Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1907)
- Date
- 1907-05-09
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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9. ü«i 1907. von jüdischen Studenten stark besuchter Universitäten mit der Bildung neuer Gruppen des B. s. A. nicht länger gezögert wird. Die Red.) Oesterdeich. Wien, 22. April. Vor Kurzem fand hier die Generalversammlung des Hilfsvereines für die notleidende jüdische Bevölkerung in Galizien statt. Der in der Versammlung vorgetragene Be richt über die Tätigkeit des Vereins seit Beginn des neuen Jahres enthält folgende Daten: Was die einzelnen, von dem Vereine in Galizien ein geführten Industrien betrifft, so ist deren Stand als ein befriedigender zu bezeichnen. Irische Spitzen wurden seit Neujahr um 37 000 bis 38000 K. geliefert. Bei dieser Bewertung wird bloß der Arbeitslohn, nicht aber das Material in Rechnung gezogen. Da im Jahr 1906 im ganzen irische Spitzen im Lohnwerte von 98.500 K. eingesendet worden waren, so ist vorauszusetzen, daß das Ergebnis des Jahres 1907 das des Vorjahres wahrscheinlich übertreffen wird. Der im Dezember 1906 veranstalteten Wiener Spitzenausstellung folgte im Januar 190 i eine ähnliche Ausstellung in Prag, bei der ein überraschend hoher Erlös errielt wurde (19000K). Fn Brünn, Krakau und Lemberg dürften solche Ausstellungen in den nächsten Monaten veranstaltet werden und die Vereinsleitung hat sich auch mit reichsdeutschen Städten zu dem gleichen Zwecke bereits in Verbindung gesetzt. Die S p i tz e n k l ö p p e l e i macht sehr erfreuliche Fortschritte. Während im Jahre 1906 der Wert der fertiggestellten Klöppelspitzen im ganzen 1900 K. betragen hatte, beläuft er sich für die ersten zwei Monate des Jahres 1907 bereits auf 1174 K., eine Tatsache, die umso angenehmer ist, als es sich hier nicht um einen Mode-, sondern um einen Bedarfsartikel handelt. Die Vereinsleitung bemüht sich in der letzten Zeit, Mittel und Wege zu finden, durch welche die Haarnetzerei einen neuen Aufschwung erhalten könnte. Die Besprechungen, die hierüber mit den beteiligten Personen gepflogen werden, sind noch nicht abgeschlossen. Dagegen ist der Vertrag mit einem Unternehmer in Przemysl, durch den eine Anzahl jüdischer Mädchen mit der Herstellung von Krügen, Manchetten re. außerhalb seiner Fabrik beschäftigt werden soll, dem Abschlüsse nahe. Von den anderen, vom Vereine eingeführten Industrien ist nichts Neues zu berichten. Nach den Feiertagen wird nach und nach au mehreren Orten Galiziens eine neue Spitzeninduftrie (Filet-Guipure) einge- Iführt werden/ es werden dies solöhe Orte sein, wo bereits die Spitzenhäkelei besteht. Die Ursache, warum gerade diese Orte ausgewählt werden, liegt darin, daß die Vereinsleitung die Absicht hat, einen Teil der mit der Spitzenhäkelei beschäftigten Arbeiterinnen von dieser Industrie adzuziehen und der neuen zuzuwenden. Was die Frage der Zuführung der galizischen Juden zur Landwirtschaft betrifft, so wurden die seinerzeit von einer Reihe sachkundiger Personen eingehakten Gutachten einem Komitee von drei in Galizien seßhaften, der Landwirtschaft kundi- Igeu Herren zur Stellung von Anträgen zugelmiesen. Daneben beschäftigt sich die Vereins- Ileimng infolge eines dahingehendeu Ansuchens einer galizischen Kultusgemeinde mit der Frage der Errichtung einer Gartenba uschule, die mit einer Korbslechtereischule so in Verbindung zu bringen wäre, daß die Schüler auch |int Winter eine Beschäftigung finden. itafflatt!». Petersburg, 1. Mai. In Sachen Sonntagsruhe in Rußland wird folgendes zeteilt: Am 13. März fand in Wilna eine Versammlung der Handelsavgestellten statt, um 16er die Frage des Normalruhetags und darauf bezügliche Resolution