Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 93 (25.11.1901)
- Date
- 1901-11-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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2043 werden können, zu ermitteln und in Vorschlag zu bringen. Gleichzeitig wurde Seitens des Vorstandes beantragt, Verfügung treffen zu wollen, daß von dieser Bereitwilligkeit der Vereinigung den in Betracht kommenden Behörden Mittheilung zugehen möge. Der Herr Minister des Innern hat mit hohem Erlaß vom 28. August d. I. dem Vorstände auf diese Eingabe erwiedert, das; er die Herren Oberpräsidenten ersucht hat, den Kommunalverbänden von dem Anerbieten der Ermittelung von zur Aufnahme von israelitischen Fürsorgezöglingen geeigneten israelitischen Familien Kenntniß zu geben. Unter Bezugnahme aus den diesbezüglichen Erlaß des Herrn Ministers des Innern, wurde bereits Seitens einer Provinzialbehörde der Vorstand der Vereinigung aufgefordert, israelitische Familien namhast zu machen, in welchen israelitische Fürsorgezöglinge vorkommenden Falles untergebracht werden können. Mittelst Rundschreibens des Vorstandes an eine Anzahl Mitglieder der Vereinigung in verschiedenen Gegenden Preußens ist inzwischen bereits ersucht worden, die Namen von israelitischen Familien, welche zur Aufnahme von israelitischen Fürsorgezöglingen geneigt sind und in welchen dieselben eine den religiösen Vorschriften entsprechende, sorgsame Erziehung und Verpflegung finden können, zu ermitteln und dem Vorstände mitzutheilen. In Folge dieses Rundschreibens ist uns bereits eine Anzahl geeigneter Familien genannt worden. — Seitens des Herrn Ad. Stern und seiner Ehefrau, Frau Johanna Stern geb. Goldschmidt, zu Frankfurt a. M., wurde anläßlich der Barmizwoh- Feier ihres Sohnes Siegfried Stern, unserer Vereinigung der namhafte Betrag von Mk. 2000 gespendet- Dieser Betrag wird gemäß Bestimmung derselben zu Ehren ihrer sel. Eltern bezw. Schwiergereltern unter dem Namen „Salomon Abraham Stern und Frau Sara Stern geb. Goldschmidt'sche Stiftung" behufs Verwendung der Zinserträgnisse für die Zwecke der Vereinigung vermalter werden. Potsdam, 17. Rov. In ihrer vorgestrigen Sitzung hat sich unsere Stadtverordneten-Versammlung abermals mit der „S ch ä ch t f r a g e" beschäftigt. Bekanntlich ist von der antisemitischen Mehrheit des Kollegiums ein Antrag auf Verbot des Schächtens im diesigen städtischen Schlachthose angenommen, aber Seitens des Magistrats nicht bestätigt worden. Zur Ausgleichung der Differenz zwischen den beiden Körperschaften wurde ein gemischter Ausschuß eingesetzt, über dessen Berathungen in der vorgestrigen Plenarsitzung der Referent Steinbach referirte. Wie er mittheilte, hat Herr Oberbürgermeister Jähne erklärt, daß nach den von ihm eingezogenen Erkundigungen die Regierung nicht beabsichtige, ein allgemeines Verbot des Schächtens für den preußischen Staat zu erlassen. Zur Begründung seines ablehnenden Standvunktes nahm der Oberbürgermeister auch Bezug auf den von Oekonomierath Plehne im Berliner „Klub der Laudwirthe" gehaltenen Vortrag, welcher entschieden bestreitet, daß das Schächten eine Thierquälerei sei, ferner auf den Bericht der Reichstags-Kommission über den „Toleranz-Antrag," in welchem das Verbot des Schächtens als eine Verletzung der durch § 23 des Allgemeinen Landrechts gewährleisteten Freiheit der Religionsübung bezeichnet wird, und auf den Beschluß des Verbandstages der deutschen Fleischer-Innung, welcher einen Antrag auf Beschränkung des Schächtens abgelehnt hat. Natürlich machten diese Ausführungen auf die antisemitische Majorität des Ausschusses keinen Eindruck, und Herr Steinbach beantragte Namens derselben, daß dem Bedauern über die ablehnende Haltung des Magistrats Ausdruck gegeben werde und daß das Stadtverordneten-Kollegium sich eine nochmalige Anregung Vorbehalten möge. Herr Enders ging diese „zahme" Stellungnahme nicht weit genug; er forderte vielmehr mit wüthigem Gepolter gegen das Schächten, daß sofort die Klage gegen den Magistrat beim Bezirksausschuß eingeleitet werden solle. Herr Oberbürgermeister Jähne machte den erneuten Versuch, der Stimme der Vernunft und der Gerechtigkeit Gehör zu verschaffen; er sowohl wie Herr Rechtsanw. Dr. Friedländer predigten tauben Ohren, und das schließliche Ergebniß der erregten Debatte war, daß der Antrag Enders, für den nur 9 von 40 Herren stimmten, abgelehnt und der Antrag Steinbach angenommen wurde. Wiesbaden, 21. Nov. In der heutigen Bezirksaussckmßsttzung gelangten u. A.. die Streitsachen des Bankiers Alfred Bielefeld und des Rechtsanwalts Justizrath Dr. Löb hier gegen die israelitische Kultusgemeinde hier wegen Veranlagung zur Kuliussteuer zur Verhandlung. Dr. Lob macht gegen seine Veranlagung geltend, daß diese, da ste auf der von ihm zu zahlenden Gesammtsteuer basire, unberechtigt sei, weil er als Junggeselle wohl Haushaltungsvorstand, aber nicht Familienhaupt sei. Nach der Verordnung vom 7. Januar 1852, auf die sich die israelitische Kultussteuer stütze, müßten Junggesellen, die in der Gemeinde eine weniger bevorzugte Stellung einnähmen, von der Steuer frei bleiben; aber wenn er auch Familienhaupt sei. dann wäre die Veranlagung doch zu Unrecht erfolgt, weil ihr nicht die Gesammt-Staatssteuer, sondern nur die Grund- und Gebäudesteuer zu Grunde gelegt werden dürfe, zumal eine Einkommensteuer zur Zeit des Erlasss der Verordnung überhaupt nicht bestanden habe. Die Kultusgemeinde habe nur das Recht, die Einkommensteuer subsidiär heranzuziehen. Der Kläger weist noch darauf hin, daß viele Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinve mit dem jetzigen Modus der Steuererhebung unzufrieden seien und es lieber sähen, wenn diese Steuer nach dem Beispiele anderer Religionsgemeinschaften nur von der Einkommensteuer erhoben würde. Das Gericht erkannte, daß Dr. Löb nur zur Zahlung desjenigen Beitrages verpflichtet ist, welcher gemäß der Grund- und Gebäudesteuer auf ihn entfällt. - Bielefeld glaubt überhaupt nicht kultussteuerpflichtig zu sein, weil er auch sonst keine persönliche Steuer hier