Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 10 (7.3.1907)
- Date
- 1907-03-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ft';rr i??■ i=\: iV P K ml-:- ii 'ochsmMö/cha«. JQSlsche Apologetik m In der Litterarischen Beilage dieser Nummer bespricht einer unserer Mitarbeiter in ausführlicher Darstellung eine soeben erschienene kleine Schrift über das Wesen des prophetischen Judentums von Dr. Kaatz, auf die aus allgemeineren Gesichtspunkten an dieser Stelle hingewiesen werden muß. Sie ist vor allem ein erfteuliches Shmptom dafür, daß man nach den ermutigenden ArbeitenHoffmanns auch im Kreise der Gesetzestreuen allmählich die Notwendigkeit apologetischer Arbeit einzusehen beginnt und die — an sich begreiflichen und berechtigten — Bedenken überwindet, die einer lebhafteren Tätigkeit der Orthodoxie auf diesem Gebiete bisher entgegenstanden. Wohl ist alle Apologetik ein Zeichen des Niedergangs, wohl bedarf das Lebendige keines Verteidigers, und wer in ungebrocbener religiöser Kraft Intellekt, Empfindung und Wille von dem Strome ur- Prünglicher jüdischer Wahrheit durchdrungen uhlt, der mag in der besten Leistung des Apoogeten einen lästigen Angriff auf den eigenen geistigen Besitz erblicken. Allein in der von Zweifel, Halbwissen und Willensschwäche erfüllter Atmosphäre, die unsere Jugend heute umfängt, sobald sie ins Leben hinaustritt, gedeihen die geistigen Helden, die einer apologetischen Stütze entraten können, nicht gerade in üppiger Fülle, und so kann über die Notwendigkeit einer jüdischen Apologetik, einer modernisierten Betätigung des DTip'SK*? yvm nö.jn kaum eine Meinungsverschiedenheit mehr herrschen. Nur über das Wie wird sich mancherlei sagen lassen, und eine durchdringende Untersuchung über die vom Standpunkte des gesetzestreuen Judentums empfehlenswerten Methoden der Apologetik wäre ein dankenswertes Unternehmen. Die Kaatz'sche Schrift nun steht an der Grenzscheide , zweier Hauptgebietemoderner apologetischer Arbeit, oeK phllologischen und des philosophischen, und sie weiß in gefälliger Form aus beiden Gebieten eine Fülle anregender und, wie wir glauben, auch anderweitig fruchtbarer Anregungen zu ge ben. Vorangeschickt ist dem Buche eine Einleitung, die sich — nach unserem Gefühle wenigstens — nicht ganz an denselben Leserkreis wendet wie das Buch selbst, die aber umso deutlicher eine weitere wertvolle Konsequenz apologetischer Arbeit zeigt. Sicherlich hat es noch nie eine Zeit gegeben, in der ein so heilloser Wirrwarr auf dem Gebiete religiöser Anschauungen herrschte wie heutzutage. Daß Judentum und Judenheit verwechselt, nationale Empfindungen für religiöse, religiöse Ideen für jüdische, ethische Antriebe für jüdisch-religiöse gehalten werden, gehört zu den alltäglichsten Erfahrungen, und die Entrüstung kennt keine Grenzen, wenn sich ein unhöflicher Eigenbrödler gestattet, die angellehmen Illusionen, die auf dem Boden dieser Begriffsverwirrung gedeihen, hie und da zu zerstören. Eines der seltsamsten Produkte des modernen Wirrwarrs ist diejenige Spezies von Judentum, die mit der Bibelkritik die Göttlichkeit und Wahrhaftigkeit der schriftlichen und mündlichen Lehre, also das eigentliche Grundprinzip des Judentums, sein einziges „Dogma", leugnet und dennoch als Judentum gelten will! Die Bekenner dieses modernen Judentums, das aus Theismus, Messiasidee und Pietät zusammengesetzt ist, und das trotz aller philosophischer Ausprägung im Stande der Unbefvußtheit lebt, wären an sich sehr sympathische Leute, wenn sie nicht den Ehrgeiz hatten, die Anhänger des alten Judentums mit sich zusammen in eine gemeinsame staatliche Zwangsorganisation zu sperren, aus der schon ihrer inneren Unwahrhaftigkeit wegen nichts Gutes herauskommen kann. Das ist die politische Seite dieser scheinbar rein religiösen Angelegenheit und das ist denn auch die politische Bedeutung der Kaatz'schen Einleitung. Die Apologetik zwingt zum klaren Durchdenken der Begriffe, zur Vornahme begrifflicher Grenzregulierungen und wenn Kaatz mit warmen Worten das „Formalprinzip des Judentums" d. h. die Echtheit der Gotteslehre auf den Schild hebt, gerade solchen Männern gegenüber, die sich „freudig und mit ganzem Herzen" zur