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Der Israelit · 1907-02-21 · Heft 8 (21.2.1907) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 8 (21.2.1907)
Date
1907-02-21
Page
– (sequence 11)
Language
German
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31. Februar 1907. Der Israelit. nicht stören ließ, weil er Gefahren nicht zu fürchten brauchte. Eine Rajoh") für diese Annahme wäre das Kind in seinem Arme. Wozu, müßte man eigentlich fragen, nimmt er das Kind mit? Ist es aber so, wie wir sagten, daß er mit der Ausübung einer Mizwah beschäftigt war, dann hat auch die Mitnahme des Kindes seinen Grund. Gewiß war es bereits ein Koton, schehigia lechinueh, d. h. ein Knabe, der bereits das Alter erreicht hatte, in dem sein Vater ihn mit dem jüdischen Gesetze vertraut machen muß, darum mußte er ihn auch zur Ausübung dieser Mizwah mitnehmen. Diese Antwort wäre aber nur dann zutreffend, wenn in dem ganzen Gedichte auch nur ein Sterbenswörtchen über eine Mizwah vorkäme. Da dies jedoch nicht der Fall ist, so wird man uns mit Recht den beliebten Satz entgegenhalten: „lkkor chosser min hasefer", d. h. die tauptsache, das Wichtigste, das dem Ganzen »inn und Bedeutung gibt, fehlt gänzlich, ein Umstand, der nicht übersehenwerden darf. Darf man auch unwichtige und nebensächliche Dinge nur lose andeuten, so muß in den Hauptsachen stets die allergrößte Klarheit herrschen, was hier ganz und gar nicht der Fall wäre. Fällt aber unsere Antwort weg, so bleibt die Frage offen: Warum reitet der Mann so spät in Nacht und Wind? Wir wollen .daher einen dritten Weg einen. oethes Frage stützt sich in Wirklichkeit gar nicht auf jene Stelle in Pesachim, die, wie wir bereits sagten, gar kein direktes Gebot, sondern nur einen guten Rat enthält. Es könnte also sehr leicht möglich sein, daß der Reiter, von dem hier die Rede ist, entweder ein Am hoorez10), der von dieser Gemoroh keine Kenntnis hatte, oder ein leichtsinniger Mensch war, der von dem guten Rat unserer Weisen keinen Gebrauch machen wollte. Es wäre dann aber gar nicht zulässig, eine Kasche zu konstruieren: Warum reitet er in der Nacht? Will man eine Frage stellen, die durch einen Ausspruch. unserer Chachomim ibre Begründung findet, so wird man unbedingt annehmen müssen, daß der Reiter, von dem Goethe spricht, ein l'almiä-oboobom00) war, der in der Gemoroh Bescheid wußte. Ist dem aber soso brauchen wir nicht erst zur Stelle in Pesachim zu greifen, die kein direktes Verbot ent- ") Beweis. 19) Unwissender. *•) Talmudgelehrter. hält, sondern werden eine solche Stelle anführen, wo dies ja der Fall ist. Tatsächlich heißt es einmal - in der Gemoroh: „Talmid-chochom al jezeh jechidi bal aj loh", d. h. ein Gelehrter darf in der Dunkelheit nicht allein ausgehen. Da nun, wie wir dargetan haben, unser Reiter ein Talmid-chochom sein muß, so ist auch Goethes Frage berechtigt: „Wer reitet so spät durch Nacht und Wind?" d. h. wie darf ein Talmid-chochom in der Nacht allein ausreiten? Hierauf erfolgt nun als Antwort: „Es ist der Vater mit seinem Kind", d. h. er ist wirklich nicht allein, denn er hat sein Kind in dem Arme.. Nun wirft sich aber eine Frage auf, die von großer Wichtigkeit ist, die Frage nämlich, ob ein Kind genügt, oder ob es ein Erwachsener sein muß, den ein Talmid-chochom zu seiner Begleitung mitnehmen