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Der Israelit · 1907-05-02 · Heft 18 (2.5.1907) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 18 (2.5.1907)
Date
1907-05-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
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«. Me. 18. nicht den nationalen Geist, sondern die für den Glauben in die Bresche springen, „die für die Ehre des Schöpfers in die Schranken treten." Nun, so müssen wir die Männer anderen Glaubens befragen und darum sind uns die Vorträge des Paters Erich Wasmann von solcher Bedeutung. Wasmann ist ein bedeutender Naturforscher, darüber wird noch weiter zu reden sein. Was er verficht, müssen wir mit dem vergleichen, was unsere Großen innerhalb des Judentums gelehrt. Es trifft sich nun glücklich, daß wir über die Stellung zur modernen Naturwissenschaft, vor allem zur allgemeinen Geltung der Entwicklungslehre die Stimme eines Mannes vernehmen können, der durch seine Kraft und seine Gaben, durch sein Wissen und Wirken seiner Zeit Führer war und auch unsere Zeit noch beherrscht, Samson Raphael Hirsch V'XT. Wir möchten das Mischnawort variierend ausrufen: N'2 nVoi W2 Tism "pan. (Fortsetzung folgt.) Uv*. »orrespondenzen und 'Wachrichten. Deutsche» Kelch. Sranftfurfer Spaziergängehi, Frankfurt a. M., Lag beomer 5667. «Für die zu einer Gemeinde vereinigten Orthodoxen und Liberalen ist die Gemeinde nicht und darf nicht sein liberal oder orthodox, sondern ne ist und hat zu sein eine jüdische Gemeinde, die das Recht und die Pflicht hot, nach Maßgabe ihrer Mittel den in ihr vertretenen Richtungen das rückhaltslos und vollständig zu gewähren, was fle, die Richtungen, selber zu ihrer Wege und Erhaltung für erforderlich halten. Für fle ist der Standpunkt des „Batkol‘\ daß beide, die orthodoxe und die liberale Lehre, „Dibre Elohim chajim1-, Worte des lebendigen Gottes sind» der einzige gegebene. Wie aber jede Richtung das Recht hat, zu verlangen, daß das geschehe, was sie als zum Judentum gehörig erachtet» so hat keine der Richtungen — und wer das nicht anerkennt» verleugnet die Grundlage der Gemeinde und hat keinen Platz in ihr, nicht als Mitglied, geschweige als Gemeindevertreter — das Recht zu sagen, daß das, was die andere Richtung will, nicht jüdisch sei und daher nicht geschehen dürfe." <Dr. Bla« in No. 37 der Allg. Ztg. des Judentums v. 12. Sept. 1906.) Heisa, es will endlich Frühling werden! Die Schwalben kehren — später als sonst — wieder heim, um das Frankfurter Bürgerrecht, das ach so billig gewordene, zu erwerben, und alles, was zwitschert, baut fröhlich an seinem Nest. Auch die Israelitische Gemeinde baut, sie baut sogar — gleich zwei Tempel auf einmal, einen für den Kultus im Westen und einen Tempel der liberalen Jugenderziehung für das hundertjährige Philantropinum im Norden der Stadt. Man ist im allgemeinen in der Frankfurter Reformgemeinde ängstlich bemüht, die Orthodoxen nicht unnötiger Weise vor den Kopf zu stoßen. Das geschieht nicht aus bloßer Gutmütigkeit, sondern vor allem aus dem Gefühle der politischen Notwendigkeit heraus, der „anderen" Gemeinde vor den Loren der eigenen ein Paroli zu bieten. Umso überraschender kam vor einigen Wochen die Kunde, daß laut Vorstandsbeschluß an den Neubauten der Gemeinde am Sabbath gearbeitet werden sollte. Zwar wäre es an und für sich nicht mehr als logisch, daß ein Kultusaebäude, in dessen Jnnerm nicht nur rabbimsche Gefetzesvorschriften verletzt, sondern im Geiste Abraham Geigers grundlegende Lehren des Judentums Tag für Tag offiziell verleugnet werden sollen, daß ein solches Gebäude auch in seinem äußeren Werden die Emanzipation vom „Joche des Gesetzes" künde. Keinesfalls aber hatten — nach den Grundsätzen der Blau'schen Gemeindedogmatik — die „Konservativen" irgend ein Recht, sich um diese rein interne Angelegenheit der „liberalen" Richtung zu bekümmern. Entweder — oder. Entweder, so konnte Herr Dr. Blau mit Fug und Recht sagen, Ihr erkennt die relative Berechtigung der „uberalen" Richtung an, — wie wollt Ihr so intolerant sein, uns Liberalen mit Euren rabbinischen Kinckerlitzchen das Leben - schwer zu machen? Oder aber, Ihr fallt in den Hirsch'schen Fanatismus zurück, redet Euch ein, Ihr hättet allein das wahre Judentum gepachtet und fühlt Euch mit für das verantwortlich, was w i r mit unserer Synagoge machen — „dann habt Ihr keinen Platz in der Gemeinde nicht als Mitglieder, geschweige denn als Gemeindevertreter!" Mit dem bloßen „Gleichberechtigungs-Prinzip" der „Richtungen" ist gegen eine solche Logik nicht aufzukommen, und wenn diesmal dennoch der „Centralverein isr. Gemeindemitalieder" zu einer anerkennenswerten Tat sich ausraffte und — wie Sie ausführlich berichteten — mit beträchtlicher Vehemenz gegen die leitenden Männer demonstrierte, so ist das ein'Ereignis, das ich gewiß nicht überschätze, dessen Bedeutung aber doch ernst gewürdigt werden muß. Die Ereignisse sind oft mächtiger als die Menschen, und die Tatsachen predigen nicht selten eine Logik, vor deren zwingender Gewalt der Verstand der Superklugen kapitulieren muß. Wenn in der Versammlung des „Centralvereins" immer wieder versichert wurde, es handle sich bei dem Protest gegen das Bauen nicht um eine „orthodoxe", nicht um eine „religionsgesetzliche" Forderung, sondern um die Ehre des Judentums in den Augen der Welt, — so beweist das allerdings, daß an eine bewußte und prinzipienklare Vertretung des gesetzestreuen Standpunktes im Rahmen des Centralvereins vorläufig noch nicht zu denken ist, aber, die Einmischung selbst in die ganze Bau-Angelegenheit zeigt doch auch, daß eine starke Strömung unter den konservativen Elementen der Gemeinde es allmählich satt bekommt, sich zur moralischen Stärkung des Systems Blau herzugeben und der Zweiseelentheorie der Gemeindepolitiker, der Religion mit dem doppelten Boden, zur Folie zu dienen. Man kann unter vier Augen, unter freundlichem Händedruck den neologen Machthabern sagen: Euch nützt das Bauen am Sabbath wenig, ftomme Gemüter verletzt es — wozu also der Affront? Damit wäre weder die Blau'sche D^yon 'NV-Theorie tangiert, noch für die Anerkennung^ des gesetzestreuen Judentums irgend ein Erfolg erzielt. Wer aber nicht überredet, wünscht und bittet, sondern laut pro testiert und sich entrüstet, der setzt — er mag es wollen oder nicht — ganz im Stillen das Vorhandensein einer unbedingt gültigen Norm voraus, nach deren Diktat sich das öffentliche Leben der jüdischen Gemeinde zu regeln hat. Diese Norm kann nichts anderes sein als das jüdische Religionsgesetz. Daß aber dieses Neligionsgesetz das Bauen am Sabbath durch Nichtjuden nicht schärfer verurteilt als Damenchor und Orgelklang, daß es im Gegenteil die im Gebetbuch verkörperte Apostasie, die Leugnung des Messias, die Unterdrückung selbstverständlicher jüdischer Forderungen im Gemeindestatut mit noch weit höherem Nachdruck perhorresziert, das muß schließlich dem blödesten Auge klar werden. Darin liegt die über sich selbst hinausweisende Bedeutung der centralvereinlichen wie der zionistischen Protestversammlung. Wollen diejenigen, die in diesen Versammlungen das Wort führten, konsequent sein, so müssen sie die Forderung erheben, daß die Gemeinde auf den einzigen natürlichen Boden ihrer Existenz, auf den Boden des Gesetzes zurückkehre