jüdischen Religion bekennen, dabei aber die Grundlage dieser Religion zerstören zu dürfen glauben, so muß diese Unterstreichung des für uns Selbstverständlichen freudig begrüßt werden. Je klarer die ungeheuere Kluft erkannt wird, die das überlieferte Judentum von allen Spielarten der Neologie trennt, ^desto geringere Aussicht auf Erfolg werden die Bestrebungen haben, die nach der Hilfe der uniformierenden Staatsgewalt rufen, und zur Mehrung dieser Erkenntnis wird die Kaatz'sche Schrift mittelbar das ihrige beitragen. Das neue amerikanische £imuan9erungsgese&. Das Einwanderungsgesetz ist nunmehr sowohl vom Senat als auch vom Repräsentantenhaus endgültig erledigt worden. Es wird am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Die Aenderungen, die die endgültige . Fassung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ausweist, sind von wesentlicher Bedeutung. Die Erhöhung der Kopfsteuer, die der Einwanderer zu entrichten hat, von 2 auf 4 Dollar ist zwar bestehen geblieben. Dagegen ist denl vorjährigen Beschluß des Repräsentantenhauses entsprechend die Forderung des sogenannten Bildungszeugnisses, die eine beträchtliche Einschränkung der Immigration bedeutet haben würde, beseitigt wo.rden. Die Bestimmung, daß der inspizierende Arzt Einwanderer, deren schlechtes Aussehen auf eine schwächliche Körperversassung schließen lasse, in erster und letzter Instanz zurückweisen könne, hat eine starke Modifikation erfahren. Danach soll nur mit Tuberkulose sowie mit anderen ansteckenden oder mit ekelerregenden Krankheiten, desgleichen mit geistigen Defekten behafteten Personen der Eintritt verwehrt werden. Und zwar ist in diesen Fällen die Berufung an eine höhere Instanz, teilweise sogar bis zum Handelsministeriunr für zulässig erklärt worden. Auch gewährt das Gesetz dem HandelsmtNister die diskretionäre Befugnis, unter gewissen Umständen Ausnahmen von der zuletzt erwähnten Bestimmung eint'reten zu lassen. Zwar hat die vom Repräsentantenhaus auf Antrag des Herrn Littauer angenommene Klausel, wonach religiös oder politisch Verfolgte den Einschränkungen der Immigration nicht unterlegen hätten, keine Gesetzeskraft erlangt, was umso bedauerlicher ist, als die Klausel eigens zu Gunsten der russischen Juden hatte wirken sollenimmerhin ist die Milderung, die die Bill im Laufe der parlamentarischen Beratungen erfahren hat. als ein schöner Erfolg der Einwanderungsfreunde freudig zu begrüßen. £a$$alle’$ tragische Schuld. Eine Duplik von Dr. Raphael Breuer in Frankfurt a. M. Herrn Moritz A. Loeb bin ich für fein liebenswürdiges Eingehen in die Ausführungen meines Artikels „Lassalle" sehr verbunden. Er gibt mir Gelegenheit, nachträglich ausführlicher zu erläutern, was im Rahmen einer psychologischen Skizze nur angedeutet werden konnte. Je weniger die Rede- und Schreibweise des Herrn Loeb s o n st bie für einen Redner und euilleton. Die Israeliten in Mönchen. Anläßlich der beim Abbruche des Hauses Nr. 26 an der Kaufingerstraße in München gemachten Entdeckung eines jüdischen Bades*) dürfte es für weitere Kreise von Interne sein, in allgemeinen Zügen die Geschichte unserer israelitischen Mitbürger zu vernehmen. Die Münchner Judcngemeinde ist fast so alt wie die Stadt selbst, finden wir doch schon zu Zeiten Herzog Heinrich des Löwen eine verhältnismäßig nicht unbeträchtuche Zahl von Israeliten in der jungen Siedelung vor. Bon jeder bürgerlichen Beschäftignng, von öffentlichen Aemtern und Würden ausgeschlossen, beschäftigten sich diese mit Tauschgeschäften einheimischer Landesprodukte, gegen jene ftemder Länder. Da fie wie überall in Deutschland das ausschließliche Vorrecht des Geldhandels in Hünden hatten, finden wir fie als Geldgeber des luxusbedürftigen Adels, der Geistlichkeit und der Bürger. In der Gruftstraße erhob sich ihre Synagoge, die fie in Anbetracht der *) Beim Abbruch des aus dem 16. Jahrhundert stammenden Hauses der Firma Landauer in der Kaufingerstrqße in München ist man im Parterre auf eine in dm Fußboden eingelassene alte Marmorplatte gestoßen, die mit einer Schicht Sand und Holzboden überdeckt war. Aus der hebräischen Inschrift, die der Stein trägt, schließt man, daß es fich um ein altes jüdisches