Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 96 (5.12.1901)
- Date
- 1901-12-05
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Interesse unserer israelitischen Kollegen möglichst bald erfolgen. R. Schweiz. Pasel, 29. Nov. Unter dem Namen „Schweizerisches Israelitisches Waisenhaus" gründet sich, mit Sitz in Basel, ein Verein, welcher den Zweck hat, verwaiste arme israelitische Kinder, sei es beider Eltern oder nur ohne Mutter oder ohne Vater, zu ernähren, zu kleiden und denselben eine den Grundsätzen des Judenthums entsprechende Erziehung zu gewähren, so dass dieselben in die Lehre eines Handwerkes oder sonst eines ehrlichen Berufes, zu welchem sie sich eignen, aufge nommen werden können. Die Statuten sind am 31. März 1901 angenommen worden. Die Dauer des Vereins ist unbestimmt. Aktivmitglied ist jeder, welcher sich zu einem jährlichen Beitrag von mindestens 10 Franken auf fünf Jahre verpflichtet. Passivmitglieder sind diejenigen, welche einmalige Beiträge von mindestens 100 Franken entrichtet haben und dem Verein beigetreten sind. Für die Verbindlichkeiten des Vereins hastet nur das Vereinsvermögen. Organe des Vereins sind: 1) die Generalversammlung: 2) die Kommission (Vorstand), bestehend aus bis 15 von der Generalversammlung gewählten Mitgliedern, sowie aus je einem Delegierten derjenigen schweizerischen Ortschaften, die einen einmaligen Beitrag von mindestens 2000 Franken und einen jährlichen Beitrag von mindestens 300 Franken leisten. 3) Das von der Kommission gewählte aus mindestens fünf Mitgliedern bestehende Damenkomitee: 4) die aus zwei Rechnungsrevisoren bestehende Kontrollstelle: 5) die von der Kommission ernannte Direktion der Anstalt, bestehend aus einem Waisenvater, bezw. Waiseneltern. Die rechtsverbindliche Unterschrift Namens des Vereins führt der Präsident oder der Vicepräsident kollektiv mit dem Kassier oder dem Sekretär. Präsident 'ist: Samuel Drevfus-Neumann; Vicepräsident: Julius Dreyfus- Brodsky: Kassier: Julius Bloch-Bloch; Sekretär: Hippolyte Brunschwig-Grumbach, sämmtliche von und in Basel. Domizil: Steinengraben 51. Rumänien. Bukarest, 1. Dez. Nachdem in Parteiversammlungen und in der Presse die Frage der Zulassung der Fremden zum Landbesitzerwerb in Rumänien einmal auf die Tagesordnung gesetzt worden ist, wird sie wohl so bald nicht wieder verschwinden. Und was auch der nationale Exklusivismus gegen die Abänderung des Artikels VII einwenden mag: die eiserne wirthschaftliche Nothwendigkeit wird sich doch schließlich mächtiger erweisen, als die zum Ueberdruß gehörte Phrase, daß im Grundbesitze der wesentlichste Theil des Nationalvermögens dem Rumänenthum erhalten werden müsse. Auch in der gestern hier abgehaltenen Versammlung der von Carp geführten jungconservativen Partei hat der frühere Domänenminster, N. Filipescu, die Nothwendigkeit der Herbeiziehung fremder Kapitalien zur Hebung unseres wirthschaftlichen Lebens ganz besonders hervorgehoben und zugleich den großen Schaden : betont, den deren Ausschließung von der Verwerthung j und Nutzbarmachung der natürlichen Reichthümer des Landes mit sich bringen muß. Zwar hat auch Ministerpräsident Sturdza in einer jüngst veröffentlichten Un-! terredung erklärt, daß er kein Feind des fremden Kapi j tals sei, und hinzugefügt, daß man gern für die wirth-! schaftliche Hebung des Landes benutzen wolle, und es gut verzinsen und pünktlich züruckzahlen werde. Letzteres wird bei jeder Kapitalsanlage als selbstverständlich in Ländern vorausgesetzt, wo dem fremden Kapital dieselben Rechte wie dem einheimischen eingeräumt werden. In Rumänien ist das aber nicht der Fall, und es ist daher nur natürlich, daß die ausländischen Kapitalien keine besondere Neigung empfinden, sich einem Lande ^uzuwenden, das trotz seiner offenkundig gewordenen Kapitalsarmuth und einer zum großen Theil hierdurch verschuldeten Geschäfts- und Erwerbsstockung die Ausschließungsbestimmungen des nicht bloß gegen die Juden, sonoern gegen die Fremden im Allgemeinen gerichteten Artikels VH der Verfassung aufrecht erhält. Der Ruf: „Schafft Geld in's Land!" wird im nächsten Jahre noch lauter werden. Das Ausland aber, das die wirthschaftliche Lage Rumäniens besser zu beurtheilen versteht, als unsere nationalen Wirthschaftschauvinisten, wird der Einladung zur Anlage seiner Kapitalien in Rumänien schwerlich früher Folge geben, als bis nicht die der Verwerthung und Sicherstellung der Gelder im Wege stehenden verfassungsmässigen Hindernisse beseitigt sind. Feuilleton. Nach vierhundert fahren. 23] Von Friedrich Rott. „Nicht, liebes Fräulein," sagte Frau Müller, Jsabella sanft vorwärts drängend, „steigen Sie nur zuerst aus, Sie haben lein Handgepäck und Ihr alter Diener scheint Sie schon zu suchen. Wir aber wollen hier warten, bis mein Sohn einen Träger gefunden hat, der unsere Sachen übernimmt." „Aus Wiedersehen!" rief Jsabella, indem sie aus dem Wagen sprang. „Pedro! hier bin ich!" rief sie dem Alten zu, der eben die Thüre des anstoßenden Koupee's erster Klasse geöffnet hatte und suchend hineinschaute. Die Kinder sahen staunend, wie der alte Mann sich ehrfurchtsvoll tief verneigte und die Hand, die das junge Mädchen ihm bot, an seine Lippen führte. Dergleichen hatten sie noch nie gesehen. Jsabella hatte inzwischen die Equipage bestiegen, die Pedro besorgt hatte und erreichte mehrere Minuten vor der Familie Müller ihr neues Heim. Sie sah schon aus dem Fenster und nickte den Kindern freundlich zu, als der Wagen des Doktors vor dem Hause hielt.