Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1907-02-07 · Heft 6 (7.2.1907) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 6 (7.2.1907)
Date
1907-02-07
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2449244-2449251--63237-2505770
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Peiniger herausgeführt, ihm winkt in der Nähe die goldene Freiheit, und statt der Freiheit wählt es neue Knechtschaft, statt der Zügellosigkeit das Gesetz, eingegraben mit ehernem Griffel in die Tafeln seines Herzens, es nimmt voll Begeisterung auf sich D'ötP rVD^o Viy das Joch seines göttlichen Herrn, mit dem sicheren Bewußtsein nnn K7K rvnn enpn Vk, daß „das Gesetz nur kann ihm Freiheit geben" und Glückseligkeit. Ja wahrlich! „Der Heilige, gelobt sei er, wollte Israel beglücken, darum gab er ihm zahlreiche Lehren und Gebote." Wohl hat'man es versucht, seine Lehren für verjährt und veraltet zu erklären, seine Gesetze als sonderbar und befremdlich hinzustellen, und doch leben sie noch heute in frischer Kraft, in unbezwinglicher Stärke. Mögen auch die zivil- und krimmalrechtlichen Vorschriften, die WVSWV, nach dem Grundsatz Kr-, KrVD1?»-» WH „das Landesgesetz ist für uns bindend", nicht mehr in Geltung sein, der Geist, der sie durchdringt und belebt, der Geist der Gerechtigkeit und Liebe, er ist die Grundlage unserer gesamten Staats- und Gesellschaftsordnung geworden, Israels WVSWO, sie haben die zivilisierte Welt erobert. * ' Wenn der weise^König es ausspricht: npnx Hrüönf, Gerechtigkeit erhöhet ein Volk, so war das. für die Zeiten, da die rohe Gewalt herrschte, und die Kraft der Faust Gesetze gab, da der Mächtige ungestraft sündigte, und der Schwache schutzlos und ohnmächtig den Gelüsten der Herrschenden preisgegeben war, so war das für diese Zeiten eine ideale Forderung, der nachzustreben und die zu verwirklichen die edelsten Männer aller Geschlechter durch Wort und Schrift, durch Belehrung und Ermahnung unermüdlich tätig waren. Und Dank dem Allmächtigen 2MK kSLVvl np-!S, der Recht und Gerechtigkeit liebt, und der D'ny rwo die Zeiten wandelt und, wenn auch oft auf gewundenem und verschlungenem Pfade, die Menschheit den Höhen sittlicher Vollendung immer näher führt, und Dank seinem treuen Diener, dem Volke Israel, das in seiner Thora gleichsam die Samenkörner aufbewahrt, die in die Menschheit gestreut, die Saat des Rechts und der Gerechtigke.t keimen ließen, Dank diesem Volke, das trübe Zeiten hindurch, in denen das Gespenst der Rechtlosigkeit weiter Volksschichten umherschlich, den Glauben an den endlichen Sieg des Guten in die Brust seiner Bekenner pflanzte, Dank ihnen ist die Sonne der Gerechtigkeit allen Kulturvölkern aufgegangen. Barbaren waren die Nationen, durch uns sind sie Menschen geworden. Also wäre unsere Thora alt und veraltet? Die G'VSVv, von denen der Midrasch sagt VLVQ2 m^n n^s mmn daß die ganze Thora auf ihnen beruht, alt und veraltet? Ja, alt ist auch die Sonne, die noch immer freudig wie ein Held ihre Bahn durchläuft, alt ist her Mond, der in ewiger Verjüngung „Busch Md Tal Mit seinem Nebelglanz erfüllt", alt sind die Myriaden Sterne, die in zauberhafter Schönheit am nächtlichen Himmel erglänzen, alt ist die Erde, die noch heute wie vor Jahrtausenden mit bunten Blumen sich bedeckt, oder in Schnee und Eis sich hüllet. So ist auch die Thora alt und ewig jung. Denn bis. jetzt ist nur ein kleiner Strahl ihres Lichtglanzes, und auch dieser getrübt,, den Völkern aufgegangen. — Alseine selbstverständliche Forderung der Gerechtigkeit erscheint uns die Vorschrift: npn nniLn, „Bestechung sollst Du nicht nehmen!" Ist sie völlig in das Rechtsbewußtsein der nichtjüdischen Welt übergegangen? Um diese Frage zu beantworten, muß man wissen, wie unsere Weisen V'T diese Bestimmung aufgefaßt ha en, wie der Begriff „Bestechung" unter dem Geiste des jüdischen Gesetzes die größte Ausdehnung