Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 103 (30.12.1901)
- Date
- 1901-12-30
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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9880 wiedergegeben, und wir nehmen mit lebhafter Genugthuung von der Versicherung Kenntniß, daß auf Gut Neuhof Sabbat und Feiertage streng beobachtet werden sollen. Wir setzen als selbstverständlich voraus, daß Sabbat und Feiertage nicht nur im Lebens- und Haushalt streng geübt werden, sondern daß vor allem auf dem Gut selbst die gesammte Arbeit des Ackerbaues und der Viehzucht ruhen soll. Wir geben zu, daß es Opfer heischen mag, zur Erntezeit, an den jüdischen Herbstfeiertagen mehrere Tage lang in der Woche zu ruhen. Jndeß die Verwaltung mutz sich im Vorhinein darüber klar sein, daß sie eben nach dieser Richtung hin Opfer zu bringen hat. Sabbat und Sonntag können, ähnlich wie in Ahlem, sehr gut zur religiösen und theoretischen Ausbildung der Zöglinge benutzt werden. Wenn indeß der verehrte Herr Einsender „glaubt," daß das Halten und Füttern von Schweinen in unserem Religionsgesetze nicht verboten ist, so g l a u b t er das eben nur. Thatsächlich kommt es aber weder aus seine noch auf unsere persönl. Meinung an, sondern einzig und allein das Religionsgesetz entscheidet. Und dieses verbietet in dürren Worten für Israeliten die Schweinezucht. [w jyny cra rrt&zb itex zzz cmn bxts^ b~iy rrnrcb. Nirgends darf ein Israelit Schweinezucht treiben, auch dann nicht, wenn er Fett zum Schmieren von Leder damit gewinne. Daß es zu Handelszwecken verboten, ist selbstverständlich. Sch. A. Choschen Mischpot Kap. 409 § 2, vergl. auch Sch. A. Jore Deah Kap. i 7 §1- An diesem offiziellen religiösen Verbote irgend etwas zu ändern, sind wir zu unserem Bedauern nicht in der Lage. Was das Gesetz vorschrieb, war sicher auch tiefgewurzelte Volkssitte. Schweineopfer waren den Israeliten ein Gräuel, die Darbringung solcher Opfer entweihte das Heiligthum, und mit der Nöthigung des Genusses von jenem Fleische dachte Antiochus Epiphanes die jüdische Lehre zu bekämpfen. Das israelitische Alterthum kannte daher die Schweinezucht nicht. Die große Schweine- Heerde, welche im neuen Testament erwähnt wird, weidet in nichtisraelitischem Gebiet (vergl. Munk, Palästina, S. 67 und Riehms Handwörterbuch des biblischen Alterthums 1 und 2, Seite 1462.) Die Thatsache, daß streng-religiöse Nachbarn des Herrn Einsenders Schweine gehalten, gefüttert und gezogen, ist bedauerlich, gestattet uns aber nicht, es einem jüdischen Lehrgute zuzugestehen, zumal jene ihre Existenz damit gefristet, das jüdische Lehrgut aber nicht von vornherein seine Existenz auf religionsgesetzlich verbotenen Betrieben aufbauen darf, hätten jene Nachbarn religiöse Autoritäten befragt, so hätte man ihnen diese Art des Einkommens sicher untersagt. Als sich im Jahre 1846 ein jüdischer Seifensieder an die Frankfurter Rabbinerverfammlung mit der Frage wendete, ob das religiöse Verbot der Schweinezucht aus ihn anwendbar sei, da er sonst großen Schaden in feinem Oekonomiehaushalte erleiden würde, da antwortete ihm jene aus lauter Reformrabbinern bestehende Versammlung, derenPräsideut der jetzt von den antisemitischen Schächtgegneru als Eideshelfer hinzugezogene Rabb. Dr. S t c i n war, daß „nach dem st r e n g e n H e r t o in in e n der in Rede stehende Zweig der Viehzucht dem Israeliten nicht zu g e st a t te n sei, daß aber das Herkommen weichen müffe, wenn es dem Gewerbe und Ackerbau als bedeutendes Hinderniß im Wege stehe." (Protokoll Seite 176.) Also selbst jener Convent von freisinnigen Theologen mußte ohne Weiteres zugeben, daß die Schweinezucht nach dem strengen Herkommen dem Israeliten nicht zu gestatten sei. Uebrigens hätte Herr Mühlenbesitzer R o s e n t h a l bei seinem Vorstandskollegen, Rittergutsbesitzer Rohr in L a n g g u h l e, leicht erfahren können, daß auf dessen Rittergut, einem der besten im weiten Kreise, unseres Wissens seit Jahrzehnten und aus religiösen Gründen die Schweinezucht n i e betrieben worden ist. Wir wagen es auch zu bezweifeln, ob weniger religiöse Eleven, die mit jenen Fleischwaaren in nähere Berührung treten, nicht sehr wohl auch zum Genüsse derselben verleitet lverden könnten. Sobald ein jüdisches L e h r g u t an die breite Oeffentlichkeit appellirt und nicht ans die Förderung der orthodoxen Kreise verzichten zu können glaubt, so wird es wohl oder übel die religiösen Ueberzeugungen jener konservativen Kreise berücksichtigen müssen. Wir sind durchaus nicht, wie ja auch der verehrte Herr Einsender zugibt, grundsätzliche Gegner des Projekts, wir würden es vielmehr mit großer Freude begrüßen, wenn es gelänge, durch Errichtung solcher Güter unseren Glaubensbrüdern neue Nabrungsquellen zu öffnen und einen Angriff der Judenfeinde durch die Thal zu entkräften, aber wir meinen doch, daß bei diesem Versuche darauf geachtet werden muß, das Religionsgcsetz nicht außer Acht zu lasten. Herr Oberrabbiner Dr. Feilchenfeld in Posen wird sicher mit weiteren Auskünften religiöser Art zur Verfügung stehen. Wir wiederholen, der Versuch der Errichtung eines Lehrgutes ist aller Mühe werth, und wir würden uns sehr beglückt fühlen, wenn die Bemühungen des Herrn Miihlenbesitzers Rosenthal und seiner Mitarbeiter das Werk zum Ziele führten. Das selbstlose, warmherzige Streben des Herrn Rosenthal wird ungetheilte Anerkennung finden. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M. Im „Verein für jüdische Geschichte und Litteratur" sprach am 16. Dez. Herr Bezirksrabbiner Dr. L ö w e n st e i n aus Mosbach über „jüdisch-deutsche Volkslieder." Das deutsche Volkslied hat längst Beachtung gefunden, nicht aber die jüdisch-