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Der Israelit · 1907-03-07 · Heft 10 (7.3.1907) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 10 (7.3.1907)
Date
1907-03-07
Page
– (sequence 7)
Language
German
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7WM4WMM.il 7> März 1907, Tat die Mehrheit der stimmberechtigten Ange hörigen der Landessynagoge hinter sich habe. Wir dürfen diese Motivation ohne weiteres dahin übersetzen, daß der Oberrat gerade hinsichtlich des Gebetbuches seiner Sache nicht ganz sicher ist. Schließlich könnten die über diese Angelegenheit aufgeklärten Wähler ihrem Unwillen über die Gebetbuchmacher auch durch den Stimmzettel Ausdruck verleihen und eine Synode zustande bringen, die das Erzeugnis einer jahrelangen Liebesmühe, die sich die Herren gaben, schnöde verschmähen würde. Einer solchen Niederlage kann sich ein Geheimer Oberregierungsrat nicht aussetzen. Darum heran mit jenem indifferenten Haufen in den Städten, dem das Gebetbuch, ob neu oder alt, gleichgiltig ist, der sich um jüdische Interessen niemals kümmert und dem es daher auch nicht im Traum einsätlt, wegen dieser jüdischen Interessen einen Gang zur Wahlurne zu machen. Für diese Leute empfiehlt sich eine möglichste Erleichterung des Wählens, eine „bequeme Form der Abstimmung", wie der Oberrat sich ausdrückt. Gewiß: bequem. Wenn es ihnen nicht sehr bequem gemacht wird, will diese Sorte von Juden wahrhaftig nichts vom Judentum wissen. Nun, gegen die Erleichterung des Wählens läßt sich ja sicherlich nichts sagen. Man kann es dem Oberrat auch schließlich nicht verübeln, wenn er um jeden Preis sich die Majorität in der nächsten Synode sichern und daher die seinen Wünschen Günstigen, weil Gleichgültigen, zur Mitwirkung kommen lassen will. Daß eine Vergewaltigung der Minorität in einer die Gewissen der Gesetzestreueuen so sehr berührenden Angelegenheit wie der der Gebetbuchsreform sich daraus ergeben kann, ist eben eine Folge jenes unnatürlichen Systems, das in religiösen Fragen Herrschende und Beherrschte, Majoritäten und und Minoritäten anerkennt. Also man könnte gegen die beabsichtigte Wahlerleichterung an und für sich nichts Wesentliches einwenden, wenn nicht u. a. der Oberrat dabei so weit gegangen wäre, den Synagogenvorftehern sogar das Recht der Abholung der Boten vindizieren zu wollen. Wie wäre es, wenn der Oberrat oder der Vorsteher des Synagogenrats in ihrer Eigenschaft als Wahlleiter selbst an Stelle der Wähler abstimmten? Das wäre für diese noch bequemer und außerdem für den Oberrat noch sicherer als das Abholenlassen. Es ist nicht wahrscheinlich, daß der Reichskanzler etwas von dem Wirken des Oberrates weiß. Drum wäre es verdienstlich, wenn der Oberrat dieses von ihm entdeckte neue Verfahren dem Lenker der deutschen Politik als Unterlage für eine Aenderung des Reichstagswahlverfahrens mitteilte. Die Möglichkeit des Abholenlaffens der Stimmen wäre dem Reichskanzler schon bei den jüngsten Wahlen, wo man doch die viele Arbeit mit der „Partei der Nichtwähler" hatte, sehr zustatten gekommen. Man denke sich: welch entzückender Ausblick, wenn die Automobile nicht mehr die Wähler selbst, sondern nur die Stimmzettel zu holen brauchen! Das Feinste aber an dem Entwurf ist, daß der Vorsteher des Synagogenrats nur berechtigt, nicht verpflichtet ist, die Stimmzettel abholen zu lassen. Diesen Gefallen wird er daher selbstverständlich nur ihm genehm erscheinenden Wählern tun, die übrigen, die gleichwohl sich darauf verlassen, daß auch bei ihnen die Angelegenheit auf diesem Wege erledigt wird und daher nicht ins Wahllokal gehen, läßt er gemütlich zu Hause und lacht sich ins Fäustchen. Der unfreiwillige Humor, den da der badische Oberrat produziert hat, wird hoffentlich der einzige Erfolg sein,»den er mit diesem famosen Vorschlag sich erringt. Wenn man unter Ueberwindung der mächtigen gegenteiligen Gefühle den § 11 d Abs. 2 des Entwurfs einen Augenblick ernst nimmt, so liegt es auf der Hand, daß das Abholenlassen der Stimmzettel seitens des Vorstehers in den meisten Fällen eine flagrante Wahlbeeinstuffung involvieren wird. Werden die mit der Abholung beauftragten Personen