Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1907)
- Date
- 1907-01-03
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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3. Januar 1907 Seite 8. Nr. 1. nannten Stellen stehen andere Stellen wie z. B. Nr. 5 S. 6; Nr. 49 Ziffer 1 S. 92; Nr. 57 S. 132, mit denen sub II c die Einschiebung zu Nr. 49 Ziffer 13 S. 100; Nr 203 S. 514 und mit derjenigen zu II ä Nr. 5 S. 6. Ferner bestehen an zahlreichen Stellen unlösbare Widersprüche zwischen dcm hebräischen Text und der deutschen Uebersetzuug, u. a. Nr. 49 Ziffer 13 S. 100 und 101- Nr. 80 S. 182 und 183, Nr. 108 S. 232 und 233. Aus all dem ergibt sich, daß das vom Großherzoglich Badischen Oberrat der Israeliten herausgegebene Gebetbuch beim jüdischen Gottesdienste nicht benutzt werden, und daß ein die Pflicht des Gebetes und dessen Heiligkeit kennender und achtender Jude an einem Gottesdienste nicht teilnehmen darf, dem das genannte Bnch zu Grunde gelegt ist. Frankfurt a. M., 31. Dez. Am Sonntag, den 30. Dezember fand im großen Saale des Kaufmännischen Vereins d e diesjährige Generalversammlung der Israelitischen Religion s ge sellschast statt. Die Versammlung war bedeutend stärker als sonst besucht. Der Vorsitzende Herr Wi.lhelm Hackenbroch erstattete den Jahresbericht, der von dem Opsersinn der Gemeindemitglieder, namentlich gelegentlich des Neubaiw der Gemeinde Synagoge Zeugnis ablegte. Herr Moritz A. Lo eb hatte im vergangenen Jahre einige Anregungen betreffend Veröffentlichung des Jahresberichts, Aufstellung eines Voranschlags und vor allem wegen Abänderung einiger Paragraphen der Statuten gegeben. Zu diesen Anregungen gab Herr Louis Feist die Entschließungen des Vorstands in dem Sinne bekannt, daß die Verwaltung den geäußerten Wünschen im allgemeinen sympathisch gegenüberftehe. Neue Gesichtspunkte zeitigte die sehr erregte Diskussion über diesen Punkt der Tagesordnung nicht. Bei der Wahl einer Kommission zur Prüfung der Statuten wurden die Herren Julius M. Bier, S a l l y G o l d - sch'midt, Meier Selig Goldschmidt, Jacob Roseuheim, Jacob Strauß und Aron Wolf gewählt, die gemeinsam mit zwei Herren des Vorstands und Ausschusses die Vorarbeiten zu der notwendigen Statutenrevision erledigen sollen. In den Vorstand wurde der aus dem Ausschuß ausscheidende Herr Dr. Israel Rooo und in den Ausschuß Herr Wilhelm Hackenbroch, der ans dein Vorstand anszuscheiden hatte, sowie Herr Meier Nußbaum, der sich schon in früheren Jahren in der Verwaltung bewährt hatt?, mit großer Majorität gewählt. Mar b n rg, 24. Dez. Eine für die Zulässigkeit von Schächtverboten nächtige grundsätzliche Entscheidung ist seitens des Kannnergerichts unter Vorsitz des Senats-Präsidenten Li n d e it b e r g ergangen : Gegen den hiesigen Metzger Nathan, der auf einem Platze neben einer Dorfstraße ein Huhn geschlachtet hatte, war wegen Uebertretung der §§ 4 und 6 der Polizei Verordnung des Negierungs-Präsidenten vom 2. Februar 1903» ein Strafbefehl erlassen worden. Die betreffenden Paragraphen lauten: $ 4. „Das Schlachten sämtlichen Viehes, einschließlich des Federviehes darf nur in geschlossenen, dem Publikum nicht zugänglichen Räumen vorgeuommen werden." — § 6. „Das Schächten darf nur durch erprobte Schächter, deren Befähigung von dem zuständigen Rabbiner festgestellt ist, ausgeführt werden". Die Strafkammer des hiesigen Landgerichts erklärte den 8 6 als rechtsungültig und verurteilte Nathan nur wegen Verstoßes gegen $ 4. Der erste Strafsenat des Kannnergerichts hat die Revision des Angeklagten verworfen, in seinen Entschei dungsgründen aber sich der Rechtsanschanung der Vorinstanz angeschlossen. Dieselben lauten: „Ans zutreffenden Gründen hat die Strafkammer den § 6 Abschn. 