Bad handelt, umsomehr, als zu dem Raum, der nttt allzu groß ist, einige Treppchen hinabführen. Die Platte selbst, die etwa 1,20 Meter breit und 1,40 Meter lang ist, ist in einige Teile zersprungen. unruhigen Zetten in den Kellerrfiumen eines Hauses angelegt hatten. IM Jahre 1285, als eben Hungersnot und Seuchen in München wüteten, entstand in den näßen urplötzlich das tobende Geschrei, die Juden hätten einem alten Weibe ein Kind abgekauft und dieses in ihrem Bethause mit Pfttemen und Rade stichen zu Tode gemartert. Gierig griff das Volk die Mythe auf, fiel über die Juden her und mordete, wie Meichelbeck in seiner hist. Frifftngens erzählt, ihrer an üundertvierzig jeden Alters und Geschlechts. Herzog Ludwig der Strenge suchte vergebens dem Rasen des blindwütigen Pöbels Einhalt zu tun. Nun glaubt» man der verhaßten Eindringlinge ledig zu sein, aber gar bald richtete sich das zähe Volk wieder häuslich im demolierten Ghetto ein, baute die abgebrannte Synagoge neuerdings auf und gelangte bald zu erneutem Wohlstand. Zwar brachen in den Jahren 1345, 1349 sowie 1413 neuerliche Verfolgungen aus, doch die Herzoge erstickten das Nebel im Keime. Eine ernsthafte Verfolgung sah erst das Jahr 1442, allwo Her-og Albrccht lll. die Juden „ihres unmäßigen Wuchers halber" aus München vertrieb und ihre Synagoge dem Leibarzt Hans Hartlieb schenkte. Dieser richtete das Haus zu seiner Wohnung ein und erbaute dabei zugleich einen Betsaal, in dem er ein aus Italien mitgebrachtes Medonnenbild ausstellte. Dieser Betsaal, im Volksmunde Gruftkirche genannt, verfiel 1805 der Säkularisation. Daß fich die Israeliten trotz des Bervannungsediktes bald wieder in München einfanden, beweist uns die Gesetzgebung, in der wir allerlei Paragraphen aufgezählt finden, die erschreckende Blicke in ben Fanatismus jener finsteren Zeit gestatten. So war z. B. derjenige, der das haarsträubende Verbrechen beging, mit einem Juden zu baden, zu effen, zu trinken oder gar bei ihm zu dienen, mit dem großen Kirchenbann bedroht. Christ und Jüdin, oder umgekehrt, die fich mitsammen vergingen, endeten gemeinsam auf Dem Scheiterhaufen. Aeußerst streng waren dje Kleidungsvorschriften. Die Gewänder der Juden des Mittel" alters mußten von gelber Farbe sein, dazu waren gelbe, kegelförmige oder hornartig gebogene Hüte vorgeschrieben. Mit harter Strafe wurde es geahndet, wenn die Israeliten Waffen mit fich führten, Schmuckgegenstände irgendwelcher Art trugen oder wertvolles .Pelzwerk an ihre Kleider hefteten. Erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts begann eine Lockerung dieser strengen Vorschriften Platz zu greifen und zu Ende dieses Jahrhunderts finden wir den Juden in die allgemein gültige christliche Tracht gekleidet, doch war ec gehalten, aui der Brust einen gelten Ring aus Tuch oder Leder in der Größe einer Handfläche zu befestigen, den Jüdinnen aber diente ein blaugestretfter Schleier als Abzeichen. Diese kleidlichen Abzeichen erhielten fich bis fast zum Beginne des 18. Jahrhunderts. Mit der Vergrößerung der Stadt vermehrte fich trotz .des Verbannungsgebotes auch die Zahl der Israeliten. Nach der Wiedereinsetzung Max Emanueks mußten fie laut Verordnung vom 22. März 17 c 5 innerhalb 24 Stunden das Land räumen und noch unter Maximilian lll. war ihnen die Feier des Laubhüttenfestes streng untersagt und fie außerdem einem Leibzolle unterworfen. Im Jahre 1791 wurde dieser Leibzoll von fünf Kreuzer auf 20 Kreuzer tägliche Abgabe erhöht. Von dem Kaufe liegender Güter waren fie gänzlich ausgeschlossen. Doch allmählich gestalteten fich die Verhältnisse milder. Jenen Juden, welche ein hinreichendes Vermögen besaßen, wurde die Ansiedelung in München erlaubt, der Leibzoll stillschweigend aufgehoben. Gegen eine jährliche Abgabe von 500 fl. an die Armenkasse wurde ihnen auch die Feier des Laubbüttenfestes gestattet und zugleich erlaubt, daß die jüdischen. Frauen ihr Wochenbett in München halten durften, was ihnen früher verwehrt war. Im Jahre 1783 befanden fich nur 56 Juden in. München, 1788 waren es 124, 1799 135, 1801 aber 263. Diese schonzicmlich zahlreiche Gemeinde hatte weder Synagoge, noch Rabbinerwohnung, noch Begräbnisstätte;, ihrefMiilBfiim