Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 18 (2.5.1907)
- Date
- 1907-05-02
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2449244-2449263--63447-2505992- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
ttoftOflK treffe er nach einem festen Plane. Bei dem Unterricht in den Religionsfächern suche er recht oft Abschnitte auS den Realfächern als Bergleichsgegenstände imd als Anschauungsmittel heranzuziehen. Bei den Beweisen hüte er sich vor Heb«* eifer. Haben z. B. die neueren Forschungen oder die staatliche' Gesetzgebung die Wichtigkeit und den Nutzen einer unserer rituellen Vorschriften nachgewiesen, so gehe man bei dem Unterrichte nicht von diesem beweisenden Standpunkte aus» um nicht den Schein zu erwecken» als seien unsere Gesetze nur dann für uns bindend» wenn die moderne Forschung ihre Zweckmäßigkeit gutheißt. An geeigneter Stelle soll der Sinn unserer Zöglinge auch auf Hypothesen gelentt werden» um Angriffen auf unser Religionsgesetz» welche von neologer Seite erfolgen» im Voraus als unricktig nachzuweisen. Es empfiehlt fich aber nicht» Fragen anzuschneiden, die man nicht sofort in allen ihren Teilen zu beantworten vermag. Ist dem Lehrer die Antwort aus eine gestellte Frage nicht gegenwärtig» so verschiebe er die Beantwortung auf auf die nächste Unterrichtsstunde. Pädagogisch unrichtig und sittlich verwerflich wäre es, in der Verlegenheit zu einer Unwahrheit zu greifen» diese wird schließlich als solche erkannt und der Lehrer hat seine Glaubwürdigkeit verscherzt. Der Referent zeigte an einigen Beispielen die Behandlung religiöser Fragen. Zum Schluffe wies der Referent darauf hin» daß er mit feinen Ausführungen absolut keinen Anspruch auch Vollständigkeit erhebe. Nach dem Muster eines bedeutenden ReligionSlehrerS des vorigen Jahrhunderts bringe er auf seine Abhandlung das Mischnahwort in Anwendung: „Zusammengetragen nach Gutdünken Und eingeteilt auf Ungefähr, und wer verbeffern will» der verbessere." Der Bortrag fand ungeteilten Beifall,' Inzwischen waren Herr Rabbiner Dr. Breuer und das Vorstandsmitglied der Religionsgesellschast» Herr LouiS Feist erschienen. In seiner Begrüßungsansprache hieß letzterer die Versammlung in Frankfurt a. M.» woselbst man dem Bunde stets mit Rat und Tat zur Seite stehe» herzlich willkommen. Er geigte» wie der Bund mit der Religionsgesellschast vieles gemein habe. Beide Gründungen, so führte Herr Feist treffend aus, feien Ergebniffe politischer und religiöser Notwendigkeit gewesen. Nicht nur ein Recht» nein» eine Pflicht sei die Gründung des Bundes. Mit dem Wunsche» daß der Bund gleich der Religionsgesellschast» die auch aus steinen Anfängen hervorgegangen sei» immer mehr erstarken möge» um ein Bollwerk zn werden» gegen alle Bestrebungen» die darauf hinzielen, unser überliefertes Judentum zu verdrängen» schloß Herr Feist seine gehaltvolle Ansprache. Nachdem Herr Direttor Dr. Lange den Dank der Versammlung ausgesprochen» vereinigte man fich zu dem gemeinfchastlichen Mahle» zu welchem die Religionsgesellschast in liebenSwürdiger Weise eingeladen hatte. Toast folgte auf Toast; der erste, vom Vorsitzenden ausgebracht, galt selbstverständlich dem Kaiser. Hieran schloß fich der Gesang des „Heil Dir im Sieger- . kränz" an. Herr Rabbiner Dr. Cahn-Fulda toastete auf den verdienstvollen Bundesleiter, Herr Lebermann auf unseren Redakteur» Herr Prof. Altmann auf die Ziele des Bundes, Herr Löwenstein auf die Religionsgesellschaft. Herr Oberkantor Pesachowitsch erfreute die Anwesenden durch den meisterhaften