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Der Israelit · 1907-06-06 · Heft 23 (6.6.1907) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 23 (6.6.1907)
Date
1907-06-06
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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Rr. 33 G. Juni 1907 Sette 8. Der JSraeltt. Gleiche wird wohl auch im vorliegenden Fall zu erlm qen sein. Nürnberg, 4. Juni. Als Sie vor Jahresfrist an dieser Stelle berichteten, der Landes- Äerein sür isr. Kultusgemeinden in Bayern" habe dem „Verb. d. d. Juden" zwar Mk. 100 bewilligt, aber den Bei tri tt abgelehnt, da sah ein anderes Blatt sich veranlaßt, dieser Auffassung entgegenzutreten und die Zuwendung als Beitrittserklärung auszulegen. Jetzt hat es sich gezeigt, daß diese Meinung doch irrig und somit erwähntes B.att unrichtig informiert war. Zunächst hat der „Landes-Berein" zum Verbandstag keine Deputierten geschickt und diesen Standpunkt hat der damalige Vorsitzende, der inzwischen verstorbene Justizrat Gunzenhäuser, in einem Schreiben ausdrücklich bekannt,' sodann wurde es in der heurigen Ausschußsitzung wiederholt und unbestritten betont, daß der „Landes- Verein" seine Beisteuer zahle ohne dem „Verband" beizutreten. Zwar fühlte sich einer der Redner — ein Vorkommnis, das sonst unter ehrlichen Leuten, die in höflichen und gebildeten Formen verkehren wollen, nicht alltäglich ist — gedrungen die Wahrheit der Versicherung, es handle sich für die orthodoxen Mitglieder um eine Gewissensfrage, anzuzweifeln und zwar unter Hinweis darauf, daß ein orthodoxer Herr, wohlgemerkt eine Privatperson, die dem Ausschüße des „Landes- Bereins" überhaupt nicht angehört, sich vom „Verbände" zu einem allgemeinen Zwecke einen Zuschuß habe schicken lassen,' im übrigen verlief die Sitzung jedoch, nicht zuletzt ein Verdienst der ruhigen und sachlichen Leitung, in vornehmerer und würdiger Form. Nur wie ein schwacher Nachhall des vorjährigen Kampfgeschreies mutete uns eine Episode an, die zugleich den Idealismus mancher sich liberal nennenden Kreise illustriert. Um die Präponderanz der Großstädte über die materiell weniger leistungsfähigen Landgemeinden zu verhüten, enthält die Satzung die Bestimmung, daß die Zahl der Delegierten, deren für je 300 Mk. Beitrag einer in den Ausschuß entsendet wird, für eine Gemeinde höchstens 9 betragen dürfen. Die Tagesordnung enthielt unter anderen Statutenänderungen den Antrag auf Streichung dieser Maximalziffer. Als nun die Majorität in ihrem Billigkeitsgefühl diesen Antrag ablehnte, ließ einer der führenden Liberalen die Bemerkung fallen, in seiner Stadt würden künftig nicht mehr als (der Delegiertenzahl entsprechend) 2700 Mk. für den „Landesverein" beschafft werden. gdjmeii Zürich, 2. Juni. Am 12. Mai hat das Volk in Basel die Vorlage des Kantonsrates vetr. die Einführung der vollständigen Sonntagsruhe angenonnnen. Das Gesetz, das am 1. Juli in Kraft treten wird, sieht nur für Geschäfte der Nahrungsmittelbranche, für Gewerbe, die zur Verhütung des Verderbens bestehender Anlagen oder ans anderen zureichenden Gründen einen beschränkten Sonntagsbetrieb beaspruchen können, und für aridere ähnliche Betriebe Ausnahmen vor. — Vielleicht ist es möglich, auch für die sabbathliche Ruhe jüdischer Geschäfte die Anerkennung als zureichender Grund im Sinne dieser Ausnahmebestimmungen zu erlangen. Oesterreich. W i e n, 3. Juni. Zwecks Anerkennung der jüdischen Nationalität an den Hochschulen Oesterreichs ist dem Ministerium ein Memorandum und eine mit 2000 Unterschriften versehene Petition überreicht worden. Der Minister dankte der Deputation für die würdevolle und ruyrge Haltung, welche die jüdisch-nationale Studentenschaft beim Eintreten für ihre nationalen Ziele, die er als sehr ideale anerkenne, beobachtet habe. Der neugewählte zionistische Reichsratsabgeordnete, Dozent Dr. Mahler, will