1 der Polizei-Verordnung vorn 2. Februar 1903, der bestimmt, daß d?s Schlachten (Schächten) nach jüdischem Ritus nur durch erprobte Schächter, deren Befähigung von deni zuständigen Rabbiner festgeftellt ist^ geschehen __Der Israelit._ darf, für rechtsungültig erklärt. Das Schächten ist ein Gewerbe, dessen Betrieb nach den Bestimmungen der Reichs-Gewerbe-Ordnung einerbesonderen Genehmigung nicht bedarf. Die Bestimmung 'findet auch keine Stütze in denr § 6 der Verordnung vom 20. September- 1867 - denn weder der Schutz der Israeliten in ihrem religiösen Empfinden, noch der eigentliche Tierschutz gehört zu den Gegenständen polizeilicher Vorschriften." — In Uebereinstimmung damit hat das Kammergericht bereits früher' erkannt (vgl. Jahrbuch der Entscheidungen des Kammergerichts in Strafsachen Bd. XVI, 1797, S. 484-: „Eine Polizei-Verordnung, welche lediglich im Interesse des Tierschutzes erlassen ist, entbehrt der Rechtsgültigkeit." Demnach sind alle von Polizeiwegen ergangenen Verbote des Schächtens, wie dies neuerdings in Bunzlan und bereits früher in Wittenberg der Fall war, mit Erfolg anfechtbar. Bedauerlich bleibt es aber, daß auf Grund der Entscheidung des Kammergerichts eine gesetzliche Handhabe fehlt, um nicht autorisierten Schächten, ja sogar vollständig ungualifizierten Personen das Handwerk zu legen. Hamburg, 27. Dez. Herr Rabbiner Dr: Nobel in Leipzig ist mit großer Mehrheit zum Prediger und zweiten Rabbiner der Hamburger Gemeinde gewählt worden. Echt jüdische Gesinnung und ein reiches Wissen, mit der Fähigkeit formschöner und geistig vertiefter Rede verbunden, zeichnen den neuen Rabbiner aus, den ein weites Feld rabbinischen Wirkens erwartet. Bon der reichen Erfahrung und Weisheit unseres Oberrabbiners geleitet, wird Herr Dr. Nobel sich umso sicherer ans dem nicht ganz ebenen Boden der Hamburger Gemeindeverhältnisse bald heimisch fühlen. GesterreirtI. Wien, 28. Dezember. In den österreichischen Delegationen hat der Abgeordu. Dr. Straucher dieser Tage eine beurerkensiverte Rede gehalten, aus der die wichtigsten Sätze hier wiedergegeben seien. — . . . Wenn Seine Erzellenz der Herr Delegierte Graf Schönborn vorhin warme Worte gegen die angebliche oder wirkliche Verfolgung einer Konfession in einem anderen Staate (Frankreich) gefunden hat, so frage ich ihn: Warum hat er nicht auch Worte der Verurteilung dieser barbarischen Menschenschlächtereien und Greuel in Rußland im XX. Jahrhundert gefunden? (Delegierter Pastor: Davon sprechen Sie!) Ja, geehrter Herr Pastor, ich warte auch nicht, bis cs andere tun, denn da könnte ich lang warten! Das ist auch keine Frage einer Konfession, keine Frage eines einzelnen Volkes! Oder giebt es, Herr Pastor, Menschenmorde wegen der Konfession? Die 'Greuel, die ich bespreche* bilden eine Frage der Sittlichkeit, der Moral, der Menschlichkeit, der Gerechtigkeit und Menschenwürde! Die chrutale, nackte Gewalt, bei der Rußland seine „schwarzen Banden", seine „schwarzen Brüder", die „anderen Horden", oder wie sie immer heißen mögen, mobilisiert hat, rechtfertigt noch lange nicht, daß Tausende und Abertausende von Menschenleben erbarmungslos hingcmordet wurden. Die offizielle Viftc weist nach. daß in diesen Pogroms nicht weniger als 21,000 Menschen einen entsetzlichen Tod fanden, und da erhebt sich keine Stimme in Europa, keine einzige Stimme in den zivilisierten Staaten! Wenn die Angehörigen anderer Völker im russischen Reiche die Unterdrückung und Verfolgung nicht mehr zu ertragen verniögen, dann fliehen oder lehren sie in ihre Heimat zu ihren Volksgenossen zurück, da finden sie ihr Heim ihre Ruhe, Mitleid, Förderung. Was sollen aber die Juden in Rußland tun? Selbst in den ruhigsten Zeiten leben sie unter den drückendsten Ausnahmszuständen. Wie Sklaven sind sie in ein sogenanntes AnsiedlungSgebiet, in einen großen Käsig gezwängt, und von Zeit zu Zeit werden die milden Horden Bestien gleich auf die zitternden Sklaven losgelassen, unter denen dann fürchterliche Blutbäder angerichtet werden. Selbst in normalen Zeiten kennen unsere Br! der in Rußland keine ruhige Stunde. Das Leben genießen sie zu 5 °/0, gemordet werden sie zu 95%. Und wenn es dem russischen Juden gelingt, den blutdürstigen Bestien zu entrinnen, die Grenze zu überschreiten, dann steht er erst recht schutzlos da! Sein Volksstamm vermag ihm nirgends ein Heim, nirgends die Ruhe zu sichern. Wie ein Verbrecher muß er durch die europäischen Einwanderungsverbote und Durchzugsvorschriftcn schlüpfen, um irgendwo, jenseits des Meeres, durch die Gnade eines Einwanderungskommissärs landen zu