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Der Israelit · 1907-02-07 · Heft 6 (7.2.1907) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 6 (7.2.1907)
Date
1907-02-07
Page
– (sequence 9)
Language
German
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7 Februar 1907. Der STStoeftt. Nr. 6. Sekte «. diejenigen orthodoxen Gemeinden jedoch,' die solches beziehen, wurde Heuer seitens der orth. Zentral - Kanzlei im Einvernehmenmit dem Rabbiner-Komitee eindringlichst empfohlen, alles aufzubieten, damit der Bedarf an Pessachinehl ausschließlich bei der erwähnten Walzmühle gedeckt werde. In dem diesbezüglichen Rundschreiben würde darauf hingewiesen, daß abgesehen den rituellen Garantieen, auch ein Einkommen für die orth. Zentral-Kanzlei aus der Verwaltung des Peffachmehles entfällt. Der Erfolg dieses Rundschreibens ließ auch nichts zu wünschen übrig. Es fand sich kein orth. Rabbiner, der die rituelle Aufsicht in einer anderen Dampfmühle übernommen hätte. Zwei Rabbiner, die früher ihre Mitwirkung schon zugesagt hatten, sind nach Empfang des Rundschreibens freiwillig zurückgetreten. Dieses glänzende Resultat einer orthodoxen Aktion hat die Führer der Neologie sehr irritiert. Sie haben es wieder einmal erfahren, daß das gesetzestreue Judentum in religiösen Dingen einmütig v.orgeht und daß die Weisungen der orthod. Führer mit gebührendem Respekt befolgt werden. Indirekt enthält auch dieses einmütige Borgehen ein Vertrauensvotum für die derzeitige Kanzleileitung, namentlich für den Präsidenten Adolf Frankl. , Was kann man aber gegen die orth. Rabbiner nun unternehmen? Nichts als deren Diskreditierung bei der Regierung und in den Augen der jüdischen und nichtjüdischen Welt, und das ist chieder einmal geschehen. Das Organ der Neologie veröffentlicht an leitender Stelle die Beschwerde einer „Dampfmühle in GyöngY ö s ", die sich an den Handelsminister Ko ss ut h um die Entscheidung der Frage wendet, ob es einer orth. Körperschaft gestattet sei, die terstellung des Peßachmehls zu monopolisieren. fe Eingabe ist, wie gesagt, an den Handelsminister gerichtet und könnte vom Standpunkt geschäftlicher Interessen unter Umständen auch entschuldigt werden. Die jüdischen Inhaber der Dampfmühle, die nicht dem orthodoxen Verbände angehören, die unter orthodoxer Flagge jedoch gerne ein gutes Geschäft machen möchten, befassen sich aber in diesem Memorandum mit .Kirchenpolitik. Es sind bekannte Töne, die hier angeschlagen worden und man kann ganz genau feststellen, wann und wo dieselben hervorgebracht wurden. Mit Leidenschaft und Wohllust werden in dieser Beschwerde die hervorragendsten Rabbiner des vaterländischen gesetzestreuen Judentums dem öffentlichen Gespötte preisgegeben. In dem orth. Rundschreiben wird nämlich erwähnt, daß d. h. doch: große und gerechte oder fromme Männer die rituellen Vorkehrungen der Budapester Walzmühle als besonders zuverlässig empfehlen. In jener Beschwerde werden die genannten beiden hebräischen Worte mit „Große und Heilige" übersetzt, und zur Verhöhnung der Orthodoxie wird dem Minister gesagt, daß ihre Großen und Heiligen sich in den Dienst des Geschäfts-Interesses der Walzmühle gestellt haben und mit den Machtmitteln der Religion eine unerlaubte Geschäfts-Konkurrenz fördern." In der Beschwerde wird auch behauptet, daß einer der zwei Rabbiner, die eine rituelle Aufsicht fchon übernommen hatten, durch „Terrorismus" zum Rücktritt bewogen wurden; daß ferner durch diese Aktion mehrere orth. Rabbiner und deren Vertreter, die ja lauter gottesfürchtige, arme Menschen sind, eines Nebeneinkommens beraubt werden/ daß es sich hier nicht um religiöse Motive, sondern um ein gewinnsüchtiges Streben Handle und daß schließlich die orth. Landes-Kanzlei ihre Bezüge aus dem Schulfonds im Wege des Kultusministeriums erhält. Diese Stichproben kennzeichnen die Tendenz der malitiösen Eingabe. Es kann aber schon jetzt festgestellt werden, daß der als wirklich liberaler