diese Frage bald nach Eröffnung des Parlamentes zum Gegenstand einer parlamentarischen Aktion machen. Ungarn. Sranj Josef I. (Bon unserem Korresvondcnten.) Bu.dapesst, 3. Juni. Der herannahende Sabbath wird für das ungarische Judentum ein doppelter Festtag sein. In sämtlichen Synagogen unseres Vaterlandes werden heiße Gebete für das Wohl unseres hochherzigsten, allgeliebten Landesfürsten, der nunmehr 40 Jahre als gekrönter König von Ungarn segensreich regiert, zum Himmel emporgesendet werden. Wir wollen aus diesem Anlaß nicht davon reden, was durch Positive Gesetze für die Gleichstellung aller Bürger, für den interkonfessionellen Frieden, für die Rückerstattung Jahrhunderte lang vorenthaltener Rechte, in dem Zeiträume der jüngsten 40 Jahre getan worden ist, denn Gerechtigkeit und Humanität waren ja stets die Tugenden, die edle Fürsten schmückten. Es hat aber selten einen Fürsten gegeben, dem Israel so viel zu danken hätte, wie das ungarische Judentum seinem glorreich regierenden König, Franz Josef I. Mit väterlicher Liebe und Güte umfaßt er alle seine Untertanen und läßt auch in die verborgensten Winkel Glück und Freude, Sonne und Segen strömen. Nach dem Staatsgrundgesetze vom Jahre 1837 war die Magna Charta unserer bürgerlichen Gleichberechtigung das erste Gesetz, welches Franz Josef I. noch im Krönungsjahre sanktionierte, und durch die Sanktion des letzten Judengesetzes, „die Rezeption der isr. Konfession", wurden die bekannten goldenen Worte unseres Königs besiegelt: „In meinem Herzen gibt es keine Scheidewand für die Bekenner verschiedener Religionen." Wie Franz Josefs Stellung durch sein königliches Wort, durch Akte wahrhaft väterlicher Fürsorge und durch Würdigung jüdischer Bürgertreue sür das Wohl und die Sicherheit der jüdischen Untertanen gesorgt hat, das entzieht sich aller Berechnung und Beschreibung.' Es seien hier bloß einige Königsworte, Erwiderungen auf jüdische Huldigungsansprachen, saus dem Gedächtnisse, zitiert. Dem verewigten Pozsonyer Oberrabbiner Schreiber antwortete der gütige Monarch: die stets bewährte Loyalität der Preßburger israelitischen Gemeinde ist. mir wohl bekannt und Sie können aus meinen Schutz und meine unwandelbare Gnade rechnen." Dem Oberrabbiner Perls in Pecs erwiderte er: „Mein Schutz und die vaterländischen Gesetze sichern Ihnen, sowie jeder Konfession in der Monarchie Ihre Rechte, und ich zweifle nicht, daß Sie unter diesem doppelten Schutze auch fernerhin in friedlichem Zusammenleben wetteifern werden in der Treue und im Patriotismus mit jedem Bewohner dieses Landes." Schreiber dieser Zeilen hatte schon zweimal das Glück, an der Spitze jüdischer Huldigungsdeputattonen vor Sr. Majestät zu erscheinen. Auf die Huldigungsansprache des Gefertigten erwiderte der Herrscher: „Ich nehme Ihre Huldigung mit Dank entgegen. Ich kenne Ihre traditionelle Treue und Anhänglichkeit und erwidere sie mit der Versicherung meiner königlichen Gnade." Mit welcher Huld und Gnade hat dieser wahrhaft edle und fromme Monarch zu jeder Zeit die Rabbiner Israels ausgezeichnet. Unzähligemal sind gesetzestreue Rabbiner Ungarns vor dem Antlitz des gütigen Königs erschienen. Nicht um Gewährung von Privilegien und Vorrechten und materielle Vergünstigungen handelte es sich diesen thoratreuen Männern, sondern um Schutz und Schirm für die unbehinderte freie Betätigung der alten gottgebotenen jüdischen Vätersatzung in Gemeinde, Schule und Haus. Und an diesem Freudentage sei es dankbar hervorgehoben: Franz Josef I. hat die Erfüllung solcher Wünsche der Rabbiner niemals verweigert. Die Herzensgüte und Leutseligkeit dieses edlen Fürsten gegenüber den jüdischen Gemeinden und deren Führern ist überhaupt beispiellos in der Geschichte der Könige unserer Zeit. Es war einmal im Anfang der 70 er Jahre, als mehrere greise Rabbiner in Audienz empfangen wurden, da sagte der König