und — ohne darum das Privatleben der Einzelnen irgendwie zu bevormunden — ihre Institutionen und ihre Funktionäre an dem Mäßstabe des Religionsgesetzes allein zu messen habe. Inzwischen hat der Gemeindevorstand, beunruhigt durch das gewaltige Getöse und durch die , ihm als Popanz vorgebaltene neue Synagoge der Religionsgesellschaft, die schwierige Situation durch eine salomonische Entscheidung geklärt: an der Reformsynagoge wird der Sabbath geheiligt, an dem Tempel der liberalen Jugenderziehung dagegen der Segen der Sabbatharbeit einer staunenden Welt vordemonstriert werden. Zwar macht der Vorstand geltend, daß er keinen genügenden Einfluß auf die Verwaltung des Philanthropin besitze, daß man die Bauverträge bereits geschloffen und die Termine festgelegt habe — aber das Endergebnis ist doch wieder ein Triumph der Blau'schen Zweiseelentheorie: es wird gebaut und nicht gebaut — die orthodoxe und die liberale Lehre: ein weelu diwre elokim chajim! Das Schönste aber ist, daß nun sogar — so sagt die Fama — auch das bisher gegen alle Zwiespältigkeit gefeite Philanthropin oer Dogmatik des Gemeindepräsidenten seinen Tribut zahlen soll: es soll einen orthodoxen Religionslehrer bekommen, damit jedem Kinde die Möglichkeit gegeben sei, nach seiner Facon selig zu werden!! Wenn sich wirklich ein Rattenfänger finden sollte, der sich dazu hergibt, die Kinder naiver Eltern auf dem Wege eines „orthodoxen" Religionsunterrichts in die heiligen Hallen der Heß'scben Unterrichtsanstalt hineinzulocken, dann Mtte das System der Religion mit dem doppelten Boden allerdings seinen höchsten Triumph gefeiert! Wenn's soweit kommt, soll Ihnen wieder berichtet werden. eine Sludtf in öle Oeffenflidiheif. i. (Von unferm Korrespondenten.) E. B. Berlin, 29. April. Am vorigen Samstag ist in anscheinend großem Umfange eine Broschüre, betitelt: „Die Geschichte meiner Suspension. Eine kurze sachliche Information. Von Rabbiner Dr. Emil Cohn, Prediger der jüdischen Gemeinde zu Berlin" hier verbreitet worden. Damit ist eine seit etwa drei Monaten schwebende Angelegenheit, die in bestimmten Kreisen mit leidenschaftlichem Interesse erörtert wurde und allgemein ein gewisses Aufsehen erregte, in das breite Licht der Oeffentlichkeit, das bisher vermieden wurde, gestellt worden. Damit entfällt denn auch'jeder Anlaß zu jener rücksichtsvollen Zurückhaltung gegenüber der Erörterung privater Rechtsverhältnisse, welche wir bisher üben zu sollen uns verpflichtet fühlten. Es erwächst vielmehr, namentlich nachdem auch bereits polittsche Tageszeitungen von der Sache Notiz genommen und sie glossiert haben, der jüdischen Publizistik geradezu die Pflicht mit einer Besprechung der unter allen Umständen unbehaglichen Angelegenheit nicht länger zurückzuhalten- und dies umso mehr, als der Hauptbeteiligte, der in der Broschüre nach berühmten Mustern seine Flucht in die Oeffentlichkeit vollzieht, von dieser Oeffentlichkeit es kategorisch als ihre Pflicht und Schuldigkeit fördert sich mit seinem Streitfälle zu beschäftigen und für und wider Stellung zu ° nehmen. Wobei allerdings die Berechttgung dieser Forderung auch noch erst wieder Gegenstand der Prüfung wird sein müssen. Der Hergang, wie ihn die Broschüre schildert, ist kurz folgerwer: Am 7. Januar hatte Herr Dr. C., der eine Anstellung als Regionslehrer an einem Charlottenburger Gymnasium erstrebte, eine Unterredung mit dem Direktor der betr. Anstalt, die, nachdem das eigentliche Thema — eben die Anstellung als Religionslehrer — in negativem Sinne erledigt war, einen privaten Unterhaltungscharakter annahm und dem „jüd.

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