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Der Israelit · 1907-05-16 · Heft 20 (16.5.1907) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 20 (16.5.1907)
Date
1907-05-16
Page
– (sequence 20)
Language
German
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£rziel?ufig und Del? Band gesetzestreuer jüdischer Lehrer Deutschlands. (Abteilung für Stellennachweis.) Jüngere orthodoxe Lehrer, die Stellen suchen, wollen gefl. ihre Meldungen bei unserem Schriftführer Herrn A.Hirschberg, Lehrer, Frankfurt a. M. Uhlandftraße 17 einreichen. -,—.— Warum gründen unsere Gemeinden keine elementar* schulen? Bon Seminarlehrer L. Anfänger in Würzburg ii. Es gibt der Gegengründe mehrere. Ich möchte zuerst einen sehr verwerflichen Gesichtspunkt, von dem aus manche Gemeinden handeln, hierberühren, einen Gesichtspunkt, der übrigens bei jener unterfränkischen Gemeinde sicher nicht in Betracht kam: die scheinbare Gefährdung der Selbstherrschaft der Gemeinden und ihrer Leiter. Sollte denn aber nicht das Bewußtsein, daß der nach allen Seiten unabhängige, nur durch die Gesetze der Religion, der Sitte, des Staates in seinem Handeln und Wirken beeinflußte Lehrer eine weit segensreichere Tätigkeit entfalten kann, jenes „Lustgefühl der absoluten Macht" bei weitem aufzuwiegen vermögen? Tatsächlich gehören ja ungerechtfertigte Stellenkündigungen glücklicherweise zu den Seltenheiten; die meisten Gemeinden scheuen denn doch ein derartiges Odium vor der Oeffentlichkeit. In berechtigten Disziplinarfällen ist aber die Behörde dem Lehrer gegenüber nicht gar zu milde. Fürchtet aber, um ein anderes Bedenken anzuführen, die Gemeinde, der „alternde" Lehrer werde ihr später einmal zur Last fallen; ei, da ist ja gerade die Umwandlung, die dem Lehrer staatliche Pension sichert, das beste Hilfsmittel. Also auch mit dieser Begründung — schwach an sich schon darum, weil man in den meisten Fällen sich doch geniert, sie laut auszusprechen — ist es nichts. Aber immer noch fehlt es an Gründen nicht. In „ultraliberalen" Zkreisen, liberal hier in politischer Hinsicht, glaubt man mit der Errichtung einer jüdischen Elementarschule gegen das liberale Prinzip zu verstoßen, ohne zu bedenken, daß der Grundsatz „Gleiches Recht für alle," wenn man Realpolitiker bleiben will, gebieterisch die Errichtung jüdischer Volksschulen fordert, nur dann an die wirkliche Simultanschule mit wirklichem Einschluß der Juden zu denken ist, wenn zunächst auch in der Vorbereitungsstufe der konfessionellen Volksschule die volle Gleichberechtigung vorhanden ist. Derartige «liberale" Argumente sind denn auch in der Regel kaum mehr als Phrasen und bilden den Deckmantel für ganz andere Motive: teils vollständige Abneigung gegen alles spezifisch Jüdische, teils die Scheu davor „sich herauszustellen," teils blasse Furcht davor, wie die Ortsschulaemeinde beu Antrag auffassen wird, dessen Realisierung ihr immerhin einen pekuniären Verlust bringt, teils auch die Ansicht, es würden durch gemeinsamen Besuch einer Schule schon von Jugend auf antisemitische Regungen unterdrückt. Prüfen wir diese Motive auf ihre Bedeutung. Bei den Motiven jener Elemente, die sich gegen alles spezifisch Jüdische prinzipiell ablehnend verhalten, die also vielleicht sogar ihre Kinder in die christliche Schule schicken, wenn eine jüdische am Platze ist, brauchen wir nicht lange zu verweilen. Von Juden und Judentum ist da ja außer dem Namen nichts mehr vorhanden, die extremen Elemente scheiden für uns aus. Eine bedauerliche Inkonsequenz ist es natürlich, wenn derartige Persönlichkeiten, was zuweilen vorkommt, innerhalb jüd. Schulgemeinden gar noch eine führende Rolle spielen. In manchen Fällen wären zahlreiche Gemeindemitglieder mit der Schaffung einer jüdischen Volksschule sehr wohl einverstanden, aber man fürchtet unliebsames Aufsehen zu erregen, man wähnt den konfessionellen Frieden zu stören, befürchtet Feindseligkeiten, mindestens den Vorwurf der Engherzigkeit und wie diese Selbstentschuldigungen alle heißen mögen. Es ist richtig, daß unter Umständen die Ortsschulgemeinde durch Ausschulung der