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Der Israelit · 1907-05-23 · Heft 21 (23.5.1907) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 21 (23.5.1907)
Date
1907-05-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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t.: t jcft, bte fctnc je ge- >chutz zu nehmen. Selbst wenn man die Darstellung Dr. Przygodes über diesh..EpisoHe wörtlich acceptiert, ergGt sich, daß der Vorvmrf in der Form, wie ihn Herr Lilienthal erhebt, unbegründet ist. Denn auch nach dieser Darstellung hat Dr. Cohn nur gesagt, haß diejenigen Juden, die ihr eigentümliches Gtammestum in Abrede stellen,entweder lügen oder unbewußt die Unwahrheit s ü Ae Hätte Dr. Cohn apodiktisch von Lüge gesprtzcheN, so könnte stch allerdings die große Mehr- »aUder Gemein demitglieder schwer von ihm beleidigt fühlen. Da er das aber nicht tat, so ist es nicht angängig unter den Gründen für den EnthebnngSyeMuß diesen Punkt auszuführen und noch dazu ganz besonders zu betonen. Gin schwerÄc.. Mißgriff ist Herrn Lllienthal gegenüber strlgenden, in der ersten Broschüre, die Dr^ Cohn nach seiner Entlassung schrieb, enthalMkN Sätzen passiert : „Ich antwortete (dem Gymnasialdirektor), daß ich ihnen (den Kindern), wie ich es stets tue, die Pflichten der innigen Liebe und Treue zu Staat und Vaterland ans- Herz legen würde. Das sei jüdisches Gebot. Die " ielle Aufgabe der Verbreitung deutschnatioäbsolut falsch. Es ist Pflicht des jüdischen gionslehrers, die Religionsgesetze nicht nur als allgemeine Maximen zu lehren, sondern auch zu ihrer Verwirklichung im Leben, alles was in seinen Kräften steht, 'beizutragen. Dieser Irrtum des Herrn Dr. Cohn ist kaum verzeihlich. Ganz unverzeihlich aber ist es, wenn Herr Lilienthal, um Dr. Cohn a posteriori zu überführen, aus den angeführten Sätzen herausliest, Dr. Cohn habe stch auf den antisemitischen Standpunkt gestellt, daß der jüdische Lehrer nur Religionsunterricht erteilen dürfe, daß er aber zum Unterricht in anderen Fächern, insbesondere in der Geschichte und im Deutschen, nicht befähigt sei. Wir resümieren: Die beiden ersten Anklagepunkte sind nicht haltbar. Wie ist über den dritten zu urteilen? Gab die Affäre mit Dr. Przygodc genügenden Grund zur Amtsentsetzung? Wir verneinen es. Die Gemeindeverwaltung wußte, daß Dr. Cohn Zionist sei. Sie durste nicht darüber entrüstet sein, daß er diesen Standpunkt auch einem christlichen Gymnafialdirektor gegenüber bei einer Veranlassung wie der vorliegenden vertrat, umso weniger, als niemand Dr. Cohn wenigstens den guten Glauben, es habe sich um eine private Unterredung gehandelt, absprechen kann. Mochten die Anschauungen Dr. Cohns dem Herrn Gymnasialdirektor tausendundeine „schlaflose Nächte" bereitet haben — das weiteres zu opfern und damit zu bekunden er habe sich seines Amtes unwürdig gezeigt. Was Dr. Cohn an objektiv unhaltbaren und vom jüdischen Standpunkt aus scharf zu verurteile nd e n Theorien vorbrachte, das mußte jeder Unbefangene einem von lohender Begeisterung durchglühten jungen Menschen als „gährenden Most" zugute Haltes zumal Herr Dr. »de durch sein hohes Lied auf Mischehe aufe den Gegner zu einer übertrieben scharfen Hervorkehrung seines Standpunktes geradezu provoziert hatte. Unendlich schwerer muß unseres Erachtens das Urteil gegen den Berliner Gemeindevorstand lauten. Diese würdigen Herren, die — ungleich Dr. Cohn — in ihren curulischen Sesseln sehr wohl Zeit und Muße hatten, zu überlegen was sie tun, s i e haben unseres Erachtens der deutschen Judenheit schweren moralischen Schaden zugefügt. Der Vorstand einer jüdischen Gemeinde von hunderttausend Seelen, der vor dem Stirnrunzeln eines preußischen Gymnasialdirektors zittert, ist an sich schon ein wenig erhebender Anblicknoch weit schlimmer aber ist's, daß gerade der Vorstand durch seine Nervosität und die ganze Art seiner Justiz den falschen Verdacht erweckt hat, als sei in der Tat das Vaterland in Gefahr, wenn einige junge Zionisten vom Königreich Jerusalem träumen. Nur die innere Haltlosigkeit unserer Neologie, die bei jedem Schritte.mit einem