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Der Israelit · 1907-02-28 · Heft 9 (28.2.1907) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 9 (28.2.1907)
Date
1907-02-28
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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WPWWWW ÄitzeöftiürlSO?. PMWWWW 2>er JKraftit. ii■ » ui", nwpiijf ii., Rr. S. Seite 7. eines der beiden vertragschließenden Teile, welche fich in dem Gebiete des anderen Teiles niedergelassen haben, oder fich dort vorübergehend aufhalten, dort int Handels¬ und Gewerbebetriebe die nämlichen Rechte genießen und keinen höheren oder andern Abgaben unterworfen werden sollen als die Inländer. Sie sollen in dem Gebiete des anderen Teiles in jeder Hinsicht dieselben Rechte, Privilegien, Freiheiten, Begünstigungen und Befreiungen haben, wie bie Angehör igen des meift begünstigten Landes." Im Abs. 2 Art. 1 w rd dagegen ausdrücklich folgen-, des bestimmt: „Es herrscht jedoch darüber Einverständnis, daß durch die vorstehenden Bestimmungen die besonderen Gesetze, Erlaffe und Verordnungen auf dem Gebiete des Handels, der Gewerbe und der Polizei nicht berührt werden, welche in jedem der beiden vertragschließenden Länder gelten oder gelten werden und auf alle Ausländer Anwendung finden." Die Rechtslage ist hiernach die, daß in Rußland weilende Ausländer sich denselben Bestimmungen unterwerfen inüffen, die für Inländer gelten. Da nun in Rußland für russische Staatsangehörige mosaischer Religion Ausnahmebestimmungen bestehen, müssen auch Angehörige fremder S aaten, soweit sie der mosaischen Religion angehörcn, während ihrer Reisen in Rußland fich diesen Bestimmungen unterziehen. Unter diesen Umständen glauben wir, daß die Bestrebungen eine Aenderung der Verhältnisse zu erreichen, gegewärlig irgend welchen Erfolg kaum haben dürften, da nicht anzunehmen ist, dag Rußland Aus'ander günstiger behandeln wird, wie eigene Staatsangehörige. Die Behauptung, daß die deutschen Behörden, bei der Ausstellung der Paffe die Angehörigen mosa scher Religion als Juden bezeichnen, ist unseres Wissens nicht zutreffend. Soweit uns bekannt, enthalte" die deutschcn Paßsormulare keine Angaben über die Religionsangehörigkeit. Diese Angaben werden vielmehr, wie aus uns vorliegenden Schriftstücken h^rvorgeht, von den russischen Konsulatrn gefordert, da die Erteilung des Paßv.sums bei Juden von der Beibringung verschiedener Sonderbescheinigungen abhängig gemacht wird. -**#**.■ -»W Die Behauptung, daß die einschränkenden Brstimmungen, denen fich brutsche Handlungsreisende jüdischen Glaubens in Rußland unterwerf n müssen, für Reisende englischer und amerikanischer Nation nicht Anwendung finden, ist uns schon mehrfach begegcnet, jedoch sind uns tatsächliche Beweise hierfür bis jetzt nicht b.igebracht worden. Solange es aber nicht möglich ist, nachzuweisen, daß deutsche Handlungsrrisende jüdischer Religion tatsäch lich ungünstiger behanoeU werden wie Ar gehörige jüdischen Glaubens anderer Staaten, wird sich die deutsche Staatsregierung kaum bewegen lassen, bei der russischen Regierung irgend welche Schritte zu unternehmen. Sollte Ihnen aber zuverläffiges Material nach dieser Richtung zur Verfügung stehen, so bitten wir um Einsendung desselben, und behalten wir uns alsdann vor, der Sache näher zu treten. Ebenso sind wir gern bereit, Ihre Beschwerde wegen der von Ihnen erwähnten M>ßstände bei der Erlangung des