Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 91 (18.11.1901)
- Date
- 1901-11-18
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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42. Jahrgang GrAe Aeikage zu M 91 des „Israelit." Leitender Artikel. Mn in SttUtrn iiiiö Hkßkii. München, 14. Nov. Der Finanzausschuß des Bayerischen Landtages tritt in die Berathung des An- \rac\i' des antisemitischen Zentrumsabgeordneten Heiin und Genossen, betreffend die Zulassung von Israeliten zum 'Richterstand, ein. Avg. Dr. Heim führt aus, daß durch seinen Antrag nicht verletzt werde, da Niemand ein Recht auf Anstellung habe. Gr bitte um eine Statistik über den Prozentsatz und die ''Anzahl der jüdischen Richter. Das j Jndenthum fei wirthsehaftlich in besserer Lage, daher! stelle cs verhältnißmüßig mehr Studirende. Jüdische j Beamte genössen überhaupt in der christlichen Bevölkej uuui tveitig Vertrauen. Eine Eidesleistung vor einein! Inden sei peinlich. Er erzählt datin ein Erlebniß vor j einem jüdischen Richter, der ihn wegen des Ausdruckes j ,,morgenländisch" hart an ge fahren hat. > Der I u st i z m i n i st e r betont vor Allem, daß l das Anstetten von llieamten ein Recht der Krone sei. Es j seien zur Zeit angestetlt: 3 mosaische Rät he am Oberj landesgeriebt, 18 Landgcrichtsräthe, 11 Amtsrichter, i 10 Staatsantvälte, 8 landgerichtliche Sekretäre, 4! Aintsgerichtssckeiäre und 3 Notare, im Ganzen also 31! jüdische Iustizbeamte. Er verweist sodann aus das! Reichsgesetz voin 8. Juli 1869, betreffend die Aleichbe-! reehtigung der Konfessionen in staatsbürgerlicher Beziehung. Der Eintrag sei daher unausführbar. Man! nehive im Uebrigen auf die Volksstimmnng bei der Ani stcttung jüdischer Richter Rücksicht. Dieselben seien aber! vielfach sebr befähigt und machten der Verwaltung teinerlei Schwierigkeiten. Referent L e r n o voeist auf die Verfassung Sit. 4 1 bin und warnt vor dem Antrag Heim. Korreferent W a g n e r schließt sich energisch dein an. Der Antrag ist tbm unbegreiflich: ebenso tritt Aba. Dr. E a s s e l m a n n kräftig dem Antrag Heim entgegen, den er auf das Tiefste bedauert. Wohin komme man mit dieser konfessionellen Schnüffelei: er wolle nicht in die finsteren Reiten der Intoleranz zurückkehrcn. Habe man dorb schon Verlangt, keine protestantischen Forst-!eute in Altbauern anrustellen. Dr. Heim habe seinen 'Antrag wohl gestellt ott;■■••• t<> wegen seines unliebsamen Erlebnilles vor dem Gerichte in Ansbach. Aba. v. V o l l in a r tritt dem Antrag entgegen und wird eventuell im Plenum auf die Sache zurücks am men. Aba. H i k p e r t ist aber über den Antrag hvch erfreut. nicht um die Kvnfeffivn, sondern um eine Raste handle es sich; diesen Leuten könne man ihr Bekenntniß an der Nasenspitze ansehen. Abg. Dr. Gäch hält den Antrag zwar für gesetzlich unzulässig, aber er habe ihn doch unterschrieben, um der Regierung den Wunsch auszusprechen. Abg. Dr. S ch ä d l e r hält den Antisemitismus nicht für künstlich, sondern frei hervorgerusen durch die jüdische Presse, welche die heiligsten Gefühle der christlichen Konfessionen verletze. Er könne aber nicht für den Antrag stimmen, weil er verfassungswidrig sei. Auch Abg. Dr. Pichler hat formale Bedenken, aber doch unterschrieben, um der Regierung caveant 'mm-uum zuzurufen. Vorsitzender Dr. v. D a l l e r steht auf demselben Standpunkte wie Dr. Schädler. Aba. Dr. Heim spricht ein längeres Schlußwort und die Herren Korreferent und Referent schließen endlich diese Debatte. Der Ausschuß lehnt dann mit 7 gegen 7 Stimmen durch Stichenischeid des Vorsitzenden ab. — Darmsiadl, 15. Nov. Eine Anzahl Bekenner jüdischen Glaubens haben sich mit einer Petition an die Zweite Ständekammer gewandt, in welcher sie darüber Beschwerde führen, daß Großherzogliche Regierung bei Anstellung der Beamten ihre Glaubensgenossen zurücksetze und eine eventuelle Anstellung geradezu vom Abfälle des fütifcfien Glaubens abhängig sei. Zu dieser Verstellung har die Regierung um Meinungsäußerung ersucht, dem Vorsitzenden des vierten Ausschusses folgende Mitiheiluna zukommen lassen: Die Regierung erkennt an, daß den Angehörigen des jüdischen Bekenntnisses in Bezug auf die Erlangung von Staatsämtern im Großherzogthum die gleiche Stellung znkommt, ivie den Angehörigen anderer Bekenntnisse. Was die Petenten Vorbringen, um darzuthnn, daß sich die Großherzogliche Regierung in Widerspruch mit dieser grundsätzlichen Auffassung gesetzt habe, iü theils nicht richtig, thcils nicht schlüssig. Eine ans dem neunzehnten Landtag in der Zweiten Kammer der Landstände eingebrachte Interpellation, das Recht der Inden ans Verwendung im Staatsdienste betiessend, fand ihre von keiner Seite beanstandete Erledigung durch folgende Antwort des damaligen Ministerpräsidenten: .Bei der Anstellung und Beförderung 'non Inden im Staatsdienste findet die Regierung keine nrinzioiellen Bedenken, wie dieses schon daraus hervorgeht, daß Juden im Staatsdienste stehen." (Verhandlung Zweiter Kammer der Landstände von 1866—68, Protokoll Nr. 92, S. 7.) Als in den Verhandlungen d-r Zweiten Kammer der Landstände vom 7. April 1894 lProt. Nr. 19. S. 71 der damalige Staatsminister unter Anderem erklärte: .Plus dem Lande würden wir, ivie meine feste Ueberzeugung ist, wie ich das Land 0