Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1907)
- Date
- 1907-01-31
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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No. 5. Sette 12. Der Israelit. 31. Januar 190/. die verschiedenartigsten Gründe geltend; der Hauptgrund war selbstredend die durch Errichtung einer Schule eintretende pekuniäre Belastuug. Die Behörde scheint von der Berechtigung der aufgeführten Gründe nicht überzeugt worden zu sein. Am meisten ausschlaggebend mag aber die Weigerung der protestantischen Gemeinde gewesen sein, die jüdischen 'Kinder in ihre Schule auszunehmen. Fast drei Jahre zog sich die Angelegenheit hin,' Verfügung, Gegenvorstellung, erneute Anordnungen, Bittgesuche folgten rasch aufeinander und bildeten schon ein recht dickleibiges Aktenfaszikel, bis endlich die Kgl. Regierung v. k. H. die Schule für bestehend erklärte und einen seminarisch gebildeten sog. Normallehrer, dessen Diensteseinkommen genau bestimmt war, nach M. ernannte. Bon den „persönlichen" Beziehungen des ersten jüdischen Normallehrers in M. zu den Mitgliedern feiner Schulgemeinde — es waren nicht die besten — sek' hier völlig abgesehen Die Existenz der Schule an sich war ein Faktum, mit welchem sich ein großer Teil der Gemeinde durchaus nicht absinden konnte und so folgten denn schon bald nach Eröffnung der Schule mehrere Petitionen an die Regierung, die Schule wieder aufzulösen — natürlich ohne Erfolg. Es wurden sogar die jüd. Kinder der zirka 2 km entfernten jüdischen Gemeinde 11.2) nach M. eingeschult, allerdings ebenfalls sehr gegen den Willen der jüdischen Gemeindeväter in N., welche nun mit größter Energie danach strebten, wieder ausgeschult zu werden, umsomehr, als auch bezüglich der Beitragspflicht zwischen M. und U. ein heißer Streit entbrannte. U. ging aus dem Kampfe als „Sieger" hervor. Es wurde ein staatlich konzessionierter Religionslehrer angestellt und die jüdischen Kinder in U. „durften" nun wieder die christliche Schule in U., „brauchten" nicht mehr die jüdische in M. zu besuchen. Hatte man in 11. einen auch für M. gangbaren Weg gezeigt? 1827 wurde aus M. eine Beschwerde zur Kgl. Regierung eingereicht, der jüdische Lehrer ertelle in der Schule keinen Religionsunterricht, er spotte im Gegenteil über religiöse Gebräuche und erziehe die Kinder zum Unglauben. Die Regierung stellte den Lehrer zur Rede und dieser erklärte offen und unumwunden, er sei als „deutscher Lehrer" angestellt, auch nur als solcher vorgebildet, halte sich darum nicht für gebunden jüdischen Unterricht zu erteilen, glaube auch gar nicht, dazu imstande zu sein. Dafür sei ja der Vorsänger da. Doch die Regierung war anderer Ansicht und der „deutsche Normallehrer" erhielt den gemessenen Auftrag, einige Stunden „Religionsunterricht" zu erteilen. Da die Reibereien zwischen Lehrer und Gemeinde kein Ende nahmen, fand durch Versetzung ein Personenwechsel statt. Bald aber rollte auch wieder ein Erisapfel zwischen Lehrer und Gemeinde. Wie früher dem Schulwesen, wandte die Staatsregierung nun auch dem Kultus der Israeliten ein besonderes Interesse zu und 1835 erfolgte eine Verfügung, daß auch die jüdischen Vorsänger ein Examen konform den Religionslehrern abzulegeu hätten. Der neue Lehrer in M. war bereit, das Vorsängeramt mit zu übernehmen, aber - die Gemeinde wollte davon nichts wissen, sondern ihren seitherigen „Kultusbeamten", der Vorbeter, Schächter und ehrsamer Handelsmann in einer Person war, behalten. Der Konflikt schien recht ernste Formen annehmen zu wollen/ die Regier-ng erklärte schließlich, sie werde die Synagoge polizeilich schließen lassen/ die Gemeinde mußte nachgeben. Wiederholter Personalwechsel an der jüdischen *) Untermerzbach. Beide Gemeinden zählten zusammen ca. 70 Kinder, wovon % auf M., */# auf U. entfielen. 