gewonnen hat, wie die unbedeutendste Gefälligkeit jüdische Richter zu der Erklärung veranlaßte: wni 'f? M^DS. Ich bin zu Deinem Richter untauglich. So erzählt R. Jischmetzl: Ich hatte einen Gärtner, der mir jeden Freitag einen. Korb Früchte von meinem Landgut? zu bringen pflegte. Einstmals aber kam er am Donnerstag (Montag und Donnerstag waren die Gerichtstage), und auf meine verwunderte Frage, weshalb er heute käme, antwortete er: Ich habe heute einen Prozeß in der Stadt, und da habe ich gleich die Früchte mitgebracht. R. Jischmoöl aber entgegnete ihnr: WH^ mVds Ich bin zu Deinem Richter untauglich. Und in der Tat, so berichtet er weiter, als ich als Zuschauer der Gerichtsverhandlung beiwohnte, kamen mir unwillkürlich allerlei Milderangsgründe für die Tat des Angeklagten in den Sinn, so daß ich an mir selbst erfuhr die Wahrheit des Thorawortes: D'PHS Hm DHPB T»jr intWi '2, Bestechung macht blind die Augen auch derer, die die Wahrheit sehen wollen und verkehrt auch die Worte derer, die gerecht urteilen wollen. So dachten und handelten unsere Alten, so heilig war ihnen das Verbot: Bestechung sollst Du nicht nehmen. Und in unserer erleuchteten Neureit? Müssen wir es nicht noch immer erleben, daß wir mit allem unserm Ringen und Kämpfen für das^ geistige und leibliche Wohl des Landes unseres'" Aufenthaltes noch immer nicht unser volles Heimatsrecht erkauft haben, daß mit anderem Maße gemessen werden die Kinder unseres Volkes, daß mit dem Unrecht des Einzelnen belastet wird die Gesamtheit, daß die Augen der Sehenden blind werden, und die Worte der Gerechten sich in ihr Gegenteil verkehren den Nachkommen derer gegenüber, die zuerst die Standarte der Gerechtigkeit hoch erhoben und die Fahne des Rechts entfaltet haben? Und solange noch immer Vorurteil und Lieblosigkeit die Völker um uns herum erfüllen und ihr Urteil trüben, so lange wendet sich in seiner ganzen Schärfe gegen sie das Wott der Schrift: npn K1? -imttn! Lasset euch nicht bestechen und beeinflussen von eingepflanztem oder ererbtem Haß, denn die Bestechung macht blind die Sehenden und verkehrt die Worte der Gerechten. Mit ganz besonderer Bitterkeit aber gräbt sich in uns ein das Bewußtsein der gegen uns geübten Rechtsungleichheit, wenn alljährlich GHptr 'S wiederkehrt und uns daran gemahnt: Schon im grauen Altertum hat Israel und Israel allein den Grundsatz ansgesprochen und durch das Symbol des von arm und reich in gleicher Weise zu spendenden halben Schekel lebendig ausgestaltet: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Mit einem Fetzen von dem Mantel Sems hat Japhet seine Blöße gedeckt, und mit dem Haß des reich gewordenen Parvenü, der an seine frühere Niedrigkeit nicht erinnert werden möchte, wendet er sich gegen seinen Wohltäter. }p Vy *]K vom iyr HSX Bis auf das Vogelnest erstreckt sich seine Liebe, den Vögeln läßt er durch Rechtsvorschriften seinen Schutz angedeihen, und das fiop ronw faßt er nach der Erklärung des R. Nachman auf: nsnn'Q l1? ti-q und dehnt es sogar auf die vierfüßigen Tiere aus. Nur Israel ist eine noxy '2S2 iT"0, es steht abseits der Grundsätze der Gerechtigkeit und Liebe. Fürwahr, es ist Zeit, daß die herrschenden Völker einmal das Haus, das sie sich erbaut haben, auf die Risse und Spalten untersuchen p-o otr wnr -wk fe1? nnn p-o na ipm' om und die Stellen ausbessern, an denen die Rechtsordnung durchbrochen ist. In diesem Kampfe für das Recht aber stehen wir in erster Reihe, es handelt sich um unsere Sache, d e zugleich die Sache der Menschheit ist. Und da ruft uns w^pr? 