entsprechende Scheidung von ihrem Ehemann". Es war diese Ehe späterhin durch den Hamburger Gemeindevorstand bei einer zweiten Verheiratung der Ehebrecherin legalisiert worden und „nicht das Verbrechen, die Legalisierung und'pie Sanktionierung des Verbrechens ist der unerhörte Frevel, der das Judentum in seinen Grundfesten erschüttert und das heiligste Palladium der Judenheit, die von Gottes Namen getragene und gepflegte Reinheit des Familienlebens in seinem tiefstem Nerv ertötet." Es ist nicht der einzelne Ebebruch, der fHirsch mit Entrüstung die Feder führen läßt, es ist die Sorge um die Allgemeinheit. „Daß es in Hamburg, in einer Gemeinde möglich war. in welcher doch das gesetzestreue Judentum noch eine so große Zahl, ja vielleicht die Majorität der Gemeindemitglieder zu seinen Anhängern zählt," . . . läßt ihn ausrufen: „welcher Kreis, welche Gemeinde will für den morgigen Tag sich sicher wähnen." „Darum sollte dieser Hamburger Vorgang uns überall zur Rettung unseres Heiligtums wachrufen". Aus diesen Erfahrungen heraus war der Statutenparagraph über den Ausschluß und die Nichtaufnahme von Mitgliedern, welche entweder an ihren Kindern die Beschneidung nicht vollziehen lasten oder die nicht in einer ‘jsirWs magcfölofiencn Ehe leben, eine Pineastat so groß, wie sie der Etsolg tatsächlich erscheinen läßt. Seitdem es einmal statutarisch sestgelegt war: als Mitglied einer jüdischen Gemeinde kann nicht gelten, der es verwegen wagt „den :Bund zu zerstören," auch nicht der, welcher die Grundlage der jüdischen Gemeinde, die Familie zerstört» seitdem sind beide Satzungen im Großen und Ganzen nicht mehr angetastet worden, ist die Erkenntnis für die Bedingungslosigkeit dieser Forderungen dnrchgebrochen. Wir sehen zugleich daran, von welch weittragender Bedeutung ein energisches Einschreiten gegen die Verletzung eines jüdischen Ideals sein kann, Wenn wir uns heute zu gleicher Tat emporschwingen wollten, dann müßte der Paragraph umgeändert werden. In seiner bisherigen Fassung hatte er seinen unberechenbaren Wert als NW nx^in eine für ihre F»eit notwendige Entscheidung. Durch die ungeahnte Wirkung, die er gehabt hat, machte er sich aber gleichzeitig überflüssig. Er war Medizin für eine in diesen Puntten kranke Zeit, er ist aber Gift für eine in dieser Beziehung wieder genesene, gesunde. Durch die Brille der Gegenwart gelesen» besagt diese Bestimmung vielleicht eher: um Jude zu sein, genügt es, wem: man an den Kindern die Beschneidung vollziehen läßt, und wenn man selbst von einem „Rabbiner gettaul" ist. Man braucht nicht f!W zu halten und braucht keinen koscheren Haushalt zu haben. Als Pineas seine Lanze schwang, da war es eine rettende Tat, zu anderen Zeiten wäre dasselbe als gemeiner Totschlag geahndet worden. Was einmal richtig war, braucht nicht recht zu bleiben, wenn die Verhältnisse sich ändern. Wir sind davon überzeugt: Rabbiner Hirsch N'ürde heute an jener Stelle das Schabbos- und das Speisegesetz substituieren. Aber wir wollen uns nicht auf Tote berufen. Unser eigener Verstand lehrt uns, welche Mittel rechtens sind. Wer weiß, ob es nicht eine erlösende Tat wäre, wenn die Austrittsgemeinden sammt und sonders den Mut fänden» alle auszuschließen, die öffentlich den Sabbat entweihen. Wir wollten doch nicht dasselbe begründen, was wir, da es sich als hohl und morsch erwies, verlassen haben. Wenn wir Vertrauen zu unserer Sache haben, wenn wir sie um Gottes Willen verraten, dann sehen wir uns nicht scheu nach den Quellen unseres äußeren Bestandes um und führen nicht, um das Judentum zu retten, einen Tanz nm daS goldene Kalb auf. Aus dem Innern muß der Quell auch des äußern Daseins sprudeln, sonst bleibt steinig und öde der Weg, den wir wandeln wollen. W. I. Briefkasten. Emeth. Sie wünschen, daß wir Ihr in der „Jüd. Rundschau" niedergelcgtes Geistesprodukt lesen und danach unsere Ausführungen über den „Jüd. Turntag" berichtigen. Nun, sehen wir zu, was Sie gegen uns zu sagen wissen. „Der Israelit und die Deutsch-Israelitische Zeitung," so schreiben Sie nach der üblichen Schimpfe in - l e i t u n g, „teilen ihren Lesern entrüstet mit, daß der jüdische Turntag sowie das damit verbundene Schauturnen am Schabhuothfeste stattgefunden hat. Beides ist unrichtig. Die Tagung fand bekanntlich am 3. Pfingsttage, also Dienstag, den 21. Mai, statt. Das Schauturnen wuide allerdings am Pfingstmontag abgehalten, jedoch Abends nach Schluß des Schabhuothfestes, was ■ ■' ‘ Sette 9. die beiden Zeitschriften natürlich verschweigen. Borher gab es bloß zwanglose Spaziergänge