Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 21 (23.5.1907)
- Date
- 1907-05-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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6 «t. 21. -'Orx^ Gottes Hand nur das Gute hervorgegangen und -aß das Böse, das sich später in der Welt findet, wie all das, was sich im Gefolge der Sünde des > Menschen zeigt, nicht zwingenden Einwirkung Gottes entspringt. Drittens soll das Sechstagewerk auf eines der Grundgebote des Judentums, auf den Sabbath hinleiten. Die Heiligung des Sabbath ist nicht nur im Dekalog, sondern in der Schöpfungsgeschichte selbst mit der Anerkennung Gottes als Schöpfer der Welt verknüpft: „Gott segnete den siebenten Tag und Heiligte ihn, denn an ihm ruhte Gott von allem ' Werke, das er erschaffen und gemacht hatte?)" Endlich aber und das ist das Wichtigste: Der Mensch ist nicht nur das zuletzt geschaffene Wesen, sondern auch offenbar das Ziel der ganzen sichtbaren Schöpfung. Unmittelbar vor ihm wurden die Tiere geschaffen: dem Menschen wird die Aufgabe zugesprochen, über sie zu herrschen, d. h. sie / zu seinem Dienste zu benutzen. Vor den Tieren wurden die Pflanzen geschaffen: es wird ausdrücklich gesagt, sie seien dazu da, den Menschen und ihren Untertanen, den Tieren, zur Nahrung zu dienen. Das trockene Land tritt aus der Waffermaffe hervor, um der Pflanzenwelt als mütterlicher Boden, der Tierwelt und den Menschen als Wohnplatz zu dienen. Auch der Himmel wird in Beziehung zum Menschen gebracht: die Gestirne haben den Zweck, die Erde zu erhellen, natürlich für den Menschen. In diese für den Menschen und zu den Zwecken, die Gott mit ihm verfolgte, geschaffene Welt wird der Mensch hineingesetzt. Dem Menschen wird eine irdisch-materielle und eine geistig sittliche Aufgabe gestellt. Er soll die Erde bebauen und das Verbot, nicht von allen Bäumen des Gartens zu effen, halten. Kurz alles in der Schöpfungsgeschichte ist letzten Endes auf den Menschen bezogen und dient der Einschärfung religiös bedeutsamer Wahrheiten. -Darum ist so vieles anthropomorphische Hülle, darum wird nur das hervorgehoben, was für die Ett)e von Bedeutung ist, darum wird von der Bedeutung der Himmelskörper nur soweit gebrochen, als sie ein Verhältnis zur Erde haben, darum ist der Schöpfungsbericht, naturwissenschaftlich angesehen, unvollständig/") darum hat er das einfache Gepräge, das freilich durch diese Form von so erhabener, die tief empfindenden Gemüter aller Zeiten immer von neuem ergreifender Wirkung ist. Hat doch Longinus die Stelle: „Und Gott sprach: es werde Licht, und es ward Licht" das großartigste Beispiel „des Erhabenen" in der Weltlitteratur genannt. (Fortsetzung folgt.) ' M! Lft-C,. »orrespondenzen und Nachrichten. Deutsches Kelch. Frankfurt a. M., 23. Mai. DerDeutsch- Jsraelitische Gemeindebund versendet unterm 15. Mai ein Rundschreiben an die preußischen Gemeinden, das — nachdem dies vonfeiten der „Freien Vereinigung" bereits •) Die andere bekannte Uebersetzung des np# nWy) / „das Gott geschaffen, daß es weiter Witte" würde der Entwickln gslehre viel mehr entsprechen. Mir persönlich erscheint fie aber nicht zulässig. n Das bedeutet aber nicht, daß er dem realen Ge- Stegoi nicht entspräche, wie das die Ber reter der „idealen uffaffung annehmen. Nach unserer Meinung geht der Schöpfungsbericht nur über das fiir seine Zwecke Unwesentliche mit Stillschweigen hinweg, gibt aber kein falsches Bild durch unrichtige Reihenfolge ber Schöpfungsperioden und dergl. vor längerer Zeit geschehen ist — Material für die zur Ausführung des Volksschulgesetzes notwendigen Maßnahmen zu gewinnen sucht. Es heißt in diesem Rundschreiben wie folgt: „Wie bekannt ist, sieht das