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Der Israelit · 1907-03-14 · Heft 11 (14.3.1907) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 11 (14.3.1907)
Date
1907-03-14
Page
– (sequence 7)
Language
German
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14. Miirz 1907. Der Israelit. Rr. 11. Seite 7. samtheit völlig aus den Augen gelassen wurden. Das ist unter den obwaltenden Umständen auch ganz begreiflich. Für den „Bund", wie für die anderen politischen Gruppen sozialistischer Richtung gibt es nur Klassen interessen (und auch die sind mehr Mache als Wirklichkeit), aber keine allgemein jüdischen. Da für sie, als erklärte Bekenner des Atheismus, das Judentum als Konfession und Nation nichts bedeutet, so ist im Grunde genommen ihr Epitheton „jüdisch" nur ein leerer Schall, ^hre eingebildeten Klasftninteressen, die in Wahrheit kleinliche Parteiinteressen sind, gehen ihnen über alles. Ist es auch mit Genugtuung zu begrüben, daß diese Parteien überall schmähliche Niederlagen erlitten haben, daß also die jüdische Bevölkerung keineswegs gewillt ist ihnen zu folgen, so ist doch auf der anderen Seite zu beklagen, daß sie durch ihre Umtriebe vor den Wahlen alle ernsteren Elemente verdrängt haben. Das fiel ihnen um so leichter, als sie vermöge ihrer guten Organisation die unorganisierte russische Judenheit trotz überwältigender Majorität in jeglicher Weise terrorisieren konnten. Der durchschnittliche russische Jude ist loyal und friedliebend, und wenn er in anständiger und friedlicher Weife nichts ausrichten kann, läßt er die Sache gänzlich fallen und zieht sich, jedem Zusammenstoß mit den zudringlichen Wortführern des Wahlkampfes aus dem Wege gehend, still zurück. So verblieben als die Herren der Situation diverse Demagogen, unerfahrene Hitzköpfe, die sich sogar untereinander leidenschaftlich bekämpften. Nur selten gelang es daher jüdische Wahlmänner durchzubringen, und dort, wo es gelang, blieb es resultatlos infolge der zweckwidrigen Blockbildung. Die radikalen ließen einen Block mit den gemäßigten Parteien, welche beit Juden an vielen Orten sehr günstige Bedingungen stellten, nicht zustande kommen,' sie schlossen sich, wie bereits erwähnt, durchweg an die Linke, zu welcher auch die Bauern gezählt wurden, an, ohne zu bedenken, welche Folgen das für die jüdische Sache haben könne, — das Prinzip stand ihnen über allem. Und das Ende war, daß die Bauern, von der Geistlichkeit beeinflußt, sie im Stiche ließen und echten Reaktionären und Antisemiten ihre Mandate anvertrauten. Gerade die Gouvernements des Ansiedlungsrayons, wie: Wilna, Witebsk, Grodno, Minsk, Mohilew, Tschernigen und noch andere haben die schlimmsten Rückschrittler in die Reichsduma geschickt. So haben denn jette kurzsichtigen Agitatoren das Gegenteil erlangt von dem, was sie angestrebt, und zugleich das unabsehbare folgenschwere Resultat erzielt, daß die von ihnen bei den Verhandlungen zwecks Blockblldung zurückgewiesenen mehr gemäßigten christlichen Elemente unter den kleinen und großen Gutsbesitzern gegen die Juden jetzt mehr denn je erbittert sind und voraussichtlich früher oder später in jeglicher Weise ihre Rachedurst Befriedigung zu verschaffen suchen werden. Warschau, den 10. März. Das absterbende Regime hat in den letzten Wochen wiederum eine Probe seiner Gerechtigkeitsliebe gegeben, indem es noch vor Eröffnung der Duma das Land mit einer jener Reformen beglückte, welche scheinbar die Gleichheit aller Volksklassen nicht verletzen und dennoch die eine oder die andere derselben .außerordentlich schädigen. Es ist dies die Verordnung über die Sonntagsruhe. Nach dieser Verordnung des Ministeriums müssen alle Geschäfte am Sonntag geschlossen werden, und schon am dritten Sonntag nach Veröffentlichung des Ministerialerlasses sehen wir die Polizei in Begleitung von Militär-Patrouillen mit geladenem Gewehr die jüdischen Stadtviertel durchstreifen, eifrig darauf achtend, daß