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Der Israelit · 1907-03-21 · Heft 12 (21.3.1907) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 12 (21.3.1907)
Date
1907-03-21
Page
– (sequence 4)
Language
German
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m. März E ii Nr. 12. Sette 4 Der Mrarm. was geschehen kann, um die äußere Stellung dieses Unterrichtsfaches und seines Vertreters im Rahmen des Schul Betriebes zu heben, muß gewiß mit allen gesetzlichen Mitteln erstrebt werden. Entschieden ablehnend stehen wir indeffen dcm radikalen Mittel einer Einführung obligatorischen Religionsunterrichtes gegenüber, solange die bekenntnismäßige Einheit der preußischen Judenheit nur in der Phantasie des Herrn Prof. Rosin existiert. Das streng durchgeführte Prinzip obligatorischen Religionsunterrichts muß zum Gewissenszwang führen. Darin fühlen wir uns eins mit dem Verfasser unsres Artikels. Wir gehen indessen noch einen Schritt weiter und find der unmaßgeblichen Meinung, daß der von Herrn Dr. Dünner vorgeschlagene Weg jHen Gewissenszwang zu vermeiden kein zulängliches Mittel zur Erreichung dieses Zieles ist. Dr. Dünner geht von der stillschweigenden Annahme aus, daß im Notfälle jeder gesetzestreue Rabbiner einem gleichgesinnten Vater die Autorisi.tion geben werde, seinen Kindern selbst Religionsunterricht zu ertellen, wenn es gelte, fie einem neologen Reliaionslehrer zu entziehen. Dabei wird unsres Erachtens ein Doppeltes übersehen. Einmal kann eine solche Autorisation - gewissenhafter Weife beim besten Willen gar nicht erteilt werden, wenn dem Vater jede pädagogische oder wissenschaftliche Befähigung fehlt. Dann aber geht den Eltern in sehr vielen Fällen die Energie ab, den Apparat, der hier erfordert wird, überhaupt in Bewegung zu setzen. Nur die Möglichkeit, durch die einfache Erklärung prinzipieller Bedenken (ohne den Nachweis anderweitigen ausreichenden Unterrichtes) die Dispensation vom Unterrichte zu erlangen, wäre zur Not geeignet die äußersten Konsequenzen des an sich unangebrachten Zwanges auf diesem Gebiete abzuwenden. Wie die Dinge heute liegen, kann ja doch in der Regel von einem Erfolge des Religionsunterrichts nur dann die Rede sein, wenn das Haus harmonisch mit dem Geist der Schule gestimmt ist, und den bloßen Jndisferentismus einzelner gesetzestreuer Eltern zu überwinden, muß der persönliche Einfluß des Rabbiners oder Religionslehrers selbst in allen Fällen ausreichen. Wir haben mit diesen flüchtigen Bemerkungen die hier in Betracht kommenden Erwägungen natürlich keineswegs erschöpft, sondern nur die Gesichtspunkte angedeutet, die von unserem Standpunkte aus nicht übersehen werden dürfen. Zusammen mit den instrukttven Darlegungen unsres gesch. Mitarbeiters dürften damit gewisse Unterlagen für die weitere Behandlung der Frage gegeben sein. Die Stellung des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Schulen Preußens. Bon Rabbiner Dr. L. D ü n « e r in Rogase«. (Schluß). . Aber diese Benachteiligung des jüdischen Religionsunterrichtes tritt noch deutlicher zu Tage, wenn man die Anmerkung Prof. Jrmers auf S. 699 a. a. O. liest. „In anderen Fällen, in denen für die der konfessionellen Minderheit angehörigen Schüler kein schulplanmäßiger Religionsunterricht eingerichtet ist, wird, soweit dieselben von einem Geistlichen ihres. Bekenntnisses pr vaten Religionsunterricht erhalten haben, daS Urteil über denselben mit dem ausdrücklichen Hinweise aus denjenigen, der es ausgestellt hat, m das Reifezeugnis ausgenommen. In dieser Weise muß regelmäßig mit Altkatholiken verfahren werden, da für diese in keiner höheren Schule ein besonderer Religionsunterricht eingerichtet ist." Durch diese Verfügung wird der private Religionsunterricht der Altkatholiken über den schulplanmäßigen jüdischen Religionsunterricht gestellt, der selbst nach Professor Jrmers Ansicht (S. 45) nur einen privaten Charakter hat. Diese Zurücksetzung macht sich auch ferner bemerkbar in der Vers. v. 7. Januar 1885 Nr. 3 Abschnitt 4 (B. S. 268). Denn während der Religionsunterricht der beiden christlichen Konfessionen, ebenso auch der fakultative englische und hebräische Unterricht in den Schuljahrberichten unter den Lehrfächern der einzelnen Klaffen aufgeführt ist, wird dem jüdischen