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Der Israelit · 1907-04-25 · Heft 17 (25.4.1907) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 17 (25.4.1907)
Date
1907-04-25
Page
– (sequence 7)
Language
German
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2lüm' «r. 17. konsequenterweise die Geldleistung dementsprechend die Hälfte des Gesamtbudgets betragen, also etwa 45000 Mark. Die Schule steht auf der Höhe der Zeit und finde bei der Oberschulbehörde und auch sonst überall volle Anerkennung, obgleich sie einen großen Teil der Unterrichtszeit für die jüdischen resp. Religionsunterrichtsfächer verwende. Daß es ihr gelinge, geeignete Kräfte, namentlich für die höheren Unterrichtsstufen, zu gewinnen, liegt nicht etwa an günstigen Gehaltsverhältnifsen, sondern daran, daß in Preußen jüdische Kandidaten keine Berücksichtigung finden. Wenn dies sich in Zukunft einmal ändere, so könne es geschehen, daß an der T.-Thora-Realschule Mangel an Lehrern eintrete. Den Hamburgischen Staate koste das höhere Schulwesen einen bedeutenden Zuschuß, obgleich hier doch überwiegend Schüler bemittelter Eltern in Betracht kämen, für welche ein hohes Schulgeld gezahlt werde. Dem Vernehmen nach beträgt der Staatszufchuß ohne Rücksicht auf Gebäude rc. etwa 120 Mark pro Kopf. Auch dieser Redner findet allgemeine Zustimmung. Nach ihm spricht Herr Dr. jur. Rudolf Cohen als Vertreter des »Vereins chemaliger Schüler der T.-T.-Schule". Er kommt, zu dem Resultate, daß bei der doch auch im Repräfentantenkollegium vorhandenen Anerkennung der Leistungen der Schule unschwer eine die Interessen derselben wahrende Perständigung zu erreichen sein dürfte. Herr Alex Levy, Mitglied des Repräsentantenrollegiums, findet mit der Darlegung seines ablehnenden Standpunktes kaum noch Gehör. Er tritt dann den Rückzug an, indem er sogar für ein neues Schulgebäude plädiert und Meint, daß die Mittel hierfür beschaffen werden könnten. Inzwischen war die Mitternachtsstunde herangekommen, weshalb Schluß der Debatte unter Anhörung der noch gemeldeten Redner für je fünf Minuten beschlossen wurde. Es sprechen noch die Hrn. Moritz Heimann, I. Bachrach, Offenburgdie beiden letzteren für die Erhöhung des Gemeindezufchuffks ohne Emflußerweiterung. Nachdem dann die von Herrn Emil Mathiason in diesem Sinne vorgeschlagene Resolution fast einstimmig angenommen worden war, schloß der Vorsitzende die Versammlung. 8. 8. München, 21. April. Bei der Verhandlung im Gemeindekollegium der Stadt München über die Einführung der vollständigen Sonntagsruhe, kam, wie der Israelit bereits berichte^ auch eine Petition von 16 Firmen zur Drache, deren Inhaber dem gesetzestreuen Judentum angehören und deshalb ihre GesMfte am Sabbath streng geschloffen hMen. Sie baten um die Erlaubnis ihre ebenfaW gesEtzestreuen Angestellten wie bisher bei Mchlchsendn Türen zu beschäftigen. Das Gesuch fiNch iin Ganzen eine sehr sympathische AüfnGwe W» wurde dem Magistrat zur definitiven BeWWaffung zugewiesen. In seiner Sitz fing, ü m Freitag den 19. April hat der Magistrat die Einführ ung der vollen, ganzj ährigen Sonntagsruhe und die Geivayrung der Petition iüdischer Firmen beschlossen. Ss soll Mo. Mn am Sabbach geschloffen haltenden GefMftetz gestattet sein, Me Mischen Angestellten M oen Stunden zwischen 10 und 12 Uhr hinter verfchloffenen Türen zu beschäftigen. Kiefer Beschluß legt für den wirklich liberalen Geist der Münchener Stadtverwaltung rühmliches Zeugnis ab und geht in seiner Bedeutsamkeit weit über den Jntereffenkreis der Petetzteü hinaus. Er enthält die erste offizielle Berücksichtigung des Sabbath und der ihn feiernden gesetzestreuen Juden seitens einer der größten kommunalen Behörden in Deutschland. Und auch von staatlichen deutschen Behörden ist das bayeriscke Ministerium die erste und bis jetzt wohl auch die einzige, welche einem großen