Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1907)
- Date
- 1907-05-09
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 6 Nr. 19. Der JSraeltt. S. Mat 1907. Die Herren versicherten ihm darauf, daß sie seinen guten Glauben nicht anzweifelten- „sonst aber machten sie mir keine Komplimente". Herr Lilienthat sagte: „Sie sind ein Fanatiker, der sich in verrückte Ideen verrannt hat". Herr Jacoby sagte: „Sie sind bei uns in Lohn und Brot, Sie haben unsere Anschauungen zu vertreten." Ich habe die letzten Sätze mit den eigenen Worten des Herrn Dr. C. wiedergegeben, von dem auch der Sperrdruck der Worte „in Lohn und Brot" herrührt, weil sie mir als der Angelpunkt der ganzen Angelegenheit, insoweit wenigstens sie die größere Oeffentlichkeit für sich in Anspruch nehmen darf, erscheinen. Ihre Richtigkeit vorausgesetzt, rechtfertigen sie in der Tat vollauf die scharfe Beurteilung, welche die darin um Ausdruck gebrachte, verächtliche Auffassung es Rabbivers als eines Lohnlakaien des Gemeindevorstandes in einem Artikel der Vorwochentlichen „Wochenrundfchau" ds. Bls. gefunden hat. Gerade diese Aeußerung wird nun aber von Herrn Jacoby, dem sie in den Mund gelegt wurde, aufs Entschiedenste bestritten und Herr Dr. Lilienthal unterstützt dieses Dementi mit der nicht unplausiblen Argumentation, daß, wenn sie gefallen wäre, sie wohl in seiner Erinnerung hasten geblieben wäre. Man kann ihm darin beipflichten; eine Aeußerung von stupender Brutalität hat es denn doch wohl in sich, um selbst in den Nerven eines abgehärteten Großstadtmenschen noch lange nachher eine elektrische Spannung zu hinterlassen.*) Diese Behauptung muß also als unerweislich aus der weiteren Behandlung ausscheiden; nicht dagegen jene andere, Herrn Dr. Lilienthal in den Mund gelegte und von Herrn Dr. C. als wenig komplimentös erkannte Charakterisierung desselben als eines „Fanatikers, der sich in verrückten Ideen verrannt hat". Diese wird, soweit ich zu überschauen vermag, von Herrn Dr. L. bisher nicht in Abrede gestellt. Nun, statt vieler und langer Worte über dieses unerquickliche Thema nur eines — an die Adresse des Herrn Dr. C. Ich bin nie ein Freund des Appells an die rohe Kraft gewesen, habe den „Stolz Jakobs" nie in der Ausbildung eines phrasengeschwollenen Kraftmeiertums erblickt und dem „Muskeljudentum" der Herren Zionisten nie Geschmack abzugewinnen vermocht. Aber, wäre ich — was Gott in seiner Gnade gegen beide Teile ja verhütet hat! — Rabbiner der jüdischen Gemeinde Berlin geworden und ein Vorstandsmitglied wagte es mir derartig zu begegnen, so würde ich nicht 3 Monate nötig haben, die richtige Antwort zu sinden, und eine Broschüre wäre es sicher nicht geworden! — Herr Dr. C. berichtet weiter, daß ihm dann „mit einem Male" mitgeteilt wurde, daß er nach Vorstandsbeschluß bereits suspendiert sei, und schließlich wurde ihm ein von Herrn Dr. C. ausgestelltes Protokoll zur Unterschrift vorgelegt, worin stand, daß er die fragliche Unterredung für eine private halte, daß die ominöse Niederschrift ein inkorrekter Auszug aus derselben und seine Gedanken darin falsch betont seien. Herr Dr. C. unterschrieb dieses Protokoll. Am 10. Februar wurde vor der Rep rasen tauten-Versammlung die Angelegenheit einer gemischten Kommission überwiesen und von ihr am 28. Febr. die definitive Suspension (?) beschlossen. Inzwischen hatte Herr Dr. C. wiederholt den Antrag auf abschriftliche Mitteilung jener Niederschrift gestellt, um an ihrer Hand seine Gegenerklärung abgeben zu können, die ihm jedoch, ohne jeden ersichtlichen Grund bis zuletzt verweigert wurde. Erbittert hierüber und durch das umgehende Gerücht erregt, er habe dem Inhalt jener Niederschrift durch seine Unterschrift des Protokolls zugestimmt, zog er am 13. Februar seine Unterschrift zurückam 22. Februar fand dann jene Vorstandssitzung statt, in der, laut Erklärung des Herrn Justizrats Dr. L. Herr Dr. C. sich aufs Neue zu jenem Protokoll bekannte, und am 25. versandte Herr Dr. C. an *) Dieses Argument gilt auch für Herrn Dr. (E., der eine so