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Der Israelit · 1907-02-14 · Heft 7 (14.2.1907) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 7 (14.2.1907)
Date
1907-02-14
Page
– (sequence 7)
Language
German
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gfeT den zionistischen ÄönÄbfttcn zu verhalten Habens Da diesewen im Falle ihrer Wahl nicht dem Polenklub beitreten, sondern eine besondere? jüdisch-nationale Gruppe bilden wollen, so werden sie von den Polen als Gegner betrachtet und bekämpft. Wir sind daher gezwungen, den Jüdisch-Nationalen unsere Unterstützung zu versagen. Man hat zu bedenken, daß ein jüdischer Klub, der — hochgerechnet — aus zehn Mitgliedern bestehen würde, in einem Parlament, das etwa 500 Abgeordnete zählt, gar nicht Air Geltung kommen kann,- mit der Feindschaft derfür unser Schicksal ausschlaggebenden Polenpartei wäre also der Sieg der nationaljüdischen KandidcHM denn doch zu teuer bezahlt Richtunggebend mujt für die galizischen Juden, wie die Dinge liegen, die nun einmal gegebene Tatsache sein, daß, wenn wir uns die Feindschaft der mächtigen polnischen Partei zuziehen, unsre Interessen jwes wirkungsvollen Schutzes entbehren, ja allen Gefahren ausgesetzt sein werden. England. vis Zaiiresosrssmmlung 9er englifdien öioniften. B i r Mi nghaNk, 8. Februar. Am vergangenen Sonntag fand hier die Jahresversammlung der englischen zionistischen Bereinigung statt. Sir Francis Montefiore eröffnete als Vorsitzender die Beratungen mit einer Ansprache, in der er erklärte, er sei mehr als je davon überzeugt, daß allein der Zionismus die große jüdische Frage lverde lösen können. Bei aller Achtung vor den Leitern der Jto müffe mail doch sagen, daß dec Territorialismus der soliden Grundlage entbehre, da das Land, in welchem er sein Ziel erreichen solle, nur in der Phantasie der Anhänger dieser Bewegung existiere,' auch nehme «der Territorialismus keine Rücksicht aus die religiöseil und nationalen Gefühle, die das jüdische Volk beherrscherr. Trotz aller Gegnerschaft aber müsse man die Territoritalisten in respektvoller Weise behandeln. An den krank darnieder liegenden Chnnberlain lvird ein Schreiben gerichtet, in welchem die Versammlung ihm baldige Genesurig wünscht. Der Jahresbericht des Exekutiv Komitees, der verlesen wird, erklärt, daß das Komitee infolge schlechter Teilnahme an den Sitzungell ilur einen geringen Teil seiner Arbeiten habe erledigen können. Bei den Parlameritswahlen hat es die Abgeordneten über ihre Stellung zlnn Zionismus interpelliert und über 250 mit der Bewegung sympathisierende Antworten erhalten. Die. Lnglisb Zionist Federation zählte zur Zeit der vorjährigen Versammlung 75 Vereine. Bon diesen find mehrere am gleichen Ort bestehende zu einer einzigen Ortsgruppe verschmolzeli. Zwei kleine Vereine haben sich der Jto angeschloffen, sieben Vereine sind neu gebildet worden. Alderman Moser, der Vizepräsident der Federation, wurde am 26. April v. Js. vom König von Italien in Audienz empfangen, wobei dieser sein tiefes Bedauern über den vorzeitigen Tod Herzls und seine Sympathie mit der zionistischen Bewegung aussprach. In der Debatte über den Bericht des Exekutivkomitees wurde der Mangel eines zionistischen Organs in England bedauert; es fehlten bisher die nötigen Geldmittel. Die Versammlung wählte eine Kommission, die sich mit der Sache befassen soll. Ferner wurde ein Antrag angenommen, durch welcher: die Konferenz das Aktions-Komitee auffordert, darüber zu ivachen, daß die für den Nationalsond gesammelten Gelder für keinen anderen Zweck als die Erwerbung von Land in Palästina verwendet werden. Der Schatzmeister t.