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Der Israelit · 1907-03-21 · Heft 12 (21.3.1907) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 12 (21.3.1907)
Date
1907-03-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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21. Mürz 1907.- Der Israelit. Nr. 12. Sette S gionsunterricht genießt. Diese Wahrung der Gewissensfreiheit ist ja auch durch die Vers. v. 29. Febr. 1872 (B. S. 106), wo eine Dispensation vom Religionsunterrichte gewährleistet wird, bereits dokumentiert, nnd stets hat die preußische Schulverwaltung eine Vergewaltigung des Gewissens zu Hintertreiben gesucht. Am deutlichsten tritt dies zu Tage in der Vers, v. 19. Januar 1876, in der „das Einfordern von Berichtzetteln erboten wird, da dasselbe in nicht seltenen Fällen zu Gewissenszwang und unlauterem Scheinwesen geführt hat und somit eine Schädigung wahrer Religiosität mit sich bringt." ' Unser Streben muß deshalb dahin gehen, den Herrn Minister §u bitten, die für den jüdischen Religionsunterricht geltenden Verfügungen, die bereits älter als 30 Jahre sind und vielleicht den damaligen Verhältnissen entsprachen, wo die wissenschaftliche Vorbildung der Rabbiner noch keine allgemeine war, dahin abzuändern, daß 1. der jüd. Religionsuntericht für alle jüd. Schüler einer Anstalt verbindlich werde, und eine Dispensation nur dann eintrete, wenn ein genügender Ersatz dafür nachgewiesen sei. Dieser Ersatz würde aber für genügend erachtet werden können, wenn er von einer ordnungsmäßig qualifizierten und von Kultusgemeinden als solchen anerkannten Rabbiner oder von irgend einem solchen hierzu autorisierten Religionslehrer, der jüdischen Religion entsprechend, erteilt wird (Verf. v. 7. Dezbr. 1875 und 29. Febr. 1872, Nr. 3. B. S. 106); 2. der jüd. Religionsunterricht einen G^enstand der Reifeprüfung bilden kann (vgl. Verf. v. 1. Nov. 1891 § 5, 3. B. S. 143. § 10, 7. B. S. 147. § 10, 5. B. S. 147); 3. der jüdische Religionslehrer Mitglied der Prüfungskommission werde, selbst wenn Nr. 2 verneint wird (vgl. Verf. v. 1. Nov. 1901 § 3, 1 B. S. 138); 4. bei Verneinung von Nr. 2 oder Nr. 3 oder beider ein Urteil über die Tertialleistung in der jüd Religionslehre in das Reifezeugnis ausgenommen werde, wie dies sowohl bei dem fakult. engl., hebr. und Zeichenunterrichte, als auch bei dem privaten Religionsunterrichte der konfessionellen Minderheit der Fall ist. (Vgl. Jrmer S. 699 Anm.) Der einzige Nachteil, der aus einer Genehmigung der genannten Thesen den jüdischen Schülern erwachsen könnte, wäre darin zu finden, daß dieselben auch dem Falle ausgesetzt wären, das Prädikat „nicht genügend" zu erhalten - warum aber sollte sie in dieser Hinsicht einen Vorteil vor ihren christlichen Mitschülern haben! Was aber schießlich bei einer event. Gleichstellung des jüdischen Religionsunterrichtes mit dem der anderen Konfessionen eine Uebernahme der ganzen Remuneration hierfür auf den Staat betrifft, so werden wohl die einzelnen Synagogengemeinden gerne weiterhin einen Teil der Honorierung tragen wollen, wenn ihnen nur eine Gleichwertigkeit des jüdischen Religionsunterrichtes zuerkannt wird. Nachdem ich in diesen Zeilen die jetzige Stellung des jüdischen Religionsunterrichtes an höheren Schulen eingehend behandelt habe, möchte ich nunmehr die geehrten Herren Kollegen und jüdischen Religionslehrer an höheren Scyulen in Preußen bitten, mir gefl. auch ihre Ansicht in diesem Punkte mitzuteilen, damit wir uns geschlossen mit einem Gesuche an das Kgl. Ministerium wenden können. Die wimcbaftllcbe Lage der orthodoxen Rabbiner in Ungarn. Von Rabbiner Philipp Fischer in Devavanja. II. Während ich über das in dem vorigen Artikel besprochene wichtige Problem nachdachte, faßte ich eine ganze Reihe von Mitteln ins Auge, die möglicher Weise zur Besserung der Lage der orthodoxen Rabbiner in Ungarn beitragen könnten. Doch sind nicht alle zu empfehlen, manche sogar, die sich für den ersten Augenblick als sehr nahe liegend und sehr einfach darbieten, sind nach genauer und objektiver Erwägung des Pro und Kontra entschieden abzulehnen. Das am nächsten liegende und als das einfachste erscheinende Mittel wäre — die Verminderung der sehr bedeutenden Zahl kleiner Rabb.nate, die Verschmelzung von je mehreren kleineren Rabbinaten zu einem größeren, gut dotierten Rabbinate. Dies könnte allmählich