nicht eben in ihrer Eigenschaft als Beauftragte des Vorstehers vielfach den Wähler in ungehöriger Weise zur Abgabe eines dem Vorstand genehmen Votums DerJ-weltt. zu bestimmen suchen. Und wirkt nicht auch ohne einen derartigen Versuch die amtliche Abholung des Stimmzettels als eine unzulässige Wahlbeeinfluffung? Hinzu kommt, daß der Wähler seinen Namen auf den äußeren Umschlag zu schreiben hat. Gar mancher wird sich dabei nicht vor einer Verletzung des Wahlgeheimnisses geschützt fühlen, sodaß seiner Äbstimmilng schonvon vornherein der Wert einer geheimen mangelt. Schließlich können auch bei der Feststellung des Wahlresultats durch den Vorstand attzuleicht Verletzungen des Geheimnisses Vorkommen. Warum sollen erst die aus den inneren Umschlägen herausgenommenen Stimmzettel in die Wahlurne gelegt und gemischt werden, warum nicht die noch verschloffenen inneren Umschläge selbst? Es wird unter diesen Umständen einem Wahlvorstand nicht allzuviel Mühe machen, auch ans dem gefalteten Stimmzettel, noch weniger aber, wenn der Wähler unvorsichtiger Weise das Zusammensalten unterließ, einzelne Abstimmungen zu kontrollieren. Es läßt sich noch manches andere gegen die vom Oberrat beabsichtigte Aenderung des Wahlmodus einwenden, das Angeführte genügt jedoch, um sich ein Urteil über das Vorhaben der Oberratsjuristen zu. bilden. Und auch der gesunde Sinn der Synodalen wird, so glauben wir, sich nicht bedenken, dem heiterernsten Werke der Herren ein unrühmliches Ende zu bereiten. Altona, 3. März. Am 26. Februar fand in unserer Genkeinde eine Vorstands- und Gemeindevertreterwahl statt. Sie gewann dadurch besonderes Interesse, daß es sich dabei um das statutenmäßige Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes handelte, das sich schon längere Zeit mit der Mehrheit der Gemeindemitglieder in den unerträglichsten Widerspruch gesetzt hatte, indem er seine Kinder dem Judentum zu erhalten nicht für notwendig erachtete. Es wurde schon längere Zeit in Wählerversammlungen planmäßig darauf hingearbeitet eine Wiederwahl des betreffenden Herrn zu hintertreiben. Die Beteiligung an der Wahl war im Verhältnis zu früheren sehr rege, es traten zirka 55 Prozent aller Wahlberechtigten an die Urne. Bis zuletzt hielten die Getreuen des ausscheidenden Vorstandsmitgliedes dessen Kandidatur aufrecht. Doch das Wahlergebnis zeigte erfreulicherweise, daß die überwältigende Mehrheit der Mitglieder für die Ehre und Würde unserer Gemeinde eingetreten war. Gewählt wurden die Herren: Wolf Möller und Dr. L. Franck in den Vorstand, die Herren M. Brannschweiger und Julius Neumann als Gemeindevertreter. Oesteweictf. Wien, 1. März. Das Ouaiviertel und der Bezirk Leopoldstadt I in Wien sind die beiden einzigen Wahlkreise in Weftösterreich, in denen die Wahl eines jüdischen Kandidaten nicht aussichtslos ist. Im Wahlkreis Leopoldstadt I sollen sogar 55°/° der Wähler Juden fein. Für das Quaiviertel stehen sich Kaiserlicher Rat Wilhelm Anninger und Dr. Oskar Hein, in der Leopoldstadt der ehemalige Reichsratsabgeordnete Dr. Bloch, der Zionist Dr. Schalit und Dr. Ofner als jüdische Kandidaten gegenüber. Wien, 5. März. Der Zionistische Zentralvereinin Wien ersucht uns um Aufnahme folgender Berichtigung zu den Mitteilungen des Herrn Rosenthal-Wetzlar über die letzte.Gesellschaftsreise nach Palästina, die in voriger Nummer wiedergegeben wurden: 1. Wir hatten bet dieser Reise Sorge dafür getragen, daß jeder Teilnehmer, der koscher speisen wollte, streng rituelle, unter Aufsicht R. Ehrw. Rabb. spürst hergestellte Kost erhielt. Herr M. R. erklärt sich ja selbst als vollauf 2. $Bit konnten eine zionistische Aktion nicht daran scheitern lassen, daß die überwiegende Mehrzahl der Teilnehmer ihre Mitfahrt davon abhängig machte, daß ihr die gewöhnliche Schiffskost gegeben wird. Wir versuchten zwar, alle zum Kocheressen zu bewegen, konnten aber keinen Zwang ausüben, da im Zionismus völlige Freiheit der religiösen Ueberzeugungherrscht. 