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Der Israelit · 1907-02-28 · Heft 9 (28.2.1907) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 9 (28.2.1907)
Date
1907-02-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
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28. Februar 1907'. Der JSraeltt. Seite 3. Nr. S Banden über ihre Mederlage zurückzuführen. Es wird diesem Blatte nämlich berichtet: Nach allgemeiner Ueberzeugung wird die künftige Duma für absolut oppositionell gestnnt gehalten. Eine Auflösung erachtet man für gefährlich. Unter diesen Umständen suchen die reaktionären Kreise die Regierung davon au überzeugen, daß es am besten sei, eine Tagung der Duma überhaupt nicht zustande kommen zu lasten. Um dieses ins Werk zu setzen, beschloß die Pogromorganisation, die bereits die Oktoberpogrome inszenierte, in kürzester Zeit, angeblich am 27. Februar, in ganz Rußland neue Jubenmetzeleim hervorzurufen. Alsdann soll die Regierung erklären, solange solche Zustände im Lande herrschten, könne eine Tagung der Volksvertretung nicht stattfindm. Stolhpin hat Kenntnis von diesem Plane, er soll ihn durch Stillschweigen gutheißen. Hoffentlich bewahrheitet sich jedoch diese Meldung nicht, sodaß wir vor einer Wiederholung der furchtbaren Erlebnisse der letzten Jahre verschont bleiben. tt Mosaischer" Seren. Von Dr. M. Ascher in Neuchütel. Um den Wert des Gottesgesetzes recht zu würdigen, muß man es mit den Gesetzgebungen anderer Völker vergleichen. Die heidnischen Völker hatten grausame und oft schreckliche Sitten und Gebräuche. Bei ihnen erdrückte die Kraft das Recht, sodaß «der Schwache vollständig schutzlos war. Die Lebenslage der Leibeigenen in alter Zeit ist allbekannt, wie diese und ihre Kinder von ihren Eigentümerin gleich dem Viehe geschlagen, ja selbst getötet werden durften. Witwen und Waisen wurden bedrückt, schwächliche Kinder wurden ausgesetzt, ohnmächtige Greise wurden lebendig begraben, Gastfreundschaft suchende §remde den Götzen geopfert. Vor mehreren ahren wurde die Welt durch die Auffindung der Gesetze Hammurabis in Erstaunen gesetzt. Es wurde viel von Uebereinstimmung zwischen dem Gesetze Hammurabis und der mosaischen Gesetzgebung gefaselt und Aehnlichkeiten im Ausdruck wurden von pedantischen Philologen schon als Uebereinstimmungen aufgefaßt. Gerade die Aehnlichkeiten im Ausdruck beweisen jedoch, daß sich die Thora bewußt in Gegensatz zur heidnischen Gesetzgebung stellte. Und wie groß dieser Gegensatz war, kann man sich nicht bester vor Augen führen, als wenn man z. B. den letzten Paragraphen (in welchem im Ausdruck Aehnlichkeiten mit unserem Gesetze vorhanden sind) der Gesetze Hammurabis mit dem entsprechenden Gesetze der jüdischen Gesetzgebung vergleicht. Bei Hainmurabi heißt (282): „Wenn ein Sklave zu seinem Herrn „Du .bist nicht mein Herr" spricht, schneidet ihm, nachoem man ihn als seinen Sklaven überführt hat, sein Herr , sein Ohr ab." Vergleiche man damit (XXI, 5—6 nivv): Titgm na u*ik na tqhk -nyn idks ">ök o«i„ □'n^Kn vhk ivum '»sn kxk kV '22 n*o na vhk yxni nnron Vk in nVm Vk warn "♦□ViyV H2yiZ-X1Q2 um „Wenn jedoch der Knecht (der nach dem sechsten Jahre freigesprochen werden sollte) erklärt: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, ich mag nicht frei werden, so führt ihn sein Herr zum Gerichte, stellt ihn an die Tür oder den Türpfosten und bohrt ihm das Ohr mit einem Pfriemen durch und er hat ihm dann für immer zu dienen." Nach Hammurabis Gesetz wird dem Sklaven das Ohr abgeschnitten, wenn er nicht mehr bei seinem Herrn bleiben will und zu ihm sagt: „Du bist nicht mein Herr". Nach unserem Gesetze jedoch, wird dem Knechte das Ohr durchbohrt, wenn er sagt, daß er ewig Knecht sein wolle und sein bisheriger Herr auf immer sein Herr sein solle. Nach Hammurabis Gesetz wird also dem Sklaven aus Mangel an Unterwürfigkeit das Ohr abgeschnitten, nach unserem Gesetz wird gerade aus Mangel an Freiheitsgefühl dem Knecht das Ohr durchbohrt. Unsere Weisen geben (Kiduschin 22 b) als Begründung an: IQK rv>22tr D’Van Vsd nnwi nVn runtw no Tinos# njW2 wi2v2 ny vm nntoi nVi n"2n Wir* U2 'V yvddki ninnan 'm Vyi *jipwan Vy oTiKSirn vH2yV DH2y kVi nn H2y oH2y ysT iv^yV IHK rupi nr iVm rrnnV riii2yv .