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Der Israelit · 1907-01-24 · Heft 4 (24.1.1907) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 4 (24.1.1907)
Date
1907-01-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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24. Jaruar 1S67. k V. Nr. 4 Seite 6. sich augenfälliger Mittel bedienen, um die Menschheit von seiner Allmacht zu überzeugen, die Hand Gottes mußte sichtbar sein, wenn die unentwickelte und unreife Menschheit alle Geschehnisse der Gottesmacht zuschreiben sollte. Als später die Menschheit sich immer mehr und mehr entwickelte, da ihr Berstarid reifer wurde und ihr Gemütsleben sich immer mehr vertiefte, konnte Gott aus die sichtbaren Aeußerungen seines Wesens verzichten. Als Moses Gott fragte, was er den Söhnen Israels über das Wesen ihres Gottes sagen solle, da ward ihm die Antwort DD^tt ’jnSv n\"iK. Bei allem, was euch begegnen wird, bei allen Ereignissen .Tritt werde ich es sein, der sie hervorruft, mtb üVy2? ’öv nt — 3VO ..ich werde feilt" selbst D*?y*V wenn ich mich hinter den Geschehnissen und Ereignissen verbergen sollte, werde ich es sein, der sie hervorruft tmd mit schöpferischer Gewalt beherrscht. Dies dürfte auch der ^inn der von unS angeführten Midraschstelle sein. „Israel sah die gewaltige Hand", denn o'ttT vn tt^> "oytr*? '1 ntt es fürchtete Gott noch nicht, zu. dieser Zeit mußte es sehen, mußte es sinn- und augenfällige Beweise seiner Macht erhalten, als aber 'i ntt oyn ittTi das Volk bereits Gott ehrfürchtete, da sein Gemütsleben von seiner Allmacht bereits durchdrtingen war '13 iTvttl roy nr»Q3i da glaubte es an Gott. Die naiDtt, der vertrauende Glaube trat an die Stelle des Sehens. Denselben Entwicklungsprozeß werden die Völker durchmachen, bis sie zum Glauben an den unsichtbaren Lenker des Weltalls, zudem reinen Glauben an die ewige, unserem sterblichem Blicke verhüllte, unsterbliche, unsere Geschicke regelnde Macht gelangen werden. Der königliche Sänger richtet an die Tore des Heiligtums folgende Aufforderung: toi oViy Tins itttwm OTwttt itev nvn^v tq:i h nry 'i nsrn nr 'v Tarn tt3i o^iy 'nns ittvi Drtrto D*nytr ittv ttin mtos'i nsm nr ttin Tarn n^D H3Dn *]So. Die doppelte Aufforderung an die Tore sich zu öffnen wie die Verschiedenheit der zwei Auskünfte über das Wesen des „Königs der Ehre" sind Dinge, die mit dem Hinweis auf den „poetischen Schwung" durchaus nicht genügend erklärt sind. Das jüd. Heiligtum wird im Hinblick auf seine Bestimmung, der Welt Licht und Lehre, Wahrheit und Erkenntnis zu bringen, "tb genannt, nttir DttMDtr oViyV .Tritt, denn es sollte Licht verbreiten, die Menschheit sehend machen, die Menschheit Gott sehen lehren. Sorgfältig verschloß die Welt ihre Pforten, damit kein Strahl wahrer Erkenntnis in ihre Kreise dringe. Sie wollte Gott nicht kennen. Die Pforten der Welt waren Gott verschlossen, er fand den Weg zu den Herzen seiner Menschen nicht. Darum meint der königliche Sänger OSlPttl Dnyv ittV hebet nur, ihr Tore des Heiligtums, eure Häupter, lastet euer Licht in die Welt hinausstönien D*?iy Tns ittvpni, daß emporaehoben werden die Pforten der Welt (man achte auf die passive Form des Verbums), die Gott den Eingang in seine Welt verschließen, 1133n "J^JD tt31 daß einziehe der König der Ehre, daß er die Anerkenttung seiner Menschheit sinde. „Wer ist der König der Ehre?" In welcher Eigenschaft soll und tvird die Menschheit Gott zuerst verehrett lernend 'i 13T nry'i npn^D T23 als den gewaltigen Helden, als den mächtigen Sieger, dessen Hand sichtbar in das Weltgeschehen eingreift. Das ist für den Anfang genug, aber auch nur für den Attfang. Die Menschheit muß noch tiefer in das Wesen der wahren Gotteserkemunis eindringen, auch der letzte Streifen des Schleiers, der ihre Blicke am Gehen verhindert, muß verschwinden. Darum pD'Vttl DTyp ittV hebet, ihr Tore des Heiligtums, noch höher eure Häupter oSiy Tns ittvn und hebet, sie Pforten der Welt, (nicht mehr IN van 1, sondern itt V, da sie schon von selbst s.lch heben, weil die Welt bereits die Größe Der ^axaelu. Gottes ahnt) ii32n 1*?v tt31 daß Gott in seiner ganzen Wesensherrlichkeit seinen Einzug in den Kreis der Menschheit halte. 