ägt den Finanzbericht vor, der 727 Pfd. Einnahmen und 721 Pfd. Ausgaben verzeichnet; die Summe der eingegangenen Schekel beträgt 493 Pfd. Eine längere Debatte knüpft sich an einen Antrag , des Delegierten Dr. Weitzmann, der im Sinne der von der deutschen und der russischen ' Delegierten-Konferenz gefaßten Beschlüsse neben der diplomatischen Arbeit alsbaldige praktische t-sie-'sich des Rechtes, den Aehüsstaen AM „in Conventikeln sich abzusonoern" zu gebrauchen. Da^haben wir es ja wieder. Wer sondert sich den ab?! Die Ausgetretenen sollen ja wieder abgesondert werden. Das Dreiklassensystem der Synagogengemeinde knebelt erst den Willen des Volkes und läßt das religiöse Wohl und Wehe der Gemeinde der Ehrsucht weniger Begüterter überantworten, die in ihrem Amt eine WürdeÄMMen, denen aber im Uebrigen die Religiori so gleiMMg ist wie nur denkbar. Dann gegen den WillerDMs Volkes begeht diese derartig zusammengesetzte Gemeindeverwaltung den Gewaltsakt der Reformierung und drängt so die Wehrlose aus der Gemeinde. Da standen sich aber wenigstens noch zwei unüberbrückbare Gegensätze gegenüber, Religiösität und Religionslosigkeit. : Nun aber weisen uns die eige.un Brüder die Türe und in kaltem Hohne rufen sie uns noch nach, „man möge sich Conventikeln absondern." Nun, man hat ja von dem gnädig zugestandenett Recht der Bewegungsfreiheit bereits seit mehr denn zwei Jahren Gebrauch machen müssen, und vielleicht könnte dieser. Protest der Weg zu unserm Glück werden, wenn wir die Anschauung uns zu eigen »nachten, die aus der Austrittsbroschüre von Robb. Hirsch (Zweiter unveränderter Abdruck,' Frankfurt 1904) S. 19 - 20 zu Uns spricht. Dann wäre das das uns der Protest zuruft, der erste Schritt ins „Land, das ich Dir zeigen werde." Köln, 8. Februar. Ein Repräsentant der Synagogengemeinde in Köln hatte gegen die Wahl eines Mitgliedes dieser Gemeinde ins Repräsentantenkollegium bei der Regierung Beschwerde geführt mit der Begründung, daß das betr. Mitglied Ausländer sei und sich viele Ausländer an seiner Wahl beteiligt hätten. Darauf ist dem Beschwerdeführer vom Regierungspräsidenten folgender Bescheid zugegangen: Der Regierungspräsident Köln, den »8. Jan. 1907. A 8, Nr. 15. Ihre Beschwerde vom 11. Dezember 1906 gegen die am 10. und 11. Dezember 1906 vorgenommenen Repräsentantenwahlen durch die zur dritten Wählerklasse gehörenden Mitglieder der hiesigen Synagogengemeinde vermag ich als begründet nicht anzuerkennen. Es wird von dem Borstande der Shnagogengemeinde zwar nicht in Abrede gestellt, daß der zum Repräsentanten gewählte Herr Max Goldreich Ausländer >st und daß zahlreiche Ausländer sich an der Wahl als Wähler beteiligt haben. Dieses Verfahren steht jedoch mit den von Ihnen hervorgehobenen gesetzlichen und statuarischen Bestimmungen nicht im Widerspruche. Vielmehr sind nach 8 - des Gemeindestatuts alle innerhalb des im 8 1 angegebenen Bezirks wohnenden Juden insofern Mitglieder der Synagogengemeinde, als sie Mitglieder ihrer politischen Wohnsitzgemeinde sind. Die Zugehörigkeit zur Stadtgemeinde Köln — die im vorliegenden Falle allein in Betracht kommt — ist aber nach § 3 der Städteordnung für die Rheinprovinz lediglich von der Begründung des Wohnsitzes m dem Stadtbezirke abhängig. Einen Wohnsitz in Köln können zweifellos and) Ausländer begründen. Ausländische Juden werden demnach durch Begründung des Wohnsitzes in dem Stadtbezirke Köln gleichfalls Mitglieder der Synagogengemeinde. ls solche sind sie ab r nicht nur nach 8 4 des Statuts beitragspflichtig, sondern zugleich nach Maßgabe der §§ 21 und 22 des Statuts aktiv und passiv, wahlberechtigt. Gegenteilige Vorschriften für usländer sind weder im Gesetz über die Verhältnisse der Juden, noch in dem Statut der Shnagogen-Gemeinde Köln vorgesehen. Ihre Beschwerde wird deshalb hiermit als u n b e- . gründet zurückgewiesen. I. B.: gez. Fink Herrn Albert Bier, Köln, Bismarckstr. 