3) Ueber den Ausgang des Streites fehlen die Belege. Doch schon wenige Jahre später ist der Lehrer — als ob das ganz selbstverständlich wäre — der offizielle Borbeter und — ebenso selbstverständlich auch hinsichtlich dieser Amtsführung in Konflikte verwickelt. Schule — doch herrschte durch mehr denn zwei Dezennien verhältnismäßige Ruhe und die Schule entwickelte sich zu einer allgemein anerkannten Musteranstalt, aus der denn auch eine ganze Anzahl hervorragender Persönlichkeiten hervorging/) bis das Jahr 1868 eine tieMeifende Aenderung im organischen Bestand der Schule zeitigte. Jnfelge bedeutenden Rückgangs der Gemeinde wurde die definitive SchulsteÜe in eine sog. ,/Verweserftetfe//5) auf Antrag der Gemeinde umgewandelt. Durch mehr denn 30 Jahre wählte von nun ab auch die Gemeinde ihren Lehrer selbst/ erst 1902 machte die Regierung wieder von ihrem alten Rechte Gebrauch, den Lehrer selbst zu ernennen. Die Umwalldlung der definitiven Schulstelle in eine provisorische mag aus pekuniären Gründen eine Notwendigkeit gewesen sein. Jedenfalls zeigte das Beschreiten dieses Ausweges, daß es der Gemeinde darum zu tun war, „ihre" jüdische Volksschule, deren hohe Bedeutung sie erkannt haben mochte, zu erhalten. Welch ein Gegensatz zu den Ansichten und Bestrebungen des Jahres 1818! Und so zeigt die weitere Geschichte der jüdischen Schule M. zu jedem der bereits aufgeführten Momente ein interessantes Gegenstück, einen völligen Umschwung und Gegensatz. Wie hatte sich 1835 die Gemeinde dagegen gewehrt, dem Lehrer das Amt des Vorbeters zu überlassen! Welch besonderen Wert legte sie dagegen später gerade darauf, daß der Lehrer gewillt und befähigt sei, die Vorbeterfunktion mit auszuüben! Daß, solange die Gemeinde den Lehrer selbst wählen durfte, der Ausfall des „Probegottesdienstes" nicht von geringem Einfluß war, liegt auf der Hand. Aber auch als die Regierung wieder selbst von ihrem Besetzungsrechte Gebrauch machte, richtete die Gemeinde ein Bittgesuch an die Behörde des Inhalts, daß man bei der Ernennung des neuen Lehrers doch auf dessen Befähigung als Vorbeter und Schächter Gewicht legen möge. Tatsächlich wurde auch seitens der Schulbehörde an die Kandidaten, die Meldung eingereicht hatten, die Frage gestellt, ob sie zur Uebernahme beider Kultusämter befähigt und gewillt seien. Die Kultusgemeinde 11. hatte es 1825 „durchgesetzt", daß der Schulverband M.-U. aufgelöst wurde. 50 Jahre hindurch bestand in 11. eine eigene Religionsschule. Sehr „einträglich" mag wohl die Stelle nie gewesen sein, obwohl auch die früher selbständige Religionsgemeinde Gleusdorf später angegliedert wurde. 1874 legte der letzte Lehrer in U. sein Amt nieder und 11. wurde wieder d.em Religionsschulverband M. angegliedert/ zum Elementarunterricht aber mußten die Kinder nun weiter die protestantische Ortsschule besuchen und müssen dies noch heute, obwohl die Kultusgemeinde 11. als solche seit 1902 ausgelöst und völlig M. einverleibt worden ift.G) 4) S. „Die Juden in Memmelsdorf" — Jahrgang 1004 des „Israelit". 5) Verweserstellen zahlen — bei gleichen Pflichten für den Lehrer — ein wesentlich geringeres Gehalt, sind darum meist mit jüngeren Kräften besetzt/ der Personal Wechsel ist darum ziemlich häufig. 