zu beraten, fluibe die folgende Resolution angenommen: „In der Frage über den normalen Ruhetag hat der miteine Es Der Israelit. Nr. 19. Seite 7 Frarrkreirh. die gemischte Kommiffion' zu bestimmen, daß die jüdischen Angestellten vom 1. September bis zum 1. April ihre Arbeit Freitag um 3.30 Uhr nachmittags und vom 1. April bis zum 1. September am Freitag um 7.30 Uhr abends endigen. Die Arbeit fängt für Juden am Sonntag um 9 Uhr morgens an. Auf diese Weise ergibt sich, daß sowohl Juden wie auch Christen über 40 freie Stunden wöchentlich verfügen. In Geschäften, wo Christen und Juden zusammen arbeiten,werden zwei Tage, — Sonnabend und Sonntag, — von allen Angestellten gefeiert." Die Stadtduma von Z y t o m i r beschloß, den Juden und Christen zu erlauben, ihre Geschäfte während der christlichen Feiertage offen zu halten, doch sind die letzteren verpflichtet, den Handel ohne Teilnahme des Personals selbst zu verrichten. Die gemischte Kommission in S l o n i m hat nach langen Debatten beschlossen, die folgende Resolution über die Sonntagsruhe anzunehmen: „Da der ganze Stadthandel durchweg in jüdischen Händen konzentriert ist, so sollen die' Geschäfte am Sonnabend geschlossen und am Sonntag geöffnet werden." In H o m e l sprach sich die gemischte Kommission dagegen aus, daß die jüdischen Geschäfte am Sonntag geschlossen bleiben sollen, weil der ganze Handel sich in jüdischen Händen konzentriert. — Jlmuätttett. Bukarest, 29. April. Die vor einigen Tagen erfolgte Verhaftung des genugsam bekannten Dimitru Nicu I o r g a verbreitete sich wie ein Lauffeuer durch die ganze Stadt. Prinz Ghica - Dombraveni erhielt erst in früher Morgenstunde Kenntnis davon, begann aber sofort alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Freilassung seines Intimus zu — erzwingen. Prinz Ghica scheint jedenfalls persona grata im Unterrichtsministerium zu sein, denn während man den Ministersohn und Bruder des derzeitigen rumänischen Konsuls in Czernowitz, Basile Cogalniceanu, in strengster Hast behält, wird D. N. Jorga nach kaum 6 Stunden auf freien Fuß gesetzt! . . . Unter Militäreskorte ist Jorga in sein Haus stracka Lnsesti wieder eingezogen, er darf seinen Freund Ghica empfangen und wird von 6 Polizisten, die vor seiner Türe postiert sind, strenge bewacht. Trotzdem ist das Gerücht verbreitet, daß Prinz Ghica seinen Busenfreund Jorga auf sein Schloß Dombraveni entführt hat und während in der strada Bnzesti Nr. 4 jede zweite Stunde die Wache abgelöst wird, stachelt Herr Jorga die Bauern in Dombraveni zu neuen Pogroms gegen die Juden auf! England. London, 3. Mai. Ein Vertreter des Jewish Chronicte hatte dieser Tage mit dem zur Kolonialkonferenz hier weilenden kanadischen Premierminister Sir Wilfried Laurier ein Interview über die jüdische Einwanderung in Kanada, bei der der Minister eine der Gründung besonderer, spezifisch jüdischer Kolonien in Kanada sehr ungünstige Gesinnung zum Ausdruck brachte. Wir können, sagte der Minister, nicht dulden, daß die Juden eine besondere Organisation bilden. Wir werden das weder ben Juden noch irgend einer anderen Gemeinschaft zugestehen. In jeder Kolonie muß, so erklärte der Minister, jedermann zugelaffen werden und gleiche Rechte erhalten. Eine Kolonie mit jüdischer Selbstverwaltung werde die kanadische Regierung nicht zulaffen. In Bezug auf die Einwanderung von Juden im allgemeinen äußerte Sir Wilfrid: Wir würden sie als Einzelpersonen willkommen heißen. Kanada ist ein großes Land und hat Raum für jeden, der arbeiten will. Kanada steht jedem offen, der ins Land zu kommen Wünscht. Aber ich muß sagen, daß wir nur Landwirte, Handarbeiter und Dienstboten zur Einwanderung ermutigen. Handwerker haben keine guten Aussichten in Kanada. Paris, 