Staatsmann von der den ganzen Akt dem Kultusminister Graf ApponHi zur Begutachtung vorzulegen. Die beiden Staatsmänner haben auch schon auf Grund der bestehenden Gesetze und Ministerialverordnungen folgende bestehende Normen als richtunggebend anerkannt: Den israelitischenKultusgemeinoen steht das Recht zu, im eigenen Wirkungskreise über die rituelle Zubereitung der Mazzoth ru verfügen. Dieses Recht bezieht sich auch auf die Erzeugung des zu diesem Zwecke nötigen Mehles. Die Feststellung der Ritualität des Mehles und der Mazzoth ist eine interne Angelegenheit der Religionsgemeinde und die Regierung habe keine Veranlassung inquisitorisch darüber zu wachen, ob die religiösen Organe und geistlichen Führer der Kultnsgemeinden in ritueller Beziehung^ den Ueberzeugungen ihres Gewissens folgen. Der klageführenden Mühle steht es frei, auch für orthodoxe Gemeinden Mehl zu liefern, resp. unter Aufsicht orth. Rabbiner ihr Mehl zu erzeugen, doch kann das Handelsministerium weder die Rabbiner noch die betreffenden Gemeinden zur rituellen Assistenz verhalten. Das Kriterium der Ritualität bei Herstellung der Mazzoth und sonstigen Lebensmittel bestimmt die autonome Religionsgenoffenschaft. Was das aus dem Peßachmehle fließende Einkommen der orth. Zentralkanzlei betrifft, so stehe dasselbe mit der Gewerbefreiheit und dem Geschäftsinteresse der Mühlenfirma in keinem Zusammenhang und gehört diese Frage mehr in die Kompetenz des Kultusministers, an den auch die diesbezügliche Klage einzureichen sei. Schließlich sei noch bemerkt, daß das orth. Rundschreiben nur an die orth. Gemeinden gerichtet wurde und daß keine einzige derselben gegen diese Aktion Stellung genommen. N nicht aufsitzen wird. Gerade die kirchenpolitzschen Ausstellungen der Beschwerdeführer Derattlaßten den Handelsmmister K o s s u t h, Rußland. Wilna, 4. Februar. Es erscheinen hier drei Kandidaten für die Duma auf dem Plane, ein Pole, ein Bundist und ein Kadet. Die Kadeten stellten den Rechtsanwalt Grusenberg als Kandidaten auf. Odessa, 5.Februar. Hier erschienen Proklamationen mit der Unterschrift „Weiße Garde", worin den Juden die Schuld an den jüngsten Mordtaten an Polizisten zugeschrieben und Rache gedroht wird. _ Odessa, 4. Febr. In einigen Bezirken der Stadt kam es gestern zu blutigen Zusammenstößen zwischen der jüdischen Selbstverteidigung und bewaffneten Holygans, welche jüdische Läden zu zerstören begannen. Auf beiden Seiten gab es Verwundete. Die gefangenen Mitglieder der Selbstverteidigung wurden dem Kriegsgerichte übergeben. _ England. Lo ndon, 1. Februar. Vorige Woche ist der offizielle Bericht über die Einwanderung im vergangenen Jahr erschienen. Danach sind 1906 234000 Zwischendeckpassagiere in England eingetroffen. Von diesen waren aber 177781 nur Durchreisende, sodaß, wenn man die Seeleute und die mit Retourbillet eintreffenden Paffagiere abzieht, noch 38000 Personen übrig bleiben, die sich im Lande niedergelassen haben. Die Zahl der von der Einwanderungsbehörde in erster Instanz Zurückgewiesenen betrug 931. Durch die Berufungen, die eingelegt wurden, verminderte sich diese Zahl auf 489. Ju 360 Fällen wurde Mittellosigkeit, in 129 Fällen Krankheit oder Gebrechen als Grund der Abweisung angegeben. Die letztere Ziffer ist eine treffliche Illustration zu den Tiraden, mit welchen die Alien-Bill s. Z. im Jntereffe der Volksgesundheit gefordert wurde. Was die 360 Mittellosen anlangt, so ist sicher, daß trotz ihrer Mittellosigkeit doch nur sehr wenig der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last aesallen wären. Man kann sagen, daß das Fremdengesetz durch diese Ziffern in schmählicher Weise ad absurdum geführt wurde. Das Land hat Tausende von Pfund ausgeaeben, um noch nicht 500'Personen an der Anfiedmng zu hindern. Das Ergebnis lohnt die Kosten nicht. In den Grafschaften Durham und Nordhumberland wurde bisher bei der Eidesleistung vor Gericht der volle Gottesname erwähnt. Ein Jude bat