Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 94 (28.11.1901)
- Date
- 1901-11-28
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
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2081 Sittlichkeit und der Eivilisation sollte man es als eine heilige Pflicht betrachten, daß diese Thierquälerei, als der zweiten Residenzstadt unwürdig, endlich aufhöre. Berlin könne uns aus naheliegenden Gründen in dieser Frage nicht vorausgehen. Oberbürgermeister Iaehne gab zu bedenken, daß man sich von dem Grundsätze leiten laßen müsse: „Das Wohl unserer Stadt ist das oberste Gesetz." Die Schächtfrage ist so alt, wie das Deutsche Reich, ja noch Älter, und nicht zuerst durch die Thierschützler angeregt worden. Als sie vor zlvei Jahren von antisemitischer Seite vor die Versammlung gebracht wurde, sei dieselbe darüber zur Tagesordnung übergegangen. Handele es sich wirklich um Thierquälereien, so sei es Sache des preußischen Staates, gegen solche einzuschreiten und dieselben durch Gesetz zu verbieten: wir könnten aber nicht eine Ausnahme machen, die noch dazu mit entschiedenem Nachthcil für unsere Bewohner verbunden wäre. Nur mit großem Nachtheil könnten für eine einzelne Stadt Fleischbezüge eingerichtet tvcrden, wie es für ein ganzes Land, Sachsen, geschehe. Er stehe auf dem Standpunkt, eine Lösung der Frage könne nur von der Gesetzgebung erwartet werden. Vorsteher Bolle bat zwecks Abkürzung der Verhandlungen, nicht inehr näher auf die Materie einzugehen, sondern sich nur zu äußern, ob eine Klage eingeleitet werden soll oder nicht. Stadtverordneter Z i e m ß e n entgegnete dem Oberbürgermeister, daß man doch mit manchen Gesetzen nicht einverstanden sei, die vom grünen Tisch kommen. Eine Schädigung der Bewohner erkenne er nicht an, sei doch Stadtverordneter Malsch als Schlächtermeister selbst für die Aufhebung des 3 17. Er bitte, dem Anträge des Referenten zu folgen und so lange zu warten, bis das Angermünder Erkenntniß oorliege. In diesem Falle wäre es auch durchaus angebracht, dem Bezirksausschuß in Betreff des Stadtverordnetenbeschlusses das Stimmenverhältniß anzugeben. Referent Steinbach beantragte auch für seinen Antrag die namentliche Abstimmung. Stadtverordneter Töpfer stimmte dem Anträge Enders zu, denn die Versammlung habe den Beschluß gefaßt und müste auch die Verantwortung tragen. Stadtverordneter Bernhardt äußerte sich in gleichem Sinne, man sollte die Angelegenheit nicht immer vertagen, sondern endlich zum Abschluß bringen. Stadtverordneter A r t e l t geißelte gleichfalls das Verhalten des Magistrats, welches geeignet sei, eine -Obstruktionspolitik heraufzubeschwören gegen alle Magistratsbeschlüste, soweit bei unparteiischer Beurtheilung dadurch nicht das Wohl der Stadt in Frage gestellt werde. Im Uebrigen verspreche er sich auch von einer Aenderung der Schlachthofordnung in dem Sinne, daß das Werfen des Thieres untersagt werde, einen wünschenswerthen Erfolg. Stadtverordneter Friedländer bestritt die ihm in den Mund gelegten Worte, als äßen hierorts nur 3—4 Familien geschächtetes Fleisch, und hielt im j Uebrigen selbst die Satzungen, welche den Genuß geschachteten Fleisches vorschreiben, für veraltet.*) Durch das Schächtverbot würden die wenigen hier in Frage kommenden Ochsen keineswegs geschützt, sondern nur anderswo geschachtet werden. Nur verdammte Pflicht und Schuldigkeit jedes seiner Glaubensgenosten würde es natürlich sein, nach erfolgtem Schächtverbot dort seinen Fleischbedarf zu decken, von wo das geschächtete Fleisch bezogen werde. Die Haltung des Magistrats in dieser Angelegenheit sei nur anerkennenswerth. Wenn gesagt sei. er sei mit dem Magistrat Arm in Arm marschirt, nun, er habe sich schon in schlechterer Gesellchaft befunden und dieser auch. Stadtverordneter Krämer wies auf die vom Vorredner wieder einmal betonte Solidarität der Israeliten aus wirthschaftlichem Gebiete hin. Durch diese Drohung scheine sich der Magistrat ein Wenig in's Bockshorn habe jagen zu lasten. Er für sein Theil glaube an keine Schädigung der Einwohner. Vielleicht gefiele Anderen das tapfere Vorgehen unsererseits, so daß dieselben sich sagten, da ziehen wir hin, wir brauchen nun nicht mehr nach Sachsen, in Potsdam ist es ebenso. Der Staat habe seine bestimmten Gründe, den Gemeinden gewisse Rechte und Pflichten zu belassen und nach lokalen Verhältnissen zu regeln. Er erinnere an den Maulkorbzwang, der fast allgemein durchgeführt sei, aber von jeder einzelnen Gemeinde für sich. Vielleicht wird unser muthiges Beispiel anfeuernd auf andere Gemeinden wirken. Vorderhand jedoch sei noch keine gewisse Aussicht auf Erfolg, daher sollte man abwarten, bis das Ober-Verwaltungsgerichl gegen Angermünde entschieden habe. Die in Aussicht gestellte Obstruktionspolitik — deren ein Vorredner erwähnte — sei so gemeint gewesen, daß bei künfligen Magistratswahlen Bedacht darauf genommen werden könnte, der Möglichkeit ähnlicher Widersprüche vorzubeugen. Stadtverordneter Z i e m ß e n machte den Vermittlungs-Vorschlag, das Erkenntniß von Angermünde sofort dem Bezirksausschuß vorzulegen. Gegen dessen Entscheidung stände dann die Anrufung des Prodinzialraths zu, worüber ein Jahr verstreichen könne. Er zog aber seinen Antrag später wieder zurück. Nachdem Referent S t e i n b a ch in seinem Schlußwort nochmals die Folgen zu bedenken gegeben hatte, die ein fortgesetztes Widersetzen des Magistrats gegen solche Stadtverordneten-Majorität haben könne, wurde zur namentlichen Abstimmung geschritten. Zunächst zum Anträge Enders. für welchen von 40 nur 9 Herren stimmten, und zwar Artelt, Bernhardt, Enders, Fröhlich, Kühnlein, Lorenz, Pauli, Töpfer und Westphal. Dagegen fand nach gleichfalls namentlicher Abstimmung der Antrag Steinbach Annahme mit 36 gegen 2 Stimmen (Dr. Friedländer und Dr. Masius). Dafür, daß in dem Beschluß die Worte gestrichen wurden, „mit Bedauern" hatten nur 3 Stadtverordnete gestimmt. — *) Run kann man sich auch leicht die Gegnerschait der Stadtverordneten gegen das Schächten erklären. Red.