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Der Israelit · 1907-02-07 · Heft 6 (7.2.1907) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 6 (7.2.1907)
Date
1907-02-07
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Der Israelit. Bitter etwas so Nebensächliches, daß die daß hier der Oberrat ein Bestimmungsrecht haben soll. Aber daß die einzelnen Machtbefugnisse des Oberrats an sich einem Religionsgesetze widersprechen, sagen die Orthodoxen bei keiner , ihrer Beanstandungen, es wird immer nur auf die dringende Gefahr für das Religionsleben hingewiesen, welche durch die Befugnisse des Oberrats einer fremden Konfession gegenüber, so nahe liegt. Wir sind gezwungen so vieles im Gesetzentwurf ausdrücklich zu beanstanden, daß die Vorstände der vier Gemeinden wirklich nicht notwendig gehabt hätten, den Gesetzentwu s gegen Vorwürfe zu verteidigen, die gar nicht ausgesprochen wurden, ebenso wie sie sich die Belehrung, über das was Religionsgesetz ist, oder nicht, füglich hätten schenken können. Aus diese eigenartigen religions-gesetzlichen Studien folgt gar eine Feststellung bezüglich der jüdischen Glaubenslehre, bei der es uns lehr schwer wird, die nötige Ruhe zu bewahren. Man erlaubt sich, uns zu unterschieben, das ist der Sinn des betreffenden Passus, wir erklärten die Bewilligung von Unterstützungen für bedürftige Gemeinden zur Unterhaltung voir Rabbinaten und Religionsschulen als jüdischer Glaubenslehre entgegenstehend. . Was soll das? Ein Blick aus die orthodoxe „Vorstellung" zeigt, daß sie mit aller Wärme und Herzlichkeit der Regierung für ihre Fürsorge bezüglich des Religionsunterrichts und für die verheißene Unterstützung bedürftiger Gemeinden dankt. Auch unsere erbittertsten Gegner, gleichviel ob sie Juden oder Nichtjuden sind, müssen anerkennen, daß den Orthodoren kein Opfer zu groß ist, wenn es gilt, die Kenntnis des Religionsgesetzes unter den Juden zu verbreiten und vor allen!, wenn es sich darum handelt, den Religionsunterricht der Schuljugend zu fördern. Was meint demgegenüber der Satz: „Die Israeliten Heffens, insbesondere die Mitglieder der armen Landgemeinden, ersehen hieraus, in welcher Weise die Orthodoxie ihre Interessen wahrt und in welchem Lager ihre Freunde zu suchen sind." Wir begrüßen freudig jede Gelegenheit, den Religionsunterricht aus dem Lande zu heben. Getdopfer für diesen Zweck bringen wir gern, wie wir jahraus jahrein für unsere heilige Religion die größten materiellen Opfer uns nicht verdrießen lassen. Freilich, wenn man uns verspricht, den Religionsunterricht zu fördern, dafür aber aber die Gegenleistung verlangt, daß wir wehrlos zuschauen sollen, wie das ganze Religiosleben schwer gefährdet wird — für einen solchen Handel find wir nicht zu haben. Der Doktor Eisenbarth des Volksliedes schneidet einem Manne beide Beine ab, um ihn vom Zipperlein zu befreien. Wir geben unsere heilige Religion nicht als ein Objekt für solche-Eisenbarthkuren her- und wir wissen uns eins mit der kleinsten jüdischen Landgemeinde, die dem altüberlieferten Judentum treu geblieben ist, wenn wir materielle Vorteile für sie zurückweisen, die nur um den Preis der drohenden Zerstörung unserer Heiligtümer gewährt werden sollen. — Doch glücklicherweise kann auch ohne Oberrat sowohl nach unserem Vorschlag der drei paritätisch verwalteten Provinzialkassen, als auch gewiß durch noch andere Mittel, der Not der jüdischen Landgemeinden und ihrer Lehrer abgeholsen werden. An dieser Stelle sei auch die Art der Kritik beleuchtet, die an unserem Vorschlag der Provinzialkassen geübt wird. Von den Gründen, weshalb wir Provinzialkassen einer Zentralkasse vorziehen, wird der erste, daß von einer Zentrale aus sich die Bedürfnisse der Gemeinden der einzelnen Provinzen nicht genügend übersehen lassen, nicht widerlegt. Unser zweiter Grund „und dann bleibt immer zu befürchten, daß der Leiter dieser Zentralkaffe durch seinen überragenden Einfluß in unerwünschter