Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1907-05-23 · Heft 21 (23.5.1907) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 21 (23.5.1907)
Date
1907-05-23
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2449244-2449266--63506-2506054
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

mm MMN Aehnlich findet auch Heine, „daß Shylock nächst Porcia die vornehmste Person des Stückes ist." (Fortsetzung folgt.) DerIsraelit. iücherschau. Abodah zarah. Der Mischnatraktat „Götzendienst^^ ins Deutsche übersetzt und unter besonderer Berücksichtigung des Berhiltniffes zum Neuen Testament mit Anmerkungen ve sehen von Sic theol. Paul Krüger. Tübingen 1907, M,hr (Siebcck). Vorliegendes Heft bildet die Nr. 4 der „Ausgewählten Mischnatraktate in deutscher Uebersetzung", herausgegeben von Paul Fiebig, deren eines „Berachoth" wir in Nr. 52 v. I. d. Bl. besprochen haben. Auch das vorliegende befriedigt, was die Uebersetzung betrifft, vollständig und wird denen, die sich für Religionsgeschichte interessieren, gewiß gute Dienste leisten; denn der Gedanke» daß die Kenntnis der talmudischen Schriften für die Erkenntnis und richtige Erfassung vieler, Stellen im N. T. unentbehrlich ist, kommt immer mehr zur Geltung. Dieser Gedanke hat ja auch den Anlaß zur Veranstaltung der Sammlung gegeben, welcher die vorliegende Schrift angehört, und die Anmerkungen, welche die Uebersetzung begleiten» sind auch in diesem Sinne gegeben. — Der vorliegende Traktat bietet eine ausnehmend große Fülle des Wissenswerten für den Kulturforscher und den Forscher auf dem Gebiete der Religionsgeschichte, und darum ist ja gerade dieser Traktat Gegenstand häufiger Betrachtungen und Bearbeitungen geworden. Verhältnis und Beziehungen der heidnischen Welt zur jüdischen, Wesen und Kultus heidnischen Lebens, die Selbstwehr des Judentums gegen heidnischen Einfluß — dies alles bietet des Jnterefianten so viel, daß es jedem etwas zu bringen vermag. Ist die Uebersetzung des vorliegenden Traktats auch recht gewiffenhast gearbeitet, so hat der Verfasser in seinen Anmerkungen sich oft gewaltig, aus Mißverständnis, wie ich annehme vergriffen, und dies beeinträchtigt den Wert der vorliegenden Arbeit sehr. Die erste Mischna lantet: „Drei Tage vor. den Festen der (meiden ist es verboten, mit ihnen Geschäfte abzuschließen .... sie zu bezahlen und sich von ihnen bezahlen zu lasten. — R. Je- Iiuda sagt: man darf sich von ihnen bezahlen lassen, weil das für sie verdrießlich ist." Dazu die Bemerkung: „Charakteristisch für den Verkehr der Juden mit den Heiden! Die Juden dürfen die Heiden nicht nur ärgern, sondern ihnen auch schaden: Gemara zu I, 4: man darf vom. Heiden Vieh und Sklaven kaufen, weil man ihn so, da er ohne dies nicht arbeiten kann, in Armut stürzt. Die Juden beabsichtigten, die Römer in Palästina wirtschaftlich zu vernichten. In den Geboten des Traktats spiegelt sich ein wirtschaftlicher Kampf wieder." Also: die Juden dürfen die Heiden ärgern, denn R. Jehuda hat erlaubt, sich von ihnen vor ihren Festen bezahlen zu lasten, weil das für die Heiden verdrießlich ist. Hat denn der Berfaffer gar nicht darüber nachgedacht, was nun mit der Ansicht der ohne Namensnennung gegebenen ersten Meinung, die doch nach allen Regeln gewöhnlich als die rezipierte anzusehen ist, gemacht werden soll, die auch verbietet, sich von ihnen bezahlen zu lasten; ist es denn auch verdrießlich für den Schuldner, wenn der Gläubiger ihm sagt: ich will jetzt dein Geld nicht! oder wenn dem Gläubiger das Einkasfieren seiner Schulden verboten wird? Doch halt! Wir müsten nur eine Zeile weiter lesen, da erfahren wir, wie auch diejenigen» die dem Juden verbieten, sein Geld von einem Heiden um die Festeszeit herum einzukassieren, dem Heiden die Freude mißgönnen, die, wenn auch erst nachträglich, dem heidnischen Schuldner aus dem Bewußtsein erwächst» eine Schuld losgeworden zu sein, wenn auch das Zahlen an sich gerade keine Freude bereitet. — Das wäre ja nun alles recht schön, es böte das jüdische Schrifttum selbst den Wertmester für die Minderwertigkeit eines ethischen