'tP zu: Zum Streit für den Ewigen, für die ewigen Wahrheiten, ziehet ihr aus. Sehet zu, daß, wenn nian euch mustert, ihr alle auf der Schanze euren Mann steht, daß Jeder seinen Teil, und wäre es auch nur n^no wäre es auch nur ein Halbes, beitrage zur Herbeiführung jener Zeit, da „das Recht wie Wasser oahinftrömt, und die Gerechtigkeit wie ein gewaltiger Bach!" US==D €lne Öerteidignng geplanten gemeinsamen Ogerrats für Hessen. (Fortsetzung.) Auf Seite 5 und 6 wird die „Vorstellung" der Orthodoxen wiederholt in solch entstellter Weise wiedergegeben, daß man sich kaum zu erklären weiß, woher die. Herren den Wagemut genommen haben, Sätze aus einem Aktenstück, das leicht zugänglichist, so in ihr Gegenteil zu verkehren. In der Eingabe der Orthodoxen an die zweite Kammer heißt es, im Hinblick auf die wiederholte Zusicherung der Glaubensfreiheit und der Freiheit des Kultus und Ritus in den Motiven, folgendermaßen: „Den Motiven hätte sicherlich nichts gefehlt, wenn beide Punkte überhaupt nicht erwähnt worden wären. Es hätte doch kaum jemand daran gedacht, um eines Oberrats willen den israelitischen Staatsbürgern das Grundrecht der Glaubensfreiheit zu nehmen.' Ebenso ist es selbstverständlich, daß das Gerechtigkeitsgefühl unserer Zeit es nicht gestattet, daß man eine Synagoge mit altjüdischen Kultus und Ritus, um den Ausdruck des Gesetzentwurfs zu gegebrauchen, in eine Reformsynagoge umwandelt." Die Herreu Verteidiger des Gesetzentwurfs bringen es fertig, unzweideutige Sätze in dem Maße mißzuverstehen, daß sie folgende Feststellung für nöttg halten- „Wir müssen feststellen, daß es den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht, wenn die Petenten den Oberrat als eine Kirchenbehörde hinstellen, die eine - Synagoge mit altjüdischem Kultus und Ritus in eine Reformsynagoge umwandeln könne." Man sieht, daß diese Feststellung der vier Gemeindevorstände noch überflüssiger ist, al.s die wiederholten Zusicherungen der wenigen Freiheiten die der Oberrat des Gesetzentwurfs in religiösen Dingen noch übrig läßt. Wer Augen hat und lesen kann weiß, was die Orthodoxen sagen, daß es nämlich bei dem Gerechtigkeitsgefühl unserer Zeit auch ohne besondere Zusicherung selbstverständlich sei, daß keiner Religionsbehörde gestattet wird, eine Synagoge der einen israelitischen Konfession in die der anderen umzuwandeln. Es ist das alles andere eher als eine Anklage, daß dem Oberrat ein solch mittelalterliches Recht vom Gesetzentwurf zugestanden werde. Sollte diese total falsche Auffassung der Wotte der Otthodoxen seinen Grund in einem Flüchtigkeitsfehler haben, der allen zwanzig und mehr Mitgliedern der antwortenden vier Gemein devorstänoe bei der Lektüre der Eingabe der Religionsgesellschaften unterlaufen ist? Wir fürchten sehr, daß es objektiven Beurteilern schwer fallen wird, hierin einen Irrtum zu sehen. Auf Seite 5 soll das Unbegründete der Befürchtungen oder angebliche Befürchtungen der Orthodoxengegenüber vier verschiedenen Befugnissen des Oberrats, wie sie der Gesetzentwurf plant, wieder einmal mit dem Hinweis auf das über dem Oberrat stehende Ministerium zurückgewiesen werden. Die versuchten Widerlegungen werden in geschmackvoller Abwechselung jedesmal mit Wotten eingeleitet wie: „Es verstößt doch nicht gegen ein Religionsgesetz". „Es ist doch kein Religionsgesetz in Frage". „Es widerstreitet doch nicht der jüdischen Lehre". „Unmöglich kann es durch eine religiöse Bestimmung verboten sein". Es handelt sich dabei nur um einen Punkt, der a u s d r ü ck l i ch m der Eingabe der Orthodoxen beanstandet wird, das ist die Zuteilung und Zusammenlegung der Gemeinden, bei zwei anderen Punkten Bestellung einer Prüfungsbehörde und Festsetzung der Prüfungsordnung für Rabbinats - Kandidaten sowie Verfahren bei Ernennung eines Rabbiners sind die Freunde eines Oberrats wohl davon überzeugt, daß sie von den Orthodoxen zu beanstanden sind, und bekämpfen daher diese Beanstandllng - obgleich sie in der Eingabe nicht genannt ist. Der vierte Punkt betrifft mit der Vergütung für Beaufsichtigung des Religionsunterrichts und Amtsreise der Rab- Orthodoxen weder davon sprechen, .noch es fürchten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.