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Der Israelit · 1901-10-21 · Heft 83 (21.10.1901) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 83 (21.10.1901)
Date
1901-10-21
Page
– (sequence 10)
Language
German
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WMNMWWMWWWWWWW WMW 1608 ten Gewäsche und den gedrechselten Phrasen in den Litteraturvereinen zuzuhören. Wir werden es dann wahrscheinlich vorziehen, zu den zahlreichen E'iy'fc» die bereits vorhanden sind, zu gehen, oder, wo solche nicht vorhanden sind, dafür zu sorgen, daß solche in's Leben treten. Es ist ja eine sehr schöne Sache um eine große Vergangenheit, aber wir müssen auch für eine schöne und große Gegenwart sorgen, denn schließlich leben wir nun einmal jetzt und nicht vor zweihundert Jahren. Sodann, wenn wirtlich die Vergangenheit Alles ist, müssen wir auch dafür sorgen, daß unsere Kinder auch auf eine schöne und große Vergangenheit zurückblicken können. Wir müssen bestrebt sein, das Erbe der Eltern zu erhalten, aber auch zu mehren. „Was Du ererbt von Deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen." Oder auf jüdisch: „Bemühe Dich. Thora zu lernen, denn erben kannst Du sie nicht." (Spr. d. V.) Zettrmgsiracheichten und Eorrefpo»venzen. Deutschland. Berlin, 20. Okt. Gegen den Beschluß der Konitzer Staatsanwaltschaft, das Verfahren wegen des Mordes an dem Gymnasiasten Winter gegen den Fleischermeister Levy und Genossen nicht einzuleiten, hat Rechtsanwalt Hahn-Charlottenburg Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft eingelegt. Hamburg, 20. Okt. Dr. Cäsar S e l i g m a n n , Prediger des hiesigen israelitischen Tempelverbandes, hat einen Ruf als Rabbiner an die Reformgemeinde nach Frankfurt a. M. erhalten. Herr Dr. Seligmann hat sich entschlossen, dieser Berufung Folge zu leisten und wird schon demnächst seinen hiesigen Wirkungskreis verlassen. Die Thätigkeit des Herrn Dr. Seligmann wird sich in Frankfurt auch auf die Leitung der Gemeinde-Religionsschulen erstrecken. Könitz, 16. Okt. Ueber die neueste Wendung in der hiesigen Mordaffaire bringt ein Extrablatt der hier erscheinenden „Ostdeutschen Volkszeitg." noch genauere Mittheilungen. Danach ist das Gutachten des Danziger Medizinalkollegiums nicht in dem schwebenden Beleidigungsprozeß gegen die „Staatsbürger-Zeitung" eingeholt worden, sondern in einem Anklageverfahren gegen die Schlächterfamilie Lewy in Könitz. Rechtsanwalt Hahn-Charlottenburg hatte bei der Konitzer Staatsanwaltschaft gegen den Fleischermeister Adolf Lewy in Könitz und dessen Sohn Moritz Strafantrag gestellt wegen Ermordung des Gymnasiasten Ernst Winter bezw. wegen Beihilfe zu diesem Verbrechen. Der Erste Staatsanwalt Schweigger in Könitz hat das Verfahren gegen beide Beschuldigte eingestellt und Herrn Hahn hiervon in einer an den Antragsteller gerichteten abweisenden Verfügung in Kenntniß gesetzt. Diese Abweisung ist das Ergebniß der angestellten eingehenden Ermittelungen. Die Verfügung faßt das Gutachten der Medizinalbehörde in der schon kurz mitgetheilten Weise zusammen. Daß diese gutachtliche Feststellung jeden Anhaltspunkt für die Ritualmordannahme beseitigt, liegt auf der Hand. Dennoch wird dies die antisemitische Presse nicht abhalten, in der alten Tonart fortzufahren. „Staatsbürgerzeitung" und „Reichsbote", einander würdige Genossen, suchen das Gutachten als belanglos hinzustellen, indem sie geltend machen, es beruhe nur auf den Akten, während die Konitzer Aerzte, die die Leichentheile gesehen, sich anders geäußert hätten. Die Gutachten der Konitzer Behörde haben aber der Danziger Behörde doch auch Vorgelegen, und es hat somit die Möglichkeit gehabt, das ganze vorliegende Material gründlich zu prüfen, und daß es in diesen Dingen etwas mehr auf Erfahrung gestütztes Urtheil besitzt, als Aerzte einer kleinen Stadt, die sich damit doch nur ganz ausnahmsweise einmal damit befaßt, leuchtet ein. Es wird nun allerdings auch das abweichende Gutachten des Sanitätsrathes Dr. Mittenzweig in's Feld geführt; aber einmal ist dies nicht auf Grund der Kenntniß aller Untersuchungsergebnisse — wie das Medizinalgutachten — erstattet worden, und dann hat auch Mittenzweig festgestellt, daß keinenfalls ein normaler Schächtschnitt vorliege, was doch die Voraussetzung für einen Ritualmord wäre. — Die „Staatsbürgerzeitung" hat aber noch eine weitere Ausrede: „Sie meint, die Flecken in Winter's Beinkleidern, die für die Ermordung während eines geschlechtlichen Aktes sprechen, seien erst nachträglich hineingebracht worden, um den Verdacht auf eine andere Spur zu bringen. Das ist nach Lage der Dinge und nach der Feststellung des Gerichtschemikers eine so gekünstelte Annahme, daß sie wirklich nicht ernsthaft zu nehmen ist. Die Antisemiten suchen aber mit aller Gewalt Verbrechen, die nur in ihrer Idee vorhanden sind — vorausgesetzt, daß sie überhaupt daran glauben. Dafür war ja der Versuch des „Reichsboten" charakteristisch, die Ermordung der Prostituirten Else Groß in Breslau auf einen Ritualmord in Zusammenhang mit dem Rhedereidirektor Schostag zurückzuführen. Diese Albernheit wurde s. Z. von den Tagesblättern genügend beleuchtet. Jetzt stellt die „Breslauer Zeitung" zu alledem noch fest, daß die Else Groß nicht durch einen Halsschnitt getödtet, sondern mit einer Wasserflasche erschlagen worden und der verflossene Rhederei-Direktor Schostag weder Jude, noch „Judenstämmling" gewesen ist. Im Konitzer Falle ist nur zu bedauern, daß das Gutachten des Medizinalkollegiums nicht schon früher eingeholt worden ist. Die vollständige Bekanntgabe der

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