Auge nach dem Reserveoffizierspatent, mit dem andern nach dem Antisemitismus schielt, nur die innere Oede eines Geschlechts, das künstliche Mache an die Stelle der überlieferten Gotteswahrheit gesetzt hat, vermag das Verhalten der typischen Vertreter der jüdischen Neologie, des Berliner Gemeindevorstandes, in dieser traurigen Affäre zu erklären. Das Justizverfahren selbst, das man einzuschlagen für gut fand, bedarf einer besonderen Beleuchtung. » 'ochmrW-schav. Me gesetzliche Anerkennung 3er Sabbathfeler in niündien- Es war ein willkommenes Festaeschenk, das unseren Münchener Gesinnungsgenossen mit der Bestätigung des neuen O Ltsstatuls über d ie Sonntagsruhe durch die Bezirksregierung Ende voriger Woche beschert wurde. Als ein günstiges Moment war in München von vornherein die wohlwollende Stellungnahme der bayrischen Staatsregierung in die Wagschale gefallen, die auf Grund einer Eingabe der bayrischen Rabbiner dem Magistrat empfohlen hatte, die Interessen der orthodoxen Juden bei der Neugestaltung des Ortsstatuts thunlichst zu berücksichtigen. Nicht minder hat die rührige und sachverständige Vertretung der seckszehn jüdischen Firmen vor den Gemeindebehörden -und in der Preffe dazu beigetragen, daß hie öffentliche Meinung aufgeklärt und die Mologer und antisemitischer Seite ins Werk gefetzten Gegenaktionen durchkreuzt wurden. Aber die Bedeutung des in München erzielteti Erfolges reicht über den lokalen Rahcken weit hinaus und mit Recht weist ein Comrnmrigue der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" (siehe den Nachrichterlteil) darauf hin, daß es nun überall im Reiche gelte, die Münchener Erfahrungen nrrtzbar zu machen und auf dem dort Errungenen weiter zu bauen. Dabei kommt vor allem die Tatsache in Betracht, daß jetzt zum ersten Male eine dem Geiste des Gesetzes entsprechende, wenn auch nicht buchstabengemäßef Auslegung des 8 105b der Gewerbeordnung die Anerkennung der Verwaltungsbehörden gefunden hat. In dem angezogenen Paragraphen wird den Gemeinden das Recht gegeben, die Arbeitszeit am Sonntag für Verschiedene „Zweige" des Hanbelsgewerbes verschieden zu bemessen, und fast wäre auch in München das Zustandekommen der uns günstigen Bestimmung. an der juristischen Erwägung gescheitert, das Gesetz gestatte besondere Arbeitszeiten nur für gewerbliche B r a N ch e Nnicht aber für sonstige Gruppeü von Geschäftsbetrieben. Glücklicherweise hat man in München eingesehen, daß eine solche Auffassung einer modernen, von Zweckräcksichten mitbestimmten Interpretation des Gesetztextes nicht entsprechen würde und hat de lege lata in die Praxis umgesetzt, was de lege kerenda von allen Seiten — mit Ausnahme natürlich gewisser neologer Kreise — als ein Gebot der Vernunft und der Billigkeit anerkannt worden war. Es wird jetzt gewiß leichter sein, auch in anderen Kommunen mit dieser Gesetzesinterpretation durchzudringen. Bor allzu großem Optimismus in diesem Punkte aber möchten wir dennoch warnen. Nicht überall liegen die Vorbedingungen so günstig wie in München, wo Man religiösen Forderungen von vornherein eine shmpathische Stimmung entgegenbringt. Hat doch die Regierung das Wort „Samstag," das in dem Antrag der eines Feuilleton. Zedoko Cazzll Mimowes. Bon Jndaeus. I. „Zedoko Tazzil Mimowes!" rief ber BereinSbiener der Chewra Kadischa auf dem Friedhofe bei Beerdigung eines bekannten edlen Wohltäters, und hielt seine Sammelbüchse jedem einzelnen aus dem großen Leichengefolge hin. Zedoko Tazzil Mimowes! Ein junger Mensch von etwa 17 bis 18 Jahren griff diesen Ruf auf und machte ihn auf dem Rümveg vom Friedhöfe mit der .Miene selbstbewußter Allwissenheit, der man bet diesem Alter so oft begegnet, zum Gegenstand einer an sewen Onkel gerichteten Interpellation. „Zedoko Tazzil Mimowes! Wohltun rettet vom Tode?" Ber, „wenn das wahr ist, wie konnte unser lieber d, dem wir so soeben die letzte Ehre geben, sterben? Du eine», der im Wohltun größer ist als er es war, Onkel?" „Wenn baö wahr ist, Adolf? Du bist also schon so wett, die Worte deS Weisesten der Weisen zu bezweifeln? Du weißt doch, daß diese- Wort stch in