Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 10 (7.3.1907)
- Date
- 1907-03-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Geke ä »r. IS. dir des Verhältnisses der jüdischen Bevölkerung zu denselben. Was zunächst die Eigentumsdelikte anlangt, so kann ohne statistische Daten nicht bewiesen werden, daß in dieser Kategorie die Verhältnisse bei der jüdischen Jugend besser liegen sollten als bei der übrigen Bevölkerung.*) Sexuelle Perversitäten sind der Jugend des jüdischen Cheder vollständig fremd, eine Tatsache, die in grellem Gegensatz steht zu den haarsträubenden Berichten von Professor Cohn über die an den westlichen Schulen herrschenden Laster der Onanie und Masturbation. Mit entwickelter Pubertät macht sich zwar ein stiirmischer Naturtrieb bemerkbar, der aber nach der weisen Tradition unserer Vorfahren durch rechtzeitiges Heiraten gebändigt wird. Bei aller Mißlichkeit der sozialen Verhältnisse verdankt es die jüdische Bevölkerung diesem Umstande, daß, wie Dr. Rostnak in seinem Reisebericht als auffallend hervorhebt, Krüppel, Cretins, Blödsinnige und Taubstumme kaum zu sehen sind. In dieser Beziehung steht die dem uralten jüdischen Volksleben treugebliebene Bevölkerung 4?iel, viel höher als ihre Umgebung. In Bezug aus die Verbrechen gegen das Leben erhebt sich selbst der polnische und ruthenische Bauer, wie auch der Berichterstatter betont, hoch über das Niveau des ungarischen und österreichischen. Man braucht nur dritter Klasse von Woronienka in Ostgalizien nach Preßburg zu reisen, um den geradezu unheimlichen Unterschied zwischen einer friedlichen, sanftmütigen und einer.halbwilden Bevölkerung kennen zu lernen. In der mährischen Hannakei in der nächsten Nähe des Kulturzentrums Wien gibt es keine richtige Kirmeß, bei. welcher nicht wenigstens zwei Totschläge Vorkommen. Nehmen wir gar einen Einblick in die stehende Rubrik der Selbst-, Vater-, Mutter-, Gatten-, Kinder-, Liebes-, Lust- und Raubmorde usw., so konstatieren wir niit Befriedigung, daß dieselben unter der polnisch-ruthenischen Bevölkerung verhältnismäßig selten Vorkommen. Bei der jüdischen Be- *) Das gleiche gilt von den Erwachsenen. Hinsichtlicht ihrer Kriminalität wegen leichtsinniger Krida hat — das muß gegenüber den Auslassungen des Rabbiners Dr. David einmal betont werden — Galizien trotz der ungünstigen wirtschaftlichen Lage den Vergleich mit den reichen Kronländern im Westen durchaus nicht zu scheuen. Man lese nur die Jnsolvenzberichte des Creditoren- Ber ins, in denen galizische Insolvenzen nicht nur viel seltener sind und in den schlimmsten Fällen mit 50°/o beglichen werden, sondern in denen auch eine einzige ungarische oder westösterreichische Insolvenz quantitativ alle galizischen übertrifft. Man muß außerdem den Geschäftsgang dieser Kaufleute tennen, die während ihrer Lebenszeit daran gearbeitet haben, die Millionen der westlichen Fabrikanten zu vermehren, bis sie bei Erwerbsunfähigkeit im Alter zusanimenbrechen. dieser Urkunde von den Juden gebildet. Es find ihrer im ganzen fünfzehn, nämlich fünf erwachsene Männer, sechs erwachsene Frauen und vier Kinder. - ie alle sind der Judensteuer unterworfen, die auf den Kopf acht Drachmen und zwei Obolen ausmacht. Außerdem wurde noch von jedem eine Zusatzsteüer von einer Drachme unter dem „Aparche" eingetri.ben. Daß diese Steuer eine besondere Härte war, sieht man daraus, daß bei ihr nicht einmal die sonst bei der Kopffteuer üblichen Vergünstigungen gewährt wurden. Während gewöhnltch die Kinder und Greise steuerfrei sind, muffen sie bei den Juden zahlen. Die Urkunde stammt aus dem Jahre 73 d b. Z., aus der Zeit Vespastans, und bestätigt die Nachricht des Josephus, daß dieser Kaiser den Juden acht Drachmen und zwei - Ooolen als Sr euer auseriegte. Unter Domitian wurde die Eintreibung immer härter und fie führt endlich zu großen Aufständen, von denen ebenfalls in dcn Papyrusurkunden Spuren zurückgeblieben sind. ^ZflButterfSlschung). In Leipzig hatte eine Anzahl Burterfirmen zu Weihnachten bei einer angesehenen Älgäuer Butterfirma Schmalzbutter im Werte von 40,000 Mk. bestellt. Da die Leipziger Nahrungsmittelpolizei feststellte, daß die Schmalzvutter einen großen Prozentsatz Margarine enthielt, wurden sämtliche von der Allgäu.r Firma staunnenden Vorräte mit Beschlag belegt und durften später