Israeliten eine pekuniäre Schädigung erleidet. Sehr wesentlich ist dieser Ausfall in Hinsicht auf den Gesamtetat der politischen Gemeinde wohl nicht und daß daraus ein gefährlicher Zwist und Zwiespalt entstehen sollte, läßt sich kaum annehmen. Warum ist denn gerade der Jude so furchtsam? Eine katholische Minderheit in einer protestantischen Gemeinde und umgekehrt würde sich, wie die Erfahrung lehrt, nicht im geringsten an derartigen Bedenken stoßen. Jeder rechtlich Denkende wird bei entsprechender Aufklärung die Berechtigung einsehen. Mache doch die jüdische Gemeinde den Versuch, ob ihr zur Bestreitung ihres Religionsunterrichtes aus der politischen Gemeindekaffe eine Sustentation gewährt wird, da doch auch der christliche Religionsunterricht zum größten Teil von Staats¬ oder Gemeindemitteln, also Geldern, die auch zum Teile aus jüdischen Quellen stammen, seine Honorierung erhält. In den meisten Fällen wird eine Ablehnung erfolgen. Beachtenswert wäre schließlich die Begründung der Abneigung gegen die Elementarschule mit dem Hinweis auf die von Jugend auf angewöhnte Toleranz, Freundschaft unter Augehörigen des jüdischen und christlichen Bekenntnisses, erzeugt durch das gemeinsame „Drücken" einer Schulbank. Doch müßte diese Tatsache erst bewiesen werden und ebenso, daß in Orten mit jüdischen Elementarschulen , eine tiefere Kluft zwischen Juden und Christen gähnte. Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist dies absolut nicht der Fall. Ich will nun auch nicht ins Extreme verfallen und behaupten, daß die Elementarschulen besser den Antisemitismus hintanhalten. Darauf möchte ich aber Hinweisen, daß durch Trennung der Konfessionen in der Schule mancher unliebsame Zwischenfall verhütet bleibt. Es ist absolut unmöglich, daß in christlichen Schulen jedes Wort vermieden werde, welches das besonders sensible jüdische Kind verletzen oder doch unangenehm berühren könnte. Von den diversen Taktlosigkeiten, die ja wohl Ausnahmen — immerhin nicht allzu seltene — bilden, sei hier ganz abgesehen. — Also auch mit diesem Grunde ist es nichts. Tatsächlich bleibt also bei den Weigerungen der Gemeinden kein Grund stichhaltig und die bessere Belehrung muß und wird, wo nicht Böswilligkeit oder gar zu große Gleichgiltigkeit und Bequemlichkeit im tiefsten Hintergründe stehen, entsprechende Erfolge zu zeitigen vermögen. Von wesentlichem Einflüsse auf die Entschließungen der Gemeinden, besonders wenn es sich um tiefgreifende organisatorische Aenderungen handelt, ist die Stellungnahme des zuständigen Distriktsrabbiners. Welche Stellung nehmen nun unsere Rabbiner zur Elementarschule im allgemeinen und zur Umwandlung von Religionsschulen in Elementarschulen im besonderen ein? Wohl ist es eine ziemlich heikle Sache, diese Frage anzuschrieiden, man stößt gar zu leicht an. Dennoch kann ein Eingehen auf diesen Punkt hier nicht unterlassen werden und etwaige kleinliche Bedenken wie auch Ueberempfindlichkeit müssen zurücktreten. Unseren Rabbinen aber muß es vor allem darauf ankommen,^ durch welche Schulgattung das religiöse Wissen' und das religiöse Leben die regste Förderung erfährt. Wohl wird im Einzelfalle auch hier viel von der Lehrerpersönlichkeit abhängen. Doch ist die Art der Schule von größter Bedeutung. Vor allem ist zu bedenken, dvß die Reliaionsschule im Verhältnis zur christlichen Ortsschule nur eine Nebenrolle spielt. Ihr wird die Zeit zugewiesen, welche der Elementarunterricht ftei läßt. Darum erscheint der Religionsunterricht — genau wie der Religionslehrer dem Volksschullehrer gegenüber — als nicht gleichberechtigt. Die abhängige Stellung des Lehrers beschränkt die Disziplinarbefugnis der Schule. Gar oft hat der Religionslehrer in dieser Hinsicht Kämpfe auszufechten, die in der Volksschule kaum Vorkommen. Der Religionsunterricht steht ferner isoliert da und gar oft ist es ihm nicht recht möglich, den christianisierenden Einfluß des Elementarunterrichtes der christlichen Schule völlig zu paralysieren. Der Charakter der örtlichen Volksschulen ist eben ein

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