Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 87 (4.11.1901)
- Date
- 1901-11-04
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1900 Es sprechen auch verschiedene Anzeichen dafür, daß die Stimmung heute einem Schächtverbot weniger günstig wäre, als vor acht Jahren. Unsere Feinde, die unter der Etiquette des Thierschutzes den Juden durch ein Schächtverbot das Leben verleiden zu können glaubten, sahen füglich doch ein, daß nach wie vor geschächtetes Fleisch in der Schweiz konsumirt wird. Aber diese und ähnliche Erwägungen sind doch nicht ausschlaggebend genug, um sich mit Sicherheit ein günstiges Resultat von einer Volksabstimmung versprechen zu können. Ein ungünstiger Ausgang würde jedoch die Aussicht auf Aufhebung des Schächtverbotes für viele Jahre zurückstellen. Kenner und nüchterne Beurtheiler aller in Betracht kommenden Faktoren glauben daher den geeigneten Zeitpunkt für eine Propaganda zur Aufhebung des Schächtverbotes noch nicht gekommen und rathen, eine günstigere Konstellation abzuwarten, die über kurz oder lang jedenfalls zu erhoffen ist. Es wäre dann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß eine solche Agitation gar nicht von Juden, sondern von Vertretern der Landwirthschast, den Metzgerinnungen und selbst von patriotischen Politikern ausginge, welche sich des Makels schämen, welcher der Schweizerischen Bundesverfassung durch den Schächtparagraphen anhaftet. England. London, 1. Nov. Sensationell war vor einiger Zeit der Fund der „G e n i z a" in Fostat (Alt-Kairo), Ein Wunder fast ist es zu nennen, wie da unermessene Schätze jüdischer Wissenschaft und historischer Denkmäler aus dem erfahrungsreichen Leben unserer Vorfahren durch die Macht einer Jahrhunderte hindurch sich forspinnenden Sage von der Unantastbarkeit dieser Heiligthümer der Nachwelt erhalten wurden. Um für die Bedeutung dieses Fundes einige Beispiele anzuführen, nennen wir das hebräische Original des Ben- Sira, das seit Jahrhunderten als verschollen galt, eine Menge Gutachten und Rechtsentscheidungen aus dem Beth-din des Rambam, eine Anzahl Talmudhandschriften und die erst jüngst veröffentlichten, bibliographisch nicht hoch genug zu bewerthenden Bücher-Kataloge. Es ist noch gar nicht abzusehen, welche Fülle von Material der gesammten jüdisch - wissenschaftlichen Forschungswelt durch diesen Fund erwachsen ist. Das bislang hiervon bekannt Gewordene läßt uns aber ahnen, daß nach der bereits in Angriff genommenen Sichtung und Katalogisirung der gefundenen Handschriften an die jüdische Geschichts- und Litteraturforschung ganz neue Aufgaben herantreten werden. Die Freunde und Förderer unserer Wissenschaft werden es mit innerer Genugthuung und herzlicher Freude hören, daß die Cambridger Bibliothek, die bekanntlich den weitaus größten Theil der in der „Geniza" gefundenen Handschriften erhalten hat, den als strengst-gläubigen Jehudi bewährten, als Orientalist eines für alle Folgezeit gesicherten Ruhmes sich erfreuenden Dozenten am Montefiore Kollege, Dr. H. H i r s ch f e l d , den bekannten Chazari-Gelehrten, zu diesem Zwecke berief. Diese Wahl erfüllt uns mit besonders freudigem Stolze, und ist eine um so glücklichere zu nennen, als sie, abgesehen davon, daß das tiefgründige und zugleich umfassende-Wissen, wie auch die peinliche Forschungsgewissenhaftigkeit des Dr. H. H i r s ch f e l d jeden Gelehrten mit sicherem Vertrauen erfüllt, und zuversichtlich hoffen läßt, daß derselbe sein wacksames, prüfendes Auge auch aus die uns vor allem interessirenden, bis jetzt leider so sehr vernachlässigten Zweige talmudischer Wissenschaft lenken werde. Rußland. Petersburg. Seit einer Reihe von Jahren ist der augenscheinlich judenfreundlich gesinnte russische Senat in seinem Gerechtigkeitssinn sichtlich bemüht, in die den Ansiedelungsrayon umgebende chinesische Mauer Vreschen zu legen.*) Durch eine Reihe von ihm in den letzten drei Jahren gefällten Entscheidungen hat der Senat dem jüdischen Handwerker im ganzen russischen Reiche eine recht große Bewegungsfreiheit gewährt und gleichzeitig den Begriff „Handwerk" derart ausgedehnt, daß gegenwärtig jeder Jude, welcher sich von seiner Händearbeit ernährt und sein Recht den korrumpirten Beamten gegenüber recht energisch zu wahren weiß, überall in Rußland wohnen darf. Daneben hat der Senat des öftern den überaus wichtigen Satz ausgesprochen, daß der „vorübergehende" Aufenthalt im Innern Rußlands den Juden überhaupt nicht verwehrt werden darf. Endlich hat der Senat in der letzten Zeit angeordnet, daß jeder Tschinownik, der einen Juden nur deßhalb verhaftet, weil er unberechtigter Weise außerhalb des Ansiedlungsrayons betroffen wurde, wegen Freiheitsberaubung zu belangen sei. Zu gleicher Zeit sucht der Senat, so viel es an ihm liegt, den Juden den Aufenthalt auf dem flachen Lande zu ermöglichen. Der Umzug aus dem einen Dorfe nach einem benachbarten, falls letzteres dicht in der Nähe des ersteren liegt oder unter einer und derselben Verwaltung mit ihm steht oder beide ein und demselben Besitzer gehören, ist jetzt den Juden gestattet. Ebenso ist den Juden der vorübergehnde Aufenthalt auf dem flachen Lande unbedingt erlaubt. Das Wort „vorübergehend" will der Senat im liberalsten Sinne verstanden wissen. Diese für die Juden überaus wichtige Auslegung des Begriffes „vorübergehend" hat der Senat in einer gegen den Gouverneur von Mohilew getroffenen Entscheidung vom 8. Oktober 1901 vorgenommen. Letzterer hat den Juden Lewin, welcher als Holzverfrachter im Dienste eines Gutsbesitzers gestanden hat, für die Dauer des Winters deßhalb aus dem Gute ausgewiesen, weil während der navigationslosen Zeit die Beschäftigung des Lewin aufhört und er keinen Grund mehr hat. auf dem flachen Lande zu wohnen. Der Senat erklärte jedoch, daß nur dem betreffenden Gutsbesitzer und nicht *-"Derßruisifck,e Senat ist die-höchste Justizbehörde in Rußland und Kt soviel wie in Deutschland das Reichsge icht zu Leipzig.^Red. d. „Israelit".