113371 nr ttin 'v. Wer ist nun d ie se r König der Ehre, der nr gegenwärtig und zugleich ttin dem sterblichen Blicke verhüllt und verborgen ist'? „Es ist Gott der Heerschaaren," der tmachtbar die ganze Welt regiert, der alle Wesen ans ihre Posten stellt, dem die ganze Welt untertan ist, daß ein jeder sich als Glied der großen Heeresorganisation begreift, die Gottes Ziele za verwirklichen b.rufen ist. Als „Kriegsheld" wird Gott zur Zeit, da es in den Geistern tmd Gentütern erst zu dämmern beginnt, verehrt, bis er schließlich als nitt3S '1 in seiner wahren Wesenheit begtiffen, in den Kreis seiner Menschen einzüht. Dieses Licht, diese Erkenntnis sollten unsere Heiligtümer der Menschheit bringen. So lange sie in voller Pracht auf Zions Höhe in die Welt hineinragten, vermochten sie auch ihr eigenes Volk nicht zn den Höhen der Erkenntnis emporznführett. Vielleicht gelingt es beu zerstörten Heiligtümern das Herz des in der Fremde herumirrenden Gottesvolkes zu seinem Gotte zu bekehren und das bekehrte Volk gewinnt die Menschheit für die Heilswahrheilen, denen dann auf Morijahs Höhen eine neue, herrliche Stätte gegrüttdet tvird, deren Eingänge zu „Pforten der ganzen Welt" werden, in die die ganze Menschheit als Diener des einen einzigen, unsichtbaren und doch alles beherrschenden Gottes einziehen tvird.! DTiy Tns lttvi DZtrrtn ü'-iyty itttr €ine Uerteidigung des geplanten gemeinsamen Oberrats kür Hessen. Ende voriger Woche erhielten die jüdischen Einwohner von Mainz und Darmstadt ein auch der zweiten Kammer zugeg ngenes merkwürdiges Schriftstück, das sich betitelt: „Antwort der Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden zu Maittz, Darmstadt, Gießen und Bingen auf die Vorstellung der Rabbiner und Vorsteher der israelitischen Religionsgesellschaften zu Darmstadt, Mainz, Gießen und. Bingen, betr. den Gesetzentwurf über die Verfassung und Verwaltung der israelitischen Religiousgemeinden". Daß die Veranlasser des vielbesprochenen Gesetzentwurfs, der den orthodoxen und neologen he fischen Juden einen gemeinsamen Oberrat bescheeren tvill, eine Erwiderung auf die Selbstverteidigung der vier Religionsgesellschaften der zweiten Kammer einfanden, ist nicht gerade merkwürdig, das Sonderbare liegt in der naiven Art und Weise, mit der sie ihren Oberrat vereidigen zu können glauben und in d.m Entstellungen, mit denen sie die Worte der Orthodoxen wiedergeben. Der Hauptangriff der Orthodoxen richtet sich gegen Die geplante Neuschaffung einer israelitischen Oberbehörde für Neligionsangelegenheiten und gegen die Untergrabung der. Autorität der Rabbiner bezüglich religiöser Fragen durch die Bestimmuttgen des Gesetzentwmfs. Gegen den zweiten Angriffspunkt verteidigen sich die Herren Vorsteher gar nicht, sie geben also vollkommen zu, daß der Gesetzentwurf die Autorität der Rabbiner beseitigen wird, tmd als wollten sie noch dazu beteuern, daß ihnen dieses ganz recht wäre, verzichtett sie auf die Unterschrift ihrer Rabbiner unter ihrer Antwort, obgleich die angegriffene orthodoxe Vorstellung von den Rabbinern uttb Vorstehern ausgeht und sie sonst Wert darauf zu legen scheinen, daß die Unterschriften ihrer Eingabe denen der Orthodoxen ähnlich seien und sich deshalb (?) wohl mit der Unterschrift von 4 Gemeinden begnügen. Habeant «wi. Dadurch, daß man der Mühe überhoben ist, sich gegen den Angriff der Orthodoxen hinsichtlich der Erschütterung der Autorität der Rabbiner zu verteidigen, vermag man es, sich mit gesammelten Kräften gegen den ersten Angriffspunkt bezüglich des Oberrats zur Wehr zu setzen. In den Motiven des Gesetzentwurfs wird es wiederholt ausgesprochen, daß