nur noch zu gewerblichen Zwecken, als Wagenschmiere usw. verwendet werden. Der Inhaber der Algäuer Firma wurde wegen Nahrunqsmittelsälschung und Betrugs unter Anklage gestellt. — Wiederum eine Lehre für diejenigen, die in ihrem Leichtsinn noch immer der Meinung find, daß sie ohne religiöse Bedenken andere als unter rabbinischer Aufsicht hergestellt.' Butter kaufen dürften. völkerung dieser Linrdrr-sind Selbst- oder Raub mord - die anderen Kategorien fehlen gänzlich -- so selten, daß in 70 Jahren dort nicht so viele Fälle nachgewiesen werden können, als solche in einem Tage in einer Großstadt Vorkommen. Der galizische Bauer ist zwar rauflustig, aber er greift fast nie zum Messer wie der westliche. Der Vorwurf, daß Mangel an Mordlust Feigheit beweise, trifft ihn gewiß nicht, denn er ist der tapferste Soldat. Messerhelden von fünf Jahren aufwärts, wie wir sie aus den Zeitungen kennen lernen, gibt es in diesen Gegenden nicht. Häufiger als aus dem Lande ist der höhere Grad der Verwahrlosung unter der Jugend in den Städten zu finden. Bei der Unzulänglichkeit der Daten beschränkt sich hier ver Bericht auf die galizische Hauptstadt Lemberg, die Ende 1900 mit Einschluß der Militärs (10000 Mann) 160000 Einwohner zählte (worunter 40000 Juden). Bon 16034 Kindern, welche im Schuljahre 1903/04 eingeschrieben waren, wurden 14512 einer Untersuchung in betreff ihrer häuslichen Existenzbedingungen unterzogen. Diese ergab unter anderem: Eine eigene Schlafstätte hatten 6444 Schulkinder,' 8039 schliefen zusammen mit den Geschwistern oder Eltern. Der Reinlichkeitssinn läßt viel zu wünschen übrig. Die Zähne reinigten bloß 6423, mangelhafte Kleidung hatten 5613 Kinder, 1759 besaßen keinen Mantel. In Massen- und Kellerwohnungen, oder als Afterparteien in einem Raume mit Fremden wohnten beiläufig 2000 Kinder. 1398 (9,6 Proz.) entbehrten jedweder häuslichen Aufsicht. Leider fehlt auch hier die Berücksichtigung der speziell jüdischen Verhältnisse, die jedenfalls verhältnismäßig bedeutend günstiger sind. Mit Erwerb befaßten sich 657 Schulkinder u. z. mit Erteilen von Unterricht 137, Kolportage 130 Knaben und 46 Mädchen (zus. 176), Bedienung 249, Arbeit in Fabriken und Werkstätten, Nähen 95, wobei das Verhältnis der jüdischen Kinder zu den andern nicht günstiger angenommen werden kann. Was den Alkoholismus, diese Grundursache der modernen Degeneration betrifft, so ist die Nüchternheit und Mäßigkeit der Juden geradezu sprichwörtlich. Leider hat uns der Autor bei der Statistik der unter sanitätspolizeilicher Aufsicht stehenden Prostituierten die Zuständigkeit nach Alter und Konfession ausnahmsweise nicht erspart. Alter zu- 14 -I8J. darüber sammm Stand im September li)05 138 367 505 Konfession, christlich ... 02 261 353 „ mosaisch u. andere 46 106 152 Heimatzuständig in Lemberg . . 41 123 164 auswärtig. . . 97 244 341 Diese Zahlen, insbesondere die außerordentlich hohen Ziffern der Auswärtigen bestätigen es, daß die größeren Städte die Abzugkanäle für die Lichtscheuen Elemente vom Lande und der Kleinstadt bilden. Unter den Prostituierten fällt auch die verhältnismäßig sehr hohe Zahl derer mosaischen Bekenntnisses auf. Es spiegelt sich, darin das große Elend ab, in dem die unteren Schichten der jüdischen Bevölkerung leben. Zugegeben! Aber diese Ursache allein erklärt das traurige Phänomen nicht vollständig Dasselbe ist vielmehr zum großen Teil auf das Lastenkonto das von dem neologen Assimilantentum verursachten und geförderten religiösen Mederganges zu setzen, eine Taffache, die dem scharfblickenden Auge des unparteiischen Berichterstatters nicht entgangen ist, wenn er als Ursachen der Verwahrlosung bezeichnet: Den Mangel an Bildung und aefestiaten moralischen Grundsätzen, zu denen sich die Mißachtung jeglicher Satzungen (Gesetz, religiöse Vorschriften, Familienbande) und Verrohung des Gemüts als natürliche Begleiterscheinungen gesellen.