Bewußtseins bei den jüdischen Rabbinen, wenn die ganze AuffaffungSart des Verfassers von jener Stelle nicht durch und durch falsch wäre, wenn der Berfaffer ebenso gut den Text verstanden hätte wie er ihn übersetzt hat, was allerdmgs durch die vielen zu Gebote siebenden Vorarbeiten leichter ist. Die Sache ist aber diese: die Absicht, die Kluft, die das Judentum vom Heidentum trennt, nicht enger werden zu lasten, erzeugte das Bestreben, alles zu verhindern, was auch nur mittelbar dem Heidentum eine Anerkennung» und wäre sie noch fo klein, bringen konnte, und wäre eO selbst, dem Götzendiener jüdischerseits die Veranlassung zu geben, seinem Götzen Ar eine Freude, die er ihm gewährt hat, eine Huldigung darrubringen. Darum sollte in der Zeit der heidnischen Feste, da die Göttertempel sich mit denen füllen, die den Göttern opfern und huldigen, für. erwiesene Wohltaten danken, der Jude die geschäftlichen Beziehungen mit den Heiden unterbrechen, um diesen keine Beranlaffung zu geben, ihren Göttern den Dank in der Form eines Opfers darzubringen för ein etwa glücklich abgewickelteS Geschäft. DaS hat also garnichts mit persönlicher Mißgunst und dergleichen zu tun; die Bestimmung ist nicht erwachsen ans der feindseligen Gesinnung, einen zu ärgern oder einen verdießlich zu machen und bat nichts mit einer „Pflicht des Menschenhaffes" zu tun, die der Berfaffer dem Judentum imputiert. Aber die Juden dürfen auch den Heiden schaden» meint der Berf.» da sie ihnen Vieh abkaufen dürfen, weil sie ohne diesenicht arbeiten können» also dann in Armut versinken müffen; das sage di? Gemara selbst. „Die Juden beabsichtigten, die Römer in Palästina wirtschaftlich zu vernichten." Da ist doch die christliche Ethik, wie Matth. 7,12 n. a. St. beweisen eine ganz andere. — Und wenn es nun wahr wäre, daß die unterdrückten Juden gegen die Vergewaltiger ihres Rechts, ihres Lande-, ihrer Nationalität und ihrer Sprache einen wirtschaftlichen Kampt geführt hätten, ohne zu Verbrechen Zuflucht zu nehmen, was wäre dagegen einzuwenden? Heute besingt man noch Andreas Hofer, der für fein Vaterland, vom Hinterhalt aus mit seinen Scharen gegen den eingedrungenen Landesfeind kämpfte; beute rühmt , man noch bie Deutschen, welche den Franzosen» die in ihr Vaterland eingefallen, das Leben nicht sehr angenehm machten, da rühmt man den Patriotismus, und wenn die Juden ihre Unterdrücker, um wieder Herren in ihrem okkupierten Lande zu werden, schwächen wollen? Ja, das ist etwas ganz anderes. ES braucht garnicht in Abrede gestellt zu werden, daß die Juden in ihrem Lande einen wirtschaftlichen. Kampf gegen ihre Unterdrücker führten, aber was der Berfaffer als einen solchen ansieht, verrät nichts davon: es verrät nur, daß dem Berfaffer hier wieder das Unglück passiert ist, die Talmudstelle, auf die er sich bezieht und die er so zitiert, wie es ein Talmudkenner nicht tun würde, vollständig mißverstanden zu haben. Allerdings hätte der Berfaffer nicht in die Falle zu gehen brauchen, zu welcher der betreffende Ausdruck im Talmud ihm geworden ist, wenn er selbst einmal über das» was er geschrieben, nach der Niederschrift nachgedacht hätte. „Man darf von den Heiden Vieh und Sklaven kaufen, denn, dann können sie nichts arbeiten, und sie müffen in Armut sinken." Was hat sich eigentlich der Verfasser |bei dieser Begründung gedacht V Das wäre ja dasselbe, als wenn einer einem andern den Rat geben wollte» seinen Konkurrenten dadurch lahmzulegen» daß er ihm sein ganzes Warenlager abkaufe, dann könne dieser doch nichts verkaufen. Nein, der Berfaffer hat die Begründung, die der Talmud gibt, nicht verstanden; es heißt nämlich dort: B'-Q3? nenn nnc pnpib'i n;nj? Sir ttS pnSm >:bb pnSir mxmyn nSvc: nrvoi v'v-si mnr dtc mnsen nn>ö S’Jten xintr (Ab. S. 13 a). Der Berfaffer hat hier ganz übersehen, daß hier vom Kaufen aus der Messe die Rede ist und daß noch der Nachsatz existiert, in dem es heißt, daß es gestattet sei, vor der heidnischen Behörde den Kauf protokollieren zu lassen, darin liegt aber gerade der Schwerpunkt der ganzen Bestimmung: es ist gestattet, vor der heidnischen