zuerst: „Bitte, wollen Sie den Kopf bedecken und den Segen über mich sprechen." Vor einigen Jahren sollte bei Gelegenheit der Manöver ei« gemeinsamer Empfang sämtlicher Deputationen in Löcse stattfinden. Auf allerhöchsten Wunsch wurde die Verfügung getroffen, daß Huldigungsansprachen nicht gehalten würden. Der Kesnarker Oberrabbiner Grünburg richtete nun eine Anfrage an die Königliche Kabinettskanzlei, ob auch der übliche Segensspruch zu unterbleiben habe, worauf der telegraphische Bescheid erfolgte, daß die Einschränkung der Huldigungsanspraihen sich nicht auf den traditionellen Segensspruch der Rabbiner beziehe. Nach alledem wird man es begreifen, wie aus dem Herzen der Abrahamssöhne im ungarischen Reiche neben den Gebeten aller anderen treuen Staatsbürger, womöglich noch heißer, noch inbrünstiger der Ruf zum Himmel emporfteigt, daß Gott, der König der Welten, der für unser Königreich Ungarn den frommen König Franz Josef I. auserwählt hat, seinem Throne und Szepter auch fernerhin alles Heil erblühen laßen, ihm die Tage, die Kraft und den Ruhm mehren und segnen möge die Hoffnungen unseres treuen Vaterlandes, auf daß sich an unserem geliebten Landesherrn bewähre die Verheißung des gekrönten Sängers: „Der Gerechte blüht wie eine Palme!" Noch im späten GreiseNalter erfülle er die Welt durch seine Handlungen und Tugenden mit großer Ehrfurcht, mit wahrer Liebe und ungeteilter Bewunderung. „Ewig währe sein Ruhm und strahlen möge er wie die Sonne!" Budape.st, 4. Juni. In den Lokalitäten der hiesigen orth. Schas-Chewrah hat heute die Jahres-Generalversammlung der orth. Land-esrepr äsentanz begonnen. Kanzleipräsident Adolf Frankl eröffnete die Sitzung und legte einen umfassenden Jahresbericht vor. Der Bericht erstreckt sich über die Vorarbeiten der Organisationsergänzung, über die Gründung eines Pensionsvereins für orth. Kultusbeamten, die Unterstützung der Jeschiwas, die Dispensierung der jüdischen Zöglinge vom Schulbesuch an Sabbath und Festtagen und noch mehrere wichtige Angelegenheiten, die das gesetzestreue Judentum derzeit besonders interessieren. Die Diskussion ist eine äußerst lebhafte. Es wird allgemein dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß alle diese Fragen nunmehr aus^dem Stadium der Vorberatungen in das Gebiet der praktischen Durchführung versetzt werden. Die Sitzungen werden morgen fortgesetzt und wollen wir über deren Ergebnis demnächst ausführlicher berichten. Dem aufrichtigen, selbstlosen Streben des Präsidenten Frankl wird allgemeine Anerkennung gezollt. Aus Anlaß des am 8. d. M. stattfindenden vierzigjährigen Jubiläums unseres erhabenen Monarchen hat Präsident Frankl ein von patriotischem Geiste durchwehtes Rundschreiben an die orth. Gemeinden gerichtet unter Beilage eines hebräischen Gebetes, das vor offener Bundeslade gesprochen werden soll. Budapest, 3. Juni. In der jüngsten Repräsentanten - Versammlung der hiesigen jü - dischen Ref ormgemeinde wurde der Jahresbericht verhandelt und genehmigt. Die Gemeinde hatte im Verwaltungsjahre über anderthalb Millionen Kronen Ausgaben und etwas mehr Eiuuahuien. Die Mitgliederzahl vermehrte sich um 1200, aber infolge Ablebens, Taufe?c. sind nahezu 1100 ausgeschieden. 267 Taufen wurden beim Rabbinat angemeldet, 77 mehr als im Vorjahre. Groß ist wohl auch die Zahl der Getauften, die auf die Verabschiedung beim Rabbiner verzichteten. In 31 Fällen ist keine Beschneidung vorgenommen worden, obwohl die Knaben der Rabbinatsmatrikel eingetragen wurden. Da die jüdische Eintragung nicht mehr obligatorisch ist, dürften auch noch( eine große Anzahl von Fällen vorgekommen sein, von denen das Rabbinat keine Kenntnis hat. 65 Personen wurden in den Verband des Judentums ausgenommen. Das Motiv des Uebertritts ist in den allermeisten Fällen Heirat. Es muß konstatiert

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