und in der Weise geschehen, daß immer bei Erledigung eines kleinen Rabbinates dessen Agende einem anderen benachbarten Rabbiner mit übertragen würden. Dies wäre allerdings die simpelste" Methode. Aber: „Was billig ist, ist teuer" — so lautet ein Sprichwort. Und in der Tat, diese Art der Lösung unseres Problems möchte der ungarischen Orthodoxie teuer zu stehen kommen, nw isn fK pnn. Dieses Verfahren würde eine unsägliche Schädigung der Religiösität in den vielen dann rabbinerlos werdenden Gemeinden und eine nicht minder große Schädigung der Thorawiffenschaft unausbleiblich zur Folge haben. Denn eben in den kleinen Gemeinden hat der Rabbiner am ehesten die Möglichkeit, sich in das ungeheure Gebiet der Thorawissenschaft zu vertiefen. Die talmudischen Autoritären, die das ungarische Judentum im letzten Jahrhundert hervorgebracht hat, sind fast alle in solchen Gemeinden zu ihrer Größe emporgewachsen. Die bedeutenderen Gemeinden in den Städten pflückten nur die herrlichen Früchte, die am Baume eines hingebungs- und opfervollen Studiums auf dem Lande herangereift waren. Die Neberhäufung mit Berufsagenden aber, wie sie die Zusammenschließung kleinerer Rabbinate zu größeren mit sich brächte, würde notwendig die Emsigkeit dieses Thorastudiums stark beeinträchtigen. Darum muß auf dieses Mittel als Grundlage einer Verbesserung der Verhältnisse der orthodoxen Rabbiner von vornherein verzichtet werden: Bei dieser Gelegenheit mag der merkwürdigen Tatsache Erwähnung geschehen, daß vielen großen Gemeinden, die nicht bloß ihrem Rabbiner ein standesgemäßes Gehalt zahlen, sondern dank ihrer bedeutenden Seelenzahl ein ganzes pn n’3 mit 2 oder 3 besolden können, auch noch eine größere oder kleinere Anzahl Filialgemeinden in Nachbarortschaften zugehört. Diese Filialgemeinden müßten unseres Erachtens von den großen Rabbinaten losgelöst und kleineren zugeteilt werden. Die Rabbiner in den betr.?xößeren Gemeinden würden durch dieses Berühren eine Erleichterung ihrer Agende erreichen, während es vielen in kleinen Gemeinden wirkenden Rabbiner ohne eine, das fleißige Thorastudium hindernde Ueberbürdung, eine Besserung der pekuniären Lage bringen könnte. Freilich müßte dabei eine große Dosis Wohlwollen und auch etwas Opferwilligkeit bei den nrit großen Rabbinatsbezirken und Gemeinden beglückten Amtsgenoffen in Anspruch genommen werden. Ein anderes Mittel, um die materielle Lage wenigstens eines Teiles, namentlich der jüngeren orthodoxen Rabbiner besser zu gestalten, wäre eine Aenderung des sogen. Congruagesetzes, das die staatliche Ergänzung des jährlichen Gehaltes auf 800 fl. davon abhängig macht, daß der betr. Geistliche sein Maturitätsexamen noch vor Beginn seiner theologischen Studien abgelegt hat. Dieses Gesetz wäre dahin abzuändern, datz der Staatszuschuß auch dann zu leisten ist, wenn der betr. Geistliche jener Bedingung erst später, bereits im Amte nachkommt. Eine darauf gerichtete Petttton könnte wahrheitsgetreu damit mottviert werden, daß das intensive Studium der jüdischen Religionswissenschaft — Talmud nnd Hilfswissenschaften — gerade die besten Juaendjahre beansprucht und während derselben für Gymnafialstudien keine Zeit läßt, und daß doch schließlich der Wille des Staates, daß jeder die Wohltaten des Congruagesetzes genießende Geistliche auch in üumaniora, beschlagen sei, auch dann erreicht wird, wenn die Rabbiner dieser Bedingung erst im Amte Nachkommen. Wir machen nur noch darauf aufmerksam, daß die Erlangung dieser Modifikation um so sich h ute früher a s sonst im Hercenstübl« ei> gef n «n. Denn die Geschichte dieser freiwilligen Gesang nschaft war V rcits in ganz Stilling beki nt geworten und der Her: Bürgermeister sollte heuce Abend damit ausiezoglN w rben. Aber was je t Jahr u, d Tag nicht vorgekommen wa , der Bürqermest r ging heute Ab nd weit ins Herr nstübli. Ec brauchte für den Spott n cht zu sorgen m d das alles hat chm der neue Ge« sdarm u« d der verschmitzte Juö' emgebrockt. IV. Der Abstieg auf der an Borsprüngen, Luken und Schießscheiben überaus reichen Außenseite des Turmes war m der Tat unverg eichlich leichter als der halsbrecherische Aufstieg auf der glatten Innenseite. In wenigen Minuten hatte Jtzel den Boden erreicht, ohne daß ihn jemand bemerkt hatte. Er hätte jetzt die Stadt - kasse plündern und überhaupt den ganzen Ort auf den Kopf stellen können, er