□maso Vergleicht man weiter dasselbe Hammurabigesetz mit dem Gesetz der Thora, so finden wir, daß nach ersterem der Sklave rechtlos ist, nach letzterem jedoch muß man ihn, selbst wenn er freiwillig erklärt Knecht bleiben wollen, schier wie einen Herrn behandeln. ei der analogen Wiederholung (X V, 16 DH2"i) heißt es nämlich *py 17 21 v, woraus unsere Weisen folgern, daß völlige Gleichheit des Knechts mit der Herrschaft in Kost, Kleidung und Wohnung nötig sei. Bei Hammurabi ist es ferner der letzte Paragraph seiner Gesetzgebung, der die Sklaverei behandelt. In unserer Gesetzgebung steht an der Spitze aller Rechtsangelegenheiten das Gebot über den gekauften Knecht. Dem Volke sollen seine Rechtsordnungen gegeben werden und als erste gleichsam wichtigste Verordnung erfolgt das Gebot wn '»snV K2' ny2V2i „im siebenten Jahr soll der gekaufte Knecht zur Freiheit unentgeltlich hinausaehen". Unsere Thora ist es, die dem Unglücklichen nach seiner sechsjährigen Sklavenzeit das rettende Wort „Freiheit" zuruft, unsere Thora ist es, die befiehlt, am Sabbath selbst die Sklaven ruhen zu lassen. Das, was man noch vor etlichen Jahrzehnten unter dem Begriff Sklaverei verstand, hat überhaupt nie im Judentum existiert, heißt es doch (XXI, 16 niDtf): KXÖ21 TOB1 V'K 22121 nai*1 nio 1T2. „Wer einen Mann stiehlt und ihn verkauft oder ihn in Besitz hat, wird mit dem Tode bestraft." Das Wort “Dy bedeutet nicht so sehr Sklave, als vielmehr Diener, Knecht. Und dieser Art Knechtschaft unterlagen nur ftemde Kriegsgefangene, jüdische Verbrecher für gewisse Vergehen und Arme, die sich freiwillig verkauft hatten. (XXII 2 und XXI 2, 5—6 niDttf), (XXV, 39 Kip^l). Letztere beiden Kategorien erhielten jedoch am Ende des sechsten Jahres die Freiheit, wenn sie dieselbe nicht verschmähten. Man gestattete keinerlei Härte den Sklaven gegenüber (XXV, 39. 42, 43 Kip'l). Es war verboten, sich eines flüchtenden Sklaven zu bemächtigen und ihn seinem Herrn auSzuliefern (XXIII, 16—17 DH2"1). Selbst an den heidnischen Sklaven durfte keine wie immer geartete Grausamkeit ausgeübt werden. Hat ihm der Gebieter Zahn oder Auge ausgeschlagen, so muß er ihn für den verursachten Leibschaden frei ausziehen lassen. „Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Zuchtstocke und er oder sie stirbt unter seiner Hand, so wird es gerächt." Auch durfte der ebräische Sklave nicht ohne Hilfsmittel entlasten werden (XV 14, 15 DH2“9 p-Q tok pp'vi puöi pKxn iV puyn puym □hsd ipK2 n"n N2y D m2?i iV inn 1'pVK H mn 72in nK D2K p Vy yphx 'i Tis'i om — Kann es wohl einen größeren Gegensatz geben als Hammurabis Gesetz, und das Gesetz der Thora?! Die Tendenz des einen ist Unterordnung und Bedrückung, die des anderen persönliche Freiheit. Wahrlich, die ethische und sozialpolitische Entfernung zwischen Hammurabis Gesetzgebung und unserer Thora könnte nicht größer jein als es gerade bei diesem Sklavengesetz, in welchem die Gelehrten Aehnlichkeiten mit dem Thoragesetz finden wollten, klar und deutlich zum Ausdruck kommt. Man kann wohl sagen, ein Volk besteh; durch die Kraft seiner Gesetzgebung. Je minderwertiger die Lehre eines Volkes ist, um so weniger Widerstandskraft wird dem Volke innewohnen und umso eher wird es also zu Grunde gehen müssen. Israel nun besteht gar schon 2000 Jahre ohne Land, hat Entsetzliches durchgemacht, doch alle Stürme der Zeit haben es nicht zu brechen vermocht, es hat seine Eigenart und seinen Glauben bewahrt bis auf hen heutigen Tag. Nichts ist natürlicher als sich zu fragen: was ist wohl schuld daran, daß Israel immer faktion erhalten Hatte. Und als er im Schlußgebete die Worte leise vor fich murmelte: „Gedenke, was dir Amalek getan!