markante Aeußerung doch kaum aus den Fingern gesogen haben kann. D. Red. Vorstand und Repräsentanten ein Memorandum, in dem er seinen „jüdischen Standpunkt" niederlegte, von dem aus er den Anschauungen des Direktors entgegengetreten war. Am 15. April erhielt er endlich nach mehrfacher Mahnung deu Bescheid, daß nach Gemeindebeschluß vom 21. und 29. März der Vorstand auf seine weitere Tätigkeit verzichte und ihm bis zum Bertragsablauf sein Gehalt weitergezahlt wdrden würde. Ueberhaupt nicht gehört hatten ihn vor der Verurteilung die Hälfte des Vorstands und über die Hälfte des Repräsentantenkollegiums und die ihn ehört hatten, meist nur in privater Unteraltung. Uno uun kommt Herr Dr. C. zum Schluß, zur Motivierung seines Entschlusses zur „Flucht in die Oeffentlichkeit". Nicht sowohl das namenlose Unrecht, das man ihm überreich angetan, hat nach seiner Versicherung ihn getrieben, die große Oeffentlichkeit zum Richter anzurufen, sondern er „verlangt", daß diese Oeffentlichkeit sich mit seiner „Gesinnungbeschäftige", denn um seiner Gesinnung willen (bei Herrn Dr. C. gesperrt!) sei er gemaßregelt worden worden. „Ja, sie muß und wird sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Rabbiner Ansichten äußern darf, wie ich sie geäußert habe, oder ob er sich mit ihnen der Achtung, des Ansehens und des Vertrauens unwürdig zeigte, welche sein Amt erfordert. Und sie wird ihr Urteil fällen müssen, ob es wirklich wahr ist, daß man mit solchen Anschauungen das Judentum und die Rechte seiner Bekenner gefährde." In dieses kräftige von mangelndem Selbstbewußtsein nicht eben zeugende Pronunciamento klingt die Brochüre aus. — Es wird Sache eines Schlußartikels sein, dieses von Herrn Dr. C. provocierte Urteil zu formulieren. Inzwischen dürfte durch weitere Erwiderungen der Gegenseite — so wird mir eben im letzten Augenblicke berichtet, daß Herr Gymnasialdirektor P. in der „Tägl. Rundschau" einen Teil der ihm von Herrn Dr. C. Mgeschriebenen Aeußerungen dementiert — das Material nod) lückenloser und die Sache in Wahrheit, spruchreif geworden sein. Berlin, 29. April. Das Zentralbureau für jüdische Auswanderungs - Angelegenheiten schreibt: „Bon einer „Auskunftsstelle für jüdische Auswanderer nach Südamerika und den Südstaaten der Union" Berlin NW., Unter den Linden 5S, unterzeichnet A. Meherowitz, erhalten wir soeben ein Zirkular, worin von einem Briefe Kenntnis gegeben wirb, den ein Rabbiner „Dr. Hoffmann" namens der „Union Jsraelita Argentina" an den Norddeutchen Lloyd gerichtet hat. In diesem Briefe wird von der Errichtung eines israelitischen Einwandcrungs-, Auskunfts- und Arbeitsn tchweisbureau „Kosm.os Calle Cangallo 2560 in Buenos Ayres Mitteilung gemacht, dem der genannte Rabbiner Dr. Hoffmann vorsteht. Im Interesse der Sicherheit und unbedingt notwendiger Zuverlässigkeit solcher Bureaus erlauben wir uns, Ihre Aufmerksamkeit darauf zu lenken, dag uns bekannt ist, daß ein aus Ungarn stammender A. Hoffmann, der sich vor einigen Jahren in Straßburg i. E., in Basel, Zürich, Luzern rc. herumtrieb und eine Menge Schwindeleien beging, sich jetzt in Buenos Ayres als „Rabbiner Dr. Hoffmann" aufhält. Vermutlich ist er mit dem Schreiber des obigen Briefes identisch. Es wäre sehr bedenklich, das Schicksal unserer jüdischen Emigranten einem solchen Manne zu vertrauen. Auf Grund dieses Briefes wandte sich das Zentralbureau für jüdische Auswanderungsangelegenhciten telegraphisch an die Direktion der \CA in Buenos Ayres, um über die Zuverläffigkeit des „Dr." Hoffmann Erkundigungen einzuziehen. Die telegraphische Antwort lautet, daß Dr. Hoffmann nicht empfohlen werden kann und die Union Jsraelita Argentina, auf die er sich beruft, ohne jede Bedeutung ist. Danach kann die in voriger Nummer veröffentlichte Zuschrift des „Rabbiners Dr. Hoffmann" über den gleichen Gegenstand nicht als vertrauenswürdig betrachtet werden. Berlin, 3. Mai. Auf eine vom Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an den Minister gerichtete Beschwerde ist folgender Bescheid ergangen: „Dem