den Richter O'Connor ihn nach einer anderen Formel zu vereidigen, wozu dieser sofort bereit war. Man hat sich dann, wie in der letzten Sitzung des Board of Deputies mitgeteilt wurde, jüdisckerseits an diesen Richter mit der Bitte gewanot, die generelle Abschaffung der bisherigen Formel zu veranlassen. Der Richter bedauerte es in seiner Antwort sehr, daß das Empfinden jüdischer Bürger durch die seither gebräuchliche Art der Eidesleistung verletzt worden sei/ es sei dies jedoch ohne Absicht geschehen. Er werde dafür besorgt sein, daß in Zukunft bei allen in Betracht kommenden Gerichtshöfen die gewünschte Aenderung vorgenommen würde. Dänemark. Kopenhagen, 21. Jan. Am 19. Januar waren es 250 Jahre, seit den Juden von König Frederik III. das freie Wohnrecht in Dänemän zugestanden wurde. Frederik III. stand in Verbindung mit einem aus Holland stammenden jüdischen Kaufmann namens Gabriel Gomez, derdenKönig veranlagte, das bis dahin den Juden den Aufenthalt in Dänemark verbietende Gesetz aufzuheben/ eine weitere Anordnung Frederik verlieh ihnen die Befugnis unbeschränkt Handel zu treiben. In der Folge haben dann die Juden in Dänemark eine Heimat gefunden, wie sie gleich sicher und friedlich ihnen wohl kaum in einem anderen Lande beschieden war. Der Gedenktag wurde am vergangenen Sabbat in der Synagoge feierlich begangen. vermischtet. Berlin, 3. Februar. Der Verband der Privat- Synagogen-Bereine von Berlin und den Vororten wendet fich mit einer Denkschrift an den Vorstand der jüdischen Gemeinde, in der entweder wiederholt um Uebernahme der Privatvereine auf die Gemeinde oder um eine Erhöhung der denselben bewilligten Subventionen gebeten wird. Die Denkschrift weist nach, daß die der „fteten Richtung" angehörigen Vereine bisher weit reichlicher unterstützt wurden als die der traditionellen Richtung angehörenden. Es wird darin ausgeführt, daß das Verlangen um Erhöhung der Subventionen um so berechtigter ist, als infolge der Not unserer östlichen Brüder die Anforderungen an die Vereine bedeutend gewachsen seieu. Nürnberg, 30. Jan. Ein Israelit hatte, als zur Verhandlung einer von ihm gestellten Privatbeleidigungsklage Termin auf einen Samstag anberaumt worden war, das Gesuch gestellt, einen anderen Zeitpunkt anzusetzen, da er an einem Samstag nicht bei Gericht erscheinen könne. Das Berlegungsgesuch wurde abgelehntda in dem Termin der Kläger nicht erschien, wurde vom Schöffengericht auf Grund der Bestimmungen der Strafprozeßoronung die Klage als zurückgenommen erachtet und die Einstellung beschlosien. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein, welche von der Strafkammer verworfen wurde. Es ist abzuwarten, ob nicht eine Revision bei der höheren Instanz ein anderes Resultat erzielt. Köln, 1. Febr. Ein trauriges aber vielsagendes Zeugnis wird der hiesigen Reformgemeinde von einem Metzger ausgestellt. Derselbe hatte seither am Sabbath verkauft und wurde nach dem jüngst erfolgten Austritt des Rabbiners der Adaß Jeschurun aus der Synagogen- Gemeinde von dem „konservativen" Rabbiner der Reformgemeinde ab 1. Januar 1907 „unter Aufsicht genommen", weil sämtliche Metzger, welche den Sabbath heiligen, der Aufsicht der Adaß Jeschurum unterstehen und bis auf einen ausgetreten sind. Die „Großaemeinde" besitzt also tatsächlich keine Institution für Koscherfleisch. Da lesen wir nun im „Israelitischen Gemeindeblatt" vom 1. Febr. 1907 folgendes „Eingesandt." „Herr Hermann Kaufmann ersucht uns, das nachfolgende Schreiben zum Abdruck zu bringen, das er an Herrn Rabbiner Dr. Rosenthal gerichtet hat. Köln, 30. Januar 1907. Herrn Rabbiner Dr. Rofenthal Ehrwürden Hier. Ich gestatte mir hiermit, Ihnen ergebenst mitzu- ~ teilen, daß ich im Laufe dieses Monats leider die Ueverzeugung gewonnen habe, daß für eine unter strenger Aufsicht stehende Metzgerei in unserer Großgemeinde kein Bedürfnis vorhanden ist. Ich bitte Sie daher, das

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