-- Unvergessen bleibe es dir!" da mußte er unwillkürlich nach dem Almemor binsckielen, wo jetzt Meier stand und noch brummend und hastig erregt die Megtllo zusammenrollte. Es waren nur einige Tage seitdem verflossen. Der Winter hatte wie jü»es schlechtes Regime im Abtretm noch einige Rückschläge gezeitigt. Die Bäche und Bächlein wurden noch einmal m ihrem rauschenden Lauf gehemmt. Die letzten von den Dächern fließenden Schneerropfen blieben starr als durchsichtige Eiskerzen an den Strohwänden hängen. Die spärlichen Strahlen der Mittagssonne wurden von grauen Nebeln bedeckt und in den Kamin blies zuweilen noch der Wind und pfiff heulend sein Abschiedslied. Es war späte Nachmittagsstrmde, als Chajim mit voübeladenem Wagen auf der holperigen, Landstraße von der Kreisstadt R. kommend langsam und schwerfällig heimwärts ftrhr. Die schweren Räder knarrten und die müden Pferde konnten nur mit Mühe auf dem schlechten Wege vorwärts kommen. Auf der vordersten Kiste seines Leiterwagens, die ihm als Bock diente, saß jedoch der lustige Fuhrmann froh und wohlgemut, abwechselnd lustige & hnagogenweisen singend, Psalmen rezitierend und durch munteres Hü seine geplagten Tiere anetfernb. An einer Kreuzung hielt Chajim einen Augenblick M Bom parallellaufenden Pfade her strebte eine kleine tzvöitte Gestatt keuchend der Straße zu. Ehajttn traute Die lustigen Weisen verstummten auf dm Ltppm des Fuhrmanns und ein leiser Aerger verzog sein Gesicht „Muß dieser ewige?tein des Anstoßes auch hier ihm in den Weg treten und ihm die reine Luft verderben?" Alle erlittene Unbill im heiligm Hause, wo er nach den Mühseligkeiten seines Berufes ausschließlich Trost und Freude zu suchen Pflegte, stand jetzt l.bendig vor ihm und er fühlte, wie sein ganzes Wesens von einer inneren Sttmme beherrscht wurde: „Gedenke, was dir Amalek getan — unterwegs. Er traf dich auf dem Wege — und du warst matt und ermüdet!." — Leise murmelte Chajim diese Worte der Schrift vor fich hin und sah dabei dm ebenfalls stehm gebliebenen §chamosch an. Da durchzog plötzlich ein Gefühl des Mttletds das Herz des Fuhrmanns/ das angeborene Wohlwollen, die Weichherztgkett des lithauischm Juden machte fich geltend. Und nun schien es Chajim angesichts des friermdm und müden. Wanderers, als habe der so oft zitierte Schriftsatz plötzlich umgekekrte Bedmtung erhalten. Er, Chajim der gottlose, rohe Amalek, d.r dem armen, schutzlos auf dem Wege angetroffmen Schamosch Haß und Rachegefühle entgegenbringt. Tief beschämt bei dieser Argummtation beschloß er nichts wmiger, als Amalek, seinem Feinde, mtgegenzukommen und mit seinem freundlichsten Lächeln, als müßte er ihm Abbitte leisten, sagte er: „Wohin des Weges, Reb Meier?" — und einer stichelnden Aufwallung nicht widerstehen könnmd — „gehört auch Ihr zeitweise auf die Landstraße?" „3a/ sagte Meier etwas verlegm und in einem Tone, wie ihn der Fuhrmann noch nie von Meier — „ja, lieber Chajim, mein Stand hat seine zte in. Gemeindesachm zur Mühle des Habe dm «es VMM /Nun, Augen schlotternd Strapaze Gottlob, daß ich dm rechten Weg und einm Freund gefundm. Fahrt Ihr heim, Reb Chajim?" „Ja!" bestättgte Chajim und rückte einige Bretter und Kisten zurecht, worauf dann Meier ohne weitere Formalttätm Platz nahm. „Hü!" Und die Pferde trappeltm weiter. Chajim fühlte keine Spur von Haß und Groll gegm seinm Schutzbefohlenen, aber die frohe Lustigkett von früher, Äs er noch, allein mtt seinm treuen Tieren, ungestört nach HerzeMust plaudern und fingm konnte, war gewichen. Und so oft er nach seinem auf Kisten und Kasten hoch thronendm Paffagiere schaute, fühlte er fich in die Rolle Hamans versetzt, der zum Gaudium aller Mt- und Nachwelt seinem Erbfeinde Morbechai als Rosselercker dimm mußte... Die Sonne warf nur noch einige matte Strahlen durch dm grauen Nebelschleier am westlichen Horizonte, wo fie langsam unterging. Es dunkelte bereits und die dürren Buchen und nackten schlankm Pappeln bewegtm fich wie Skelette und begleitet vom heulmden Nordwind schütteltm fie langsam und gespenstisch ihre Kronm. „Jst's noch weit?" ftagte Meier. /»Hier noch der W a l d w e g" — antwortete Chajim, „dann geht es glatt und gefahrlos der Stadt zu^ „Gefahrlos?" — Der Shnaaogendimer schauderte- „Ist etwa im Walde Gefahr vorhanden?" Chajim wartete mit der Antwort, wobei er ein sehr wichtig Überlegendes und bedeutungsvolles Geficht machte, das Meier mtt Furcht und Spannung studierte. in dm gekommm e8 ein ander Mal, nicht jetzt, lieber Reb — bat der Schamosch etwas MttNd:

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