muß, wenn er in der Nacht ausgehen will. Zur Beantwortung dieser Frage müssen wir untersuchen, was eigentlich der Grund dieses Verbotes ist, warum ein Gelehrter nicht allein ausMhen darf. Es gibt zwei Dinge, die dieses Verbot begründen können und je nachdem man den einen oder anderen Grund gelten läßt, kann die Mitnahme des Kindes das Verbot aufheben oder weiter bestehen lassen. Die beiden Gründe, die wir im Auge haben,sind: a) „mipne hamasikin", d. h. wegen der Gefahr der bösen Geister, die es besonders auf die Gelehrten abgesehen haben, und den Einzelnen schädigen könnten, oder b) „mipne hachescbad", d. h. wegen des Verdachtes. Der Mensch, wenn er allein ist, ist er viel eher seinen Leidenschaften preisgegeben und geht viel leichter an Orte, die seiner nicht würdig sind, weil er sich unbeobachtet wähnt. Nicht so, wenn er in Gesellschaft ist, und sich vor Verrat fürchten muß. Ist nun der erste Grund, wegen Geistergefahr, der richtige, . so ergibt sich daraus, daß ein Kind das Verbot nicht aufhebt, da ja die Geister auf ein Kind wohl kaum Rücksicht nehmen dürften. Nehmen wir hingegen den zweiten Grund als den wahren an, so kann auch die Mitnahme des Kindes genügen, da die Gefahr des Verrates ja auch beim Kinde — vielleicht sogar in verstärktem Maße — vorhanden ist. Die Entscheidung, welcher der beiden Gründe Wir suche» zum 1. April einen Chase«, Lehrer, Prediger und Schauchet, Bal Kore, Bal Tokea u. Synagogendiener, welcher im Stande ist nebenbei 1. Der Tochter Unseres -ParneS Klavierunterricht zu erteilen; da unler ParneS kein Klavier hat, so mutz Bewerber im Besitze eines solchen Instrumentes sein. 2. Dem ParneS im Laden behilflich zu sein und find deshalb Kenntnisse der Kurz-, Galanterie-, Kolonial-, KonfektionS- und tzigarrenbranche erwünscht. S. Dreimal wöchentlich im Nachbarorte Borträge über Land» Wirtschaft zu haften. Demselben bieten sich außerdem Nebenverdienste durch Uebernahme einer Agentur d. »VietartaLebenSberfichernngS «.«». Gehalt nebst freier Wohnung Mt. 283*53 pro Jahr, ferner zu Chanukah ein paar wollene' Strümpfe und zu Rofch ha-Schonoh eine geblümte Weste. Klein-Armstadt, im Febr. 1906. Der Vorstand der isr. Gemeinde. Reifefpefen werden nur dem Engagierten vergütet.' Nichtengagierte sollen per Rad kommen, dann kostetnichts. 8ch warne hierdurch die Herren Stenographen heute Abend ortrag Müller mrd dir Indra" den ich im Verein für jüdische Geschichte, und Literatur halten «erde, aufzunehmen, da ich sie sonst wegen Nachdruck belangen werde. Da ich den Bortrag noch in zwanzig anderen Vereine» halten werde, so erwarte ich allenthalben strengste Diskret!«». De. Plauderer, Groß-Lichftrftlde. o I o | « I « I « In io |( oTflTö Rae""' fimiirtii-fiiselfsckaft Wir empfehlen zum Aufstellen in Synagogen unsere neuesten Grammophone. Dieselben oren gegen Einwurf von 20 Pfg. Schachris an gewöhnlichen Wochentagen 25 „ an Montag und Donnerstag 30 „ an Rosch-Chaudesch 40 „ an gewöhnlichen Samstagen 45 „ Samstag und Rosch-Chaudesch 50 „ an gewöhnlichen Feiertagen 1 Mk. an Rosch ha-Schohno 5 „ an Jom Kippur Minchoh und Maarif an gewöhnlichen Tagen per Stück 10 Pfennig. Ms Wunsch fertige« wir nach jedem besondere Wahr«. M M M *a» ii 4* 1 4» I ** MM u 1 u Nr. 8. Seite 11. meiner Meinung Peschatt wäre „Wer reitet so spät durch Nacht und