neue Preußische Volksschul-Unterhaltungsgesetzverschiedenefinanzielle Vergünstigungen des jüdischen Religionsunterrichtes vor. Sofern mindestens 12 jüdische Kinder vorhanden sind, haben die Schulverbände einzutreten. Wo noch weniger als 12 jüdische Kinder die Volksschule besuchen, soll nach einer Resolution des Abgeordnetenhauses der Ministerial-Dispositionsfonds eintreten." Im Interesse der Sache scheint es uns wichtig, darauf hinzuweifen, daß diese Angaben einen doppelten und nicht ungefährlichen Irrtum enthalten. Es ist nicht richtig, daß nach der Resolution des Abgeordnetenhauses der Ministerial-Dispositionsfonds n u r in solchen Fällen einzutreten hat, in denen welliger als 12 jüdische Kinder die Ortsschule besuchen. Die Resolution sieht vielmehr staatliche Beihülfe in allen den Fällen vor, wo nicht durch jüdische öffentliche Volksschulen oder durch Anstellung jüdischer Lehrkräfte in den öffentlichen Volksschulen oder in anderer Weise gesorgt ist. Die staatliche Beihülfe wird also in vielen Fällen auch dann erlanabar sein, wenn mehr als 12 Kinder die Ortsschule besuchen, trotzdem aber für den jüdischen Religionsunterricht nicht genügend gesorgt oder das Gehalt des Lehrers zu gering bemessen,ist. Irreführend ist ferner die Angabe, daß bei- Vorhandensein von mindestens 12 jüdischen Kindern die „Schulverbände einzutreten" hätten. Zwar können in solchen Fällen die jüdischen Gemeinden von dem Schulverband auf Grund des § 67 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 einen Zuschuß verlangen. Indessen ist dieses Recht, wie leicht nachgewiesen werden kann, in fast allen Fällen bedeutungslos, weil dem Schulverband durch die Einrichtung besonderen jüdischen Religionsunterrichts keine Ersparnis erwächst. Auch in diesen Fällen also wird praktisch fast nur die S taatsbeihülfe in Betracht kommen. Von Bedeutung ist die Anwendung des § 67 Abs. 3 nur bei der Errichtung und Erhaltung öffentlicher jüdischer Volksschulen. Wir nehmen an, daß der Deutsch-Israelitische Gemeindebund sich diese Berichtigung zu eigen machen und nicht etwa, ohne es zu wollen, durch sein nachträgliches Eingreifen die weitergehenden Bemühungen der „Freien Vereinigung" zum Schaden der Sache vereiteln wird. Im Grunde dürste man sogar eigentlich verlangen, daß der Gemeindebund, wenn er als Berater der Gemeinden auftreten will, sich vor der Versendung von Schriftstücken etwas genauer über die Sachlage unterrichte und nicht in dem Eifer, etwas zu leisten, die wichtigsten Gesichtspunkte außer Acht läßt. _ Frankfurt a. M., 23. Mai. Aus dem Bureau der „Freien Vereinigung für die Jnteressendes orthodoxen Judentums" wird uns geschrieben: Durch Entschließung vom 14. Mai hat die Regierung von Oberbayern dem durch die städtischen Kollegien in München neu geschaffenen Ortsstatut, betr. die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe ihre Genehmigung erteilt. Damit ist auch Ziffer 3 dieses Örtsstatuts mit folgendem Wortlaut in Kraft getreten: „Denjenigen Geschäftsinhabern jüdischer Konfession, welche nachweisbar ihren Geschäftsbetrieb am Sabbath und an israelitischen Feiertagen ruhen laffen, ist es gestattet, ihren Angestellten jüdischen Glaubens an Sonntagen während der Stunden von 10 bis 12 Uhr Bormittags zu beschäftigen mit der Maßgabe, daß die Geschäftslokale für den allgemeinen Berkehr geschloffen bleiben und keinerlei Lärm ober Aergernis erregende Arbetten in denselben ausgefühtt werben." Die Rechtsgrundlage dieses für die gesetzestreue Judenheit überaus bedeutungsvollen Statuts bildet ein Gutachten des verstorbenen Staatsrechtslehrers Prof. Dr. Seydel, das schon im. Jahre 1900 erstattet wurde, das aber durch das in München beschlossene