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Der Israelit · 1901-12-09 · Heft 97 (9.12.1901) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 97 (9.12.1901)
Date
1901-12-09
Page
– (sequence 19)
Language
German
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2157 öffentlicht worden sind. (S. Jellineks Deih Hamidrasch) . . . Ausführliches über diese Thai, die den Frauen zum ewigen Ruhme gereicht, finden wir in dem apokryphischen Buche Judith. Der Dichter Hebbel hat diese Ruhmesthat in seinem Drama „Judith", das heute Abend im Hamburger Theater aufgeführt wird, verherrlicht." Ich wünsche, daß die Stimme der Begeisterung für Alles, was hehr und heilig, wie im Herzen des Heldenweibes Judith, auch in Ihrem Herzen wiederhalle, daß der Glanz ihrer Tugenden in Ihrer Seele wiederstrahle, auf daß das jüdische Weib, wie in der Vergangenheit, so auch in der Gegenwart und Zukunft als Muster und Vorbild der Jugend, der Menschheit voranleuchte, und man der Frau in Israel im Hinblick aus ihre Gottesfurcht und Frömmigkeit, ihre die Religion und die Religiosität fördernde Thätigkeit und Wirksamkeit zurufen könnte: „Schön bist du, ineine Freundin, schön bist du, ganz bist du schön, meine Freundin und kein Fehl ist an dir!" Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Dresden, im Dez. Auch auf dem Gebiete der Schulverwaltung macht sich der antisemitische Geist immer stärker geltend. Ein vielbeschäftiger Dresdner Arzt, so schreibt man der „Freisinnigen Zeitung" aus Dresden, meldete seine Tochter zum Eintritt in die städtische höhere Töchterschule an und wurde Zurückgewiesen, — „weil er Israelit ist." Auf die Einwendüng hin, daß er sich bei der Vorgesetzten Behörde beschweren werde, wurde ihm die Antwort: „Das wird Ihnen nichts nützen; oben wünscht man das so!" Die eingelegte Beschwerde hatte den Erfolg, daß ihm vom Stadtrath die Mittheilung wurde, der Aufnahme seiner Tochter stehe nichts mehr im Wege. Es ist zwar eigentlich nichts Neues, daß in Sachsen solche Prinzipien „gemüthlicher" Unduldsamkeit „oben" gehandhabt und gefördert werden — man denke nur an die Vergewaltigung unserer religiösen Jnteresien durch das sächsische Schächtverbot, dessen Aufhebung die unter ihm mitleidenden christlichen Metzger selbst seit einiger Zeit anstreben; daß sie aber auch in so krasser, unzweideutiger Form auf das Gebiet der Schule übertragen werden, darf bald als der Gipfel geistiger Verkümmerung und bedauerlichster Engherzigkeit und Unmenschlichkeit bezeichnet werden. Denn wenn seinerzeit auch eine Jnstitutsvorsteherin jüdische Schülerinnen — allerdings ohne eigentlichen definitiven Erfolg — zurückzuweisen sich erdreistete, bleibt es gleichwohl unbegreiflich, daß die Leitung einer städtischen Schule das gleiche Verfahren einschlägt, wie eine engherzige, private Schulleiterin. Rheydt, im Dez. Die Stadtverordnetenversammlung beschäftigte sich in einer ihrer jüngsten Sitzungen wiederum mit der Schächtfrage. Das Vorgehen der hiesigen Stadtverordneten in dieser Frage hat bereits einiges Aufsehen erregt. Die Maßnahmen in der Sache bewegen sich allerdings in einem gewissen „Zickzackkurs." Zunächst hatte das Kollegium eine Beschränkung des Schächtens auf die jüdischen Metzger verfügt, und auch diesen wieder war eine ganz wesentliche Beschränkung in der Zahl auferlegt worden. Jüdische und christliche Metzger hatten gegen diese Anordnungen schließlich das Oberverwaltungsgericht angerufen. Dieses entschied zu Gunsten der Stadtverwaltung, die für befugt erklärt wurde, in ihrem Schlachthause beliebige Bestimmungen zu treffen. Diese Entscheidung gilt allerdings mit der Einschränkung, daß die Schlachthausordnung keine Ausnahmebestimmung für einzelne Kategorien der Interessenten enthalten darf. Da nun aber nur den jüdischen Metzgern gestattet war, noch schächten zu lassen, fühlten sich deren christliche Berufsgenossen benachtheiligt. Die Stadtverordneten, die wohl nicht alle rechtlichen Konsequenzen ihrer Beschlüsse vorausgesehen haben, sehen sich nunmehr vor die Alternative gestellt, entweder in ihrem Schlachthause das Schächten überhaupt zu verbieten, oder es auch den christlichen Metzgern wieder zu gestatten. Die Herren haben sich für den letzteren Weg entschieden, allerdings wieder unter Beschränkung auf die den jüdischen Metzgern gestattete Zahl von einem Stück Groß- und einem Stück Kleinvieh pro Woche. O e st e r r e i ch. Wien, im Nov. (D a s I u d e n b a d.) In der Wiener „Neuzeit" lesen wir: „Die Gemeindevertretung des galizischen Städtchens Kolaczyce erließ im Vorjahre einen Ukas, wonach den jüdischen Bewohnern des Ortes verboten wurde, in dem nächst der Stadt befindlichen Flusse Wysloka gemeinsam mit Christen zu baden. Es wurde den Juden ein bestimmter Vadeplatz am Flusse zugewiesen und ihnen unter Androhung einer Geldstrafe von einer bis fünf Kronen verboten, beim Baden diesen Platz zu überschreiten. Gegen diesen Beschluß der Gemeindevertretung erhoben die Juden einen Protest an die Bezirksvertretung in Jaslo. Die Beschwerdeführer wiesen unter Anderem darauf hin, daß der erwähnte Beschluß eine unerhörte Verhöhnung und Beleidigung einer ganzen Klasse bilde und gegen die im Staatsgrundgesetze anerkannte Gleichberechtigung der Juden verstoße. Die Bezirksvertretung wies den Protest ab, da der Vezirksarzt erklärte, daß der den Juden zugewiesene Badeplatz ein angemessener sei. Letztere rekurrirten an den galizischen Landesausschuß, welcher jedoch aus formalen Gründen den Rekurs abwies, weil derselbe nicht.

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