1. Mai. Wir erhielten vom Tribunal rabbinique in Paris folgende Zuschrift, die von den Herren Netter und Dreyfus unterzeichnet ist: „Sie haben in Ihrem Blatt. Nr. 11 vom 13. März 1907 28. Adar 5667 eine Korrespondenz aus Paris, datiert vom 5. März, veröffentlicht, in der Ihr Korrespondent in Bezug aus das Pariser Tribunal rabbinique im besonderen und das französische Judentum im allgemeinen Ihren guten Glauben in offenbar übelwollender Absichr im höchsten Maße mißbraucht hat. Indem wir uns aus diese übeltvollende Absicht nnd die beleidigenden Worte nicht einlassen, beschränken wir uns darauf, den materiellen Irrtum richtig zu stellen, den Ihr Korrespondent gewiß nicht begangen hätte, wenn er sich hätte informieren wollen und sich lediglich von der Liebe zur Wahrheit hätte leiten lassen. Er behauptet, das Tribunal rabbiniquo von Paris habe glattweg eine Heirat annulliert, während es sich in Wahrheit darauf beschränkte, in einenl ausführlich motivierten Gutachten zu konstatieren, daß in Frankreich nur eine Eheschließung vor dem Standesbeamten rechtliche Wirkungen haben könne und daß die religiöse Eheschließung auf den Personenstand ohne Einfluß sei. Das ist die ganze Geschichte, die Ihr Korrespondent mit geradezu pastoralem Wohlwollen — TTDT rp? nK H 'INI. — das Pariser Attentat nennt. Was die Behauptung Ihres liebenswürdigen Korrespondenten anlangt, daß die französischen Rabbiner unbedenklich Ehen einsegnen, bei denen die Frau von einem früheren Gatten gerichtlich geschieden ist und und noch keinen LA erhalten hat, so ist das nichts als eine Verleumdung." Unser Korrespondent bemerkt hierzu folgendes: Die Zuschrift des Tribunal rabbinique erspart mir einen ausführlichen Beweis meiner Mitteilungen, denn, indem es erklärt, ein Gutachten der in dem Briefe erwähnten Art im fraglichen Fall abgegeben zu haben, bestätigt es nur das, was ich behauptet hatte. Rekapitulieren wir kurz den Vorgang. Ein russischer Jude heiratete eine französische Glaubensgenossin. Die Trauung fand sowohl vor dem Standesamt als auch vor dem Rabbiner statt. Im Jahre 1900 wünschte die Frau gegen den Willen ihres Mannes geschieden zu werden. Das Zivilgericht wies die Klage ab, mit der Begründung, die Frau sei durch die Heirat russische Staatsangehörige geworden. Es komme daher nur das russische Gesetz in Betracht/ dieses ater verweise die Scheidung an das rabbinische Forum. Dieses Urteil wurde während der folgenden fünf Jahre in allen Instanzen bestätigt. Es war daher der Frau nach den Staatsgesetzen unmöglich, eine neue Ehe einzugehen. , Sie wandte sich deshalb an das Pariser Tribunal rabbinique. Was tat nun dieses? Hören wir.es selbst. Es gab ein ausführlich begründetes Gutachten dahingehend ab, „daß in Frankreich nur eine Eheschließung vor dem Standesbeamten rechtliche Wirkungen haben könne und daß die religiöse Eheschließung auf den Personenstand ohne Einfluß sei." Wir fragen: Wie kommt denn das „rabbinische Tribunal" dazu, über die Frage zu entscheiden, welche bürgerlichen Wirkungen eine Eheschließung hat? Das ist, sollte man meinen, lediglich Sache der Gerichte, und diese hatten im vorliegenden Fall ja auch bereits gesprochen. Das „rabbinische Tribunal" hat sich hier in Dinge gemischt, die es gar nichts angehen. Was aber sollte denn das ausführlich begründete Gutachten bezwecken? Es bedeutet — im Gegensatz zu den Gerichtsentscheidungen — daß für die Verhältnisse der Frau, obwohl sie mit einem Russen rituell getraut war, in Frankreich — die Zuschrift des Tribunal betont das — lediglich die bürgerliche Trauung in Betracht komme, daß also die bürgerlichen Gerichte die Ehe scheiden könnten. Ist man also nicht im Recht, von einer Entscheidung' französischer Rabbiner zu