Gemeinwesen die Berücksichtigung des Sabbath und seiner gesetzestreuen jüdischen Anhänger empfiehlt. Man darf hoffen, daß diese offizielle Anerkennung des jüdischen Sabbath sich nicht auf die Milderung der Begleiterscheinungen beschränken wird, welche die Sonntagsruhe für den gesetzestreuen, Sabbath feiernden Juden hat. Sie muß dazu führen, daß auch bei Vorladungen vor Gericht, beim Ansetzen von Prüfungen, bei der Nötigung znm Schreiben jüdischer Schulkinder und in vielen anderen ähnlichen Fällen die religiöse Toleranz zum Gesetz erhoben wird. Speziell in Bayern haben die Behörden größtenteils auch bisher in allen derartigen Kollisionsfällen dem Geiste religiöser Duldung in überaus entgegenkommender Weise Rechnung getragen. Äoer diese entgegenkommende Behandlung war doch überall von dem Rechtlichkeitssinn und dem Wohlwollen, kurz, von dem guten Willen der einzelnen Beamten abhängig, die allerdings bei dem bewährten, alten bayerischen Beamtenstand fast niemals versagten, die aber neuerdings bei dem jüngeren in der antisemitischen Aera heran gebildeten Nachwuchs hie und da schmerzlich vermißt werden. Diese Erfahrungen machen eine g esetzli che Berücksichtigung des jüdischen Sabbath im Geiste der Gewiffensfteiheit und der religiösen Toleranz in hohem Grade wünschenswert, sowohl innerhalb der blau-weißen Pfähle als besonders außerhalb derselben. Der erste Schritt, den nach dieser Seite hin das bayerische Ministerium und die Verwaltung der Stadt München zu Gunsten des Mischen Sabbath, dieses ältesten Heiligtums der Menschheit, getan, wird nicht verfehlen vorbildlich zu wirken und hat damit Anspruch auf die dankbare Anerkennung aller deutschen Juden. Straßburg, 23. April.' Das „Straßburger Isr. Familienblatt" meldet aus Weißenburg: „Zu Peffach haben wir für unsere Synagoge, ein von mehreren teils hier teils im Auslande wohnenden Angehörigen unserer Gemeinde gestiftetes Harmonium erhalten. Dasselbe hat an den Feiertagen viel zur Erhebung des Gottesdienstes beigettagen. Wie ich höre, geht man auch hier mit dem löblichen Gedanken um, den Gemeindeaesang einzuführen, d. h. dahin zu wirken, daß sich die ganze Gemeinde aktiv am Gottesdienste beteilige. Das ist sicherlich zur Erhöhung der Andacht von unschätzbarem Werte und dürste allen Gemeinden des Landes zur Nachahmung empfohlen werden. Auch wäre dies wohl das beste Mittel, sämtliche Gemeindemitglieder zum Besuche der Synagoge zu veranlassen." Me wir erfahren, erfolgte die Ausstellung des Instruments trotz des Protestes von achtzehn Gemeindemitgliedern, und obwohl sich auch im Schoße des Konsistoriums Stimmen dagegen ausgesprochen hatten. Jedoch muß — nach den bestehenden Gesetzen — sowohl der Rabbiner der Gemeinde als auch der Oberrabbiner in Straßburg seine Zustimnpmg gegeben haben. Me aus dem mitaeteilten Artittl zu entnehmen ist, war die Beteiligung am Gottesdienste bisher nur sehr schwach, und es find jetzt durch die Einführung des Harmoniums gerade die fleißigsten Besucher mp Erscheinen verhindert. Wir wollen hoffen, daß die, welche den Protest unterzeichnet haben, auch die Konsequenzen daraus ziehen und sich vom Besuche der Synagoge vollständig fernhalten. Leider soll einer derselben gleich am zweiten Tage von r»DS wieder dem Gottesdienste beigewohnt yaben. Gestenreich. Lemberg, 16. April. Am vergangenen Montag fand, wie sie bereits gemeldet haben, eine Versammlung von Vertretern der galtzischen Orthodoxie statt, die sich mit der Frage einer Organisation der Orthodoxen zu befassen hatte. Die Versammlung hatte vertraulichen Charakter. Rabbiner Dr. Jung, (Ungarifch-Brod) eröffnete als Vorsitzender die Verhandlungen und rührte in überzeugender Rede den Nawveis, daß das einzige Mittel, den Verfall der Gesetzestreue in Galizien autzuhalten, der Zusammenschluß aller Archänger des überlieferten Judentums sei. In dem gleichen Sinne