Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 91 (18.11.1901)
- Date
- 1901-11-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2449146-2449232--54697-2505413- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1996 kenne, großen Anstoß erregen, wenn wir jüdische Richter dorthin setzten," erhob sich in der Kammer lein Widerspruch; ja es fand diese Erklärung die ausdrückliche Zustimmung eines Abgeordneten, der die antisemitische Bewegung ebenso verurtheilke, wie es die Grotzh. Regierung thui. Auch heute befinden sich Juden im Staatsdienst, allerdings nur im Justizdienst und im Schuldienst. Es ist eine unwahre Behauptung, daß jüdische Bewerber, die sich zu der Stellung eines Richters oder Staatsanwaltes gemeldet hätten, angestellt worden seien, „sobald die Bewerber die Religion gewechselt" hätten. Wenn aber die Petenten im Anschluß hieran die Anschuldigung erheben, es sei „der Glaubenswechsel um äußerer Bortheile willen" belohnt worden, so verdächtigen sie zugleich ehrenhafte Beamte in einer Weise, die nachdrücklich zurückgewiesen werden muß. Seitdem die gegenwärtige Staatsregierung die Geschäfte übernommen hat, ist die Anstellung eines jüdischen Staatsdienstanwärters nicht in Frage gekommen, da die Anwärter mit entsprechendem Dienstaller nicht vorhanden waren. Großherzogliches Ministerium der Justiz. Dittmar. Der prinzipielle Standpunkt der Regierung stimmt durchaus mit der bestehenden Gesetzgebung überein und wird auch von dem berichtenden Ausschuß gebilligt. Inwieweit im einzelnen Falle die Haltung der Regierung zu Beschwerden Beranlasiung gegeben haben sollte, ist der Ausschuß mangels jeglichen Beweismaterials dafür zu prüfen nicht in der Lage. Näher hierauf einzugehen, liegt um so weniger Veranlassung vor, als die Regierung die dieserhalb in der Petition erhobenen Beschwerden aus das Entschiedenste bestreitet. Auch muß anerkannt werden, daß in einzelnen Fällen Gründe vorliegen können, welche der Regierung Veranlassung geben, gerade die Person eines jeweiligen Bewerbers für eine in Betracht kommende Stelle nicht zu berücksichtigen und daß derartige Fälle wohl geeignet sein können, eine mißverständliche Auffassung über die Stellungnahme der Regierung herbeizuführen. Bei der Wichtigkeit der Angelegenheit glaubt jedoch der Ausschuß die Regierung über die Ansicht der Zweiten Kammer nicht im Unklaren lassen zu sollen und beantragt daher folgende Resolution: »Hohe Zweite Kammer spricht die Erwartung aus, daß bei Anstellung der Beamten prinzipiell der Standpunkt der religiösen Gleichberechtigung gewahrt bleibe." An diese Vorgänge knüpft die „Frankfurter Zeitung" die folgende Betrachtung: Der hessische Justizminister Dr. D i t t m a r hat, wie er sagt, prinzipiell gegen die „Anstellung jüdischer Richter" nichts einzuwenden, und er erkennt an, daß den Angehörigen des-jüdischen Bekenntnisses in Bezug auf die Erlangung von Staatsämtern im Großherzogthum die gleiche Stellung zukommt, wie den Angehörigen anderer Bekenntnisse. In der Praxis aber ist unter seiner Amtsführung noch kein jüdischer Richter angestellt worden, u. A. angeblich in mückficht auf die Gepnnung der Bevölkerung. Run foU zugegeben werden, daß eö legenden mit annfenunfcy veryetzrer Bevölkerung gibt, in oenen ein jümscyer Rrcyter einen schweren Stand haben würde. 'Bas trifft aber nur für wenige Distritte zu; namentlich in den größeren Stadien besteht ein folches Beoenten nicht, aber auch dort bethättgt Herr Juftizminifter Dr. Dittmar praktisch seinen prinzipieUen Standpunkt keineswegs. Er hat dafür einen Triftigen Gruno in's Feld zu fuhren, denn „seitdem die gegenwärtige Staatsregierung die Geschäfte übernomnien hat, ist die Anstellung eines jüdischen Staatsdienstanwärters nicht in Frage gekommen, da Anwärter Mit entsprechendem Dienstauer ntcht vorhanden waren." Ja, warum denn nicht? Weil Angehörigen des jüdischen Bekenntnisses vom Herrn Justtzminister selbst oder anderen autoritären Stellen abgewmkt wird, wenn sie ansragen, ob sie Aussicht aus Anstellung im juristischen Staatsdienst hätten. So hat vor gar nicht allzu langer Zeit Herr Dr. Dittmar einen außerordentlich befähigten fungen, jüdischen Assessor, der das weitaus beste Staatsexamen seines Jahrganges gemacht hatte, auf eine solche Anfrage unter freundlichem Schulterklopfen mit den lächetnoen Worten abgefertigt: „Junger Freund, kommt Zeit, kommt Rath!" Der junge Jurist verstand den Herrn Minister und wurde — Rechtsanwalt. Die staatsrechtliche Gleichberechtigung der Juden leidet dabei nach Ansicht des hessischen Herrn Justizministers leinen Schaden. Der bayerische Justizminister denkt nicht so — weitherzig über seine staatsrechtlichen Verpflichtungen. Im bayerischen Landtage hatte der antisemitische Zentrumsabgeordnete Dr. Heim einen Antrag auf Beschränkung der Anstellung von Israeliten im Richterdienst auf das Verhältniß ihrer Zahl zur Gesammtbevölkerung gestellt. Im Finanzausschuß, der sich am letzten Donnerstag mit dem Justizetat befaßte, wurde der Antrag mit Stimmengleichheit abgelehnt; dafür stimmten die antisemitischen Bauernbündler und einige Zentrumsabgeordnete eben dieser Färbung, dagegen die Liberalen und gleichfalls eine Anzahl Zentrumsvertreter. In der Diskussion ergriff u. A. der Justizminister Dr. von Leonrod das Wort und erklärte, „er mache auf das Reichsgesetz über die Gleichberechtigung der Konfessionen aufmerksam. Das müsse er beachten. Danach könne israelitischen Rechtspraktikanten der Eintritt in den Justizdienst nicht verwehrt werden. Er habe getrachtet, Justizbeamte mosaischen Bekenntnisses dort zu verwenden, wo sie Anstoß nicht erregen. Wo die Konfessionen gemischt seien, werde ein Widerspruch gegen solche Richter nicht erhoben. Die jüdischen Richter seien meistens sehr befähigte, bescheidene Herren, die keinen Anstoß erregen. Er würde das Gesetz verletzen, wenn nur nach einem gewissen Prozentsatz die Bekenner des mosaischen Glaubens angestellt würden." Der bayerische Justizminister sieht also bereits eine Gesetzesverletzung darin, daß jüdische Richter nur