die ministeriellen Bestimmungen nicht übertreten werden. Die gesetzestrenen Juden, die zu 65"/» sich als Kleinhändler und Krämer ernähren, müffen nun, die doppelten Landesseiertage mitgerechnet, 177 Tage im Jahre ihr Geschäft geschloffen halten, was gleichbedeutend ist mit ihrem Ruine. Indessen beruht der Erlaß auf § 87 der Grundgesetze, das den Minister ermächtigt, zur Zeit, wo die Duma ihre Sitzungen nicht abhält, Gesetze zu geben, die zwar in Kraft treten, ihre Geltung aber nur dann behalten, wenn sie in kürzester Zeit nach Eröffnung der Duma derselben vorgelegt und von ihr angenommen werden. Es kommt also darauf an, rechtzeitig in der Duma dem Gesetze entgegen zuarbeiten. — Der Verein „Esra" hat vorige Woche wegen dieser Sache eine außerordentliche Sitzung abgehalten, zu welcher auch die Stadtrabbiner und mehrere Kaufleute erschienen. Es wurde beschlossen eine Deputation nach Petersburg zu senden, zu der auch Rabb. Segal, hier und Rabb. Liwschitz, Kalisch gehören und die dieser Tage abreisen wird. Besonders die Zionisten haben Alarm geschlagen, und es wird gearbeitet, um Tausende von Unterschriften für eine geeignete Petition an die Duma zu sammeln. — Hoffen wir, daß die vom Ideale der Gleichheit und Gerechtigkeit beseelte Mehrheit der neuen Duma ihrer Fahne auch den Juden gegenüber treu bleiben wird. Frankreich. Paris, 5. März. Vor kurzem brachte der „Israelit" die Mitteilung, daß ein Pariser Gericht den Grundsatz ausgesprochen habe, es sei dem Geiste des Gesetzes genügt, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten an irgend einem Tag der Woche freigibt, und es sei nicht notwendig, daß dies gerade am Sonntag geschieht. So erfreulich diese Entscheidung auch an und für sich ist, so ist sie doch leider für das französische Judentum nicht von großer Wichtigkeit. Meines Wiffens gibt es kaum 5—10 Geschäfte im Lande, die mit Gehilfen arbeiten und gleichzeitig den Sabb.it heiligen. Bon größerer Bedeutung ist die Geschichte eines Rechtsstreites betr. eine Ehescheidung, in dem jüngst die 4 Pariser Zivilkammer Urteil hat ergehen lassen. Freilich ist nicht dieses Urteil das, was der Angelegenheit ihre Wichtigkeit verleiht, — es ist das vielmehr eine Entscheidung französischer Rabbiner, durch die unter unglaublicher Mißachtung des Thoragesetzes der Verletzung des Wortes r]Mn K*? die Bahn geebnet werden sollte. Der Sachverhalt ist folgender. Im Jahre 1900 erhob eine jüdische Frau gegen ihren jüdischen Ehemann beim hiesigen Gericht die Scheidungsklage. Die Frau war geborene Französin, der Mann russischer Staatsangehöriger. Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, daß die Frau durch ihre Verheiratung mit einem Russen das französische Bürgerrecht verloren habe und Russin geworden sei. Die Ehescheidung müsse daher nach russischem Rechte erfolgendieses aber verweise die Ehescheidung an das Forum des Rabbinats, wo dieselbe nach jüdischem Rechte zu behandeln sei. Dieses Urteil wurde in allen Instanzen bestätigt. Die Frau wandte sich nun an das „rabbinische Tribunal", das vom Pariser Konsistorium vor etwa einem Jahre konstituiert wurde. Dieses Tribunal hat darauf die religionsgesetzlich vollzogene Eheschließung der beiden Gatten kurzerhand annulliert, in der Absicht, damit der Frau ein Mittel zur Herbeiführung der gerichtlichen Scheidung in die Hand zu geben. Das Gericht jedoch erklärte sich in der Verhandlung über die erneute Klage für unzuständig, weil die Eheleute russische Staatsangehörige seien. Angesichts dieses Spruches eines „rabbinischen Tribunals" erinnert man sich unwillkürlich eines ähnlichen Falles, des „Hamburger Attentats", das von S. R. Hirsch im „Jeschurun" s. Z. in seiner ganzen Furchtbarkeit der Dessen tlichkeit vorgeführt wurde Damals konnte Hirsch den Ausspruch tuu, daß wohl das Verbrechen des Ehebruchs schon von Juden begangen worden sei, daß aber niemals solange Israel besteht, sich eine jüdische Behörde