Bortrag des 133. Psalm. Nach beendetem Tischgebet vereinigte man sich wieder zur weiteren Arbeit» zur Diskuffion des Vortrags» an der fich die Herren Rabbiner Dr. Cahn» Dr. Bamberger» der Vorsitzende» die Herren Reallehrer Bendix» Dr. Guggenheim, Dr. Lange-Hamburg, die Herren Jülich» Simon» Heilbrunn u. a. rege beteiligten. Hierauf wurden folgende Thesen angenommen: 1. Der Lehrer mache fich nach Möglichkeit mit den Fortfchritten der Wissenschaft vertraut» mit noch größerer Liebe aber laue er sich die Fortbildung in den Religionsfächern angelegen sein. 2. Die Ergebniffe der exakten Wiffenschast stehen in keinem Widerspruche mit den Lehren des Judentums und find deshalb im Religionsuntetricht ohne Bedenken zu verwerten. 3. Bei gelegentlicher Besprechung von Hypothesen, zu denen «mch bibelkritische Behauptungen gehören» ist stets darauf hinzuweisen, daß sie ihrem Wesen nach Beweiskraft nicht beanspruchen können. Die Beratung der Statuten unserer PensionSkaffe hielt den größten Teil der Kollegen Eis zur späten Abendstunde zusammen. Als Unterlage für Satzungen dienten die rechnerischen Grundlagen des auf dem versicherungstechnischen Gebiete erfahrenen Herrn Mytttz A. Loeb, Frankfurt a. M. Mit einigen Abänderungen wurden die Statuten angenommen. Wegen der vorgerückten Zeit mußte leider der Borttag des Herrn Realschuldirektor Dr. Lange über Kohelelh auSfallen. Nachdem Herr Jülich dem Herrn Vorsitzenden den Dank der Versammlung für die umsichtige Leitung der Verhandlungen ausgesprochen hatte, wurde die Versammlung um Via Uhr geschloffen. Die Schriftführer: Profeffor Altmann-Frankfurt a. M. Lehrer Heilbrunn-ManSbach. Schujbekjchl. Die ReligionSschüle der Ädaß-Jisroel-Gemeinde zu Berlin versendet ihren 38. Bericht und zwar über daS Schuljahr 1908—07. ES ist eine angenehme Pflicht, ihn zu besprechen» denn er enthält deS Lesenswerten so viel, daß wir ihn jedem Mischen Lchrer als Lektüre empfehlen können. Vor allem sind eS die Erfolge der Schule, die unsere höchste Anerkennung verdienen»- Erfolge» die umso mehr hervorgehoben werden müffen» düHr mtter rxcht mtgünstigeu Verhättniffeu erzielt worden stud Die GroWadt ist heutzntage für das Thorastudium in der Regel "ein sehr steriler Boden. Ein großer Teil der Schüler wächst dort bekanntlich ohne jeden Religionsunterricht auf, ei» anderer begnügt sich mit minimalen Kenntnissen in der Religion". Hier dagegen erhalten 458 Schüler in 9 Knaben- und 8 Mädchenklaffen einen äußerst gründlichen Md lückenlos fortschreitenden Unterricht in allen Religionsfächern bis zu X105 inklusive. So wurde in der 1. Knabenklaffe Beza 2—10 und in der Selekta Baba Kama 3—20 durchgenommen. Als Lektüre wurde Jbn Gabi' rols 7112*70 iro übersetzt. Auch in den Mädchenklaffen wurde reckt Tüchtiges geleistet. Man vergleiche einige Themata» die von den Schülerinnen der ersten und einigen der zweittn Klaffe ans dem Gebiete der Religionslehre» der Gebete» der Ethik und der Geschichte in freien Borttägen selbständig ausgearbeitet und vorgettagen wurden: 1. »Was lernen wir aus den Psalmen 2 und 3 über den Wert des GottverttauenS? 2. Jnwieftrn kann uns Davids Verhalten im 4. Psalm gerade für die heuttge Zeit ein Muster unerschütterlichen GottverttauenS sein? 3. Wieso bilden die Psalmen 2, 3 Md 4 ein zusammengehöriges Ganze? 4. Bettachtungen über das FreMdfchastsverhältnis zwischen David Md Jonathan. 5. Der Bann im Judentum. 