6) Die Schülerzahl der Prot. Schule in M. war derart gewachsen, daß an derselben eine weitere Lehrkraft angestellt werden mußte. Was lag also näher, als daß man diese Mehrkosten an der jüd. Schule einsparte? Es ist bedauerlich und läuft dem herrschenden Shstenr der Konfessionsschule gerade zuwider, daß man jüdische Schulen auflösen und jüdische Kinder christlichen Schulen zuweisen will. Da die Israeliten für Religionsunterricht selbst sorgen, zur christl. Ortsschule aber auch Steuern zahlen müffen, sind sie sodann doppelt belastet. Ebenso bedauerlich ist es aber, daß gar manche Gemeinde, die wohl nach Leistungsfähigkeit und Schülerzahl eine öffentliche Elementarschule errichten könnte, sich aus allerlei Gründen, von denen aber keiner stichhaltig ist, nicht dazu entschließen will. Es ist dies Verhalten weder „klug" noch „lehrerfreundlich," noch /zeugt es von Selbstbewußtsein oder „Selbstachtung." Das sind eben alles Wandlungen, die in den Gegensätzen, welche sie zeitigen, so recht den Beweis liefern für „das sich drehende Weltenrad". Jnsoferne das „Neuere" auch das „Bessere" geworden ist, darf eine Wandlung freudig begrüßt werden und eine derartige Umwandlung der Gesinnung zeigt ein Vergleich zwischen der Zeit der Gründung der Schule und der Gegenwart. War es dort die Gemeinde, die nach Möglichkeit sich gegen die Errichtung der Schule wehrte, die Regierung dagegen, die mit allem Nachdruck diese Errichtung forderte und durchsetzte, so ist es z. Zt. die Behörde, welche gerne die, allerdings recht klein gewordene Schule auflösen möchte und sogar den sehr beträchtlichen Kreiszuschuß zum Gehabte (über 400 Mk.) gestrichen hat, während die Gemeinde in höchst anerkennenswerter Opserwilligkeit lieber auch diese Summe noch selbst aufbringt, als daß sie sich ihre öffentlich eElementarschule nehmen ließe. Allerdings ist es wohl heute auch kaum mehr denkbar, daß ein jüdischer Lehrer nicht jüdischen Unterricht erteilen möchte. Der jüdische Lehrer sieht es als seine Hauptaufgabe an, in Schule und Gemeinde Thörakenntnis und Gottesfurcht zu verbreiten. min TfaTiV Oorrcspotidenzcn u. Nachrichten. Bamberg, 21. Jan. Der in den letzten Dezembertagen 1905 hier gegründete Fortbildungskurs für jüd. Lehrer hat das erste Jahr seines Bestehens hinter sich. Der regelmäßige Besuch der Versammlungen, die wegen der z. T. großen Entfernung der Teilnehmer nur monatlich stattfinden können, legt Zeugnis davon ab, wie lieb die neue Einrichtung denselben geworden ist. Unter der bewährten Leitung des Herrn Distriktsrabbiners Tr. Mannes in Schwabach wurden außer und (mD"o bezw. niv2'), denen der größte Teil der verfügbaren Zeit gewidmet ist, ritow rrcSn nach dtoip nno eingehend behandelt und einzelne für die D'ö' mit besonderer Berücksichtigung der in denselben enthaltenen Midraschstellen und ihrer Verwendung zu Schiurvorträgen besprochen. Herzlicher Dank sei auch an dieser Stelle dem „Bund g. j. L." für die bereitwilligst gewährte Unterstützung und Herrn Restaurateur I. Goldschmidt für das in entgegenkommendster Weise unentgeltlich zur Verfügung gestellte Lokal ausgesprochen. " vrieNrarttn. Die verehrlichen Mitglieder des Bundes g. j. L. werden hiermit ersucht, ihre Beiträge stets an unseren Cassier Kerrn Eugen Ktllinger, Irankfmt a. M., Rückertstraße 45 zu senden. Cui boao. Sie haben sich an die falsche Adresse gewandt. Ich unterschreibe zwar Wort für Wort, was Sie im ersten Teil Ihres Briefes über Standesehre und ihre Wahrung sagen, aber Ihr Rat, diese Angriffe zu ignorieren, mutet uns etwas zu, was an Selbstverleugnung grenzt. Das kann zur Not ein Privatmann tun, eine Vereinigung, die etwas auf ihre Ehre hält, darf solche Verdächtigungen nicht auf sich fitzen lassen. So schmeichelhaft Ihre gute Meinung für mich ist, im öffentlichen Leben bin ich nichts weniger als gutmütig/ ich muß meine Schuldigkeit tun. In der bewußten Angelegenheit werde ich übrigens demnächst eine Richtigstellung herbeiführen. W» WWW»