« Der" Satz, daß sogenannte höhere Kultur gleichbedeutend sei mit höherer Gesittung, ist nicht absolut zutreffend. Intellekt und Moral gehen nicht immer Hand in Hand. Der Analphabet steht oft in ethischer.Beziehung durchaus nicht tiefer als der Halbgebildete, das Durchschnitt- Produkt der allgemeinen Volksschule. Im Rahmen der bestehenden Blldungsverhältniffe des Ostens ist von dieser Seite keine Besserung zu erhoffen. dl, . Me mau vor « Iadren «der Sie Autonomie der jüdischen Gemeinden dachte. kann man ans einem größeren Artikel ersehen der im Jahre 1859 im „Kalender und Jahrbuch auf das Jahr 5619 (1859) für die jüdischen Gemeinden Preußens" erschienen war. Gerade jetzt, wo der Rosin'sche „Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der israelitischen Religionsgemeinschaft in Preußen" all acta gelegt ist und die Erregung, die er hervorgernfen, bereits sich gelegt hat, verdient jener längst vergessene Artikel eine nochmalige Ausgrabung. Er ist sehr lehrreich und zeigt uns, wie man bereits damals auch in den „liberalste-." jüdischen Kreisen über ein solches Organisationsstatut dachte. Es seien daher einige Abschnitte hier wörtlich wiedergegeben. Nachdenl das auf die Kultus- und Unterrichts - Angelegenheiten bezügliche Gesetz vom 23 Juli 1847 in Kürze besprochen ist, heißt es in dem Artikel: „ . Allerdings sind die Berhältniffe in den Gemeinden nicht überall von gleicher Art, und was in der einen angemeffen und zweckmäßig erscheint, mag vielleicht in einer andern unpraktisch und i achteilig sein. Gerade deshalb aber ist die Selbständigkeit der Gemeinde nur desto dringender gebotenweil eben das Berschiedenarttge sich nicht in eine allgemeine Form bringen läßt darum mutz jeder Korporation die freie Entwickelung unbenommen bleiben, die nur allein eine gedeihliche sein kann. Dem leitenden Prinzip des Gesetzes, den Gemeinden in der Ordnung ihrer Verhältnisse zu Hilfe zu kommen, ihnen jedoch innerhalb der gegebenen Vorschriften die möglichste Freiheit zu laßen, niuß dennoch die vollste Anerkennung gezollt werden, denn es wurzelt dasselbe in dem Grundgedanken, daß jede Verbefferung religiöser Zustände überhaupt sich von Innen berausbilden müsse und dem Staate also keine positive Einwirkung auf die jüdischen Gemeinde-Angelegenheiten zustehe, die selbst da, wo fie nicht unmittelbar den Kultus berühren, doch immer nur in dem religiösen Leben und der religiösen Anschauung ihren Ursprung und irre Begründung haben. . . . Die Wahrung und Pflege ihrer Jntereffen aber ist der Gemeinde überlaffen und ihr liegt es ob, diejenigen organischen Einrichtungen zu treffen, welche ihr unter ihren speziellen Verhältnissen zweckdienlich erscheinen. In diesem Sinne ordnet das Gesetz auch die Aufstellung eines Statutes für jede Gemeinde anes soll diese selbst sich ihr Grundgesetz geben und die Normen fesistellen, die sie nach Maßgabe der örtttchen Zustände und Eigentümlichkeiten für ersprießlich erachtet." An einer weiteren Stelle, wo die inneren Einrichtungen der jüdischen Gemeinden, die nur mittelbar mit denr religiösen Leben Zusammenhängen, berührt sind, wie z. B. Gemeindewahlen, Wohlfahrtseinrichtungen, heißt es, nachdem die verschiedenen Gemeinden genannt sind, u. a.: „Gegenüber solchen, wenn auch nur sehr vereinzelt dastehenden Anttägen verdient eS aber in Betreff der Kultuseinrichtungen besonders hervorgehobcn zu werden, wie gerade in dieser Hinsicht die Gemeinden vorzugsweise auf die Wahrung ihres Selbstverwaltungsrechtes und jede fremde Einmischung fern zu halten bedacht find. Es kann das Statut nach den gesetzlichen Vorschriften besondere Festsetzungen über das Verhältnis des Vorstandes uno der Rep äsentanten-Bersanmüung regen einander und gegen die Synagogengemeinde in Beziehimg auf die den Kultus be reffenden inneren Einrichtungen enthaltensoweit dasse.be aber derartige Feststetzungen nickt enthält, bleiben diese Einrichtungen „der Berembarung des Vorstandes und der Reprosentanten-Bersammlung überlassen." (§§, 50 51 des Gesetzes vom 23. Juli 1874) .... Mit Ausnahme einiger durchaus unwesentlicher, redaktioneller Verschiedenheiten verordnen nämlich übereinstimmend die Statuten einzelner Gemeinden ausdrücklich, daß in Ansehung der Kultuseinrichtungen bei etwa vorkommenden Differenzen zwischen Vorstand und Repräsentanten-Bersammlung die Entscheidung der Regierung, soweit nicht die öffen liche Ordnung das Einschreiten derselben erheische, nicht einzuholen sei. Diese, wie gesagt, schon durch dm einfachen Wortlaut des Gesetzes vorgeschriebene, dmnock aber — zur Verhütung von nur irgendwie möglichm Jrrtümern — in jedem Statute nachdrücklich wiederholte Bestimmung ist sicherlich der lebhafteste und feierlichste Protest gegen jme Bestrevungm, 822 i /