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Der Israelit · 1907-05-23 · Heft 21 (23.5.1907) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 21 (23.5.1907)
Date
1907-05-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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48. Jahrgang. Sranhfurf a. IN.. Sen 10. Slnjä»i56ö7. M M; ÜB Der I-rattit erscheint jeden Ldimerstä^ : Gewöhnliche Ausgabe Mk. 1.50 vierteljährlich. HeftauSgaSe auf KmMrachmvier Vk- LviertrWhGch. gewMicht fluSg^e: Oesterreich 2l Itnb., England 2 sd.. Amerika 50 cts^, Niederlande 1,20 L) WonnemmtS bei «Wep ExpeöilioW HeftauSgabe nur dwekt. SPiwotf: 30 Pfewljge für die sechsgefpaltme Eölonel-Zeile; Rabatt «sch Tarif. Jnseratenanuahmr nur..tNLch H a a! enst^i» v. Äia.a fe^' «BAtO-tzB «ll-u Rd. Frankfurt a. M nM WrmML ' "" -- MWWßWBWMWMiMWWWWAMWWMSBstSBMt-S-BSWSSÜWBBBMMsBiM^M^MM -r"• •' ■ ..• . .. ■ : ü-ssM- 81 Mr bitten rnn um aehende Einsendung der noch rückständigen^ Ab on n e meü t s he träge für das I. und II. Quartal. Die am 3. Juni noch offen stehenden Beträge werden ohne weitere Benachrichtigung unter Zu schlag der Kosten durch Nachnahme erhoben. verte# Ui üo#R«W$ . In dem Rechtsstreit Dr. Lohn coytra Verwaltung der Berliner jüdischen Gemeinde können die Parheioerhandlungen. als erschöpft angesehen werden. Der Qrffenttichkeit, die durch dar beiderseitigen Publikationen angörnfm wurde, stehteszu, jetzt die Entscheidung zu treffen. Mr unsererseits hegen für keinen der Äreitteile von Hans aus besondere' Sympathien — stehen ja in religiöfer Beziehung Heide Ms .durchaus - radikalem Standpunkte—, umsoweniger dürfen wir uns in diesem Kamps ums Recht der journalistischen Wicht entziehep. Die Gleichheit der Distanzen gewäWeistet unsere Nnparwilichkeit. Prüfen wir zunächst bie ArttttSgEnde. Drei Verfehlungen - des Dr. Gohy, .so erkläÄ deL Genwtüs^hndiknshaben! zu HWN -MtWWF-vom Dienst neMhrti' Er fetzt am Mk-Rkrtgymnasium seinen Schtilern die Bedeutung des Zionismus anseinander,- er hält eine Gedenkrede auf Herzter spricht gegenüber dem Gymnafialdirektor Dr. PrzWode die. Überzeugung aus, jeder Jude „müsse fich zunächst als Angehörigen des aus- ^Mähtten Bockes Gottes unddann erst als Matscher fühlen," deneii, die das Gegenteil behaupten,. bestreitet er. die Ehrlich^it ihrer. Gesinnung. In den beiden ersten Fällen hat erden vor seiner AnstMuüg gegebenen Versprechungen zuwidergehandelt, im letzten hat er .dazu noch die Gemeindemitgtieder beleidigt undzu Bürgern zweiter Klasse geftempM. Btzi dev Anfl Wvung des Tatbestandes wurde vön JustiMt Ljlienthal auch inkorrMes PUHalten gegen einefi Oberlehrer am FaÄMealWmrafium als gravierendst Moment vorgebracht. Wie steht es mit der Triftigkeit Äeftr Gründe? Am II. Februar 19W, vor seiner Anstellung, gab Dr. Cohn die EvMirung ab, er werdeseme amtliche Tätigkeit, insbesondere seine TLttÄÄt auf der ZkauM und in derSchMsNbht fyr den ZivnMtl^ MüM. Er WOUGiverWr; durchs die Aimahim^ däßchas GegentÄl mvgüch Hei.< BvKkMH-.rlsM« -außdv-' amtlichen Tätigkeit erklärte er) es widerspreche seiner ganzen Natur, in öffentlichen Versa mm lungen zu sprechendie Verhältnisse könnten sich jedoch auch für ihn ändern, er gehe daher eine Verpflichtung in dieser Hinsicht nicht ein. Wenn nach diesem. Vorgang Dr. Lohn während seiner Amtsführung als Prediger der Gemeinde im Unterricht über den Zionismus gesprochen hat, so ist die Möglichkeit vorhanden, daß er damit dem am 11. Februar gegebenen Versprechen zuwidergehandelt habe. Die Ausführungen des Syndikus Lilienthal müssen aber in der Tat für den nicht sehr aufmerksamen Leser den Anschein erwecken, als ob jene Bedingung vorliege. Ja, seine Begründung des gemeindebehördlichen Beschlusses läßt eine andere Auffassung gar nicht zu. Denn da heißt es : „Herr Dr. Cohn war neun Monate Prediger in unserer Gemeinde. In diesen dreiviertel Jahren hat er sich drei schwerer Verschlungen schuldig gemacht." Als eine dieser Verfehlungen wird dann eben die Belehrung der Falk-Realgymnasiasten über den Zionismus angeführt. Demgegenüber