Weise auf die religiösen und sonstigen innern Verhältnisse einwirken würde", wird in überraschender Weise in eine Verdächtigung der Israeliten Hessens umaedeutet, als wenn wir ste für fähig hielten, um finanzieller Vorteile willen ihre religiösen Anschauungen zu wechseln. Wer zu lesen versteht und ohne die Brille des Vorurteils unsere Worte betrachtet, weiß ganz genau, was wir wollen, und wird unserer Befürchtung, daß eine israelitische Behörde, der das hohe Amt der Verwaltung der Zentralkasse des ganzen Großherzogtums anvertraut ist, sich sehr leicht zu einer Oberbehörde, auch in religiösen Dingen, auswachsen kann, zu der dann die von ihr unterstützten Gemeinden und Funktionäre in einer gewissen Abhängigkeit stehen, für vollberechtigt anerkennen.. Um der z u m e rst e u m a I c erteilten finanziellen Unterstützung willen und wegen einer Anstellung wird man wohl keine religiöse Pflicht leichten Herzens übersehen,' handelt es sich aber für eine Gemeinde darum, durch ein mutiges Wort gegen irgendwelche religiösen Umtriebe der Verwalter der Zentralkasse die altgewohnte Beihilfe für die idealen Bedürfnisse der Gemeinde zu gefährden oder für eilten Lehrer, der Familienvater ist, sich durch Zurückweisung eines reformierten Gebetbuches (siehe- Baden. die Ungunst der Machtgewaltigen zuzuziehen, so gehört schon eine nicht allzuhäufig 51t findende Opferfähigkeit und Besonnenheit des Urteils dazu, um fest zu bleiben. Es ist eine sehr häßliche Ilmdeutung unserer Worte, die sich hier die Verteidiger des Gesetzentwurfs erlaubt haben. Geradezu köstlich ist, wie bei Zurückweisung unseres Vorschlags der paritätischen Verwaltung der Provinzialkassen die Herren Verteidiger ihre geheimsten Gedanken enthüllen. Uns wollenste den geplanten Oberrat als bloße Verwaltungsbehörde und darum selbst unter neologer Leitung, als annehmbar und ungefährlich hinstellen. Würden aber sie selbst, als Neologe, einen Oberrat annehmen, auch wenn dieser nichts anderes als bloße Kassenverwaltung ist, falls Orthodoxe in dieser Verwaltung tonangebend sind? „In Rheinhessen wohnen 8601 Israeliten, von denen nur ein verschwindend kleiner Teil, höchstens 15°/o, der orthodoxen Richtung angehören. Im Sinne der Parität, wie die Orthodoxen sie verstehen, soll die rheinhessische Landjudenschastskasse aber so verwaltet werden, als ob die beiden Glaubensrichtungen in gleich starker Seelenzahl vertreten seien." Aber meine Herren, warum erregen Sie sich denn so darüber ,' nach ihren eigenen wiederholt ausgesprochenen Anschauungen kommt es ja bei einer bloßen Verwaltungsbehörde, und selbst wenn es ein Oberrat ist, geschweige denn bei. einer einfachen Provinzialkaffe, gar nicht darauf an, welcher Glaubensrichtung die Mitglieder dieser Behörde angehören? Ja ihr guten Orthodoxen, ähnlich müßte die Antwort wohl lauten, wenn Neologe an der Spitze einer solchen Verwaltung stehen, dann ist das kein Schaden für — die Neologen, und was die Orthodoxen betrifft, so sucht man Euch vorzureden, daß ihr dabei nichts zu befürchlen habet. Hier hätten wir beinahe eine weitere Entstellung von Tatsachen übersehen. Zugegeben, daß es bedenklich wäre, den 15°/° Orthodoxen (ob dieser Prozentsatz so sehr gering ist, steht auch nicht unerschütterlich fest) bei der Verwaltung der rheinhessischen Provinzialkasse gleichen Raum wie den Neologen zu geben, und daß man darin eine Anmaßung der Orthodoxen sehen könnte; steht aber nicht in der Provinz Starkenburg die größere Seelenzahl auf Seite der Orthodoxen und nennt sich in Oberhessen, wenn nicht die Majorität der Israeliten, so doch die größere Zahl der Landgemeinden, zu deren Förderung ja die Gelder der Provinzialkassen hauptsächlich verwendet werden sollen, orthodox? Die Orthodoxen gewähren ruhig in zwei Provinzen trotz ihrer Majorität den Neologen den gleichen Einfluß in die Verwaltung der Kassen, die Neologen jedoch tun empört, wenn in einer Provinz die kleinere Zahl der Orthodoxen Parität verlangt. Dem unbefangenen Leser muß es klar sein, daß durch das einseitige Hervorheben von Rheinhessen, ohne Berücksichtigung von Starkenburg und Oberhessen, die Orthodoxen als anmaßend qingestellt und damit die tatsächlichen Verhältnisse in eine falsche Beleuchtung gerückt werden sollen. (Schluß folgt.) 