Ortsstatut zum ersten Male praktische legislatorische Anerkennung gefunden hat. Aus einer ganzen Reihe deutscher Städte liegen zur Zeit Nachrichten über eine beabsichtigte Erweiterung der Sonntagsruhe durch Ortsstatut bei uns vor. Unbeschadet der bevorstehenden reichsgesetzlichen Neuregelung der Materie, ist es daher die Aufgabe unserer Gesinnungsgenossen, schon jetzt überall, wo sich die Gelegenheit dazu bietet, die Aufnahme ähnlicher Bestimmungen, wie sie jetzt inMünchen beschlossen wurden, in nette oder schon bestehende Ortsstatute zu erwirken. Um die hierzu notwendigen Schritte zu erleichtern hat der Vorstand der Freien Vereinigung beschlossen, das gesamte in Betracht kommende Material (Eingaben, Gesetzesvorschriften, Rechtsgutachten etc.) zu einer Denkschrift zusammen zu stellen, die in einigen Tagen erscheinen wird. Der Vorstand der „Freien Vereinigung" in Frankfurt a. M. (Schützenstraße 14) sowie auch der geschäftsführende Ausschuß desVerbandesderSabbathfreunde in Berlin (Heidereutergaffe 4) sind gerne bereit, diese Denkschrift Interessenten auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. . Eine lebhafte Repr9fenfanten-Sifnmg. (Bon unserem Korrespondenten.) Berlin, 10. Mai. Eine reichhaltige Tagesordnung hatte gestern die Repräsentanten-Versammlung der Israelitischen Synagogen - Gemeinde A d a ß Jisroel zu bewältigen. Zu Punkt 1 (Schochetim-Angelegenheit) teilte der Vorstand mit, daß er aus disziplinären Gründen beschlössen habe, zwei Schochetim nach Ablauf ihres Kontrakts am 1. Oktober ds. Js. nicht weiter anzüstellen und ersucht die Repräsentanten-Versammlung um ihre Genehmigung zur öffentlichen Ausschreibung der Stellen. Diese wird nach kurzer Debatte einstimmig erteilt. — Zu Punkt 2 (Bewilligung von 2000 Mk. zur Renovierung der Leichenhalle) gibt der Vorstand die Begründung, daß seit einigen Wochen, wohl infolge der abnormen Wintertemperaturen, in der Fassadenwand der Leichenhalle sich starke Sprünge gezeigt haben. Eine von einer hiesigen Baufirma angestellte Untersuchung sei zu dem Ergebnis gelangt, daß eine Verstärkung der Fundamente dringend erforderlich sei. Hierfür würde die genannte Summe überschläglich erforderlich sein. In der Debatte regt Pros. Berliner an, bei dieser Gelegenheit auch die lange projektierte Ausschmückung der Wände durch Anbringung von geeigneten Psalmsprüchen vorzunehmen. Dr. Biberfeld bittet für eine bessere Beleuchtung der Halle zu sorgen: Die Vorlage wird genehmigt. — Es folgt als Punkt 3 Beratung über den etwaigen Beitritt zum Ver.band der deutschen Juden. Der Vorstand gibt Kenntnis von einem Anschreiben des „V. d. I.", worin die Gemeinde, unter Hinweis darauf, daß die überwiegende Mehrzahl der jüdischen Gemeinden Deutschlands dem Verbände bereits angehören, ersucht wird, ebenfalls dem Verbände sich anzuschließen, damit derselbe mebr und mehr in die Lage versetzt werde, als legitimierter Vertreter der deutschen Judenheit deren Interessen in der Oeffentlichkeit und bei den Behörden zu vertreten. Bei der Wichtigkeit der Frage habe der Vorstand den Wunsch, gemeinsam mit den Repräsentanten dieselbe zu beraten. Dr. Biberfeld fragt den anwesenden Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn I. Rosenblüth, ob der Vorstand seinerseits bereits Stellung genommen habe. Herr Rosenblüth erklärt, daß der Vorstand allerdings für Ablehnung des Antrages sei, seine endgilttge Stellungnahme aber von dem Ergebnis der heuttgen Beratung abhängig machen wolle. In der Debatte ergreift zunächst Herr Prof. Barth das Wort, um zu erklären, daß er sich der Abstimmung enthalten werde. Er selbst sei Mitglied des Ausschusses des V. d. I. und vertrete die Meinung, ' L-H. .Ji.