3. Niemand, als Herr M. R. beschwerte sich darüber, dieser Herr wurde aber vom Senior der Gesellschaft, dem Wr. 10, Sette 7. sehr fromm en Herrn Lazar Spira, aus Hannover beruhigt, der erklärie, als fromnier MaNn lasse er jeden nach seiner Fa^on selig werden. Diese Toleranz machte allen Diskussionen ein Ende. 4. Es ist unrichtig, daß jemals auf einem Schiffe nur jüdische Reisende waren. Herr M. R. vergißt die Paffagiere erster Klaffe. 5. Jeder Vernünftige wird einsehen, daß man von keiner Schiffsverwaltung verlangen kann, ihre eigenen fahrplanmäßigen Speifestunden zu verlesen, sondern, daß sie erst nach Absolvierung derselben die Bereitung der koscheren Küche gestatten wird. Solange es keine jüdischen Schiffe gibt, wird dies nicht andero sein. 6. Es ist vollkommen unrichtig, daß nicht genügend reichliche und gute Küche geboten wurde. Herr M. R. widerspricht sich damit selbst, denn er sagt ja, daß Herr Gr a je ws ki vollauf seine Pflicht getan hat. Dieser Herr hatte als Vertreter des Fahrtarn nbüreaus die Versorgung der Küche, sowie die ganze Durchführung der Reise über sich. Herr M. R. wußte das und sagt selbst, daß er den diesbezüglichen Vertrag dieses Herrn mit uns g elesen hat. 7. Was die Anregung betrifft, daß die Herren, welche rituell speisen, die Bedingung stellen sollen, daß wir alle Teilnehmer dazu zwingen sollen, so wiederholen wir, daß wir diesmal alles tun werden, um sie dazu zu bewegen, aber wir können Niemand ausschließen, der darauf besteht, die reguläre Schiffskost zu erhalten. Denn wir betreiben die Palästina-Reisen ausschließlich als zionistisches Propaganda mittel und jeder Jude ist uns willkommen, welche Anschauungen er auch haben möge. 8. In Palästina selbst wird, wie das erstemal, nur in streng koscheren Hotels logiert und gespeist werden. Nachdem der sehr fromme Beschwerdeführer übrigens erklärt, vollauf befriedigt worden zu sein, so hat er damit seiner Beschwerde jeden Boden entzogen. Ein Komentar zu dieser „Berichtigung" ist überflüssig. Sie zeigt wieder einmal, wie schwer es dem wahrhaft jüdisch Empfindenden gemacht wird, sich in irgend einer Frage mit der Neologie zu verständigen, ganz einerlei, ob diese im nationalen oder assimilatorischen Gewände einherschreitet. Krakau, 1. März Das Febriiar-Hest von „Ost und West" berichtet über die vor einigen Jahren von der „Gea" in Galizien gegründeten Genossenschafterr, die hauptsächlich dem Kretz itbedürfnis von Kleinhandel und Kleingewerbe dienen sollen. Der Gründnngsvorgang war überall der nämliche: Die I. (i. A. zeichnete 6000 Kronen Anteilscheine und gab ein unverzinsliches Darlehen von 4000 Kronen, nachdem sie vorher durch ihre Vertrauellsmänner angesehene Personell des Platzes dazlt bewogen hatte, durch Uebernahme von Anteilscheinen das Werk zu unterstützen und ehrenamtlich in die Direktion einzutretell. Von 12 Gellossenschaften haben 3, nämlich Kolomea, Stanislall und Tarnow, bereits sieben Geschäftsjahre hinter sich. Für 10 Genossenschaften liegt der Bericht über das Geschäftsjahr 1905 vor. Darnach betrug die Zahl der Mitglieder 6649. An Darlehen wurden gewährt 997 752 Krollen. Das Einzel-Darlehen schwankte zwischen 35—800 Kronen. Nach reichlicher Dotirung der Reserve-Fonds konnte insgesamt noch ein Gewinn von 3790 Kr. erzielt werden. Trotzdem von. sämtlichell Kreditgesuchen nur wenige abaelehnt wurden, eine peinliche Auslese also nicht stattfand, sind Ausfälle nicht zu verzeichnen. Diese erfreulichen Resultate, auf einem so sterilen Boden erzielt, können auch ben Bestrebungen des „Verbandes der Sabbatfreunde" auf Errichtung eines Kreditinstitutes für Deutschland zum Ansporn dienen. England. London, 1. März. Bon dem Verband jüdischer Schneider war auf vergangenen Sonntag eine Konferenz zur Diskussion der die Sabbathruhe betreffenden Fragen einberufen worden. Der Vorsitzende, Herr A. Rosenthal, wies auf die in Aussicht stehende die Sonntagsarbeit beschränkenden Maßnahmen Hill und auf die Notwendigkeit, demgegenüber rechtzeitige Schritte zu tull zur Sicherung der Sabbatfeier für den jüdischen Arbeiter. Es gelte sich zusammenzufchließen, um mit der Sabbatarbeit ein Ende zu machen. Wenn die Konferenz sich einmütig zu diesem Grundsatz bekenne, so werde sie damit der Welt ein leuchtendes Beispiel geben. In der

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