wußte, daß ihm in den ersten Stunden niemand was anhaben konnte, die sämtlichen Militär- und Zivilbehörden St llings waren für die nächste Zeit in Nummer Sicher und so gänzlich unschädlich gemacht. Aber Jtzel hielt es doch für geraten, sich n Stilling nicht mehr sehen zu lassen und sofort das Weite zu suchen, damit er von den Eingeschlofsenen, wenn sie erst die Freiheit wiedererlangt hätten, einen möglichst großen Borsprung habe. Er ging heute in der entgegengesetzten Richrung, die er gestern eingeschlagen hatte, in der Hoffnung bald einen Ort zu erreichen, in dem Juden wohnen. Denn es war heute ein Tag vor Eres Pesacb, er hatte also nicht viel Zeit zu verlieren, wenn er noch einen Ort erreichen wollte, in dem er den Pesach bei Reliaionsgenossen feiern konnte. Er ging auf der Landstraße, die sich neben dem Bahngeletse hinzieht, und Hütte, daß der nächste Ott keine Stunde mehr entftrnt sei. Der Abend fing bereits an zu dämmern. Er schritt wacker aus, denn er hatte Hunger und Durst und war von den Strapazen der Nacht und des Tages fast ganz enikräftet. Er mußte etwas effen und trinken, denn morgen h tte er als Erstgeborener Fasttag. Seine Barschaft bestand aus dem sogenannten „eisernen Bestand" von drei Mark und außerdem hatte er noch einige dreißig Pfennige. In Preußen wird jeder wandernde Handwerksbursche als vagabundierender L ndstrcicher behandelt, der mittellos betroffen wird. Mittellos ist man noch im Besitz von 2 Mk. 99 Pfg. Erst wer drei Mark sein eigen nennen kann, zählt unter die Begüterten und gehört dadurch nicht mehr unter die lästigen, gemeingefährl chen Landstreicher. Deshalb wacht jeder reisende Handwerksbursche über seine drei Mark, wie über seinen Augapfel, sie sind der eiserne Bestand, den er niemals angreift. Da Jtzel nicht wußte, ob im Großherzogtum Baden dieselben weisen, menschenfreundlichen Gesetze gelten, ja da er überhaupt nichts von der Existenz Bayerns, Württembergs und Badens wußte und alle deutschen Staaten nur als Appendixe Preußens ansah, so besaß er tatsächlich nur einige und 30 Pfennige. Dafür mußte er heute sein Nachtquartier und Abendbrot bestreiten. Unterdeffen schritt er weiterer sah in der Ferne schon die Lichter des nahen Ortes blinken und beflügelte seine Schritte. Jetzt war die Zeit von Bedikas Chomez (die Durchsuchung des Besitztums nach Gesäuertem). Unwillkürlich blieb er stehendie Erinnerungen an die ferne Heimat hatten ihn wie vielleicht nie zuvor übermannt. . Es ist doch in Rußland anders, schöner als im fernen, ftemden Deutschland. Bei der großen russischen Armut fällt es dem Fremden schwer Speise und Trank zu bekommenaber LÄwttter, Nachlager giebt jeder, so eng und ungastlich auch die Wohmmgsverhäitniffe find. In Deutschland ist's umgekehrt. Ein Stück Brot wird einem Hungernden Men versagt, aber zum Schlafen ins Haus nehmen sie keinen armen Reisenden. Für . dreißig Pfennige bekommt man in Rußland ein reichliches Mahl, in Deutschland geht es für's Logis hin, vielleicht reicht's nicht einmal. Diese in Jtzels augenblicklicher Lage so erklärltchen und berechtigten Erwägungen waren jedoch nur der äußere Anlaß, die Brücke, die der Augenblick zwischen dcm ftemden irrenden Flüchtling und seiner Heimat schlug. Im tiefen Grunde seiner Seele marterte ihn der Gedanke an die Scheidestunde vom Großvater und seinen Wunsch für einen koscheren Pesach. Wo und wie wird er den ersten Pesach verleben, den er fern von der Heimat verbringt? Wird er schon im ersten Jahre, wenige onate, nachdem er ausgesprochen wurde, dem letzten, segnenden Wunsche des Großvaters die Erfüllung versagen müssen? Diese Sorge, der Hunger und die Müdigkeit ttteben ihn rastlos weiter, bis er die ersten Häuser des Städtchens erreichte. Auf seine Erkundigung hin sagte man ihm, der Ort heiße Radolfszell. Vergebens durchmusterte er bei einem Rekognoszierungsgang durch das Stäbchen die Wohnungen nach messingenen, durch die Fensterscheiben glänzenden SchabboSlampen, dem untrüglichen Zeichen in kleinen süddeutschen Landorten für von Juden bewohnte Häuser. Er erkundigte sich nach einer billigen Wittschaft. Dort ließ er sich für zehn Pfennige Brot geben, zu dem er eine große Flasche Wasser trank und war donn so reichlich gesättigt, daß er das Tischgebet mit besonders inniger Andacht verrichtete. (Fottsetzung folgt.) C üü

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