Behörde zur Zeit der Meffen, die mit Opferkulttrs stets verbunden waren, den Kauf protokollieren zu lassen, auch wenn man der heidnischen Gerichtsbarkeit damit eine Auwrität zuerkennt und damit ihre Autorität in ihren Augen steigert» denn man befindet sich in der Zwangslage, weil man nur dadurch sein Eigentum sich sichern und vor späteren Einreden und Abreden schützt, d. i» vn'v S’Scn. Es gibt also diese Stelle gar keine Beranlaffnng. die Ethik des Judentums durch eine Berufung auf das R. T. niedriger als die des Christentums einzuschätzen. Nicht glücklicher als in der Erklärung der soeben erörterten Stelle ist der Berfaffer in folgender: Ein Jude soll einem Heiden nicht ein Bad vermieten, weil dieses nach des Vermieters Name genannt wird» mit anderen Worten: unter der Firma des Eigentümers bekannt ist. — Hierzu bemerkt der Verfasser: „Neues Beispiel der Sabbathkasuistik: Juden baden auch am Sabbath in dem einen jüdischen Namen tragenden Bade» und die Menge könnte denken, ein Jude bade." Abgesehen von der unglücklichen Faffung dieser Erklärung, die für Nichtkenner den Anschein haben könnte, als habe man. einen Witz der „Fliegenden Blätter vor sich, ist sie durchaus falsch und widersinnig; wäre sie richtig, wäre auch die ironische Bemerkung am Platz. Der Sinn ist einfach der, wie ihn auch die Gemara berichtet: ist ein Bad. das eine jüdische Firma trägt, an einen nichtjüdischen Mieter übergegangen, der ^natürlich am Sabbath es offen hält, so könnten die Leute, die ja nicht wiffen, daß es zeitweise durch Miete in andere Hände übergegangen ist, glauben, der jüdische Besitzer treibe Geschäft am Sabbath. Wo bleibt da nun die Kasuistik? Nachdem alles aufgezählt ist, waS den Heiden nicht verkauft werden darf, weil zu befürchten ist, daß sie es als Opfergabe verwenden, heißt es: „alle übrigen Dinge den Heiden zu verkaufen, ist erlaubt, wenn ihre Bestimmung den Juden unbekannt ist", verboten bleibt eS jedoch, wenn sie die Bestimmung der Dinge, d.h. daß sie für den Opferdienst verwendet werden, kennen. Für jeden Unbefangenen ist doch klar, daß es nicht möglich war, das Verbot deS BerkaufenS auf alles auSzudehnen, sonst müßte ja jeder Handel stocken; es ist also selbstverständlich, daß man außer dem, was ohne Einschränkung verboten ist und dem, wovon man weiß, daß eS für den heidnischen Opferdienst gebraucht wird, das zuzulaffen war, deffen Bestimmung man nicht kennt. Wer hier nichts finden will, wird wahrlich nichts finden Wunen; aber der Berfaffer findet, er nennt dies „Jesuitenmoral"; die Begründung wird ihm wohnicht leicht werden, aber verwunderlich bleibt eS. Wir übergeben 'manches an sich nicht wesentliche, um zu MWWMWWWW WWMWSW Nr. 21. WWWMW Seite iL einem Punkte überzugehen, deffen Tendenz die ganze Schrift zu beherrschen scheint. Der Berfaffer hat in seinen Bemerkungen davon gesprochen, daß das Judentum „nicht nur die Pflichten des Menschenhaffes kannte", sondern auch andere-und beffere-, daß aber das Judentum nicht die allgemeine Nächstenliebe kenne die zwar in der Theorie ihm nicht fremd sei, aber doch in praxi unbekannt und stellt allem diesem die höhere Ethik des N. T entgegen. Wie es mit den Pflichten deS „MenfchenhaffeS", den sich der Berfaffer aus der falschen Auffassung der ersten und vierten Mischna, die Heiden nicht nur zu ärgern» sondern auch zu schädigen, konstruiert hat, bestellt ist, haben wir gesehen. Was dann der Berf. über die theoretische, aber nicht praktische allgemeine Nächstenliebe des Judentums sagt, ist ziemlich dunkel. Es soll doch wohl nicht gemeint sein, daß innerhalb der Christenheit der Satz: „Liebet enre Feinde" ins Praktische übersetzt wird und übersetzt wurde. Das wird wohl niemand angesichts der Tatsachen in der Geschichte von Constantin bis auf den heutigen Tag behaupten wollen. Er meint wohl, wie aus einer Anmerkung hervorgeht, die für die Praxis gegebene Lehre» daß eine jüdische Frau nicht das Kind eines Heiden stillen solle, zeuge dafür, daß das Judentum die allgemeine Nächstenliebe in praxi nicht kenne. 