6. Ueber Moses Mendelssohn." Das sind Themata, wie sie gewöhnlich bei der Abgangsprüftmg in den jüdischen Seminaren gegeben werden. Und noch aus einem anderen Umstand können wir auf die vorttefflichen LeistMgen der Schule schließen. Bei dem Jugendgottesdienste, der seitens der Schule an den D'Xli: D'fi' veranstaltet wurde» fungierten einige hierzu vorgebildete Schüler als DWi. Das ist nicht nur einesebr empfehlenswerte Einrichtung, sondern sie setzt auch — wie jeder Kundige weiß — ein bedeutendes Können voraus. Es spricht deshalb ein durchaus berechtigtes Selbstgefühl aus dem Bericht» wenn es dort heißt: „Für unsere Schule dürfen wir ohne UebertreibMg . und ohne zu fürchten» Widerspruch zu erfahren, das Recht in Anspruch nehmen» daß sie sich ihre Ziele am allerweitesten gefetzt hat, daß sie ihre Schüler viel länger als andere Schulen behält, daß Unterrichtsfächer in ihr gelehrt werden» wie sie in einer zweiten Schule Berlins nicht gefunden werden." Der Bericht fährt aber fort: „Wir halten eS für eine der vornehmsten Pflichten unserer Schule, in breiter Oeffentlichkeit darauf hinzuweisen» daß die von unsereren Schulen verlangten Kenntniffe das Mindestmaß dessen bedeuten» was ein jüdisches Kind» ein jüdischer Jüngling zu wissen nöttg hat." An der Anstalt wirken außer dem Direktor, Herrn Dr. M. Hildesheimer» und Herrn Rabbiner Dr. E. Munk noch weitere 10 Lehrkräfte. Dem Jahresbericht geht eine pädagogische AbhandlMg: „Zum Unterricht in der jüdischen Ethik" von Dr. Wohlgemuth voran» die überall den geistreichen Gelehrten Md erfahrenen Pädagogen verrät. Wir köMen es uns nicht versagen» einige Anregungen» die sie enthält, hier kurz wiederzugeben. Der Berfaffer wünscht nicht, daß dem Unterricht in der jüdischen Ethik besondere Stunden eingeräumt werden» sondern im gesamten Religionsunterricht müffe man ihr Rechnung ttagen» denn sie ist ihm Zweck und Ziel des Meligionsunterrichts» auf daß vor allem eine Verinnerlichung der religiösen Gesinnung und der religiösen Betätigung herbeigeführt würde. „Er (der Schüler) muß über die Grundlagen des jüdischen Glaubens aufgeklärt werden» daß nicht angelernte Menschensatzung, sondern eine innerliche ErfaffMg der Religion das Wesentliche sei» Gott und seine Gebote den Mittelpunkt alles menschlichen Tuns einnehmen und er muß endlich von den ethischen Gesetzen des Judenttlms hören» daß ihm bewußt werde, wie all das» was als Ideal der Menschheit von anderer Seite gepriesen wird, in dem Gesetz Md in der Ueberlieferung des Judentums in voller Reinheit und Höhe enthalten ist." An einigen Beispielen sei hier gezeigt» was Wohlgemut erstrebt. So könne der Lehrer gelegenttich der Durchnahme und Besprechung der sozialen Gesetzgebung der Bibel dem Schüler mühelos die Neberzeugung beibringen, daß hier vor Jahrtausenden Aufgaben gestellt wurden» denen unsere Zeit mühsam Erfüllung sucht. Oder bei der Erklärung des Wortes Ipiit, das bald Gerechtigkeit» bald Wohltat und Armenunterstützung bedeutet, soll daraus hingewiesen werden» daß für die Juden die „milde Gabe" nicht ein Almosen» sondern eine gesetzliche Abgabe, nicht mitleidige Hilfe sondern ein Recht ist, das der Arme zu fordern hat. Ebenso muß immer Md immer wieder betont werden» daß der Gott des alten Testaments keineswegs ein Gott der Rache, 'andern ein Gott der Liebe ist Md W. will deshalb das Wort 10N konsequent mit „Liebe" übersetzt wiffen. Der Berfaffer geht nun die einzelnen Unterrichtsfächer durch und weist nach» inwiefern sie für den beregten Zweck zu verwenden find. Er kommt dabei zu zwar nicht ganz neuen» aber immerhin recht intereffanten Resultaten. So stellt er sich in der Frage» ob man