Religionsunterrichte eine Stelle am Schluffe angewiesen (B. S. 268). Wenn nun auch durch die Verfügung vom 1. November 1901 betreff, die Reifeprüfung in dieser die Paragraphen 11, 4 B. S- 149 und § 3, 1 S. 138 ausgenommen sind, wo allgemein von Religionslehrern die Rede ist, ohne daß hierbei eine besondere Konfession hervorgehoben oder ausgeschlossen wäre, zudem auch der jüd. Religionsunterricht zu den wissenschaftlichen Lehrfächern gehört, wie dies auch aus der Berf. v. 22. März 1900 (B. S. 336) ersichtlich ist, da die Vergütung für den jüdischen Religionsunterricht für die Wschenstunde jährlich 110 Mark beträgt, so ist doch durch Abschnitt 4 B. S. 138: „Im übrigen bemerke ich ausdrücklich, daß die Bestimmungen ... in Kraft bleiben", unmittelbar erklärt, daß auch die Verf. v. 18. Januar 1876 (B. S. IN) bestehen bleibt. Durch die in dieser Verfügung enthaltene Zurücksetzung des jüdischen Religionsunterrichtes und des jüdischen Religionslehrers leidet aber die und Disziplin im höchsten Grade. Verf. v. 3 in der ien er zu lerf. v. 30. April 1675 (B. S. 111) bemerkt ist, daß der jüdische Reliaionslehrer zu den Zensurkonferenzen zugezogen werden soll, wird dies wohl an den wenigsten Anstalten der Fall fein. Dies veranlaßt natürlich die Schüler zu. den unberechtigtsten Folgerungen, sodaß nicht nur Schüler der anderen Konfessionen den jüdischen Religion^ lehrer ihrer Anstalt mit Geringschätzung betrwM ten, ja ihm öfters miit unglaublicher JmpertiEnz begegnen, sondern auch das Verhältnis der jüdischen Schüler zu ihrem Religionslehrer dadurch sehr in Mitleidenschaft gezogen wird, indem der Lehrer gewissermaßen vom Schüler abhängig ist. Da diesem nämlich eine Teilnahme am Religionsunterrichte freisteht, ihm außerdem bekannt ist, daß sein Religionslehrer bei der Konferenz nicht stimmberechtigt, ja nicht einmal anwesend ist so wird er nicht selten dem Lehrer, der darauf bedacht sein muß, daß alle Schüler Religionsunterricht genießen, mit Drohung begegnen, den Religionsunterricht verlassen, falls er eine schlechte Zensur erhalte, zum Beweise mögen folgende beiden Fälle aus der Praxis dienen. Als ich kurz vor Tertialschluß in einer Abteilung zur Ermittlung der Kenntnisse der Schüler eine schriftliche Ausarbeitung anfertigen lassen wollte, streikte die ganze Klaffe (vielleicht durch den polnischen Schulstreik ermutigt) und gab die unbeschriebenen Hefte ab In einer anderen Klasse wurde ein Schüler wegen häufiger Verspätung beim Religionsunterrichte nach mehrfacher vorheriger Androhung bestraft, was zur Folge hatte, daß er auf Wunsch des Vaters dem Religionsunterrichte fern blieb. Mit Recht hat daher der Herr Minister in seiner Verf. v. 6. Januar 1693 (B. S. 107) inbetreff der Dispensation vom Religionsunterrichte erklärt: „Für höhere Schulen kommt in Betracht, ob es mit der Schulordnung verträglich erscheint, daß Kinder an dem gesamten übrigen Unterrichte teilnehmen, an dem Religionsunterricht aber nicht." Andererseits aber darf trotz der Notwendigkeit eines Zwanges die weit höher stehende Gewissensfreiheit in keiner Weise beeinträchtigt werden, und es muß daher stets eine Dispensation vomReligionsu nt errichte ohne weiteres erfolgen, sobald der Vater eines Schülers erklärt, daß er den Dispens aus prinzipiellen Gründen wünsche, wobei natürlich der Beweis erbracht werden muß, daß der Schüler anderweitig Retter sich bei mir bedanken. Als ich gegen Morgen dm verlassen hatte und etwas Wer eine Stunde im gegangen war, traf ich einen Bauer, dem sein mit ei Pferden bespannter Wagen voll Holz umgefallen war. Ne Pferde und der Wagen warm gestürzt, das Holz war dm steilen Abhang hinunter gerollt und der arme Führherr lag unter einem seiner Pferde und war verwundet. Da vergaß ich Turm, Gensdarm und Flucht und half so gut es ging. Erst brachte ich das Pferd, dann den verwundeten Bauer auf die Beine, wuich ihm feine Wunde aus und verband sie, besorgte die Pferde, half den Wagen wieder aufrichtm und auSbessem, ging dann mtt dem Bauer daran daS Holz zusammen zu kragen und dm Wagm wieder zu laden — da kam Euer Gensdarm und führte mich fort. Ich habe kein Wort daaeg.n gesagt. Aber wie der Bauer diesen Menschen geheim und beschworen hat mich wmigstms zu Ende helfen g. lassen, das hätte einm Stein erweichen