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Der Israelit · 1901-12-09 · Heft 97 (9.12.1901) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 97 (9.12.1901)
Date
1901-12-09
Page
– (sequence 9)
Language
German
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42. Jahrgang. Krste Anlage zu jfs 97 des „Israelit." Leitender Artikel. Die ungarische Grlhoöoxik. (Schluß.) „Wenn wir nun die Glaubensfreiheit faktisch w ü n s ch e n; wenn wir dieselbe im Prinzipe schon ausgesprochen und nunmehr mit Sehnsucht die Vorlage desjenigen Gesetzentwurfes erwarten, welcher über die freie Ausübung der Religion ausführliche Bestimmungen enthält, und in welchem wahrscheinlich ausgesprochen sein wird, daß es frei gestattet ist, die religiösen Körperschaften zu bilden: dann finde ich es nicht nur für inkorrekt und schädlich, sondern auch für ungerecht, daß man zwei Sekten, die Verschiedenheit der Dogmen von einander trennt, zu einer Kirche, einer Korporation vereinige. Es ist ein natürliches Resultat der Glaubensfreiheit, daß Diejenigen, deren Dogmen von einander verschieden sind, auch verschiedene Glaubensgenossenschasten bilden können. Unter ihnen können sich zwar Fragen über Fonde, Richtnngen und andere religiöse Dinge ergeben, diese haben sie unter sich auf friedlichem Wege auszutragen; gelingt die friedliche Vereinbarung nicht, so kann die Streitsache auch gerichtlich ausgetragen werden; hiergegen haben wir keine Einwendung. Aber diejenige Bitte, daß man aus sie keinen Zwang ausübe, ist vollkommen zu würdigen. I ch nehme den Antrag derPetitionsl o m m i s s i o n a n." Der Antrag der Petitionskommission wurde lüerauf vom Äbgeordnetenhause angen o m in e n. Nun waren die schönen Tage von Aranjuez vorbei. Die mächtigen Führer der gewaltigen Kongreßpartei waren ganz außer Rand und Band gerathen. Es war ein rechtes cnup'i- Die tr.iv cnps machten üch nachträglich sogar die Priorität aus die Entdeckung des vom Kongresse geübten Gewissenszwanges streitig. Einer der hervorragendsten Reformer sagte damals: „ Z >v i s ch e n zwei so v o l l st ä n d i g e n kontradiktorischen Gegensätzen wie die O r t b od o r i e un b Refor m es sind, gibt e s nach den u r e w i g e n Gesetzen der Logik kein vermittelndes Drittes und in ci s theoretisch unhaltbar i ft, kann a u ch v r a k t i s ch nicht verwirklicht werden. Die einzige Bedingung, unter der das iebige rabbinische Judenthum logisch möglich wäre, ist die Freiheit aller jener Konsequenzen, die schlechterdings zu den Unmöglichkeiten gehören. Jnsolange man nicht den Muth hat, dies anzuerkennen, und das Anerkannte auszusprechen und das Ausgesprochene zu verwirklichen, insolange ist jede Toleranz und jeder Friedensversuch ein Attentat auf das Judenthum, gleichviel, ob man die Orthodgxie oder die Reform als das echte Judenthum anerkennt." Kurz daraus hielt Dr. K o h n eine Predigt im Reformtempel der Vudapester Gemeinde und sagte unter anderem: „Der Prinzipienlosigkeit muß ein Ende gemacht werden. Sie sollen sich s o n d e r n , die verschiedenen Richtungen, als selbstständige, von einander unabhängige sich erkennen." Nur die verstockten Kongreßler verwickelten sich in einen unheilbaren Konflikt mit sich selbst, indem sie einerseits den Beschluß des Repräsentantenhauses vom 18. März 1870 perhorreszirten und anderseits mit der angeblichen Dogmenlosigkeit des Judenthums operirten. Dock diese Friedensschwindler hat Leopold L ö w , einer ihrer vornehmsten Theologen, mit logischer Schärfe abgesertigt. „Um der Motivirung jenes Beschlusses alle und jede Berechtigung absprechen zu dürfen" — schrieb damals dieser wahre Resormrabbiner — „müßte man darauf Hinweisen können, daß zwischen der Kongreßmajorität und der Orthodoxie durchaus keine dogmatische Divergenz stattsndet. Betonen aber die Kongreßler selbst ihre eigene Dogmenlosigkeit, so haben sie kein Recht, gegen die Beschlußmotivirung vom 18. März zu protestiren. Dogmentreue und Dogmenfreie Bekenner einer Religion sind nicht sonderlich geeignet, eine intime kirchliche Einheit zu bilden. Und nun demonstrirt die israelitische Landeskanzlei abermals: „Es gibt nur eine jüdische Konfession in Ungarn!" Orthodox, Neolog — das sind nichtssagende Schlagworte! Alle Behörden sagen es auch so.- Wir wollen für einen Augenblick die mit raffinirter Spitzfindigkeit stylisirte Conclusion, „es gebe nur eine jüdische Konfession," theoretisch aeceptiren, unseren geehrten Glaubensgenossen im Lager der Kongreßpartei wird aber — wenn es zur praktischen Verwerthung dieser Sentenz kommen sollte — keine Rabulistik helfen. Die Orthodoxen bilden also keine separate Konfession! Aber gesetzestreue Juden sind, sie, deren reliaiose Institutionen auf der unerschütterlichen-Basis des im Schulchan-Aruch kodifizirten Religionsgesetzes stehen und deßwegen können sie mit den neologen Kongreßgemeinden, die den verbindlichen Charakter-dieser Normen in den Kultusaustalten perhörresziren, absolut nicht eine religiöse Gemeinschaft bilden. Wir wollen uns deutlicher erklären: Bekanntlich haben die Neologen im praktischen Leben das jüdische Religionsgesetz seit jeher ignorirt. Auch in orthodoxen

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