Ausgangsstempels weilerzugeben. Wir müssen Sie jedoch ersuchen, die Mißstände in dm einzelnen Fällen näher darzulegen und uns auch anzugeben, welche ruffischen Behörden an den bezeichneten Mißständen die Schuld tragen." -_ Zu diesem Gutachten geht der „Bresl. Ztgl" ein Schreiben zu, worin ausgeführt wird, daß jüdische Reisende aus Amerika und England schon deshalb, in Rußland keinerlei Behinderung erfahren, weil sie sich dort lediglich als Amerikaner oder Engländer, nicht aber hinsichtlich ihrer Religion legitimieren. In Preußen allein werde dem Paßinhaber von deni russischen Konsul eine besondere Bescheinigung seines Bekenntnisses abverlanat, was danil die nachteilige Behandlung des Reisenden in Rußland zur Folge haben. Da hiernach in der Tat eine unterschiedliche Behandlung der Juden aus verschiedenen Ländern vorliegt, so wäre für die deutsche Regierung die Voraussetzung zum Eingreifen gegeben. Berlin, 10. Febr. Wie entsetzlich weit es die Neologie auf dem Pfade des religiösen Abfalls gebracht hat, zeigt uns. wieder einmal ein „Gutachten"/ das ein Reformrabbiner auf dem Gebiete des jüdischen Eherechtes abgegeben hat. Es liegt uns zwar nilr die Abschrift des „Gutachtens" vor; dieselbe wurde uns aber unter Umständen zur Verfügung gestellt, die einen Zweifel in die Richtigkeit der Abschrift nicht aufkommen lassen können. Wir glauben daher das. Opus der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu dürfen. Dasselbe hat folgenden Wortlaut: Stadtlengsfrld, 5. 12. 06. Dr. Wiesen Großherzo, l. Landrabbiner von Sachs en-Weimar-Eisenach. An Frau Auf Ihre werthe Anfrage zur gefl. Kenntnis, daß nach III. Buch Mosis, Kapitel 18,16 die Ehe einer Witwe mit demB'udet ihres verstorbenen Mannes in der Re^el nicht gestaltet ist. Jedoch im Gegensatz zu dieser Stelle erlaubt und gebietet sogar V. Buch Mosis Kapitel 25, 5 u. folg, die Schwagerehe, wenn Kinder n'cht vorhanden fir d. Wohl in Folge beider Versionen haben, wie mir bekannt geworden, bereits früher Rabbiner von Autorität sich veranlaßt gefunden, auch dann Schwagerehcn cinzusegnen, wenn der verstorbene Bruder Kinder hinterlaffen hatte. Der Großherzogl. Landrabbiner (L. S.) gez.: Dr. Wiesen. Wir können uns wohl einen Kommentar zu dieser Sanktionierung eines ausdrücklichen TID'K rrc ersparen. Es genügt das famose „Gutachten" der Oeffentlichkeit zur Würdigung vorzulegen. Berlin, 21. Febr. Ein Teilnehmer an der von dem Zionistischen Zentralverein in Wien im November v I. veranstalteten Gesellschaftsreise, Herr M. Rosenthal - Wetzlar, macht über seine Erfahrungen auf dieser Reise der Jüd. Presse folgende Mitteilungen: „Ich habe an der ersten Gesellschaftsreise, die von demselben Verein im Monat November v. I. veranstaltet wurde, teilgenommen. Ich tat dies nur unter der Voraussetzung, daß die Reise mit streng ritueller Beköstigung unternommen wird. Die Prospekte lauteten auch sämtlich dementsprechend. Schon bei meiner Ankunft in Wien erwartete mich eine Ueberraschung, denn ich wurde gefragt, ob ich rituell verpflegt werdew wolle oder nicht'? Auf meinen Einwand, daß cs ein Unding wäre, wenn eine j ü d i s ch e Gesellschaftsreise nach Palästina nicht rituell verpflegt werden sollte, und auf meine Bezugnahm? auf ben Prospekt wurde ich beruhigt. Vor der Abfahrt erhielt ich die Versicherung, daß die Sache erledigt sei, und daß'uns koschere Kost verabreicht werden würde. Ich legte auf die Einmütigkeit besonderen