dürfen. Aber auch diese Möglichkeiten werden immer geringer! Und das Morden der Juden will kein Ende nehmen! Wohin soll sich der verfolgte, von Ort zu Ort, von Staat zu Staat getriebene Jude wenden? Diese Frage muß einmal gelöst werden und gerade weil wir herzliche, freundschaftlich Beziehungen zu Rußland angebahnt haben, eben weil Seine Exzellenz, unser gegenwärtiger Herr Minister des Aeußern, einem freisinnigen deutschen Geschlechts angehört, weil er kraft seiner ehemaligen Akkreditierung bei der russischen Regierung die dortigen Verhältnisse aus eigener Anschauung kennt, weil er dort intime Beziehungen unterhält, eine pergona gratissima ist, appelliere lch an ihn als Menschen, als Christen, als modernen Mann, daß er seine Stimme erhebe und bei der russischen Regierung in entsprechender Weise vorstellig werde, daß diesen Menschenschlächtereien Einhalt getan werde. Wann werden solche Worte auch einmal in eitlem reichsdeutschen Parlamente gehört werden? Krakau, 25. Dezbr. Die Rabbinerwahl ist noch imnier nicht vollzogen und einigen ungeduldigen Interpellanten im Gemeindeausschnß ist erwidert worden, man wolle noch einige Wochen bis zur Heimkehr des erkrankten Kultuspräsidenten aus dem Süden warten. Einen Sturm im Glas Wasser hat die Vakanz des achten Dajan-Postens hervorgerufen, die noch immer offen ist. Ein Teil der Repräsentanten ist der Meinung, man solle sich mit sieben Dajanim begnügen, und diese dafür finanziell etwas besser stellen als bisher. Endlich wurde beschlossen, das Jahresgehalt der Dajanim von 1200 auf 1300 Kronen (!) zu erhöhen, während eine Beschlußfassung über, den achten Dajanpoften von den Gegnern dadurch vereitelt wurde, daß sie die Sitzung verließen und Beschlußunfähigkeit herbeiführten.' Ungarn. Sur Preßburger llabbinerwsbl. (Von unserem Korrespondenten.) Preßburg, den 23. Dez. 1906. Vor drei Wochen Dienstags gegen Mitternacht kamen die Preßburger Jllden tieftraurigen Gemütes am hiesigen Bahnhofe zusammen, um dortdie irdischeil Reste ihres geliebten Rabbiners in Empfang zll nehmen. — Vorige Woche Sonlltag vormittags zehn Uhr versammelte sich fast dieselbe Menge in der großen Synagoge — um einen neuen Rabbiner zu wählen. Ruhig, feierlich, ohne jede Erregtheit, ohne jede Kampfesllist kommen Hunderte von Wählern. Man vernimmt keine scharfen Diskussionen, es gibt keine Parteien, die einaltder überzeugen oder überwinden wollten. So einig, wie sie ihren alten Rabbiner beweinten rmd betrauerten, wählen sie sich ein neues Oberhaupt. Es gibt nur einen Kandidaten, den Sohn des mm verstorbenen Oberrabbiners, Rabbiner Akiba Schreiber. Alle Preßburger Juden, alle ungarischen orthodoxen Rabbiner und Gemeinden wünschen ihn auf diesen hohen Posten, der für die ungarische Orthodoxie von großer Bedeutung ist. Diesem Wunsche entsprechend, der fchoil bei der mV unter dem Eindrücke des großen Verlustes auf imposanteste Weise zum Ausdrucke kam, wurde Akiba Schreiber von der geuallllteu Versammlung mit ungewöhnlicher Begeisterung einstimmig zum Oberrabbiner der Preßbnrger Gerneinde gewählt. Eine solche Rabbinerwahl irr einer solchen Gemeinde ist doppelt merkwürdig. Wir sind ja in ben ungarischen orthodoxen Gemeinden an stürmische Rabbinerwahlen gewöhnt, ein Umstand, welcher teilweise nur inniges Interesse und Verständnis für die Sache beweist. Dann in einer Gemeinde lvie die Preßburger! Nahezu 800 stimmberechtigte Mitglieder, die sonst weder in politischen, noch in jüdischen Angelegenheiten gleiche Gesillnung ml den Tag legen. Zur Erklärung dieses merkwürdigen Ereignisses sei uns gestattet, in kurzen Umrissen mld soweit es in den Rahmen dieses Artikels gehört, die heutige Richtnng der Bestrebungen und der Arbeit der ungarischen Orthodoxie zu erörtern und auf einen Unterschied hinzuweisen zwischen der ungarländischen und der Orthodoxie anderer Länder. Ein solcher Unterschied ist zweifellos Vorhanderl. Nicht etwa in Bezug auf das Endziel, sondern nur in den Mitteln, die zur Erreichung des Zieles, das Judentum auf dem Boöen der rmn zu erhalten, angewandt werden, und in dem Erfolge, der vor uns offenbar liegt. Darin unterscheiden sich die ungarischen Orthodoxen so-