sprach dann Herr Dr. Sinnreich und mehrere anoere, Redner. Nach der anregenden Debatte wird einstimmig die Begründung eines v'-nntt rrn-inon beschlossen- Zu diesem Zwecke wird ein provisorisches Komitee mit Herrn Dr. Jung an der Spitze gewählt. Dieses Komitee soll eine öffentliche Konferenz vorbereiten, der ein Statutenentwurf zur Beschlußfassung vorzulegen ist. Ferner soll es sofort mit der Agitation durch Flugschriften und mit Hülfe von Wanderrednern beginnen. —r- Von allen hervorragenden Rabbinern Galiziens waren Zustimmungskundgebungen bei der Versammlung eingelangt. Urrgavrr. Pyrrhusflege. Budapest, Ende April. (Bon unserem Korrespondenten.) Wenn es unseren Neologen hie und da gelingt, einen ministeriellen Ausspruch oder sonst eine behördliche Kundgebung zu provozieren, daß das ungarische Staatsgesetz nur eine israelittsche Konfession anerkenne, dann gibt es einen Fest- und Jubettag für die Kongretzpartei. Das gesetzestteue Judentum hat niemals behauptet, daß es zwei Judentümer gegeben habe oder geben könne. Für jeden Sohn Israels, oer an Gott und seine schriftliche und mündliche Lehre glaubt, hat nie ein Zweifel bestanden, daß Israel einzig sei, so einzig wie Gott selbst und seine Thora. Freilich kann dieses einzige Judentum nur das historische, das in seinen Grundwahrheiten keinem Zeiten- und Zonen- Wechsel unterliegende, thoratteue Judentum sein. Und in der ganzen Welt, wo jüdische Gemeinden vorhanden sind, ist das offtzielle oder nichtoffizielle Judentum so lange einheitlich geblieben, als der gesetzestteue Jude die Erfüllung seines Religionsgefetzes in den Institutionen seiner Gemeinde nicht gefährdet sah. Der gesetzestteue Jude hat sich aucy nie den Kopf oartwer zerbrochen, ob es ein oder zwei Judentümer gebe. Das einzige, wahre Thora-Judentum zu retten, zu erhalten, das bildet seine Lebensaufgabe. Die Führer unserer neologe» GlaubevSbrüder haben aber nie aufgehört in jüdischen und nichtjüdischen Kreisen die Behauptung zu verbreiten, daß die jüdische Orthodoxie keinen anderen Lebenszweck habe, kein anderes Ziel verfolge, als daS Judentum in zwei Konfessionen zu spalten. . Bekanntlich wurde im vorigen Jahre die Landesorganisation der Orthodoxen Mt königlicher Sanktion wesentlich erweitert. Die Landesverttetung erhielt den offiziellen Titel: „Zenttalkanzlei der ungarländischen auton. orch. isr. »lon". Unsere neologen Brüder haben fettes mögliche getan, um diese Organisationsergänzung zu vernichten. Der Erfolg ist aber ausgeblieoen; überhaupt ist die neologe Leitung schon lange nicht dazu gekommen, Mt irgend einer „jüdischen Errungenschaft", worunter in der Regel eine Verdrängung der Orthodoxie zu verstehen ist, in der Presse zu prunken. Nun aber wurde sie in die angenehme Lage versetzt, wieder ein Lebenszeichen von sich geben zu können. Der Staats-Sekretär im Kultusministerium hat an die neologe Landeskanzlei einen Erlaß gerichtet, der folgenden Schlußsatz enthält: „Ich will bemerken, daß in meine Verordnung Zahl 110432 vom Jahre 1906 infolge eines Schreivfehlers anstatt des Ausdruckes: „Kirche" der isr. Glaubensanaehörigen sich der von der Kanzlei richttg beanstandete Ausdruck: „Kirchen" der isr. Glaubensangehörigen eingeschlichen hat, denn unser Gesetz und unsere Rechtsquellen kennen nur eine einheitliche Konfession,zwischen deren einzelnen Schattierungen kein anderer Unterschied besteht, als der, daß der eine Teil derselben das Statut des Kongresses vom Jahre 1868, ein anderer Teil das orch. Organifationsstatut vom Jahre 1871 angenommen hatwährend der dritte Teil, beide übergehend, im Sinne seiner alten Statuten den sogenannten Status qno zur Basis nimmt. Diese Unterscheidungen können sich jedoch nur auf die Gemeinde- Organisation und nicht auf die Konfeffion resp. auf deren Verschiedenheit beziehen."

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