gefunden habe, die diesem Verbrechen ihre Sanktion erteilte. Gegenüber dem jetzt vorgekommenen Pariser Attentat können wir nicht erklären, daß, seitdem in Hamburg das Schändliche geschehen ist, es sich nicht wieder ereignete, daß ein Rabbiner in einer religionsgesetzlichen Entscheidung sich über das jüdische Ehebruchsverbot hinwegsetzte, bis zu dem Tage, da das vom Konsistorium eingesetzte rabbinische Tribunal eine jüdische Ehe einfach annullierte. Wir können es leider nicht sagen, denn der Fall ist in Frankreich nicht selten, daß ein Rabbiner eine nur gerichtlich geschiedene Ehefrau mit einem zweiten Manne traut. Man muß freilich zum befferen Verständnis der Dinge bemerken, daß ein „Rabbiner" dieser Art sich erst vor einigen Monaten hier mit einer Christin verheiratet hat und daß dieser Mann keineswegs ohne Genossen dasteht. England. London, 7. März. Der Petersburger Korrespondent der „Times" berichtet: Die Odessa e r Wirren haben einen Rückgang des Getreideexports von 6 Millionen Puj) auf 3,600,000 Pud zur Folge gehabt. Der „V e r b a n d des russischen Volkes" setzt alles daran, auch in anderen Städten, namentlich in Alexandrowsk und Jaroslawl Pogrome zu stände zu bringen. Ich habe Grund zu der Annahme, daß der Generalgouverneur von Charkow ebenso wie General Kaulbars den „Verband des russischen Volkes" unterstützt. Es liegen jedoch gewisse Anreichen vor, daß der Verband bei den aufgeklärteren Reaktionären an Gunst zu verlieren beginnt. Die Zeitung „Grazhdanin" warnt den Verband vor Gewalttätigkeiten gegen d e Juden, da dieselben schließlich auf ihn zurückfallen könnten. Die Regierung wünscht zweifellos dem Treiben der Hooligane ein Ende zn machen. Polovneff, einer der Mörder Herzenfteins, ist verhaftet worden, trotz aller Anstrengungen des „Verbandes des russischen Volkes" ihn vor einer Untersuchung zu bewahren. Die Wahl Kruschewans, des Vertreters des Verbandes für Kischinew, wird wahrscheinlich für ungültig erklärt werden, da, wie feststeht, seine Majorität nur durch die Hülfe von Toten zustande gekommen ist. London, 8. März. Das beim Parlament eingebrachte Gesetz betr. die Einrichtung einer Lohnkommission für das Schneidergewerbe, die die Minimallöhne der Arbeiter zu fixieren hätte, ist bei der großen Zahl von Glaubensgenoffen, die in diesem Gewerbe tätig sind, auch für die jüdische Bevölkerung von Interesse. Der Jewish Chronicle hatte den Aibeitersekretär Lyons und den Meister Jsaes über die Wirkungen befragt, die dieses Gesetz für die jüdischen Arbeiter haben würde, wenn es die Zustimmung des Parlaments erhalte. Der Erstere äußerte sich dahin, daß diese Arbeiter nichts von dem Gesetz zu fürchten hätten. Die Folge des Gesetzes wäre, daß die Arbeitgeber sich bemühen würden, möglichst leistungsfähige Arbeiter zu erhaltendies würde allerdings dem schlechteren Arbeiter die Erlangung von Arbeitsgelegenheit erschweren. Aber gerade die jüdischen Schneider und Schneiderinnen seien ihren Kollegen in der Leistungsfähigkeit überlegen. Herr Jfacs, der Sekretär der Meisterorganisation ist, meinte, daß die Bill keine wesentlichen Aenderungen herbeiführen werde, da schon jetzt die Löhne der Schneider im East End verhältnismäßig höher seien als die in anderen Industrien gezahlten. Jsacs bestreitet übrigens das Vorhandensein des sogen. Schwitzsyftems, soweit die Meister in Betracht kämen. Lediglich bei den Fabriken könne man von Sweating reden.. Den jüdischen Schneidermeisterit werde, so glaubt er, die Bill nützlich sein, da die Fabrikbesitzer, wenn sie ohnedies an ein Lohnminimum gebunden sind, die Arbeit den Meistern übergeben würden, da sie dann besser ausfällt, als in den Fabriken selbst. Rumänien. Bukarest, 10. März. Administrative Maßregeln gegen die Juden. Aus Sofia wird telegraphiert: Die bulgarische Regierung hat sich mit der rumänischen Regierung verständigt, daß die Juden beider Länoer ■A

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