Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 101-102 (24.12.1901)
- Date
- 1901-12-24
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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3244 Oesterreich. Wien, 19. Dez. Im Abgeordnetenhause beantwortete der Finanzminister Boehm-Bawerk eine Interpellation der Alldeutschen über die Personal-Einkommensteuer des Barons Albert von Rothschild. Der Minister führte aus, daß er nicht aus eine nähere Erörterung eines in keiner Weise genauer beglaubigten Zeitungsartikels über die angebliche Höhe des Vermögens und Einkommens Albert Rothschild's eingehen könne, da das Gesetz unbedingte Geheimhaltung der bei der Steuerveranlagung gewonnenen Kenntniß des Vermögens und Einkommens vorschreibe. Der vorliegende Veranlagungsfall werde nach seiner, des Ministers, Ueberzeugung in der finanziellen Tragweite phantastisch überschätzt. Die pflichtgemäße Aufmerksamkeit wurde demselben von Anfang an zugewendet. Die schließliche Entscheidung der Höhe der Steuer sagte den autonomen Kommissionen zu. Die von ihnen überprüften Verhandlungsnoten hätten auch nicht den leisesten Anhaltspunkt ergeben, daß Baron Albert Rothschild sich seinen steuergesetzlichen Verpflichtungen in irgendwelcher Beziehung zu entziehen versucht habe. Der Minister müsse daher die Vermuthung des Interpellanten wegen einer zu niedrigen Fatirung für eine durchaus inhaltslose Behauptung erklären. Aus Oesterreich. Jüngst brachten verschiedene jüdische Blätter Deutschlands Berichte über die Verhandlungen, welche im Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Köln betreffs der Einführung einer Orgel stattfanden. Herr Rabbiner Dr. Frank, zur Abgabe eines Gutachtens ausgefordert, soll erklärt haben, er könne, trotz heißesten Bemühens, im ganzen religiös-gesetzlichen Schriftthum nichts entdecken, was gegen den Gebrauch einer Orgel beim jüdischen Gottesdienste sich anführen ließe. Wer da weiß, daß in den ersten Dezennien des vergangenen Jahrhunderts fast sämmtliche bedeutende Eapazitäten auf rabbinischem Gebiete ihre Gutachten genau im entgegengesetzten Sinne abgegeben haben, der muß sich nicht bloß über die eigenthümliche Stellung des Kölner Rabbiners, sondern mehr noch über die naive Behauptung, daß im ganzen jüdischen Schriftthume nichts sich finde, was gegen die Orgel spräche, wundern. Solches Staunen kann jedoch nur bei Demjenigen Platz greifen, dem die Vergangenheit des Dr. Frank unbekannt ist. In seinen früheren Stellungen, in Saaz (Böhmen) u. in Linz (Oberösterreich) kannte beisvielsweise Herr Dr. Frank weder das im 3. B. M., 20, 18 begründete Verbot, noch wußte er, daß dessen Uebertretung mit n: bedroht ist. Die Annahme etwa, daß er es kannte und dennoch unbeachtet ließ, verbietet sich doch bei einem Rabbiner von selbst. Wer kann sich also noch darüber wundern, wenn Herr Rabbiner Dr. Frank zur Zeit noch nicht zur Kenntniß jener Quellen vorgedrungen ist, welche den Gebrauch der Orgel verbieten?! Wie sagt doch das Sprichwort: Alles verstehen — heißt yfles entschuldigen. Schweiz. Frciburg (Schweizß 12. Dez. In der heutigen jährlichen Generalversammlung des hiesigen £ttteratur- Vereins c-n;*s? machte Herr Albert Leon den Vor schlag, daß Zirkulare seitens des Vereins an alle jüdische Angestellten Freiburgs versandt werden, mit dem Inhalt, daß diejenigen, die das Hebräische erlernen wollen, einen unentgeltlichen Unterricht von Herrn Kantor L. B o n d n erhalten können. Der Vorschlag wurde von den Mitgliedern allgemein angenommen. Holland. Amsterdam, 19. Dez. Es ist eine neftraurige Nachricht, die wir Ihnen heute übermitteln müssen. Der langjährige Sekretär der Pelidim und Amarkalim der israelitischen Gemeinden des heil. Landes zu Amster dam, Herr R. H. van V i e m a , hat am jüngsten Ausgang des heiligen Sabbat, im füntundsechszigsten Lebensjahre das Zeitliche gesegnet. Dem Wunsche des Dahingeschiedenen entsprechend, dürfen wir uns über die Größe des Verlustes, den die Iudenbeit erlitten, nicht äußern, sonüe ihn; auch keinen lobenden Rachruf toidinen. Herr Rabbiner Dr. Dünner verlieb dem Heimgegangenen den Morenu-Titel. R u m ä n i e n. Bukarest, im Dez. In Rumänien wird die Fremdenfrage in einer Weise diskutirt, die deutlich einen Umschwung zu Gunsten der verfolgten Inden erkennen läßt. Der gewesene Finanzminister Tache Jonescu, ein in politischen Kreisen hochangesehener Mann, der dazu bestimmt ist, in absehbarer Zeit im politischen Leben Rumäniens die bedeutendste Rolle zu spielen, hat im Namen der Altkonservativen erklärt, daß im Programm seiner Partei auch die weitgehendste Freiheit für die Fremden vorgesehen sei. Mit dieser bedeutungsvollen Bemerkung streifte Tache Jonescu den viel umstrittenen Artikel 7 der Verfassung Rumäniens, wonach es keinem Fremden gestattet ist, in Rumänien Grundbesitz zu erwerben. Die im Laufe der Jahre einander folgenden Regierungsparteien mögen ja eingesehen haben, wie Roth es thue, diesen Artikel 7 aus der Verfassung entweder ganz zu streichen oder wenigstens abzuändern, aber kein Minister wagte, sein ganzes ego einzusetzen, um eine Reform anzustreben, aus Furcht, er möchte da durch um seinen Einfluß kommen und zu einem Vakerlandsverrather gebrandmarkt werden. Zur Zeit, als Ministerpräsident Earp die erste Geige spielte, inachten sich Stimmen laut, er beabsichtige, an diesem Artikel zu rütteln, und es mag ja sein, daß dies auch in seinen Intentionen lag, aber etwas Bestimmtes zu unternehmen, traute er sich auch nicht. So kommt es, daß alle Jahre einmal die Fama verbreitet wird, nun soll es dennoch geschehen, und Dezennien sind seitdem verstrichen, ohne daß es geschah. Nun aber fand sich ein Sektionschef des Appellhofes, der anknüpfend an die Rede Tache Joneseus den Mnth hatte, in einer juridischen Zeitung „Cu-