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Der Israelit · 1907-06-13 · Heft 24 (13.6.1907) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 24 (13.6.1907)
Date
1907-06-13
Page
– (sequence 7)
Language
German
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13. fturi 1907.___ den Praktischen Sinn der Juden zu rühmen, finde ich darin nur einen glänzenden Beweis der rührenden Pietät dieser Juden gegenüber der Tora und die Quelle jener als unheimlich verschrieenen geistigen Kraft, die ihnen die Existenz unter unglaublichen Schwierigkeiten ermöglicht. Freilich hat die Dame auch die russischen Halbrenegaten auf ihrer Seite. In Wahrheit sind die Kosten der Chederschulen viel höher als sie nach den Mitteilungen der Verfasserin oben angegeben sindsie belaufen sich auf 16120000 Mk. jährlich oder 3,22 Mk. pro Kopf der jüdischen Bevölkerung. und Nachrichten. orrespondenzen Deutsches Kelch. Frankfurt a. M., 11. Juni. Unter dem Titel: „Tie Sonntagsruhe im Handelsgewerbe und die Interessen der gesetzestreuen Juden" liegt die von der „Freien Vereinigung f. d. I. d. o. I." bereits angekündigte Materialiensammlung zur Sonntagsruhe-Frage nunmehr vor. lieber den Zweck der Schrift äußert sich der Vorstand der „Freien Vereinigung" in einer Vorbemerkung wie folgt: „Die immer mehr erstarkende Agitation der Handlnngsgehülfen-Verbände auf Herbeiführung völliger Sonntagsruhe hat in einer ganzen Reihe deutscher Städte zu gesetzgeberischen Aktionen geführt, die eine starke Einschränkung der durch das Gesetz fteigegebenen Arbeitsstunden im Auge haben. Gegenüber dieser Tendenz ist die "Wahrung der dadurch stark gefährdeten Interessen der gesetzestreuen jüdischen Kaufleute zu einer ernsten Notwendigkeit geworden, und es erscheint zweckmäßig, trotz der bevorstehenden reichsgesetzlichen Neuregelung der Materie, schon heute überall für die Berücksichtigung unserer Interessen innerhalb des Ortsstatuts einzutreten, wo nur immer die geringste Aussicht auf Erfolg gegeben ist. Dazu ermutigen vor allem die Vorgänge in München, die darum auch im folgenden ausführlich behandelt sind. Die hier gebotenen Materialien sollen eine Anleitung zur Ergreifung und Durchführung der geeigneten Maßnahmen darstellen. Ihre Anwendung im einzelnen ist natürlich durchaus der Einsicht und dem Taktgefühl der mit den lokalen Verhältnissen vertrauten Gesinnungsgenoflen zu überlassen. Der Vorstand der „Freien Vereinigung" sowohl als anch der „Verband der Sabbathfreunde" sind außerdem bereit, in jedem einzelnen Falle, soweit möglich mit Auskünften und Ratschlägen zu dienen." Von dem Inhalte der Broschüre geben am besten die Kapitelüberschriften eine Vorstellung. Sie lauten: 1. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. 2. Die Berücksichtigung der am Sabbath geschlossenen Geschäfte im Rahmen des Ortsstatuts. 3. Gutachten von Geh.-Rat Pros. Dr. W. v. Seydel. 4. Die Eingabe der bayerischen Rabbiner und die Antwort der bayerischen Staatsregierung 5. Die Sonntagsruhe in München. Der Israelit. Nr. 24. Seite 7 6. Die Sitzung des Gemeindekollegiums 7. Die Sitzung des Magistrats. 8. Aus den Verhandlungen der Magistratssitzung vom 19. April. 9. Der Wortlaut des Münchener Ortsstatuts 10. Die Münchn. Presse im Sonntagsruhekampf. 