Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 86 (31.10.1901)
- Date
- 1901-10-31
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Aeitunginachrlchterr und Eorrespondenzen. Deutschland. Berlin, 29. Ott. Das gemeingefährliche Treiben der Antisemiten, deren Handwerk Lüge und Verleumdung ist, wurde an öffentlicher Gerichtsstelle wiederum grell beleuchtet. Nicht immer führt diese Erkenntnis; zur exemplarischen Strafe. Aber dieses Mal erhielt einer der verbissensten Antisemitenführer einen Denkzettel. der ihn auf ein halbes Jahr in's Gefängniß wandern läßt, um dort über die Ehre seiner Mitbürger, auch wenn diese nür Juden sind, behufs Besserung nachzudenken. Wegen Beleidigung des Justizrathes Eassel hatte sich der Redakteur der „Staatsbürgerzeitung", Böckler, vor der zweiten Strafkammer des Berliner Landgerichts l zu verantworten, nachdem die Sache bereits einmal vertagt worden war. Jnkriminirt ist ein Artikel in der „Staatsbiirgerzeitung" vom 18. April, der unter der Spitzmarke „Auch ein jüdischer Notar," von dem Justizrath Cassel behauptete, er habe als Pfleger und später als Vormund des Rentners Joseph Olbrich besten Vermögen in pflichtwidriger Weife verwaltet. Der Artikel enthält überhaupt schwere Beschuldigungen gegen die Ehrenhaftigkeit des Justizrathes Cassel; er macht diesem völlig eigenmächtige und pflichtwidrige Handlungsweise zum Vorwurf, verweist auf die zahlreichen Pflegschaften, die Cassel verwaltet, und gipfelt in dem Borwurfe, daß, wenn Castel eine solche Berwaltungsweise überall in Anwendung ge bracht hätte, er 100,000 Mk. Mündelgelder hinter sich haben müßte. Die Beweisaufnahme gestaltete sich vollständig zu Gunsten des Nebenklägers, Justizraths Cassel. Der einzige Zeuge, auf den sich der Angeklagte zu berufen vermochte, Buchhalter Eugen Olbrich, wurde von feinen eigenen Verwandten als nervös überreizt geschildert. Olbrich wurde auch nicht vereidigt, da er der Theilnahme verdächtig erschien. Der Staatsanwalt beantragte gegen Böckler ein Jahr Gesängniß. Nicht ein Schalten des Beweises sei dafür erbracht, daß der Nebenkläger sich der Untreue schuldig gemacht habe. Bezeichnend sei es, daß der Angeklagte es nicht als Pflicht erachtete, seinen Lesern mitzutheilen, daß die Beschwerden des Olbrich in zwei Instanzen von den kompetenten Behörden geprüft und als unhaltbar erklärt worden waren. Dies zeige das tendenziöse und dolose Vorgehen des Angeklagten. Derselbe habe die erste und vornehmste Pflicht eines Redakteurs, die Wahrheitsliebe, gröblich verletzt, ihm stehe auch nicht der Schutz des § 198 des Strafgesetzbuches zur Seite, da die Tendenz des ganzen Artikels nicht die Vertheidigung von Rechten war, sondern der Angriff auf die Ehre des „jüdischen Notars." Der Angeklagte habe tendenziös alle Punkte, die für den Nebenkläger spreche, unterdrückt. Ein solches Treiben sei geradezu gemeingefährlich. Nach kurzer Berathuug verkündete der Vorsttzende, Landgerichtsrath Ziehm, folgendes Urtheil: Die in dem Artikel aufgestellten Behauptungen seien fämmtlich unlvahr. Rechtsanwalt Cassel habe sich als ein durchaus getreuer Pfleger und Vormund erwiesen. Ter Eingang des Artikels laste den Zweck erkennen, es kam dem Verfasser nicht darauf an, irgend ein Reckt zu verfechten, sondern er wolle nur den politischen Gegner treffen. Bei der Strasabmessung sei zu berücksichtigen, daß sich die Angriffe gegen einen Mann richteten, der sich nicht nur bei seinen Berufsgenossen, sondern auch tm Allgemeinen besonderer Achtung erfreue. Die Strafe könne nicht gelinde ausfallen. Es sei auf sechs Monate Gefängniß erkannt worden, sowie auf Vernichtung der vorräthigen Exemplare und Platten der betreffenden Nummer der „Staatsbürgerzeitung." Dem Beleidigten sei die PublikationSbefugniß zuzusprechen. Frankfurt a. M 80. Okt. Bon hier aus soll demnächst ein Produkt in den Handel gebracht werden, das geeignet erscheint, der Ernährung strenggläubiger, gesunder wie kranker Glaubensgenoffen große Dienste zu leisten. Das mit dem Namen Siris bezeichnete Fabrikat, aus Hefe hergestellt, ist bestimmt, den Fleisch crtrakt zu ersetzen. Der Preis wird sich bedeutend unter dem des Fleischextraktes stellen und darf das Siris sowohl zu Milchwie zu Fleischspeisen genoinmen werden. Die Unternehmer werden dafür Sorge tragen, daß das Rabbinat den Extrakt unter Aufsicht nimmt. Ter Genuß desselben ist während Peßach verboten. Es sollen besondere Töpfchen mit entsprechendem Vermerk versehen, in den Handel kommen und dürfen nur solche benutzt werden, besonders im Hinblick auf Chomez scheowar olof ha Pesach. Weiteres über dieses interessante Produkt mitzutheilen, haben sich die Unter nehmer für später Vorbehalten. LLreschcn, 26. Okt. Der israelitische Jung' scauenverein „Sulamith" hielt heute Abend Uhr im Schullokale seine diesjährige ordentliche General Versammlung ab, welche zahlreich besucht war. Den Vorsitz führt der Gemeinde-Rabbiner Herr Dr. L e - w i n. Nachdem derselbe die Erschienenen begrüßt und einige Worte über die Bedeutung des Vereins ge sprachen hatte, wurde zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. Zunächst erstattete die Vorsitzende, Fräulein Jenni Diamant, den Geschäftsbericht über das abgelaufene Vereinsjahr. Demselben ist zu entnehmen: Zweck des Vereins ist, Unterstützung armer, würdiger Bräute und Beihilfe zur Selbstständigmachung junger Mädchen aus hiesiger Gemeinde, ferner Gewährung von Freikost an Arme und Zuwendung von Unterstützung an bedürftige Frauen