oder Begrüßungen, gegm die doch wohl der frömmste Jehudi auch an Feiertagen nichts einzuwenden hat." Sie haben fich, verehrter Herr Emeth, den Namen wohl nach der Methode lucus a non lucendo ausgewählt. Denn es ist doch, nicht wahr, eine bewußte Unwahrheit, wenn Sie uns die Behauptun, der jüdische Turntag habe am Schowuausfest stattgesunden. unterschieben, während in Wirklichkeit unser Artikel mit folgenden Worten beginnt: „Am Dienstag, den 31. Mai (das war der Tag nach Schowuaus), fand in Wien der 3. Berbandstag der ,Jüdischen Turnerschaftt statt." Wir haben uns überhaupt — und das werden Sie wohl gerecht fertigt finden — genau an das vom Turnerverband an die jüdische Presse versandte offizielle Kommunique gehalten, und darin war auch mit keinem Wort gesagt, daß das Berbandsschauturnen erst am Abend des Pfingstmontag abgehalten worden sei. „Natürlich" haben wir drum diese Tatsache in Ermangelung besserer Kenntnis „verschweigen" müffen. Wer glaubt denn übrigens, daß das öffentliche Berbandsschauturnen wirklich erst nach Schluß des SchowuauSfestes, also gegen 10 Uhr abends, begonnen habe? Was nun, wahrheitsliebender Herr, die Behauptung anlangt, baß es „vorher bloß zwanglose Spaziergänge oder Begrüßungen" gegeben habe, so gestatten wir uns dem die. Darstellung des erwähnten Kommuniques entgegenzuhalten, worin ausdrücklich von den am Pfingstmontag getroffenen „Borbereitungen für das öffentliche Berbandsschauturnen" gesprochen wird. Die übereinstimmenden Berichte der Wiener jüdischen Blätter ergänzen, wie wir jetzt sehen, diese Mitteilung dahin, daß am Pfingstmontag eingehende Beratungen der Delegierten gepflogen wurden. Wie verhält eS sich damit, Herr Emeth? Und wie verhält es sich weiter mit der ebenfalls von den Wiener jüdischen Blättern übereinstimmend gemachten Angabe, daß am 19. Mai, also am Sabbath Erew Schowuaus, die Berbands-Borturnerstunde abgehalten worden ist? Und ist es, nebenbei bemerkt, nicht sehr bezeichnend für den Geist, der in dem Turnerverband lebt, wenn diese jüdische Körperschaft ihren Delegiertentag so festsetzt, daß die von fernher kommenden Vertreter fich entweder schon einige Tage vorher in Wien aufhalten oder aber am Schowuaus reisen mußten, um bei der Tagung anwesend zu sein? Soviel — allerdings schon viel zu diel — für Sie, Mann der Wahrheit! Daß gerade die „Jüdische Rundschau" Ihnen als Ablagerungsstätte dienstbar ward, das wundert uns nicht. Dian ist an den rüden Ton dieses Blattes längst gewöhnt. Wir haben darum auch geschwiegen, als es vor kurzem eine harmlose Mitteilung in unserem Briefkasten, die außer dem Fragesteller niemanden anging, zum Anlaß nahm, um uns in seiner Art anzurempeln. Und wir würden auch heute geschwiegen haben, wenn es nicht gegolten hätte, einer Entstellung der Tatsachen vorzubeugen. Vielleicht nimmt sich die für „Rundschau" zuständige Ueberwachungskommisfion des Blattes einmal an. Das geschähe — wir zweije n nicht daran — auch im Sinne d.r großen Mehrheit der deutschen Zionisten, in deren Mitte die Tonart des Berliner Organes durchaus nicht gebilligt wird. Sabbat-Anfang u. Ausgang. ««V: Anfang Datum Ausgang 'UhrlMin. 1907 5667 UhrlMin. Frankfurt a. M. 7 45 22. Juni 10. Tamus 9 40 Berlin .... — — tt tt 9 37 München . . . 7 15 tr tt 9 08 Strastburg . 7 30 h tt 9 30 Pose« .... — — ff n 9 28 Breslau . . . — — ft » 9 09 Nürnberg. . . — — tt „ 9 20 Stuttgart. . . 7 30 tt n 9 23 Prag. 8 30 ft tt 9 IS Tamiliennacbricftten. (Unseren Abonnenten steht diese Rubrik kostenlos zur Verfügung. Nichtabonnemen haben für die Aufnahme jeder Notiz eine Gebühr von 1 Mk.» die gleichzeitig einzusenden ist, zu entrichten. Die Sendungen müffen immer spätestens am Mittwoch Vormittag vor dem Erscheinen der jeweiligen Nummer in unseren Händen sein.) Verlobt: Flora Mainz mit Leopold Strauß, Frankfurt a. M.-Halberstadt. — Johanna Schwarzschild mit Jakob Wechsler, Frankfurt a. M.-München. — Eddy Zakobsobn mit Nastali Königshöfer, Hamburg-Frankfurt a. M. — Bertha Grüne bäum mit Max Stall, Wenkheim (Baden)-Bamberg. Verm&hlt: Seminaroberlehrer Jakob Sto ll mit Gitta geb. Lehmann, Würzburg. Geburten: Ein Sohn: Arthur Oppenheimer (Kramer), Frankfutt a. M. — Zwillingssöhne: Rabbiner M. Ho ff mann (Wechsler), Randegg. Barmiiwohfeiern: Max, Sohn von Moritz Strauß, Karlsruhe. Versterben: Moses Nathans an, «4 I., Frankfurt a. M. — Wolf Spier, 79I., MannSbach.—Recha Neustadl, 55 I.» Frankfurt a. M. — David Hammel. 59 I.» Straßburg i. E. — Helene Simon» 79 J„ Frankfutt a. M.

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