11. Die Eingabe der „Freien Vereinigmrg für die Interessen des orthod. Judentums" vom 16. Januar 1907. Ein aufmerksames und gründliches Studium der Schrift muß all denen empfohlen werden, die in ihrem Kreise irgendwie Gelegenheit haben, für die Interessen der sabbathtreuen Gewerbetreibenden einzutreten. Sie alle werden eine Fülle von Anregungen und Materialien daraus schöpfen können, die Argumente der Gegner kennen lernen und zugleich die geistigen Waffen, mit denen diese Gegner erfolgreich zu bekämpfen sind. Es soll bei diesem Anlaß nicht unterlassen werden, der Männer dankbar zu gedenken, die sich bei dem Kampfe um die Sonntagsruhe in München als wahrhaftvorurteilsfreie und tolerante Politiker bewährt haben. Dazu gehört aus dem Münchener Gemeindekollegium neben einigen anderen Herren vor allem Prof. Q n i d d e, der selbst hervorhob, daß er es im Gegensatz zu seinen Parteifreunden in anderen Städten (gemeint ist Frankfurt) für ein Gebot der Toleranz halte, dem Gesuch der jüdischen Firmen zu entsprechen. Innerhalb des Magistrats war es besonders M. R. Simon Le brecht, der, obgleich selbst der äußersten Neologie angehörig, von der Gerechtigkeit unserer Sache sich ganz und gar durchdrungen zeigte und es in echtem Liberalismus verschmähte, gleich anderen neologen Elementen den sogenannten religiöse» „Freisinn" in eine öde Kulturkämpferei gegen die Orthodoxie umzusetzen. Seinem energischen Eintreten ist es wohl — nächst der Regierungs-Entschließung — vor allem zu danken gewesen, daß die Anregung des Gemeindekollegiums im Magistrat zu einem Beschlüsse verdichtet wurde. Berlin, 31. Mai. Der jüd i sche Volksverein in Berlin macht in seinem jüngsten Monatsbericht folgende Mitteilung: „Endlich nach langen Bemühungen ist es gelungen, die fürchterliche Behandlung jüd. Rückwanderer auf den Ochsen schiffen, welche wir an dieser Stelle oft erwähnt haben, vor ein englisches Gericht zu bringen. Herrn G. M. Hyoms aus Liverpool, mit dem wir seit unserer Veröffentlichung einiger Vorfälle auf den Ochsenschiffen in der „Jewish World" stets in Verbindung geblieben sind und dem wir seitdem unser Material regelmäßig zugeschickt haben, gebührt das große Verdienst, viele Fälle von grausamer Behandlung russischer Emigranten auf Ochsenschiffen vor das öffentliche Gericht gebracht zu haben. Wir bringen in Folgendem die Uebersetzung eines Zeitungsberichts aus einer englischen Tageszeitung: Vor dem Liverpooler Gerichtshof stand kürzlich der Amerikaner Thompson, welcher (auf Veranlagung von Herrn G. M. Hyoms) angeklagt war, den Pasiagier Philipp Bremon niißhandelt zu haben. Wie d^r Detektivs-Inspektor Herr Holbwok, der Vertreter der Anklage erklärte, waren der Kläger und sein junger Freund in Amerika in Not geraten. Um in ihr Heimatland zurückzukehren, vermieteten sich beide als Biehhüter auf dem Ochsenschiff „Midshipman", das v-n Boston nach Liverpool gehen sollte. Während der Fahrt verlangte der Angeklagte, der Aufseher auf dem Schiffe war, von Bremon Geld. Als Bremon ihm erklärte, daß er kein Geld besitze, schlug ihn der Aufseher zu Bodenebenso erging es dem oben genannten Freund des Bremon. Herr Holwok fügte hinzu, daß es auf diesen Schiffen gang und gebe sei, daß die Aufseher die Biehhüter, diese armen jüdischen Emigranten, aufs fürchterlichste behandeln, um von ihnen Geld zu erpressen. (Hier folgt eine detaillierte Schilderung der Mißhandlungen, welche uns ja leider weniger neu find, als dem englischen Gerichtshof). Herr Friedensrichter Jakobs führte aus, daß es ein ganz besonderer Frevel seitens des Angekllagten sei, diese jungen Leute auszunutzen, die vor der Verfolgung in ihrem Heimatlande (Nußland) geflohen und Schutz suchend nach England gekommen seien. Der Angeklagte Thompson wurde zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Seitdem Herr G. M. HyomS mehrfach Klage gegen die Aufseher auf den Ochsenschiffen erhoben hat und auch sonst mit großem Eifer gegen diese Mißhandlungen aufgetreten ist, ist eine wesentliche Befferung in dem Schicksal der Rückwanderer auf solchen Schiffen eingetreten. Fast alle Rückwanderer, die in letzter Zeit mit Ochsenschiffen nach Europa gekommen sind, berichten, daß sie auf der Reise nur schwer haben arbeiten müffen, doch seien sie leidlich behandelt worden." Berlin, 6. Juni. Herr Prediger Dr. Joseph