das t?D7n fortlaufend: plD2 ober plD2 durchnehmen soll» auf den letzteren Standpunft Md verlangt insbesondere, daß daS TIIPXIO 1BD nicht mehr einen so breiten Raum wie bisher im Pentateuchunterricht einnehmen solle, da der Stoff ja schon im biblischen Geschichtsmrterricht behandelt worden Md also nur wenig Neues mehr bieten könne*); dagegen müffe daS ethisch Wichtige im Pentateuch zu seinem Rechte gelangen. Die Art der Behandlung zeigt der Berfaffer an LevittcuS 19, 1—18 in sehr ansprechender Weise. Mit seiner güttgen Erlaubnis bringen wir diese mechodische Skizze nachstehend zum Abdruck. Wen nennt der BolkSmund einen Heiligen? Den, der frei *) Anmerkung. Den gleichen Standpunkt hat bekanntlich Herr Kollege Lebermann-Darmstadt in feinem Lehrplan vertreten und es freut uns» konstatteren zu können, daß vieles dort Gesagte mit den Ansichten deS Herrn Rabbiner Dr. Wshlgemnt vollständig übereinstimmt. ist von jeder Begierde und vonMenvwftchenGeMffen sich ko«- gesagt. Je mehr Einer fich von den Feffeln der sinnlichen Begierden lösen kam, desto heiliger wttd er erscheinen. Der Sitz der Begierde ist aber der Körper. Je körperloser aber ein Wese« ist, zu desto höherer Heiligkeit vermag es sich auftuschwingeu. Gott» der völlig körperlose, das rein geistige Wesen» ist der Inbegriff alles Heiligen. In diesem Sinne heißen die Engel D'tfnp, ebenso die Märtyrer und wird im »Jigdal" von Gott gesagt:?7iirnp r>b* "py: sb yw spsi thdi ib px. Das Mittel, diese Heiligkeit zu erlangen, gibt uns das Ritualgesetz an die Hand. Freilich ist nicht die höchste Stufe erreichbar» sie soll Mch nicht erreicht werden» denn sie eignete nur einem körperlosen Wesen. Nicht unterdrücken sollen wir die sinnlichen Begierden Zandern sie eindämmen» damit die Lust die vernünftige Grenze nicht überschreite. Wenn dich hungert» dann iß nach Herzenslust aber vor einer Schranke muß dieser Trieb innehalten: vor den verbotenen Speisen, damit du inne wirst» daß du heilig sein sollst, ein Wesen, deffen Geist nicht den niedrigen Begierden unterworfen ist. Und wenn dich ftiert, so decke dich mft wärmenden Gewänden», aber auch bei deiner Kleidung bedenke, daß Gott dich vom Tiere unterschieden hat. Und so läßt sich dieser Gedanke bei allen Ritualgesetzen durchführen. Als Ergänzung und Vollendung dieser Heiligkeit wäre dann das eig«ttlich Ethisch-Heilige» die Vollkommenheit der Sittlichkeit» zu betrachten, und die Mittel» diese zu erlangen, sind in den Sittengesetzen gegeben. In diesem Sinne steht an der Spitze des IS. Kapitels im Levitikus» das in gleicher Weise Ritual- und Sittengesetze enthält» der Satz: 'hu '1 yx Clip '2 1171 onsiip. Die Grundlage und Vorbedingung aller Religion ist die Elternverehrung» denn nur durch die Eltern und die gläubige Hinnahme deffen, was sie uns überliefern, wird das Kind zum Glauben geführt (1XT71 7'2X1 70X V'X). Das erste Gesetz der Religion ist das Sabbatgesetz. ESlehrtden Schöpfer der Welt VflTDty 77X7) (HÖBT. Dieser Schöpfer ist aber nur Einer. Ablehnung des Polytheismus» heute also: der Modegötzen» die Leben und Lehren beherrschen wollen (D^Sxi ix liED ix). Die Art» Gott der: Dank und den Gehorsam zu beweisen» ist das Opfer. Doch das Opfer bat nur dann eineit Sinn und einen Zweck, w«n man es so bringt, daß es wohlgefällig ausgenommen Witt» (771N277! 