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Der Israelit · 1901-11-04 · Heft 87 (4.11.1901) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 87 (4.11.1901)
Date
1901-11-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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WWW 1897 Fiber und Faser in ihr, wie für unser religiöses Pflichtleben auch nicht die Anschauungen einer modernen, . nationalen Erziehung, sondern die Anforderungen un- - seres alten Pflichtkodex des Judenthums maßgebend sind, den wir in Händen haben. Wir nehmen es mit der * alten Mahnung rnrn ns mxip' i'-trso ernst, daß wir in dem Sabbat das von Gott gestiftete Zeichen i i’ji X'n ms verehren, an welchem , Gott die Seinen erkennt, und bekennen uns zu der Kon-! sequenz, daß Jemand, der muthwillig dieses älteste! Heiligthum entweiht, nicht länger als Jude in reli-! gionsgesetzlicher Hinsicht irgend welches Vertrauen gei nießt und uns 12" iz? ns;z gilt. | yiutt nehmen wir einmal an, die geplante Ge-; sammtorganisation sei aus der Theorie in die Praxis übergegangen, alle jüdischen Assessoren seien in Folge! dessen bereits Richter und alle Privatdozenten ordent-; liche, wohlbestallte Professoren, aber die bestehenden Gesetze nöthigten z. B. noch jüdische Abiturienten, den Sabbat durch Schreiben zu entweihen. Falls der Sab-; bat den leitenden Kreisen dieser Gesammtorganisation j noch zum Judenthum gehört, so gehört seine Aufrecht- | erhaltung zur Mission des Judenthums. Für diese ' müssen sie eintreten. Werden sie das thun? Wird sich j dann die „freiere Richtung," deren Vertreter serupellos i den Sabbat durch Schreiben und alle verbotenen Hanj tirungen entweihen, nicht „durch den Geist starrer i Rechtgläubigkeit bedrückt fühlen?" Werden, falls man es ablehnr, für den Sabbat eine Lanze zu; brechen, die „Strenggläubigen" sich nicht durch diese ■ „freigeistige Anschauungen" bedrückt fühlen? Und wenn selbst die freiere Richtung das eine oder andere ihrer vielen Augen zudrückt und den Rechtgläubigen zu Liebe; in den saueren Apfel einer solchen Aerivendung zu - Gunsten des Sabbat bisse, würden die letzteren bei einer j solchen Vertretung wirklich gut fahren?! Können sie die Sorge für Heilighaltung des Sabbat seinen Verächtern überlassen? Können die letzteren für die „Strenggläubigen" etwas verlangen, was sie : durch die That ihres auch vor den Augen der Behörden - offen daliegenden Lebens längst für sich als überwun-! denes Vorurtheil zum alten Trödel geworfen haben? Kann man billigerweise von irgend einer Regierung erwarten, daß sie ein Heiligthum schütze, das die Petenten selber profaniren? Nehmen wir an, es handle sich um staatliche Berücksichtigung jüdischer Sträflinge betr. religionsgesetzlich vorgeschriebener Kost, Tefillin, Tallis, Seelsorge; um jüdische Soldaten während ihrer Dienstzeit; können diese und hundert ähnliche Anliegen, die einem halbwegs gewissenhaften Juden nahe gehen, ohne daß er deßhalb schon zu den Strenggläubigen zählen muß, von Männern mit Erfolg vertreten werden, selbst wenn sie es proforma wollten, deren Spiritus rektor diese verbindlichen Satzungen des Judenthums „verschimmelte Gesetze" zu nennen sich erkühnt hat? — Für uns genügt es, das Unmögliche dieser Mischmasch-Bestrebungen lediglich vom Standpunkte des orthodoxen Judenthums darzuthun. Es ist der für uns ausschließlich maßgebende. Daß aber, davon ganz abgesehen, auch sonst die Träume und hochfliegenden Erwartungen, welche die Entrepreneure an diese ihre Organisationsbestrebungen iniipfen, Schäume and schillernde Seifenblasen sind und bleiben, das ist von anderer Seite und zum Theil von unseren Antipoden auf religiösem Gebiete, so eingehend und überzeugend nachgewiesen worden, daß wir uns darauf beschränken dürfen, auf diese Ausführungen zu verweisen. Die halbe Million deutscher Juden stellt unter den mehr als 50 Millionen anderer Bürger zu sehr eine Minorität dar, als daß eine noch so vorzügliche Organisation diese Thatsache auswiegen könnte. Bei Minoritäten, die den Majoritäten nicht viel nachstehen, wie es bei Katholiken und Protestanten 'in verschiedenen deutschen Ländern der Fall ist, kann eine gute Organisation viel dazu beitragen, das Recht der Minorität wirksam zu unterstützen und ihm zur Anerkennung zu verhelfen. Bei uns Juden ist das ausgeschlossen. Dazu kommt, daß wir unter den bestehenden religiösen Differenzen, eine gute, festgefügte und in sich einige Organisation niemals haben können. Der gefinnungstüchtige Theil auf orthodoxer und auf neologer Seite, wird bei diesem Mischmasch nicht mitthun können, ohne seine Prinzipien preiszugeben. Halten sich aber die maßgebenden Richtungen der deutschen Judenheit diesen Machenschaften wie bisher fern, so kann man den Ausgang aller dieser Bestrebungen ohne viel prophetische Gabe schon heute Voraussagen. Das Prognostikon, das Herr Dr. Philippsohn, der Erfinder des bereits fang- und klanglos zu seinen Vätern eingegangenen „I u d e n t a g s", diesem s. Z. gestellt hat, gilt in noch höherem Grade der jetzt von ihm befürworteten „Gesammtorganisation der deutschen Juden": „Freilich kann er nur helfen, wenn er aus ganz Deutschland besucht wird und zwar von den berufensten Vertretern des deutschen Judenthums.- Ein verfehltes Experiment, eine nur theilweise oder nur ungenügende Belbeiligung, würde nur Schaden bringen, die innere Verwirrung, die Geringschätzung seitens der Außenwelt steigern." Zeitungsnachrichten und irorrespondenzen. . >. j fr - ' Deutschland. Berlin, 1. Noo. Eine wichtige Entscheidung hat das Kainmergericht in einer prinzipiell bedeutsamen Angelegenheit gefällt. Es handelt sich nämlich um den von uns bereits erwähnten Fall der Beschwerde eines

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