dem Oberrat keine Entscheidung über die israelitische Lehre, sowie den Kultus und den Ritus zustehe. Die Orthodoxen haben dieses Toleranzedikt in ihrer Eingabe nach Gebühr gewürdigt und meinten, daß damit nur Selbstverständliches gesagt sei und doch auch ohne diese ausdrückliche Versicherung kaum jemand daratt ged.tcht hätte um des Oberrats Willen den Israeliten Hessens die Gewissensfreiheit zu Nehmen. Umsomehr aber drängt sich den Orthodoxen die Frage atlf, warum die Freiheit von Lehre, Kultus und Ritus nur in den Motivett und nicht in dem geplanten Gesetz selbst gewährleistet sei. Juristen würden ihnen wohl die Antwort geben: nun, darum, weil nach Entscheidungen des Reichsgerichts nur das Gesetz selbst, nicht die Motive desselben für die Praxis von Bedeutung sind In der Praxis wäre es also gar tticht ausgeschlossen, daß der geplante Oberrat die Glaubensfreiheit direkt antasten könnte und sich auch mit Kultus und Ritus zu schaffen tnachte. Die Verteidiger des Gesetzentwurfs komtnen dessenungeachtet intmer wieder auf dieses Toleranzedikt der Motive zurück. Die Freiheit vott Lehre, Kultus und Ritus hätte sich doch so bequem im Gesetz selbst untet bringen lasset!, z. B. im Obersatz von Art. 104, der lautet: „Zu dem Geschäftskreis des engern Rates gehört die Beschlußfassung über alle Angelegenheiten der Religionsgemeinschaft, soweit sie nicht dem weiteren Rat (s. Art. 105) oder dem Vorsitzenden übertoiesen sind und unbeschadet einer anderweiten Regelung durch die Geschäftsordnung (Art. 103)." In dem mit „soweit" beginnenden Satze hätte doch bequem die Feststellung Platz gehabt: soweit es sich nicht um Lehre, Kultus oder Ritus handelt. Warum ist das nicht geschehen? Ein ewiegter Jurist könnte da einmal zur Beauptung kommen, daß die toleranten Motive im Widerspruch stehen zu der tveniger toleranten Festsetzung des Art. 104, der die Beschlußfassung über alle Angelegenheiten der Religionsgemeinschaft zum Geschäftskreis des engeren Rats gehöreit läßt, und somit Eingriffe des engeren Rats selbst in Angelegenheiten, die Lehre, Kultus und Ritus betreffen, tticht beanstandet werden köttnen. Kühn wird auch der Gesetzentwurf tvegen der Toleranz gerühmt, die in der Gestattung von zwei Gemeinden an einem Ort liegt,' die Klausel, daß ein Viertel der Gemeindemitglieder der neuzubildenden Gemeinde angehören müsse, wird mit nichtssagenden Gründen belegt, dabei aber vergessen die gewiß nicht gleichgültige Bemerkung hinzuzufügen, daß für die Praxis sobald der Fall nicht eintreten kann, daß an einem Ort zwei Gemeinden gesetzlich anerkannt werden, da von den vier orthodoxen Religionsgesellschaften keine bis heute so glücklich ist, konstatieren zu können, daß ein Viertel der Haushaltungen der Gemeinde ihr augehört. Das ist den Verfassern der „Antwort" bekannt, denn in der ün einzelne Gemeinden versandten ersten Fassung derselben tvird die Seelenzahl der einzelnen Religionsgesellschaften mit Ziffern genau angegeben. So beschaffen ist die Toleranz des Gesetzentwurfes. Dann kommen tvir zu der Beruhigung gegenüber der Furcht vor den Rechtsbesugniffen des Oberrats. Dem Ministerium steht die Bestätigung der meisten Beschlüsse des Oberrats zu! Will man hier kleine Kinder zum Schlafen bringen, öder redet man zu Männern? Ist ein Oberrat, als vom Gesetz berufene Regierungsbehörde nicht zu fürchten, auch wenn seine Beschlüsse dem Ministerium zur „Bestätigung" vorgelegt werden müssen? Wird sich erstens nicht in allen Fällen das Ministerium auf die Sachkenntnis des Oberrats in jüdischen Dingen verlassen, und dann, und das ist ausschlaggebend,setzt denn ein Ministerium so leichten Herzens eine staatliche Behörde, wie es der Oberrat werden soll, ins Unrecht? Die Herren Vorsteher der vier Gemeinden fühlten wohl selbst, daß der Hinweis auf die nur in den M o ti v e n zugeficherte Freiheit von Lehre,.

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