45! Daß ein Mann, dessen Wiege zufällig nicht auf germanischem Boden gestanden hat, darum weniger geeignet zum Repräsentanten der ihn besteuernden Kölner Synagogengemeinde wäre, diesen vortrefflichen Gedanken zu ersinnen und vor der Behörde zu vertreten, mußte in der Tat einen» „liberalen" deutschen Juden Vorbehalten bleiben. Wie bar alles jüdischen Denkens und Fühlens muß man doch geworden sein, um gu einer solchen Tat den Mut zu finden. Es hieße, dem wackeren Herrn eine unverdiente Berühmtheit verschaffen, wollte man über seine Handlungsweise noch ein weiteres Wort verlieren. Erfreulich ist nur, daß er mit seiner Beschwerde ehre. so gründliche Abfuhr erleben mußte. , D g r mff a d t, M,', Febr. An vorige Woche verschickten die fünf größten $emetnben HHens, Mainz, Darmstadtz Gießen, Worrüs und Offenbach, AbänderuttgsvMschläge zu dem vielbesprochenen Entwurf des für Hessen geplanten Judengesetzes an alle Gemeinden des Großherzogtums. Wie zu erwarten war, sind darin die Beanstandungen der Orthodoxen nur sehr wenig berücklichtigt. Der Oberrat bleibt nach wie vor eine Religionsbehörde, der Rabbiner und Religionsunterricht unterstellt sind und der die Autorität, Gutachten über Religionsfragen abzugeben, zugesprochen wird. Der in den Abänderungsvorschlägen gewünschte Wahlmodus für den Oberrat uißt im günstigsten Full, nach Zahl der Verhältnisse, den Orthodoxen nur die Möglichkeit, ein Viertel der Sitze im Oberrat zu gewinnen. Gnädig wird zugestanden, daß der Oberrat, auf Antrag, den bestehenden Religionsgescllschaften unter bestimmten Voraussetzungen Gemeinderechte zugeftehen kann. Ausnahmsweise kann er auch Lehrern gestatten, das Amt des Schochet zu versehen. Die aus völliger Verkennung der Sachlage stammende Festsetzung des Gesetzentwurfs, daß nur bei 20 wöchentlichen Religionsstunden den Lehrern die Rechte der Bolksschullehrer zuerkanut werden, wird mit den Verhältnissen mehr in Einklang gebracht, indem die Stundenzahl auf zvölf herabgesetzt wird. Sonstige bemerkenswerte Verbesserungen sind kaum zu finden. Die große Gefahr für das Religionsleben »vird durch die Abänderungsvorschläge nicht beseitigt. Die schönen Worte der Begleitschreiben werden unsere orthoboxen Gemeinden nicht täuschen können. Die Abänderungsvorschläge der Neologen tragen den berechtigten Wünschen der Orthodoxen gar zu »venig Rechnung. Diese Erkenntnis »vird den Gemeindevorstehern Hessens nicht niangeln und wir glauben »nit Sicherheit darauf rechnen zu dürfen, daß keine gesetzestreue Gemeinde diesen Abänderungsvorschlägen sich anschließen »vird. Hamburg, 10. Febr. Bei den hiesigen Bttrgerschaftswahlen haben die Antisemiten eine empfindliche Niederlage erlitten. Ihre Führer Schack, Raab und Rechtsanwalt Jacobsen wirrden nicht wiedergewählt, und auch ihre anderen Kandidaten sind bis auf einen -Pape) durchgefallen. Oesterreich. Lemberg, 5. Febr. Man schreibt uns: Sie haben in einer Betrachtung über die Wahlbewegung in Oesterreich den galizischen Inden den Gedanken zur Erwägung gegeben, ob es nicht möglich sei, eine Anzahl gesetzestreuer Männer in den Reichsrat zr» senden und damit endlich einmal den jüdischen Massen des Landes die ihren Anschau»»ngen entsprechende parlamentarische Vertretung zu schassen. Die. Durchführung des Gedankens, der an und für sich sehr beachtenswert ist, stellt sich jedoch schon deswegen als ein Ding der Unmöglichkeit dar, weil dem galizischen Judentum eben leider die Männer fehlen, die mit der Treue gegenüber dem Thoragesetz ein genügendes Maß moderner Bildung und das nötige Ansehen verbinden, um im Wahlkampf sich durchsetzen und im Parlament eine ersprießliche Wirksamkeit entfalten zu können. Was nun die Stellungnahme der hierländischen Orthodoxen zu den verschiedenen Parteien angeht, so kann in dieser Frage lediglich nach reatpolischen Erwägungen verfahren werden, wobei als selbstverständlich vorausgesetzt ist, daß wir niemals einen regierungsfeindlichen Kandidaten unterstützen dürfen. Die herrschende Partei im Lande sind die Polen. Damit ist zu rechnen. Die Juden haben vor Jahren sehr traurige Erfahrungen gemacht, als sie bei. den Wahlen die Parole gegen die Polen a rsgegeben hatten. Aus den Anhängern dieser Partei rekrutiert sich fast die ganze Beamtenschaft Galiziens, und die jüdische Bevölkerung würde ihre Interessen auf das empfindlichste schädigen, wenn sie sich dazu verleiten ließe, sich die Polen zu Feinden zu machen. Daraus ergibt sich denn auch die Beantwortung .der Frage, wie wir uns gegenüber

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