Wert, weil ich mir sagte, daß uns dann die Schiffsküche und die Bedienung vollständig zur Verfügung stehen. Nachdem wir uns auf dem rumänischen Dampfer eingeschifft hatten, stellte sich aber heraus, daß die größere Hälfte der Gesellschaft an der Schiffsküche teilnahm und nur fünfzehn Personen koscher gespe.st wurden. Was ich vorausgesehen hatte, trat ein: Erst nachdem alle anderen versorgt tvaren, kamen wir an die Reihe; die Beköstigung ließ, insbesondere auf der Rückfahrt, viel zu wünschen übrig, und die Bedienung war eine miserable. Es waren ältere Leute in der Gesellschaft, die buchstäblich Hunger litten, weil sie die Konserven, die auf der Rückreise verabreicht wurden, nicht vertragen konnten. Während der Hinreise befanden sich vielleicht vier Fremde, auf der Rückreise zuerst niemand, nachher einer, und auch dieser war ein Jude, unter den Kajüte-Paffagieren. Hätte daher die ganze Gesellschaft koscher gegeffen, wären alle befriedigt worden, weil uns eben die Schiffsküche und die Bedienung vollstänUg zur Verfügung gewesen wären. Der Leiter der Reise, Herr Grajewsky, dem ich Vorhaltungen machte, entschuldigte sich mit seinem Vertrag, den er mit dem Wiener Zionistischen Verein eingehen mußte, und zeigte einen Paragraphen (ich glaube es war § 4), welcher ihm vmschrieb, daß er auch Trefa-Speisen liefern, müsse. Herrn Grajewsky, der während der ganzen Reise seine volle Schuldigkeit tat und dem gerügten Uebelstand gerne abhelfen wollte, trifft keine Schuld. (? D.Red.) Die Schuld trifft vielmehr nur den Wiener Verein, der ein solches Verlangen an den Reise-Unternehmer gestellt und es durchgesetzt hat. Alleiniger Zweck dieser Zeilen ist, den Teilnehmern, die auf koschere Verpflegung Wert legen, anzuempfehlen, ihren Anschluß an die Bedingung zu knüpfen, daß sämtliche Mitreisende nur koscher beköstigt werden, resp. daß der Wiener Verein sich von vornherein verpflichtet, nur koschere Küche zu stellen. Wenngleich ich von der Reife selbst vollauf befriedigt war, so erlitt dieselbe dennoch durch die mt^en^ende Verpflegung, besonders auf der Rückreise, Nach den hier mitgeteilten' skandalösen Vorgängen wird der Wiener Zentralverein für seine auf das Frühjahr in Aussicht gestellte Gesellschaftsreise von gesetzestreuer Seite kein Vertrauen mehr erwarten können. Oesterreich. Lemberg, 22. Februar. In einer vergangene Woche hier abgehaltenen Versammlung von jüdischen Religionslehrern und Gemeindevorstehern, der der zweite Vorsitzende des Unterrichtsrates, der christliche Herr Plaschek, präsidierte, wurde von verschiedenen Seiten Beschwerde darüber geführt, daß in den öffentlichen Lehranstalten jüdische Schüler gezwungen werden, am Sabbat zu schreiben oder in sonstiger Weise das Religiousgesetz zu verletzen. Dr. R. Landau aus Krakau führte eine Reihe von Fällen an, in denen dies vorgekommen ist und ersucht den galizischen Schulrat für Abhilfe zu sorgen und die Lehrer daran zu erinnern, daß es ihnen gesetzlich verboten, ist, jüdische Schüler am Sabat zum Schreiben zu nötigen. Herr Plaschek bestätigte die Ungesetzlichkeit derartigen Vorgehens und sprach die Hoffnung ans, daß sich die Fälle in Zukunft nicht wiederholen werden. Er ersuchte außerdem darum, daß man ihm, wenn dies doch geschehen sollte, davon Mitteilung mache. Rußland, öu gen vumawatilen. (Bon unserem Korrespondenten.) Warschau, 24. Februar. Der Wahlkamps ist nun hier in Warschau ebenso wie in der polnischen