ist nun folgendes sestzustellen. Dr. Cohn hat seine Beschäftigung an genannter Anstalt bis Ende März ausgeübt. Sein Predigeramt hat er jedoch erst im April angetreten. Selbst wenn also, was Dr. Cohn bestreitet und Lilienthal nicht beweist, der inkriminierte Vorfall im Falk-Realgymuasium nach dem 11. Februar stattgefunden hätte, so könnte Hoch unter keinen Umständen^ davmr die Rede sein, däß sich damit Dr. Cohn Während seiner dreivierteljährigen Almtstätigkeit als Prediger eine Verfehlung habe zu schulden kommen lassen. Er hätte sich dann höchstens vor seinem Eintritt in die Dienstedvr Gemeinde mit der Erklärung vom 11. Februar in Widerspruch gesetzt. In jedem Fall mutz aber das Begegnis Dr. Cohns mit einem Lehrer des Realgymnasiums außer Betrachkbkeibrn, eine Affäre, bei der übrigens nach unserem Dafürhalten der Angeschuldigte' sich nicht im entferntesten inkorrekt benommen hat. Ebensowenig kann nach den gegebenen Tatsachen DikCohn aus der He^lrede ein Strick gedreht werdend Es mag dahiygeMlt bleiben, oh diese Rede agitatorischen Charakter trug, es genügt, daraus hinznweisen, daß man es hierbei nicht mit einer amtlichen Tätigkeit zu tun hatte unddaß Dr. Cohn hmpchMch seines äußeramtlichen Verhaltens zum Zionismus Verpflichtungen nichteingegangen war. Er hat auch in diefem Faüe keineswegs „seiner ausdrüMchen Erklärung entgegen'" gehandelt. Wenn ihm zum besonderen Börwurs gemacht wird, er habe gegenüber Borhattrrnaen anläßlich der Hechlrede geleugnet, s dastcfür seine AnMluW BoMW Halten dieser Rede widerspräche —* so kann M8n nur sagen, daß Dr. Cohn damit vollkommen M Recht war. Es würde zu weit führek^ d^.sdphisrische Art aufzüzeigenmit der Herr Lkkieüthal bei diesem Punkte gegen den AngeMÄdü u Felde zieht. Als Resultat bleibt jE aß auch die zweite Anklage, die gegen Dr. , ettend gemacht wurde, der Kritik nicht fiünbAr halten vermag. Der dritte Anklüg'epunkt wird vvn HMN Lilienthal als der schwerste bezeichnet. -Mkc Dr. Cohn bestreitet nicht, daß er die ihm yoWworfene AeußerNng — Merdings nur deMGsNve nach — getan habe. Indem er sagte, jetzerAudv müsse sich zuerst als Angehöriger - tiiS wählten Volkes Göttes unb da n n e k st^jM Deutscher fühlen, gab' er in der" Tat den LMerü seiner Gemeinde begründeteil Anlaß zürlMWftiedenheit. Diese^ erkennest ein jüdischA tüM überhaupt nicht anum wieviel: wkü "" werden sie zugeben, daß IHM" vor dem W der Zugehörigkeit zu dem Staat) in deM MM <^ lebe, der Vorrang zuMprschen werden, Was uns anlüngti so' vimvetseN wir dte AnsiW des Dr. Cohn nichk MMer clls di^ dich "4 jüdische BolksgeMelnsM Nicht gekk . BE; entspringt dem gleichen JrrtüM) MMkich' dev-Wgrundttefen Verkennung des süd i sch t n BoW8-; i begriffs. Israel sollte niemMs ein Volk" E andere Völker sein, Md sein ganzes nMtznck^s , Unglstck enttzwäfig aM Wahrheit. Nicht, in Mr AuMwung mter-nrwteriellen Jntersssengemeinschaft) sondern Verwrrkkchurm eines götttichtn Heilsölanes lag die jüdische NationalbeMmnüng. Nicht Selbstzweck, wie sonst überall anderwärts, war das politisch selbständige Volksleben Israels, sondern lediglich e i n e s der M i t t e l zux Lösung seiner ,ge i st i g e n und f ittli ch e n AüfMbe. Darmu könnte die pokitssche Selbständiakeit für Jahrtausende verkoren gchen^ ohne daß döch Wwel selbst zu Gründe gegangen wäre. Der ByD^- begriff in Israel ist nicht vergleichbar mit irgend einem anderen, und es. ist darum in unseren Augen eine schwere Verleugnung der religiösen Gtülwfätze des Judentums, wenn Dr. Cohn eine Parallele zwischen dem d ur ch u n dadu r ch religiösen Begriffe des rfmD DJ? und dem modernen Staatsgedanken überhaupt gewüK hat. Allein diese s Parallele ist ein Ausfluß der zionistischen Gesinnung Dr. Cohns, die der Boxstand bei der Anstellung des jungen PrediMB genau kannte) und deren Verleugnung in Pr i? v a t g e s p r ä ch e n *' jedenfalls . nicht . zu ..Pen Amtspflichten des einmal Angestellten '-Ä Sö energisch wirDälso deLWoähüttzn Aeuße? a Dr. fip wMsflveW — auch gchen-

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