können. Aber r Herr Gensbarm hatte Besseres zu tun, er hat mich etngefangm! Er hätte mich niemals erwischt, wenn ich «im nicht über 6 Stunden mit dem armen Bauer und fttnem Wagm hätte abgeben müssm." Der Bürgermeister brauchte nicht zu fragen, ob das auch alles wahr sei. Er brauchte nur dm Gmsbarmen attzNsehm, der u it zu Boden gesenkt« n Blick n wie ein Mgeranz ltcr Schulknabe dastand und kein einziges Wort enviderte. „Respekt vor chm!" sagte der Bürgermester, indem er J^el^auj die Schulter klopfte- „jetzt aber wollen in Der Polizeidtener, der schon wußte, daß der Sträfling wieder zur Stelle war, stand ehrfurchtsvoll am arme mit dem Schlüssel in der Hand und begleitete die rcttn die Treppen hinauf/ schloß die Türe auf, und alle ein. Der Bürgermetster blickte sich E einmal in „Nun mach' er's uns einmal vor!" begann herablassend der Bürgermeister. Da zeigte der GenSdarm hinter Jtzels Rücken auf die offene Turmtüre und raunte dem Bürgermelster ins Ohr, ec solle doch jeb.nfallS die Türe schließen lasstn, damit der Strolch nicht gar die offen stehende Türe zur Flucht benutze und mit einem Satz ins Freie springe, denn er habe sich heut im Walde überzeugt, der Kerl kletter' wie ein Eichhörnchen." Jtzel war aber von dieser lesen Mitteilung kein Wort mtgangm. „Ja, Herr Bürgermeister", fr gte er laut „lassen Sie nur die Türe schließen, damit mich Ihr Gensbarm nicht noch einmal einzufangen braucht." Darauf holte der Gensbarm selber den § chlüssel, der noch von außen im Schloß war, schloß die Türe von inncn und ließ dm Schlüssel im Schlosse steck N. Jtzel schwang sich mtt der Behendigkeit einer Wildkatze von der Holzpritsche auf die mit Eisen beschlagene Tür, der eine Fuß ruhte auf dem Schloß, der zweite auf der Einfassung der Oberschwelle, dann war's eit Stein, gerade groß genug kür d e rechte Fußspitz', dann eine B.rti fung in der Wand durch niedrrgefallenm Mörtel, jetzt folgte ein richtiger Borsprung in der Mauer, auf dem der ganze Fuß Platz hatte und so war in wenigen Sekunden mit einem Whnen Sprunge das Fenster erreicht, auf dessen Gefimse er sich triumphierend ntederließ. Die vier Zuschauer glaubten einen Nachtwandler vor sich zu sehen, ste meintm, er müsse mit jedem Schritt vorwärts in die Tiefe fallm und starrten nun sprachlos zu Jtzel Dachdecker empor, der lächelnd auf sein Auditorium aus seiner Höhe niederblickte. Der Bürgermeister klatschte in die Hände. „DaS h er gut gemachtjetzt kann er wieder herunterkmmen, jetzi. wissen wir'S,wieer's gemacht hat, aber ich glaube nicht, daß ihm dcS oiuer so -schnell nachtut. Komm er nur ein-' mal heüyNer!" der Aufstieg. Auf demselben Wege wieder zurück zu kommen ist eine Unmöglichkeit. Aber von außm hat der Turm so viel Eck n und Borsprünge, daß es ein Khiderspiel ist hecunterzukommen." Eprach's und schwang sich durchs Fenster auf die äußere Turmseite. Aber wie er da hinab glitt, das hat keiner seiner Häscher und Richter gesehen. Der neue Gensdarm hatte sofort den rechten Gedanken, daS alles sei eine Finte, eine optische Täuschung oder was immer für ein Streich, um wieder aufs Neue zu entwischen. Flugs sprang er zur Türe, im vor dem verschmitzten Hebräer unten u sein Aber ste war verschlossen, der Schlüss l fehlte. Dm hatte der Jude in der Gefchwtndigke t mit fortg nommen. Der Mmermerster, der Siadtschreivcr, der Gcnsda m und dcr Polizeidiener warm m mächligcS Pochen und Ruf n zu hörei', als er dm Turm passi ite. Man latte ichon frühe - kavon gemunkelt, baß cs i« ht nt Turm spuckte un) t ic bösen Geister dort ihr Wesen trNvm, ec fa d es daher ganz in Ordnung, daß in i n e er ungläubigen Ze t die Dämonen sich w eder einma bemerkbar mchten. Als e. der Frau des Gemeinde) me.s se ne Wahrnehmung n erzählte, w.nd d ese v.sorgt, denn fie wußte, daß i,r Mann heute Mtt ag dienstlich im Tu m zu tun hatte und Noch nicht wie er nach Hause gekommen wa . Sie ritte zum TUrm, flog die Tr pp> n hinan, so rasch es ihr Alter gestalte, klopfte an die Tür und cörte nun die ui stkaubl daß i r M nn mit dm ersten Notabcln. S.illin sperrt sei. Hin Schlüss l war auch nicht da. 'Der mußt: ge olt unc» das Schloß g spre fit wer" als drei Stund n. waten ib« Spitzen Ler St irden in dem Turm gewesm, invm fie

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