02:75t*1?), wenn der Gehorsam gegen Gott sich betätig in der Befolgung der von Ihm für die Darbringung vorgeschriebeuen Satzungen. Sonst wird die beabsichtigte Heiligung des göttlichen Namens zu einer Entweihung (B. 5—8) *). Nicht allein deinem Gotte sollst du opfern. Du hast dich auch deiuen MiMenschen wohlgefällig zu erweisen. Und das in erster Reihe; daher nicht als fteiwillige Gabe anempfohlen, sondern als gesetzliche Leistung 1XV7 Bpi eingeschärft (B. 9—10). Doch hüte dich» Wohltaten mit zu Unrecht erworbenem Gute zu erweisen (B. 11). Und hier die Steigerung in den Verboten: Diebstahl, Ableugnen zur Aufbewahrung erhaltenen Gutes bis zur Lüge. Dann folgen in einer durchaus beabsichtigten Stufenfolge echische Forderungen» die ein immer mehr verfeinertes sittliches Empfiudeu voraussetzen bis zur allgemeinen Menschenliebe (V. 12—18). Dem Religionslehrer» der in unserer Literatur heimisch ist und der aus dem Bollen schöpft» strömen hier eine solche Rille von Gedanken zu, daß er keiner weiteren Anregung bedarf **). Ebenso soll der Unterricht in den D’21712 iit erster Linie för die Ethik verwendet werden und es kommen haMtt'ächlich solche Partten zur Einübung» die diesem Zweck dienen. ES wird anschaulich gezeigt» daß es wahrlich keines Lehrbuchs für systematische Religionslehre bedarf» Md daß man selbst schwierige Kapitel wie: von Gott und seinen Eigenschaften» von der Seele des Menschen, von Lohn und Strafe» von Reue und Buße ustp. an der Hand des “pJTl sehr gründlich behandeln kann, wenn um» den Stoff richtig grMpiert. Nicht zustimmen können wir dagegen dem Berfaffer, wenn er die Frage, ob man die Bibelverfe auswendig lernen laffen soll, entschieden bejaht. Wir habe» so reichlichen Memorierstoff in den Schulender gesetztreuen Richtung: die Benediktionen» das Tisch- und Nachtgebet» Bllp und lil2N 727V .10 und vieles andere» daß man ihn nicht ohne Zwang vermehren sollte. Hoffentlich macht Herr Dr. Wohlgemut seine Arbeft nach dem Erscheinen des zweiten in Aussicht gestellten Teiles derselben einem größeren Leserkreise zugänglich; des Danks der jüdischen Lehrer kann er sich versichert halten. *) Vgl. Lev. 22,89 ff.» wo dasselbe Gesetz in Verbindung mit ähnlichen Gesetzen durch die Worte eingeschärft wird. ixur> ’52 "J7J72 TBnp:: ’enp 02» nx ibbnn xii. **) Ueber das *s7V2 “pii 71271X7 ist schon mehr als genng geschrieben. Nur eine kurze Bemerkung? Scho» vom pädagogischen Gesichtspunkt aus halten wir alle Bemühungen für verfehlt. das Wort 51 hier als MiMensch zu erklären im Gegensatz zum Volksgenossen. Wenn der Vers Lev. 19,18 im Zusammenhang übersetzt wird» ist das ja ohne Weiteres auSgeschloffen, denn im ersten HalbverS heißt eS: 17V77 xii 0pI7 X*? "JOJ? '52 71X. Ebenso steht im B. 16 15N 01 iy 105777 Xi im ParalleliSmus mit "s0y2 i'21 “|in xi. Der Nachdruck ist stets darau'zu legen, daß die Gesetzgebung sich an das Volk richtet also selbstverständlich nur die Beziehungen der Volksgenossen untereinander regeln will.. Für die ÄehandlMg des Fremden gilt der Satz 19,34 "j7D2 71 7121X7. Diese beiden Verhältnisse» daS der Volksgenossen untereinander und das der Einheimischen zum Fremden können allein Gegenstand der Gesetzgebung sein. Ebensowenig möchte ich Dt. 23.21 für X*? “pnxi7 *pr77125*7 ^2777 Gewicht darauf legen» daß es bedeutet: Dem Fremd« darfst du Zinsen geben. Ist doch nach der Halacha ebenso das »Linsennehmen" gestattet. Aber wiederum muß darauf hinrewiesen werden, daß das Gesetz dem Volk gegeben wird. Hier )at es einen Sinn, das Zinsennehmen und Zinsengeben zu verrieten. Völlig widersinnig aber wäre es» wäre das Verbot ausgesprochen dort» wo die Gegenseitigkeit ausgeschlossen ist Md so dem Fremden ein Vorrecht dem Einheimischen gegenüber eingeräumt würde.