9hm, ist es wohl zu verwundern» daß sich die Juden nicht dazu bergeben sollten» für den Nachwuchs ihrer heidnischen Bedrücker zu sorgen? Der Berf. lese einmal die verschiedenen Anordnungen christlicher Würdenträger der Kirche, katholischer und protestantischer» bis in das 18. Jahrhundert hinein» die den Christen verboten» bei Juden in Dienst zu gehen, als Ammen sich andingen zu lassen usw. Und sollte das beregte Verbot nicht außer dem Antagonismus» der zwischen Juden und Heiden bestand, nicht noH einen anderen Grund gehabt haben? Liegt es so fern, daß die Angst vor falscher Anklage dieses Verbot könnte veranlaßt haben? Wie? wenn das Kind eines Heiden, daeine jüdische Frau gesäugt, plötzlich krank geworden und gestorben wäre, wer kann ermeffen zu welchen Anklagen und Verfolgungen ein solcher Fall Beranlaffung gegeben hätte? Wir schätzen die Ethik, die im N. T. zum Ausdruck kommt, sehr hoch, ist sie doch nichts anderes als jüdische Ethik, kaber wir werden jedem Bestreben immer entgegentreten» das darauf ausgeht» die jüdische Ethik herunterzusetzen, denn 'es verbreitet unwahre Anschauungen. Allen aber, welche glauben, da- Judentum kenne die allgemeine Menschenliebe nicht und suche nicht in ihrer Betätigung eine der ersten Pflichten, denen halten wir jene Stelle aus dem Sifra, dem 'chalachischen Midrasch zu Leviticus, entgegen: „Liebe deinenMächsten wie dich selbst!" (Lev. 19,18.) „Dieser Vers list eine wichtige und grundlegende Lehre in der Thora", bemerkt. R. Akiba. — „Dies ist das Much der Nachkommen Adams" (Gen. 5, 1.) ist ein ßioch viel bedeutenderer Lehrsatz", bemerkt dazu R. Janai. Erkennt man die Größe des Gedankens? Mehr als alle Lehrsätze predigen die einfachen Worte „dieist das Buch der Nachkommen Adams" die Lehre von der Bruderschaft der Menschheit; alle Menschen find einer und derselben Abstammung^ alle Menschen verdanken einem Paare ihr Dasein» alle Menschen sind Brüder. Hat mau nun den Kreisen in welchen eine solche Lehre gepredigt wird, die Berechtigung den Makel anzuhestcn» es gäbe bei ihnen eine Pflicht des Mensche^ Haffes? S. Peasant Life in the Holy Land. Rev. Wilson. With Illastrations. London, John Murray, X. 321 S. Wenige Bücher bieten dem Leser solche Ausblicke in das Einzelleben des palästinenfischen Landmannes, wie das vorliegende. Der Berfaffer hat lange Zeit im Berkehr mit den Leuten in Palästina gelebt, hat gut beobachtet und war imstande, Einzelheiten zu berichten, die anderen garnicht aufstoßen konnten. Nach einer einleitenden Betrachtung stellt er bie Glaubensgenoffenschasten in ihren Unterschieden dar, dann das Leben im Dorfe, darauf das häusliche Leben; Viehzucht und Ackerbau nebst den weiteren Berufsarten der Bewohner treten uns vor'S Auge und vermischte Nachrichten und Schilderungen verschiedenster Art schließen das Ganze. In diesem Rahmen bietet uns der Berfaffer ein lebensvolles Bild des Landlebens im heiligen Lande. Kleine erzählende Züge, die hin und wieder ein Lächeln auf unsere Lippen rufen, beleben die an sich packenden und anschaulichen Beschreibungen. Es lasten sich von hier aus Vergleiche mit dem Bilde darstellen, welches die Bibel entwirft, zumal daS Leben im Osten nicht so seine Gestalt wechselt, wie in unseren Ländern. Da läßt sich aus dem heutigen Landschaftsbilde und auS der Art, wie die jetzigen Bewohner sich bewegen, der Schluß auf ihre Lebensweise in grauester Vorzeit ziehen. Auch auf das talmudische Schrifttum und viele seiner Bestimmungen fällt von diesem Buche aus ein sehr Kares Licht. Und je vielgestaltiger und schwieriger gerade die Seraim-Ordnung sich in der Mischna zeigt, desto dankenswerter ist die unbeabstchtigte Beleuchtung, die von einer so gewistenhasten Berichterstattung auf die alten Mischnafatzungen fällt. Zu beklagen ist eS nur, daß der Berfaffer fich zumeist mit den nichtjüdischen Glaubensgemeinschaften befaßt hat und daß da» Judentum dabei zu kurz gekommen ist. Schade, daß die M i s s i o n S tätigkeit uns gerade solche wichtige Werke liefert, daß nicht jüdische Reisende in so hingebungsvoller Weise Land und Leute Palästinas

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.