den Sprüchen SchelomoS findet. Wenn Deine Sekundaner-Weisheit darüber erhaben ist, so mußt Du Dir einen andern aussuchen, um deine Weisheitszähne an ihm zu wetzen. Ich halte eS mit der salomonischen Weisheit, die uns mahnt, solchen Fragern gar nicht zu antworten." „Aber, Onkelchen, wie kannst Du nur gleich so schroff werden! In diesem Sinne h<we tch'S nicht gemeint, kann ich es nicht gemeint havsn, wenn ich Dich um Lösung eines Widerspruchs bitte, der nur einer ist, wenn ich die Wahrheit dieses salomonischen Wortes stillschweigend als wahr voraussetze." „Wenn Du nicht gern von mir mißverstanden bist, lieber Adolf, so rate ich Dir ein andres mal Dich gleich zuerst mit der Präzifion auszudrücken, die diesmal erst auf metne Preffton nachgehinkt kam. Also ich stehe zu Deiner Verfügung und muß Dir gestehen, daß mir Deine Frage nach verschiedenen Seiten hin unverständlich ist." „Also, ich stage-" hob der Neffe mit einem Tone an, als ob er mit seiner Frage die Welt aus ihrem Gefüge heben wolle. Aber der Onkel ließ ihn nicht zu Worte kommen und bemerkte mit einer Ruhe, die den jungen Springinsfeld ganz nervös machte: „Ich kenne Deine Frage, sonst könnte ich sie nicht unverständlich finden. £u wiederholen brauche ich fie nicht,' denn in Wirklichkeit ist hie. gar nichts zu fragen. Wenn die Wahrheit, daß Wohltun vom Tobe rettet, für mich einer Bestätigung bedürfte, so würde ich fie in dem Begräbnis des teuren Heimgegangenen erblicken, von dem wir soeben zurückkehren. Sieh' die Armen, die ihm nachweinen, steh' die Waisen und Witwen, die in ihm ihre Stütze verloren, steh' die Freund ', die Verwandten, die Gemeinde, die Vereine, die in. lautem Schmerz und in stiller Wehmut der Bahre des Edlen folgten, für fie alle lebt er fort, für fie alle ist er nicht gestorben, sein Wohltun hat ihn vom Tode gerettet." „Ach, so verstehst Du's!" erwiderte schnippig der fiebenzehnjährige Weltwetse- „Du wirst aber doch zugeven, daß diese Auslegung etwas gezwungen istdenn wir hätten sonst ja eben Jemanden begraben, der gar nicht gestorben ist." * „Erstens haben wir," entgegnete ber Onkel, „den eimgegangenen Menschenfreund in ber Tat gar nicht egraben, sondern, haben nur-das, was Irdisches an ihm ist, der Erde zurückgegeben. Auch der Umstand, daß -Vater Jakob einbalsamiert und begraben wurde, hält unsere großen Weisen nicht zurück zu sagen: Vater Jakob sei gar nicht gestorben, weil er in seinen Nachkommen weiter lebt. In demselben Sinne lehren fie. daß Niemand gestorben ist, ber einen wackeren, setnm Lebensveruf treu erfüllenden Sohn hinterläßt. Ich meine daher, wenn wir auch nicht aus den Weisheitssprüchen Schelomos wüßten, baß Wohltun vom Tode rettet, angesichts eines Falles, wie der vorliegende, müßten wir von selbst auf diesen Gedanken kommen." „Du wirst aber doch zugeben, Onkel, daß die große Masse die Worte Zedoko Tazzil Mimowes in dem Sinne ausfaßt, als ob Wohltun ein Mittel gegen den gewöhnlichen Tob, b. h. gegen die Trennung von Körper und Seele wäre." „Ich gebe das nicht nur zu, sondern ich bekenne mich selber zu dieser Anschauung und weiß mich dabei in recht guter Gesellschaft. Nur damit ich von Deiner Gymnafialbildung nicht sofort aufgesvteßt werbe, habe ich erst einer Auffassung bas Wort geredet, von der ich glaubte, daß fie von jedem Unbefangenen geteilt werben muffe, selbst von Euren Halb- und Ganz-Göttern Darwin, Schopenhauer und Metzsche. Jetzt höre ich allerdings von Dir, taß das nur ein» gezwungene Auslegung ist." „Wie Du aber gereizt bist Onkel! Bon dieser Seite kenne ich Dich gar nicht. Also, Du glaubst wirklich, durch Wohltun könne man stch vom Sterben retten? Und wo befände sich die gute Gesellschaft, in der Du Dich mit dieser Auffassung weißt?" . „Lieber Adolf! Ich bin so wenig gereizt, als Du reizend bist. Aber wenn man den Toten einen Besuch abgestattet hat, wenn man gerade vom Friedhof kommt, dann mutet einen die blasierte, nicht von des Gedankens Bläffe, sondern von ber Gedanken Armut angekränkelte Katheoer-Weisheit, wie Du fie seit einiger Zeit zu ver- V

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