Lehmann schreibt uns: Die Angabe in Nr. 22 des „Israelit", daß ich mir „von der mir zur Verfügung gestellten Kanzel der Synagoge Lützowstraße (gemeint ist wohl Lindenstr.) herab eine tolle Beschimpfung der sogenannten Zeremonialgesetze geleistet" hätte, erkläre ich für unwahr. Ich habe mir weder eine „tolle", noch überhaupt eine „Beschimpfung" der Zeremonialgesetze „geleistet". Das überlasse ich den Antisemiten. Auch ist es nicht wahr, daß mir der Vorstand sein Mißfallen ausgedrückt oder mich für mehrere Wochen suspendiert hat. Der Vorstand hatte auf Grund einer falschen Angabe eine bereits angesetzte Predigt ausfallen lassen, diesen Beschluß aber sofort rückgängig gemacht, als er über den Sachverhalt aufgeklärt wurde. Die bereits fertig vorliegende Predigt ist dann ohne Abschwächung oder Aenderung und ohne daß der Vorstand mich in der Freiheit meiner Aeußerung irgendwie zu beschränken suchte, an dem bereits vorher iin Turnus festgelegten nächstfolgenden Sabbathe gehalten worden. Damit erledigt sich auch die Unterstellung, als ob ich mich in Zukunft etwas weniger dekouvrieren, d. h. doch wohl, aus meiner Ueberzeugung irgend ein Hehl nwchen würde. (Wir bringen diese Entgegnung loyaler Weise gerne zum Abdruck, ohne damit — mangels genauer Kenntnis der L.'scheu Predigt — feststellen zu können, ob nnd inwieweit sie eine Beschimpfung des Zeremonialgesetzes enthielt. Daß Hörer der Predigt den von unserm Korrespondenten geschilderten Eindruck hatten, dürfte nicht zu bezweifeln sein, und daß Proteste erfolgten, berichtigt auch Herr Dr. L. nicht. Vielleicht stellt uns Herr Dr) Lehmann das nach seiner Angabe ja fertig vorliegende Konzept seiner Predigt zur Verfügung,"damit die milde und die „Freiheit der Aeußerung" sorglich respektierende Art des Berliner Gemeindevorstandes in diesem „Falle" nach Gebühr gewürdigt werden kann. D. Red.) Berlin, 10. Juni. Herr Dr. Hirsch Hildesheimer schreibt uns: „Hochgeehrter Herr Redakteur! Gegenüber den vorwöchentlichen Ausführungen des Herrn Dr. Biberfeld lege ich Gewicht darauf, festzustellen, daß ich keineswegs „um religiöser Unstimmigkeiten willen" aus der B'nei Brith-Loge ausgetreten bin, daß ich vielmehr einzig und allein aus dem Grunde in freier Entschließung auf die äußere Zugehörigkeit zum Orden verzichtet habe, weil ein Erblasser das Rabbiner-Seminar unter der Bedingung zu seinem Universal-Erben eingesetzt hat, daß kein Dozent Mitglied des Ordens sei. Rektor und Dozentenkollegium haben vollkommen selbständig, ohne jegliche Einflußnahme seitens deS Kuratoriums, über ihre Bereitwilligkeit, die erwähnte Klausel zu erfüllen, beraten und in der übereinstimmenden Ansicht, daß gegenüber der materiellen Sicherstellung des Rabbiner-Seminars, des Lebenswerkes meines Vaters V'XT, die Zugehörigkeit eines Dozenten zum Orden von geringerer Wichtigkeit ist, beschlossen, die Annahme der Erbschaft eum ireneüeio inventarü zu empfehlen, die daraufhin auch erfolgt ist. Es ist somit unwahr, daß „das Rabbiner-Seminar seinen Dozenten verbietet, Mitglied der Loge zu sein." Niemals ist der Versuch gemacht worden, die volle Selbständigkeit der Entschließungen der Dozenten anzutasten. Weder meinen Herren Kollegen, noch mir ist es aber beigekommen, mit der tatsächlichen Erfüllung der Testamentsklausel auch unsere Überzeugungen über die Zulässigkeit des Anschlusses an den Orden, so wie jeder einzelne von uns sie hegt, preiszugeben. Der angeführte alleinige Grund meines Ausscheidens ist von mir in aller Offenheit den leitenden Männern der Großloge mitgeteilt und von denselben vollkommen gewürdigt worden. Beweis dafür ist die Tatsache, daß in der Adresse, mit welcher das General - Comitee der Großloge mich auszeichnete, dem „lebhaften

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