Zentrawerein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens teile ich auf die Eingabe ergebenst mit, daß die Behörden . in Borkum etwaigen Ausschreitungen gegen jüdische Besucher des Badeortes entschieden entgegentreten. Es! sind auch in dem zur Sprache gebrachten Falle - des Bildhändlers Sander mehrere Personen, die sich an den tumultuarischen Auftritten beteiligt hatten, der Amtsanwaltschaft in Emden zur ' Bestrafung angezeigt worden. Das gegen sie eingeleitete Strafverfahren schwebt z. Zt. noch in der Berufungsinstanz, (gez.) v. Bethmann- Hollweg." München, 7. Mai. Wie verlautet, trägt die Regierung von Oberbayern Bedenken, der durch die städtischen Kollegien beschlossenen Ausnahmebestimmung zu Gunsten der am Sabbath geschloffen haltenden Geschäfte zurustimmen, weil der zuständige Referent die rechtliche Zulässigkeit der Bestimmung aus Grund des Wortlautes von § 105 b bezweifelt. Nachdem eine Autorität wie Professor Dr. Seydel, dessen Meinung doch gerade in Bayern gewichtig in bie Wagschale fallen sollte, sich schon im Jahre 1900 dahin ausgesprochen hat, daß die in München jetzt beschlossene Ausnahme sehr wohl zulässig sei, wäre dringend zu wünschen, daß sich die maßgebenden Instanzen der Bayrischen Regierung nicht durch weit gehende juristische Bedenken abhalten ließen, eine dem Geist der Gerechtigkeit und der Toleranz entsprechende Bestimmung in Kraft treten zu lassen. Seydel's Gutachten, das in eingehenden juristischen Darlegungen die Zulässigkeit einer Ausnahmebestimmung zugunsten objektiv bestimmbarer Gruppen von Handelsgewerben begründet, gipfelt in den beherzigenswerten Worten: „Das Gesetz nimmt keinen Anstand, wenn Sonntagsruhe und Sonntagsarbeit neben einander hergehen. Umso weniger kann man es durch eine allgemein formulierte Ausnahme als verletzt erachten, die nicht darauf hinausläuft, ungleiche Betriebsbedingungen zwischen gleichartigen Gewerben zu schaffen, sondern umgekehrt die Wirkung hat, ungleiche Betriebsverhältniffe innerhalb derselben Gewerbsart zu verhüten und Absurditäten entgegen zu treten, die eine rein formale Gesetzesauslegung herbeiführen könnte." Marburg, 6. Mai. Am 27. April wurde hier eine „Vereinigung jüdischer Akademiker" gegründet. Schon lange hatte sich unter den hier studierenden gesetzestreuen Studenten das Bestreben geltend gemacht, sich zu einem Vereine zusammenzuschließen, um durch engere geistige Gemeinschaft mit gleichgesinnten Kommilitonen für die Forderungen der Gegenwart besser gerüstet zu sein. Gerade in einer kleinen Universitätsstadt wie Marburg, wo der gesetzestreue jüdische Student ohne Anschluß an eine Korporation schwer Verkehr findet, war es ein besonderes Bedürfnis eine ,,V. j. A." zu gründen, in der ihm die Gelegenheit geboten würde, sich mit Gesinnungsgenossen, die er in den anderen jüdischen Studentenvereinen doch nicht in genügendem Maße findet, über aktuelle wssenschaftliche Probleme, die die jüdische Weltanschauung berühre ', aussprechen zu können. Die V. j. A. Marburg will, wie es in ihren Statuten heißt, „den Zusammenschluß gleichgesinnter jüdischer Akademiker zur Pflege echt jüdischen Geistes und jüdischer Wissenschaft fördern. Sie erreicht diesen Zweck hauptsächlich durch gemeinschaftliche Sitzungen, die der Belehrung auf allgemein wissenschaftlichem, vornehmlich aber jüdischem Gebiete dienen und den Sinn für jüdische Zusammengehörigkeit durch Pflege oder Geselligkeit heben und festigen sollen." Damit die Bereinigung ihre Aufgabe völlig lösen kann, sollte es von jedem gesetzestreuen Studenten als eine Ehrenpsticht betrachtet werden, der B. j. A. beizutreten, wenn er nach Marburg kommt. Der Vorstand der V. j. A. setzt sich zusammen aus: cand. jur. Edmund Meyer—Gelsenkirchen, Vorsitzendem, cand. med. -Jul. Baer—Halberstadt, Schriftführer und stud. jur. Carl Cohn—Altona, Kassenwart. Zuschriften und nähere Anfragen sind zu richten an den Schriftführer, Steinweg Nr. 11. (Wir begrüßen die Gründung des neuen Vereins mit aufrichtiger Befriedigung und möchten wünschen, daß auch in einer Reche anderen