Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 93 (25.11.1901)
- Date
- 1901-11-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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2042 deuiung der Lesehallenwahlen ist es dringend erforderlich, daß jeder jüdische Student dem „V. I. St." Kine Stimme gibt, da dies die einzige Partei ist, welche sich eine energische Vertretung der Jntereffen der jüdischen Studentenschaft im Direktorium zur Aufgabe macht. Frankfurt a. M. Den „Mittheilungen der freien Vereinigung für die Jntereffen des orthodoxen Judenthum" (Nr. 14) entnehmen wir: Ein Artikel „Beleuchtung des neuesten Cirkulars in Angelegenheit einer „Gesammtorganisation aller deutschen Juden" kommt zu folgendem Schluffe: Was insbesondere die gesetzestreue Richtung anbelangt, so möge sie daher gegenüber der Aufforderung zur Schaffung einer derartigen Gesammtorganisation für „die Vertretung der deutschen Juden" und die „Fortentwickelung der geistigen Institutionen des Judenthums" der Erfahrungen eingedenk sein, die sie in dem vergangenen Jahrhundert überall da machen mußte, wo die Anhänger der Reformrichtung die Mehrheit waren und das Heft der Gemeindeleitung in Händen hatten. „Diese Erfahrungen lehren gegenüber derartigen Aufforderungen zur Bildung eines die gegensätzlichen Richtungen umfaffenden Gesammtverbandes mit aller Entschiedenheit eine ablehnende Haltung. — Die innerhalb der Judenheit bestehenden religiösen Gegensätze sind zu beklagen, aber sie werden durch einen Scheinverband nicht behoben und die durch sie begründeten ernsten Konsequenzen können nicht außer Augen gelassen werden, wo die ungeschmälerte Erhaltung unserer heiligsten Güter in Frage steht. Bezüglich der Fortbildungskurse für israelitische Lehrer ist der Vorstand aus mehrfachen Gründen — welche sich theilweise mit den in gutachtlichen Aeußerungen hervorgehobenen decken — zu dem Beschlüsse gelangt, von der „Veranstaltung von Ferienkursen abzusehen," dagegen aber die Bildung von Lokalkursen im Sinne regelmäßiger periodischer Zusammenkünfte der Lehrer unter Leitung der zuständigen Rabbinen zum Zwecke geeigneter Fortbildung — wo solche Lokalkurse seither noch nicht bestehen — „möglichst anzuregen und erforderlichen Falles durch Gewährung von Subventionen zur Bestreitung der Kosten zu fördern." Um ferner jüngeren Lehrern vor Eintritt in die Praxis Gelegenheit zur weiteren Ausbildung in der Thorawiffenschaft zu gewähren, hat der Vorstand weiter beschlossen, „geeigneten Seminar-Abiturienten nach Ablegung der Lehrerprüfung die Theilnahme an einem, zu diesem Zwecke an der unter Leitung des Herrn Rabbiner Dr. S. Breuer in Frankfurt a. M. stehenden Thora-Lehranstalt zu gestaltenden, auf etwa zwei Semester berechneten Kursus durch Gewährung von Stipendien thunlichst zu ermöglichen." Die Vorstände der in Betracht kommenden Seminarien werden hiervon in Kenntniß gesetzt und ersucht werden, geeigneten Abiturienten hiervon Mittheilung zu machen. Es wird zwar vielleicht wohl mancher Seminar- Abiturient nicht geneigt und wohl auch nicht jeder ausreichend befähigt sein, von der hiermit gebotenen Gelegenheit zur weiteren Ausbildung auf dem Gebiete des jüdischen Wissens Gebrauch zu machen. Insbesondere werden nicht selten die Verhältnisse manchen Lehramtsaspiranten veranlassen, möglichst bald nach abgelegter Prüfung eine Stelle einzunehmeu. In jedem Falle aber, auch wenn vorerst nur eine geringe Anzahl von diesen Kursen an der genannten Thora-Lehranstalt Gebrauch macht, dürften sie von erheblichem Werthe sein. Sie sind geeignet, den Theilnehmern an denselben eine Erweiterung und Vertiefung ihrer Kenntnisse auf dem Gebiete der jüdischen Religions-Wissenschaft zu vermitteln, die nicht nur ihnen selbst zur Festigung sowie zum Ansporn und zur Ermöglichung selbstständigen Fortschreiiens auf diesem Wege gereichen, sondern auch von dem von ihnen später zu ertheilenden Religionsunterrichte wie überhaupt ihrer gesammten Lehrwirksamkeit in den Gemeinden in förderlichster Weise zu Gute kommen wird, und man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß, falls diese Erwartung sich verwirklicht, der in diesen Hinsichten zu Tage tretende Erfolg dieser Kurse im Lause der Zeit auch eine willkommene Steigerung der Theilnahme an denselben veranlassen werde. Unsere Vereinigung darf hofsen, hiermit sowie auch durch Förderung der Lokalkurse nicht unwesentlich zu der allseitig als dringend wünschenswerth anerkannten Fortbildung der israelitischen Lehrer nach beendigtem Seminarbesuch beizutragen. Laut Bestimmung des Gesetzes über die Fürsorge- Erziehung Minderjähriger soll sowohl im Falle der Anstaltserziehung, als auch im Falle der Familienerziehung das Vekenntniß des Zöglings Berücksichtigung finden, dergestalt, daß er in ersterem Falle, soweit möglich, in einer Anstalt seines Bekenntnisses, in letzterem Falle aber mindestens bis zum Aufhören der Schulpflicht in einer Familie seines Bekenntnisses untergebracht werden soll. / Von dem Gesichtspunkt ausgehend, daß die „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums" neben ihren andern Zwecken auch eine thunlichste Fürsorge für die Anliegen religiösen Pflichtlebens in den mannigfaltigen Verhältnissen, die das Leben bietet, und insbesondere auch thunlichste Fürsorge für eine religiöse Erziehung der israelitischen Jugend auf dem Boden des gesetzestreuen Judenthums sich zur Aufgabe gestellt hat, hat der Vorstand der Vereinigung sich veranlaßt gesehen, die Konsequenzen in Betracht zu ziehen, welche in dieser Hinsicht durch das erwähnte Gesetz sich ergeben können. In dieser Erwägung hat der Vorstand in einer an den preußischen Herrn Minister des Jnnnern gerichteten Eingabe sich bereit erklärt, in vorkommenden Fällen der Unterbringung israelitischer Pfleglinge geeignete, der gesetzestreuen Richtung angehörende israelitische Familien, in welchen etwaige der Fürsorgeerziehung zu überweisende israelitische Minderjährigen untergebracht