7. 'Febmar 1 Die Dotation des ungarischen Staates für die jüdische Konfession. (Fortsetzung.) Har nun Gras Apponyi dieses Versprechen eiugelöst? Währetid der Budgetdebatte im Abgeordnetenhanse hat der Kultusminister im allgemeinen erklärt, daß er die Frage des Vollzuges des Gesetzartikels 20 vom Jahre 1848 in der Weise lösen-will, daß der Friede und das gute Einvernehmen unter den Konfessionen gewahrt bleibe. Er will auch in der Regelung der Fragen der verschiede:en Konfessionen die Reihenfolge beobachten, welche das Vorgefundene Stadium der Vorbei eitungen ihm anweisen. Von den gesetzlichen A nsprü-t en der jüdischen Konfession ist — bisher wenigstens — während der ganzen Budgetdebatte kein Wort gefallen, obgleich sich sich hierzu genug Gelegenheit geboten. Auch von den 23 jüdischen Abgeordneten hat kein einziger diese im Grunde genommen doch wichtige Frage zur Sprache gebracht. Und es hat fast bctt Anschein eines stillen Uebereinkommens aller maßgebenden Faktoren, von diesem gerechten Anliegen der ungarischen Judenschaft derzeit kein Wort zu reden, obwohl der Kultusminister selbst „den jetzigen Zeitpunkt für die Lösung religiöser und konfessioneller Fragen als sehr geeignet bezeichnete." Nur im Finanzausschüsse hat Kultusminister Graf Apponyi kurz und bündig, erklärt, daß er der jüdischen Konfession eine größere Unterstützung nur dann zu Teil werden lassen wolle, wenn ihre Autonomie und ihr Rechtsverhältnis zum Staate endgültig geregelt sein werden. Nun wissen wir doch, woran wir sind. Der Kultusminister stellt es nicht in Abrede, daß den Juden gesetzmäßig im Verhältnis zu den übrigen Konfessionen eine höhere staatliche Dotation gebühre. Die Regierung würde unter Umständen auch in der Dotationsfrage den Anforderungen der Rechtsgleichheit entsprechen. Früher muß aber eben dieses Rechtsverhältnis zum Staate und die sogenannte Autonomie geregelt sein. Ist diese Motivierung eine gerechte? Oder sucht der Kultusminister nur einen Vorwand, um die Benachteiligung der jüdischen Konfession mit einem Rechtstirel zu bekleiden? Wir wollen nichts beschönigen und es fällt uns auch nichtein, die Kultusregierung in Schutz zu nehmen, wenn die. Judenschaft Ungarns von den Begünstigungen, die der Staat für die rezipierten Konfessionen zu leisten verpflichtet ist, systematisch ausgeschlossen wird. Die jüdische Religion ist nun einmal rezipiert, die jüdischen Bürger leisten ihre Staatssteuer gleichmäßig mit den andern Bürgern des Landes und in einem Rechtsstaate sollen die Bürger verschiedenen Glaubens nicht nur gleiche Pflichten, sondern auch gleiche Rechte haben. Aber eine feststehende Tatsache ist es, daß unserer neologen Glaubensbrüder, die das Verdienst jeder jüdischen Errungenschaft auf kirchenpolitischem Gebiete sich selbst vindizieren, diese gefährliche Waffe dem Kultusminister in die Hand gedrückt haben. Die neologen Führer verlangten wohl mit großem Nachdrucke die staatliche Dotation, aber mit noch größerem Nachdrucke stachelten sie den Minister zur höchsten Unzufriedenheit, indem sie ihm suggerierten, daß es in Ungarn keine jüdische Autonomie gebe, daß in den jüdischen Gemeinden Rechtsunsicherheit herrsche und das Rechtsverhältnis zum Staate noch nicht geregelt sei. Der Kultusminister tut nun den jüdischen Patrioten und ungarffchen Paradejuden den Gefallen, dieser offiziellen Information, wenn es gerade sein muß, Glauben zu schenken. Die Konsequenz dieser Information ist aber, daß für eine Konfession, die keine Rechtssicherheit bietet, staatliche Begünstigungen nicht eingeräumt werden dürfen.

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