Provinz, entschieden, und zwar wiederum, w e im vorigen Jahre, zu Gunsten der N. D. (national - demokratischen) Partei, auf welche die Inden wenig Hoffnung setzen können. Während im vorigen Jahre die Zionisten, als besondere Partei, zu den Wahlen gingen und die Assimilanten, die sogenannten „Polen mosaischen Glaubens", mit den Orthodoxen zusammenstanden, ist es in diesem Jahre nach vielen Verhandlungen gelungen, mit den Zionisten eine Einigung herznstellen. Dagegen zersplitterte sich das Lager der Assimilanten, von welchen sich ein großer Teil auf leere Versprechungen hin der N. D.-Partei anschloß, trotz der so oft von dieser Partei und deren Führer kundgegebenen antisemitischen Gesinnung. So entstand die sogenannte N. D.-Konzentration. Dasüorige jüdische Lager gruppierte sich angesichts der Unmöglichkeit, einen jüdischen Kandidaten durchzusetzen, geschlossen um die P. D. (Progressive Demokratie, identisch mit der russischen K. D.) und deren allgemein bekannte liberale Kandidaten Swietochowski und Kozywicki. Zwischen den beiden sich schroff gegenüberstehenden Lagern, der N.D. und P. D., entbrannte ein überaus heftiger Kampf,- die übrigen Parteien waren nur schwach vertreten. Während aber von der P. D. nur loyale Waffen geführt wurden, scheute die N. D. vor keinem Mittel zurück, um zum Ziel zu gelängen. Die antisemitische Presse arbeitete mit Volldampfmassenhaft wurden Proklamationen verbreitet, worin das Volk aufgefordert wurde, das in Gefahr schwebende Vaterland gegenüber den Juden, den Börsenschwindlern und der das Land den Juden ausliefernden Partei zu^chützen. In einem Aufrufe heißt cs: „Laßt uns schwören — falls die Juden siegen sollten, nichts, nicht für eine Kopeke von denselben zu kaufen, damit sie endlich gezwungen werden, auszuwandern." Es wurden sogar gefälschte Proklamationen, im Namen des Jüdischen Wahlkomitees, in jüdischer Sprache, verteilt, in welchen den gesetzestreuen Juden' geraten wird, lieber keine Stimme ybzugeben, als mit den „Litwaks" und „Apikorßim" zusammen zu stimmen. Auch der Patriotismus des schönen Geschlechts wurde mit in's Spiel gezogen, und man sah viele Vertreterinnen derselben, aus gewissen Kreisen, auf den Straßen eifrig agit eren und Proklamationen ansteilen. Nun ist auch der Sieg errungen - von den 80 Wahlmännern, welche Warschau zu stellen hatte, sind 28 von der P. D. (meistens Jud.n) und 52 von der N. D. gewählt worden, und so ist der Dumastuhl für die beiden Kandidaten derN.D., die bekannten Antisemiten Nowodworski und Dmowski gesichert. Ob diese Wahlmanipulationen und deren Ergebnis geeignet sind, die Sympathie der wiederum die Duma beherrschenden russischen K. D.-Partei für die Polen zu gewinnen, wird von der libe-. ralen Presse sehr bezweifelt, und es hat sich auch hier das Wort bewahrt: die Polen haben nichts gelernt und nichts vergessen Leider aber findet dieses Wort auch unseren Assimilanten gegenüber seine richtige Anwendung. Et. H. Peters bürg, 25. Febr. Die Chancen für die jüdischen Kandidaturen sind bei §en jetztigen Wahlen sehr ungünstig. Wilna (früher Dr. Lewin), Minsk (früher Rosenbaum), Witebsk (früher Bruck) und Grodno (früher Jakobsohn und Ostrogorski) dürften diesmal keinen Juden in die Duma entsenden. In Polen siegte auf der ganzen Linie die Nationale Demokratie, die im letzten Moment wieder mit antisemitischem Terror arbeitete.

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