Wind?" Die Frage ist, wie schon gesagt: Wie darf ein Talmid-chochom in der Nacht allein ausreiten? Darauf wird aber geantwortet, er reitet wirklich nicht allein, denn: „Es ist der Vater mit seinem Kind." .Jedenfalls ergibt sich aber daraus, daß dieser Vater den zweiten Grund „mipne hacheschad" für hot richtigen hält, denn sonst hätte ja die Mitnahme des Kindes nichts genützt. Während nun Goethe die eine Meinung durch den Vater vertreten läßt, legt er die andere, mipne hamasikin, die er persönlich für die richtige Hält, dem Kinde in den Mund und läßi es sagen: „Siehst, Vater, Du den Erlkönig nicht? Den Erlenkönig mit Krön' und Schweif?" Worauf der Vater, d. h. der Vertreter der andern Meinung, erwidert: „Mein Sohn, es ist ein Nebelstreif." — Es stehen sich hier die beiden Vertreter verschiedener Meinungen gegenüber. Während der Eine — Vater — in dem Verdachte, dem sich der Einzelne aussetzen könnte, den wahren Grund für das Verbot des Alleinseins sieht und daraus schließt, daß die Mitnahme eines Kindes das Verbot aufhebt, stellt ihm der Andere —Kind — den andern Grund, die Geistergefahr, als den wahren gegenüber, der auch durch die Mitnahme eines Kindes nicht aufgehoben werden kann. Natürlich beharrt der Erste bei seiner Meinung und sagt, die Geister, die der andere sieht, existieren für ihn nicht, was er in den Sätzen: „Mein Sohn, es ist ein Nebelstreif," oder „In dürren Blättern säuselt derWind" u. s. w., ausdrückt. Da aber Goethe selbst den zweiten Grund für den richtigen hält und ihn natürlich siegen lassen will, tötet der Erlkönig das Kind. „Den Vater grauset's - er reitet geschwind, Er hält in den Armen das ächzende Kind, Erreicht den Hof mit Mühe und Not,' Jn seinen Armen bas Kind war tot." „So!" schloß R. Chajim befriedigt seinen Vortrag. „So weiß man wenigstens, was Goethe will und was er sagt, Lernen muß man e Sach', mein Kind, sag' ich Dir. Lernen muß man können. Nicht wahr, so wie ich Dir das Gedicht erklärt habe, hat es gleich ein anderes Ponim")? Ich sag' doch immer: Lernen muß man können!" ") Aussehen. 8«' "" »toSm* Der Verein Judo-Auto veranstaltet am 18. d. Mts. in der Synagoge des Ostenein # Grosses Wettrennen M woran sich alle Borbeter von Beruf wie Liebhaberei betheiligen können. GS werde« drei Preise vertheilt und zwar: M. 1000.— dem schnellsten Beter von Esehu mekaumon M. 500—dem schnellsten Beter von Langem wehu rachum M. 100.— dem raschesten Heruntersager von Bameh madlikin. Hieran anschließend findet ein Rabbinerwettlauf in Leiuaa« jirbuh statt, hier bekommt der Langsamste den Preis und zwar: ein TalliS aus dem sechzehnten Jahrhundert. DaS «mnttee. TeiLHcEer gesucht. Für die von mir erfundene Kücherdefprechnngsmaschirre xi Nr. 1,111,111 suche ich einen seriösen Xettfntee mit 1 mindestens M. 50,532.47 Kapital. Die Maschine ist das Vollendeste Wunderwerk der modernen Technik. Dieselbe liest, selbsttätig von jedem Buch vorne beet, in der Mitte zwei und hinten eine Seite und schreibt daun eine eingehende und ausführliche Recenfion in fünf Minuten. Jede Redaktion ist imbedingt Käufer, da ungeheure Ersparnis an Zeit und Honoraren. Gest. Off. unt. Ar. 5400 an Ansenbein & <Kf nfewre in New-Aork. MT Die Maschine addiert nnd subtrahiert die täglich gelieferten Aeeenstanen. 1

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